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Geschrieben von: King Kong 03, 16.03.2010, 15:54, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo!
Schildere hier mein Problem, was mir Kopfschmerzen bereitet und hoffe, das ich eventuell in diesem Forum Hilfe erhalte.
Bin seit 2 1/2 Jahren auf einen Dienstposten beschäftigt, wo eine Sicherheitsüberprüfung Ü1 erforderlich ist und die für mich damals beantragt wurde. Während der Dauer der Überprüfung, die sich bis vor einem Monat hinzog, konnte ich auf der Dienststelle meine Tätigkeiten nachgehen und auch zufriedenstellend erledigen.
Vor einem Monat habe ich schriftlich den Ausgang der Überprüfung erhalten mit dem Hinweis, das ich im keine Ü1 erhalte.
Nun soll ich meinen Dienstposten verlassen und in eine andere Dienststelle versetzt werden, womit ich nicht ganz einverstanden bin.
Meine Frage nach ähnlichen Problemen und deren Ausgang, oder was für eine Möglichkeit ich habe, meine jetzige Tätigkeit zu behalten.
Für Eure Antworten bin ich sehr dankbar!

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Geschrieben von: Gast, 11.03.2010, 22:46, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Guten Tag meine Damen und Herren,

eine Frage an die "alten Hasen"

Mein Chef (ist Arzt) beabsichtigt für einen Beamten (A9) eine Tauglichkeitsuntersuchung in die Wege zu leiten um zu prüfen, in wie weit er auf seinem Posten noch verwendungsfähig ist. Soweit der Antrag an den Personalrat.
Insgeheim plant er aber den Beamten, bei einem für ihn positiven Bescheid (also nicht tauglich), von diesem Posten abzulösen.

Frage: Ist die bloße Einleitung der Untersuchung schon mitbestimmungspflichtig ???

Bitte mit Hand und Fuß - danke -

Gruß
Gast

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Geschrieben von: Gast, 09.03.2010, 14:54, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,

gibt es für Angestellte im öD ein Recht auf eine Stellenbeschreibung und - falls ja - wo kann ich Infos dazu finden ? Ich sitze seit 10 Jahren auf einer Stelle ohne Beschreibung und die Dienststelle packt immer noch mehr Arbeit oben drauf. Die Wertigkeit der einzelnen Tätigkeiten kenne ich auch nicht. Eine Unterstützung durch die Vorgesetzten erfolgt trotz Versprechungen nicht.
Schön, wenn mir jemand weiter helfen kann :-)

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Geschrieben von: Gast, 05.03.2010, 23:57, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,

ich arbeite im öffentlichen Dienst und muss auch Winterdienst machen.

Ein PR besuchte einen Vortrag über den Winterdienst (Lenkzeiten, Arbeitszeit, Ladung, Rechte und Pflichten).

Ist der PR verpflichtet, diese Infos an die Belegschaft weiterzugeben?

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Geschrieben von: Gast, 05.03.2010, 22:03, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen...

Ich bin gerade in meinen letzten Zügen für den gehobenen Dienst und muss für die mündliche/praktische Prüfung ein Thema ausarbeiten.

Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen der Deckungsbeitragsrechnung als Form der Teilkostenrechnung in der Öffenlichen Verwaltung
Erläutern Sie bitte Inhalt und Aufbau der Deckungsbeitragsrechnung im Gegensatz zur klassischen Vollkostenrechnung anhand eines praktischen Beispiels aus der öffentlichen Verwaltung. Gehen Sie bitte auch auf Vorteile und Grenzen dieses Systems ein.

Ich kenne zwar die Unterschiede zwischen der Vollkosten- und der Teilkostenrechnung in der KLR und auch die Grenzen, aber mir fällt kein ordentliches Beispiel ein.
Vielleicht kann mir ja jemand ein anschauliches Beispiel - mit einigen Erklärungen - sagen.
Wo wird denn die Deckungsbeitragsrechnung angewandt?

Vielen lieben Dank für die Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 03.03.2010, 12:11, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,

dürfen Mitglieder des Wahlvorstandes Unterstützunterschriften leisten?

MfG

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Geschrieben von: Gast, 03.03.2010, 11:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
bei uns gibt es die Listenwahl. Jetzt werden in 2010 zwei Personalratsmitglieder aus gesundheitliche Gründen ausscheiden. Leider haben wir in der Liste nur ein Errsatzmitglied. Kann man nun ein ungewähltes Mitglied neu als Ersatz nachnominieren?
Danke schon mal
Gast

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Geschrieben von: Gast, 24.02.2010, 16:46, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,
kann ein Dientherr zuviel bezahlte Bezüge zurückfordern?

Fall:
Ein Oberinspektor (A10) erhält versehentlich A11 (Eingabefehler in Abrechnungssystem).

Ich habe mal gehört, dass der Dienstherr nur 6 Monate ab Kenntnis des Fehlers zurückfordern kann.

Die Rückforderung richtet sich wohl nach § 812 BGB, aber es muss doch Fristen geben?!

Vielen Dank für Eure Hilfe/Antworten...

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Geschrieben von: wasserwart, 23.02.2010, 17:38, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (3)

Hallo,
wir (Personalrat) bräuchten dringend mal eine Auskunft über die Eingruppierung unseres Jugendpflegers, der unserer Meinung zu niedrig eingruppiert wurde und im vergangenen Jahr auch noch verantwortungsvolle Aufgaben dazu bekommen hat.

Unser Jugendpfleger ist studierter Diplom - Sozialpädagoge, er ist in unserer Gemeinde mit folgenden Aufgaben beauftragt:
Jugendpflege im gesamten Gemeindegebiet, Betreuen der 2 Jugendteffs / Kindertreffs,Planen und durchführen der gesamten Ferienprogramme, Betreuen des Jugendforums und Kinderparlament, Beratung von Vereinen und Verbänden, Beraten von Eltern und Kinder, Leiter und Beauftragter sämtlicher Projektarbeiten für Kinder und Jugendliche. Er wurde vor ca. 5 Jahren in die EG 9 eingruppiert,wo er sich noch heute befindet.
Achtung: Seit September 2009 wurde er zusätzlich mit der neu eingeführten Nachmittagsbetreuung beauftragt. Das beteutet, er hat die volle Verantwortung für ca. 80 Kinder am Nachmittag, hat 12 Teilzeitbeschäftigte die ihn dabei unterstützen unter sich (ist sozusagen der Chef von diesen) und ist für die Organisation und Erstellung der Dienstpläne verantwortlich...und das ohne eine Höhergruppierung:-(
Ich hoffe ihr könnt uns helfen,vielen Dank im voraus:-)

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Geschrieben von: Jutta, 22.02.2010, 22:19, Forum: Bürgerfragen, Antworten (4)

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Mein Name ist Jutta,

mein Bruder ist durch einen Schlaganfall und hohen Alkoholmißbrauch behindert und Frührentner, er erhält Rente von 600,- €. Er ist Anfang Februar bei meiner Mutter (73) eingezogen, kurz nachdem unser Vater verstorben ist.

Er argumentiert gegenüber meiner Mutter, sie wäre verpflichtet, ihn bei sich aufzunehmen, da er keine Wohnung habe (er kam wiedermal vom Entzug) und er keine Unterstützung von der Arge bekommen würde als Rentner.

Meine Mutter weiß nicht mehr weiter, weil mein Bruder ein Pascha der höchsten Schule ist. Motto: Hotel Mama - warum soll ich ausziehen ? Sie glaubt auch fast alles, was man ihr erzählt. Wir haben als Geschwister zu unserer Mutter gesagt, sie soll ihn rausschmeißen, er ist jetzt 53 Jahre alt.

Kann mir jemand sagen, ob mein Bruder Ansprüche bei der Arge oder beim Sozialamt hat und was für Sätze vom Mietspiegel in Niedersachsen vom Amt übernommen werden.
Meine Mutter weiß nicht mehr weiter und ich habe ihr versprochen, dass meinem Bruder mit Sicherheit Unterstützung zusteht, er das nur nicht will, denn es geht ihm ja so gut.

Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen kann. Ich bin so sauer, dass er meine Mutter so ausnutzt.

1000 Dank 135
Liebe Grüße Jutta

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2010, 01:57, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
kann man eine Tätigkeit in Projektgruppen, die man freiwillig übernommen hatte, auch wieder abgeben oder kann der Arbeitgeber bestimmen, dass man in diesen Projektgruppen bleibt ?

MfG
Gast

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2010, 01:56, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo,
ich werde zeitweise in einem Amt mit "Bürgerkontakt" eingesetzt, z. B. Telefondienst. Dieses ist unter Umständen eine Tätigkeit mit hohen Stressfaktor. Von den üblichen Sprüchen wie : "Sie werden ja von meinen Steuergeldern bezahlt, ...", bis zu persönlichen Beleidigungen.
Nun habe ich einmal im gleichen Tonfall geantwortet. Die Konsequenz war eine Beschwerde über und eine Ermahnung an mich.
Ich bin aber der Meinung, dass der Arbeitgeber seine Angestellten auf solche Situationen vorbereiten muss (Training), so dass mir so etwas nicht passieren kann. Ist das richtig, d.h. habe ich ein Recht auf Schulung bzw. ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet ?

Danke im voraus !

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Geschrieben von: Gast, 20.02.2010, 21:25, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo,

ich arbeite in einem Amt, in dem der SB ständig mit neuer Technik, Programmen, Gesetzen und Verordnungen konfrontiert wird. Bisher war es so, dass ich mich damit auch nach Feierabend beschäftigt habe, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Jetzt steht wieder ein Umstieg an und ich möchte diesmal geschult werden oder wenigstens während der Dienstzeit Gelegenheit bekommen, mich damit vertraut zu machen.
Frage: Kann man von mir verlangen, dass ich mich in meiner Freizeit schule ?

MfG

Gast

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Geschrieben von: Gast, 18.02.2010, 19:22, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,
kann der Personalrat vom AG verlangen, dass zu besetzende Stellen intern und/oder öffentlich ausgeschreiben werden und nicht - wie bei uns geschehen, direkt auf Grund von persönlicher Vorlieben der Geschäftsleitung besetzt werden ohne den Personalrat angehört zu haben? Kann der Personalrat die Besetzung im Nachhinein ablehnen? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann er dies tun??

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Geschrieben von: Sally14, 18.02.2010, 16:34, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich bin Beamtin bei einer Kommune in NRW und im Moment in Elternzeit. Ich möchte noch ein zweites Kind bekommen. Meine Elternzeit läuft in einem Jahr ab. Mir stellen sich einige Fragen, auf die ich trotz intensiver Suche keine Antwort gefunden habe Ich möchte aber auch nicht direkt bei meinem AG anrufen. Hinzu kommt, dass ich nicht sicher weiss, ob mein Sohn einen Kindergartenplatz bekommen wird, da er noch nicht drei Jahre alt ist, wenn das Kindergartenjahr beginnt und zu einer Tagesmutter möchte ich ihn nicht geben.

Ich bin im Moment beihilfeberechtigt und möchte das auch wenn es geht bleiben.
Wenn ich noch in der Elternzeit das zweite Kind bekomme, denke ich, dass die zweite Elternzeit angehängt wird und der Beihilfeanspruch für weitere drei Jahre bestehen bleibt.
Aber was ist bei folgendem Fall:
Ich werde 5 Monate vor Ende der Elternzeit schwanger, muss ich dann noch die 2 Monate vor Beginn des Mutterschutzes arbeiten gehen oder gibt es da auch andere Lösungen?
Ich möchte nicht zu viele Rechte verlieren, bin mir aber nicht im Klaren, welcher Unterschied bei einer Beamtin zwischen Elternzeit und Beurlaubung besteht.
Habe ich in der Elternzeit mehr Ansprüche bezgl. einer Teilzeitstelle, die ich auf jeden Fall habne möchte oder gilt das bei einer Beamtin genauso in der Beurlaubung?
Gibt es eine Möglichkeit, auch in einer Beurlaubung Beihilfeansprüche zu haben? Mein Mann ist gesetzlich versichert.
Und wenn ich mich jetzt für die Beurlaubung entscheiden würde und dann wieder schwanger würde, wäre ich dann in Elternzeit oder würde die Elternzeit dann entfallen?
Und wenn sie entfällt, welche Nachteile habe ich dann?

Ich habe mir schon sehr viel Gedanken gemacht, weiss aber nicht, was richtig ist.

Ich würde aus bestimmten Gründen gerne noch ein halbes bis ganzes Jahr mich beurlauben lassen. Ich weiss aber nicht, ob ich damit nicht einen Fehler mache.

Ich freue mich über jede Antwort. Vielleicht weiss ja jemand Rat oder arbeitet in einem Personalamt.
Liebe Grüße Sally

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