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Geschrieben von: lette, 04.02.2010, 15:28, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), - Keine Antworten

An unserem Kindergarten in einem dorfähnlichen Stadtteil dürfen wir Mitarbeiter lt. einer neuen Dienstanweisung nicht mehr parken, an der angrenzenden Turnhalle auch nicht. Das Objekt ist über eine kleine Strasse erreichbar, die nur von uns, den Eltern der Kita und den Turnhallennutzern befahren wird. Der kleine Parkplatz -der übrigens nur zu Abhol-und Bringezeiten genutzt wird - ist nicht mit einem Schild versehen, welches nur Eltern und Gästen das Parken erlaubt. Den Parkplatz der angrenzenden Berufsschule dürfen wir nicht nutzen, am Einkaufsmarkt darf man nur 1 Stunde stehen und die Hauptstrassen sind mit Parkscheibenbenutzung. Wir würden uns ja woanders hinstellen, wenn wir wüssten, wo. Meine Frage: Wir wollen uns dagegen wehren, haben wir mit dem Personalrat eine Chance? Was ist zumutbar (viele Kollegen sind von auswärts) ? Irgendwie müssen wir doch zur Arbeit kommen ! Gibt es eine eindeutige Regelung ?

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Geschrieben von: sozialkaiser, 04.02.2010, 12:57, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Einen schönen guten Tag zusammen,
ich bin hier neu und stell mal ein Thema zur Diskussion, zu dem ich bisher noch nichts Konkretes gefunden habe.
Es geht um das Verhältnis der §§ 26 /55 SGB XI zueinander.
Wir haben da ein Verfahren beim BSG, Kassel, anhängig und bis Montag muß die Stellungnahme dazu vorliegen.
Das angefochtene LSG Urteil, das uns recht gegeben hatte, argumentierte, daß sich Leistungen nach § 26 und § 55 SGB IX gegenseitig ausschließen würden.
Die eingelegte Revision greift nun diese Position an und macht daraus eine grundsätzliche Rechtsfrage, um zum BSG zu kommen.
Hatte schon jemand dieses Problem oder ist dazu Rechtsprechung bzw. Literatur bekannt? Vielen Dank für Eure Unterstützung.

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Geschrieben von: Gast, 04.02.2010, 09:08, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Ich habe eine Frage zur Rückzahlung der Anwärterbezüge, konkret zum selbst verschuldeten Grund.

Ich habe mich für die Laufbahn im gehobenen Dienst entschieden, bin aber so unzufrieden, dass meine Gesundheit darunter leidet. Ich bin fast alle 14 Tage krank und meine Ärztin rät, das Studium zu beenden. Zählt Krankheit aufgrund der Arbeit als selbst verschuldeter Grund ?

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Geschrieben von: Gast, 02.02.2010, 09:17, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Sind Beamte im mittleren Dienst verpflichtet Projektarbeit zu leisten, d.h. losgelöst von bisherigen Sachbearbeiteraufgaben nur Mitarbeiter an einem Projekt? Wo liegt hier das funktionelle Amt eines Beamten?

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Geschrieben von: Pascal1904, 02.02.2010, 01:24, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

S10347

Hallo Leute,

Ich hab mal eine etwas komplizierte Frage:

Ich war die Tage beim Bürgeramt und wollte meinen ersten Reisepass beantragen. Einen deutschen, biometrischen Reisepass.
Nachdem die Dame im Amt das Stammbuch durchgeblättert hat, sagte sie mir, dass ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe.
Dazu muss man sagen, dass meine Mutter Griechin ist und auch die griechische Staatsangehörigkeit hat.

Naja auf jeden Fall habe ich nach 24 Jahren erfahren, dass ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe. Deutsch Griechisch.
Mein Bruder und ich sind in Griechenland auch als Einwohner gemeldet, in der Nähe von Athen.
Nun bin ich 1985 geboren, als Griechenland der EU beigetreten ist. Mein Bruder wurde 1987 geboren.
Komischerweise hat aber nur mein Bruder eine Aufforderung aus Griechenland erhalten, den Wehrdienst zu leisten.

Vllt. Kennt sich jemand von euch aus. Inwieweit weiß denn nun Griechenland bzw. das griechische Konsulat dass ich die doppelte Staatsbürgerschaft habe? Das ist doch vermutlich ein Staatsabkommen zwischen den beiden Ländern? Welche Unterlagen könnte das Griechische Konsulat benötigen, wenn man einen griechischen Ausweis haben möchte? So etwas wie ein Stammbuch gibt es dort nicht.
Müsste ich dort den Wehrdienst nachträglich leisten? Eigentlich muss ein Doppelstaatsbürger doch nur in einem der Länder den Wehrdienst leisten. In Deutschland wurde ich ausgemustert.

Ich möchte gar nicht erst das griechische Konsulat fragen, sondern mich erst einmal etwas schlau machen, sonst darf ich da 10 mal hinfahren.
Vielleicht kennt ihr euch da etwas aus Icon_redface

Viele Grüße aus dem Sauerland!!

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Geschrieben von: Gast, 01.02.2010, 19:18, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Ich habe mich auf mein Kind krankschreiben lassen. 4 Dienstschichten a 24 Stunden. Jetzt habe ich in meiner letzten Lohnbescheinigung diese 4 Schichten von meinem Dienstherren abgezogen bekommen, rund 650 Euro. Man sagte mir in der Stadtverwaltung, Beamten stehe das nicht zu, nur gesetzlich Versicherten. Ist das rechtens und hat jemand auch solche Erfahrung schon gemacht ?

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2010, 19:15, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo an alle Kommunalexperten,

ich bin seit vielen Jahren Fraktionsvorsitzender im Stadtrat. Unsere Kommune in NRW bucht seit einigen Jahren doppisch. Ich begrüße dies, da wir so die tatsächlichen KOSTEN kommunaler Leistungen erkennen können. Für die Einnahmen gilt dies aber nur eingeschränkt, besonders bezüglich der Periodenzuordnung der Gewerbesteuer ist mir das Verfahren unklar.

Nach meinem Verständnis müssten alle Bescheide, die der Kommune vom Finanzamt noch im alten Jahr zugehen, auch noch im alten Haushaltsjahr als Ertrag gebucht werden (auch wenn die Zahlungen später eingehen). Bescheide, die im neuen Jahr eingehen, müssten m.E. in das neue Haushaltsjahr gebucht werden.

In unserer Kommune habe ich aber den Eindruck gewonnen, dass die Periodenzuordnung der Gewerbesteuer im Zeitraum Dezember - März nicht einheitlich erfolgt, sondern in einem Jahr noch in den Jahresabschluss geht und ein anderes Mal in das neue Haushaltsjahr gebucht wird.

Daher meine Frage: Liegt es im Ermessen des Kämmerers, in welches Haushaltsjahr die Gewerbesteuervorauszahlungen und -abrechnungen der im Zeitraum Dezember bis März eingehenden Bescheide gebucht werden ? Oder gibt es dazu eindeutige Vorschriften, z.B. im NKF oder von der GPA NRW ?

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Geschrieben von: Gast, 28.01.2010, 13:31, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hi,

mich interessiert, ob es möglich ist, als langjährige Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine Zusatzausbildung für eine beamtete Tätigkeit absolvieren zu können? Evtl. als Fernstudium o.ä.

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Geschrieben von: Gast, 28.01.2010, 11:54, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (4)

Hallo!

Ich mache gerade ein dreimonatiges Praktikum in einer Kommune in Bayern, im Bereich Wirtschaft und Finanzen.

Meine Aufgabe ist es in einem Bericht darzustellen, wie eine Kommune Beteiligungen und daraus resultierende Bürgschaften in der Eröffnungsbilanz der Doppik darstellen kann oder muss...

Leider finde ich hierzu wenig bis gar keine Literatur. Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank und viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2010, 22:27, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Die Stadt Worms hat vier Kassiererinnen ihres Freizeitbades entlassen, weil sie eine Trinkgeldkasse führten. Den Damen wird vorgeworfen, eine Schwarzgeldkasse geführt zu haben, daher bestünde der Verdacht auf Korruption. Allerdings wehren sich die Kassiererinnen gegen die Kündigungen.

Ich hoffe bloß, dass die Stadt Worms mit dieser miesen Masche nicht durchkommt. Wenn das im öffentlichen Dienst Schule macht...

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unterne...05,00.html

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Geschrieben von: Stern7777, 27.01.2010, 12:43, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hallo,

folgender Fall liegt vor:

Wir (PR) sollen der Einstellung einer 400 €-Kraft zustimmen. Nun wurde die Frage laut, ob für diese Stelle eine Ausschreibungspflicht besteht. (Geeignete, fachlich versierte Kraft ist bereits gefunden).

Eine interne Ausschreibung erscheint mir als fraglich, da Stadtbedienstete bei ihrem eigenen AG eh nicht auf 400-Euro-Basis arbeiten dürfen.

Hat hier jemand eine Tip?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Brandenburger, 26.01.2010, 23:17, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

In Brandenburg sind am Sonntag 4 von 5 Landratswahlen (Stichwahlen) daran gescheitert, dass das erforderliche Zustimmungsquorum von 15 Prozent nicht erreicht wurde. In Folge dessen fällt das Wahlrecht in den 4 Kreisen wieder an die Kreistage zurück.

Nun wird u.a. diskutiert, die Direktwahl, das Quorum oder die Stichwahl wieder abzuschaffen.

Links:
http://www.morgenpost.de/printarchiv/bra...ichen.html

http://www.mehr-demokratie.de/893.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=6369&tx_ttnews%5BbackPid%5D=908&cHash=f0b264b3ef

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2010, 11:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Wir haben seit längerer Zeit eine Meinungsverschiedenheit in Sachen Mitbestimmungsrecht. Hintergrund ist der, dass der Dienststellenleiter zunächst den PR bei der öffentlichen Ausschreibung einer Büroleiterstelle nicht beteiligt hat. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem eigenen Hause, die sich auf die Stelle bewarben, wurden, ohne deren Wissen, beurteilt (Abteilungsleitungen waren insoweit eingebunden). Die Dienststellenleitung hielt eigentlich zwingend vorgegebene Verfahrensweisen nicht ein. So wurde der PR auch nicht bei allen Bewerbungsgesprächen beteiligt. Damals ging man wohl noch davon aus, dass ein Mitbestimmungsrecht gegeben ist. Mit dem Wunschkandidat der Dienststellenleitung wurde überhaupt kein Bewerbungsgespräch geführt. Das ganze gipfelte darin, dass es hieß, man würde die Personalsache in den politischen Gremien verhandeln und beschließen vorbehaltlich der Zustimmung des PR. Das geht natürlich nicht. Aus sachlichen Gründen war der PR gehalten, die Personalentscheidung abzulehnen. Letztlich brachte die Dienststellenleitung den Wunschkandidat in den politischen Gremien nicht durch. Sodann wechselte man die Pferde im laufenden Verfahren. Eine Einigungsstelle wurde nicht gebildet. Die Dienststellenleitung erklärte den PR einfach für unzuständig, bzw. sprach diesem die Mitbestimmung ab, da einige Tatbestände dafür sprächen, dass die Stelle so gelagert sei, dass der oder die Inhaberin nicht zum PR wählbar sei. Demzufolge entfiele die Mitbestimmung kraft Gesetz. Einen solchen Fall gab es, zumindest in RLP, unseres Wissens noch nie. Wie auch immer, es ist fraglich, ob dies überhaupt in dieser Form zulässig ist. Wir wehrten uns schließlich dagegen und gaben ein rechtliches Gutachten in Auftrag, welches unsere Auffassung stützte, auch anhand von Rechtsprechung in anderen Bundesländern. Leider wurde ein gleich gelagerter Fall aber noch nirgendwo verhandelt. Die Geschichte lief dann zunächst so weiter, dass die Dienststellenleitung die Kernpunkte des Gutachtens lapidar auszuhebeln versuchte mit Gefälligkeitsstellungnahmen der Spitzenverbände etc. Das Bewerbungsverfahren indes wurde letztlich als gescheitert angesehen. Die Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zum Zuge kamen, erhielten nicht einmal eine Absage. Nun schrieb die Dienststellenleitung abermals diese Stelle aus, allerdings ohne Beteiligung des PR. Der Dienststellenleiter brachte in einem Gespräch zum Ausdruck, er bleibe nach wie vor bei seiner Auffassung und verwehre dem PR in diesem Fall die Mitbestimmung. Wir sind der Meinung, dass dies nicht rechtens ist. Es ist ein neues Verfahren, er hätte uns bei der Ausschreibung schon beteiligen müssen. Dann wäre das Thema auf die Kernfrage gekommen und dann hätte er die Einigungsstelle einberufen müssen. So sehen wir das. Aber, machen können wir im Moment herzlich wenig. Eine Feststellungsklage wäre die letzte Konsequenz, aber eine solche möchten wir natürlich vermeiden. Kann man irgendwie auf die Dienststellenleitung in Bezug auf die Verwehrung von Mitbestimmungsrechten und Verfahrensfehler einwirken und so zumindest erreichen, dass diese die Einigungsstelle einberufen muss? Die Ausschreibung ist mittlerweile so abgefasst, dass sich Kolleginnen und Kollegen des Hauses im Grunde überhaupt nicht mehr bewerben können. Es steht zu befürchten, dass der gleiche Wunschkandidat abermals den politischen Gremien präsentiert wird. Wie deren Entscheidung dann ausgehen wird, ist ungewiss. Was würdet Ihr vorschlagen, was man in solch einem verqueren Fall macht? Es geht hier knallhart um die Aberkennung des Mitbestimmungsrechts, dem wichtigsten Instrument, das einem PR anhand gegeben ist. Sofern die Dienststellenleitung mit ihrer Auffassung Recht haben sollte, ist das ganze Personalvertretungsrecht eine Farce. Wir würden uns über eine Vielzahl von Statements sehr freuen. Schon mal besten Dank für Euere kollegiale Unterstützung.

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Geschrieben von: Spiddy, 25.01.2010, 19:58, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo an alle!

Ich bin in einem Arbeitsverhältnis, dass angelehnt an den öffentlichen Dienst ist. Kurze Frage. Gibt es einschlägige Seiten, wo Stellenangebote für Angestellte für den öffentlichen Dienst gelistet sind?

Danke und ein tolles Jahr 2010 wünsche ich Euch.

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Geschrieben von: Gast, 21.01.2010, 12:27, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo,
ich habe einige Fragen zu den Themen Versorgungsausgleich und Witwenrente:

Wegen Scheidung meiner 23-jährigen Ehe muss ich nach meiner Pensionierung in drei Jahren meiner Ex-Frau einen beträchtlichen Teil meiner Pension abtreten (Versorgungsausgleich Beamte). Wie verhält es sich mit meiner Pension, wenn ich eine neue Ehe eingehe bzw. ein nachweislich eheähnliches Verhältnis führe, wenn ich vor meiner "neuen" Frau sterbe ? Bekommt meine "neue" Frau auch etwas von meiner Pension, also Witwenrente, und falls ja, anteilig wieviel % nach welcher Zeit ?

Danke schon einmal,
Grüße Michael

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