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Geschrieben von: Talax, 29.04.2011, 12:58, Forum: Beamte, Antworten (11)

Servus!

Hier ein neues Urteil:

Zitat:Bundesverwaltungsgericht Leipzig:
Beamte müssen entsprechend der Stelle besoldet werden.

Beamte, die dauerhaft eine höhere Dienststelle bekleiden, haben
Anspruch auf die entsprechende Besoldung. Dies entschied das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine Gerichtssprecherin sagte,
eine automatische Nachzahlung werde es aber nicht geben. Es
komme immer auf den Einzelfall an. - Bisher war es vielerorts
gängige Praxis, einen Beamten eine höhere Stelle besetzen zu
lassen, ihm aber sein bisheriges Gehalt weiter zu zahlen.
(AZ: BVerwG 2 C 30.09, 27.10 und 48.10)
Quelle: http://www.dradio.de/nachrichten/201104291100/4

Schönes Wochenende
Marcus Link

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Geschrieben von: Gast, 28.04.2011, 14:51, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (7)

Hallo Personalvertretungsleute, Hi AuenlandbewohnerinS10347

Es ist einfach immer wieder herrlich, was man so alles erlebt. Irgendwie kommt es mir vor, als würde man überall in der Zeit zurückgehen und die heißgeliebte, alte Verwaltungshierarchie wieder in vollen Zügen aufleben lassen. OK, also das leidige Thema "Nasenprämie" dürfte Euch allen ja geläufig sein. Wir haben damit nun wieder eine harte Nuss zu knacken. Der DS passte die DVO dazu nicht; kurzerhand kündigte sie das Teil dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bedingt hierdurch ist es aber erforderlich, eine neue Betriebliche Kommission einzurichten, die eine neue DVO ausarbeitet. Und jetzt kommt der Knaller, liebe Freundinnen und Freunde: Die DS will als Beteiligte Ihrerseits dort lediglich Beamte einsetzen. Ist das nicht ein großer Witz? Es geht um die Verteilung von Moos, welches von tariflich Beschäftigten bereits erwirtschaftet worden ist. Das passt doch hinten und vorne nicht. Einen klassischeren Fall von Betrug kann es gar nicht mehr geben. Beamte legen in der Hauptsache die Richtlinien fest, obwohl die diese Kohle überhaupt nichts angeht. Dann nehmen die gleichen Leute Bewertungen vor und entscheiden darüber, wer Nasenprämie erhält und wer nicht. Das ist nur noch abgefahren. Der Beamte als Übermensch, genau wie es früher gewesen ist. Ich bin der Auffassung, dass so etwas nicht zulässig sein kann. Aber genau weiß ich es nicht, da man ja grundsätzlich die Parität hat. Nun gut, wenn die Einrichtung einer Betr. Kommission scheitert, dann müsste doch die alte DVO für die Interimszeit weiter Geltung haben, oder sehe ich das falsch? Was wir mittlerweile schon in Erfahrung gebracht haben ist, dass man von PR-Seite her externe Leute an den Tisch holen kann, die mit beratender Stimme mitwirken. Woraus leitet sich der Rechtsanspruch auf die Übernahme der diesbezüglich anfallenden Kosten durch die DS ab? Die Betr. Kommission ist schließlich ein eigenständiges Gremium. Ich könnte mir durchaus auch vorstellen, dass die DS gleichfalls Vertreter der AG-Verbände an den Verhandlungstisch zerrt. Es geht schließlich darum, den tariflich Beschäftigten zu schaden und fortwährend für die Erhaltung eines schlechten Betriebsklimas zu sorgen. Ziel ist einzig und allein, für ein paar wenige Vasallen den Rahm abzuschöpfen und die übrigen Kolleginnen/Kollegen leer ausgehen zu lassen. Reine psychologische Kriegsführung ist das. Das Fußvolk soll sich gegenseitig zerfleischen. Was kann man nach Euerer Auffassung tun, um sich gegen derartige Machenschaften erfolgreich zur Wehr zu setzen? Für paar hilfreiche Tipps wären wir Euch echt dankbar. Glück auf P033 Haegar

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Geschrieben von: Gast, 27.04.2011, 09:25, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Werden Ausgang-Schecks als Verbindlichkeit oder Rückstellung gebucht?

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Geschrieben von: whyat, 24.04.2011, 12:59, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo!

ich bin Verwaltungsfachangestellter bei der Kirche (öffentlicher Dienst) und habe den A2 Lehrgang absolviert und bestanden.

Bei uns wird in den nächsten Jahren auf die kaufmännische Buchführung umgestellt. Nach langem hin und her hats dann eine Betriebsversammlung gegeben. Und natürlich kam Panikmache in der Form, dass Kräfte mit Ausbildung im kaufmännischen Bereich bevorzugt werden was Beförderungen, Stellenbewertungen etc. betrifft. Mit anderen Worten demnächst völlige Umstrukturierung. Derzeit bin ich stellv. Finanzabteilungsleiter und Kassenleiter und mir wurde unmissverständlich klar gemacht, dass ich natürlich nicht rausfliege aber wenn ich mich da nicht ausbilde bzw weiterbilde mir über kurz oder lang jemand vor die Nase gesetzt wird und wahrscheinlich das Ende der Karriereleiter erreicht ist.

Habe dann mal geschaut was es für Möglichkeiten gibt und da wären:
- die 3 jährige Ausbildung zum Betriebswirt an der Abendschule (Dienstag, Donnerstag und Wochenende)
- ein IHK Kurs (etwas kürzer mit Kosten von knapp 3.000 EUR) oder
- ein Fernstudium.

Beim ersten weiß ich nicht, ob ich das nochmal drei Jahre durchhalte, beim zweiten sind mir die Kosten zu hoch und beim Fernstudium ist die Motivation schwierig.
Habe dann mal mit meiner Vorgesetzten geredet und auch hier wurde mir klar gemacht, dass ich keinerlei Unterstützung von Seiten der "Firma" bekomme und natürlich meine Arbeit in keinster Weise (incl. meiner vielen Abendtermine) darunter leiden dürfte. Außerdem hätte ich nach erfolgreicher Absolvierung keinerlei Ansprüche auf Beförderung oder sonst was.

Gibts da noch irgendeinen Königsweg? Habe ich was übersehen? Gibts noch Möglichkeiten die ich nicht gesehen habe? Bekommt man vielleicht irgendwo Unterstützung?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Whyat

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Geschrieben von: j.o.s.i., 22.04.2011, 16:11, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo ich bin 16 und ich habe ein Problem,
meine beste Freundin hat eine psychisch gestörte Mutter und es ist so meine Freundin macht das sehr fertig und ihr geht es rund um die Uhr schlecht!!
Gestern war es schon soweit, dass sie einen Nervenzusammenbruch hatte!
Und es muss sich ab jetzt verändern.
Meine Mutter hatte den Vorschlag gemacht, dass sie bei uns wohnen könnte. Aber wir wissen nicht, ob das mit dem Jugendamt und allem gehen würde usw...?
Also frage ich euch nach Antworten für dieses Problem!
Danke schon mal im voraus Smile

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Geschrieben von: Gast, 19.04.2011, 17:13, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo Ihr Helferlein :-)

Ich befinde mich derzeit im zweiten Ausbildungsjahr zur VFA-K in Bayern. Meine Ausbildung mache ich bei einer kleinen, kreisangehörigen Stadt.

Nun zu meiner Frage. Ich muss im Juni für vier Wochen ins Landratsamt, um zu sehen/zu lernen, welche Aufgaben der Landkreis für die kreisangehörigen Gemeinden übernimmt. Dies müssen sehr viele aus meiner Berufschulklasse, welche ebenfalls bei kreisangehörigen Gemeinden beschäftigt sind, ebenfalls.
Diesen Fahrten bedeuten für mich eine größere finanzielle Belastung, da ich 25km mehr fahren muss, als zu meiner eigentlichen Ausbildungsstätte.

Gelten diese vier Wochen als überbetrieblich, wie z.B. die Verwaltungsschule oder zählt die Strecke als "normaler" Arbeitsweg? Also kann ich mir - zumindestens einen Teil - der Fahrtkosten erstatten lassen?

Ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt. Vielleicht ja sogar gleich mit passenden Verweisen auf den TVAöD oder das BBiG?! :-)

Liebe Grüße und Danke schon mal im Voraus! Lila:-)

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Geschrieben von: mazichrist1, 18.04.2011, 12:04, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo zusammen D020

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen....ich bin schon länger auf der Suche nach einschlägigen Rechtsvorschriften ... O030

Ich habe 2010 den Dienstherren gewechselt (von Kommune zu Kommune NRW). Der neue Dienstherr hat nach einem Jahr festgestellt, dass die Beamtenbesoldung falsch berechnet wurde. Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag für 2 Kinder wurde nicht ausgezahlt.
Der jetzige Dienstherr zahlt mit der Abrechnung 5/2011 rückwirkend bis Dienstantritt Frühjahr 2010 den Anspruch nach Icon_razz
Bei Überprüfung meiner Gehaltsabrechnungen bis rückwirkend 07/2005 und Rücksprache mit meinem alten Dienstherrn ergab sich, dass die Sachbearbeiterin weder das erste Kind noch die Geburt des zweiten Kindes bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt hat.
Jetzt meine Frage: Habe ich einen Rechtsanspruch auf Nachzahlung des kinderbezogenen Anteils im Familienzuschlag bis in das Jahr 2005 zurück ? Oder greift hier tatsächlich das BGB mit der Verjährungsfrist von drei Jahren ? Das wäre bitter...mir würden fast drei Jahre Nachzahlung entgehen.
Bevor mich jemand fragt, ob ich es nicht gemerkt habe, dass mit der Anspruch nicht ausgezahlt wurde:
Nein, Icon_cry ich habe es nicht gemerkt, da ich erst kurz vor der Geburt den Schritt vor den Traualtar gewagt habe...ich also quasi parallel durch Heirat und Geburt Kind erstmals in den "Genuss" des Familienzuschlags gekommen bin. Nach 1,5 Jahren von beantragter 3-jähriger Elternzeit habe ich in der Elternzeit angefangen 8 Stunden pro Woche zu arbeiten. Hier wurde mir ein Bruchteil meines Vollzeitgehaltes mit geänderter Steuerklasse und einem ausgewiesenen Familienzuschlag ausgezahlt. Das der Familienzuschlag auf der Gehaltsabrechnung nach ehebezogenem Anteil und kinderbezogenen Anteil unterteilt ausgewiesen wird, weiß ich erst seit vergangener Woche. Auf meiner Abrechnung steht seit Jahren lediglich "Familienzuschlag" und ich bin von der Richtigkeit der Höhe an Hand meiner damals geringen Stundenanzahl ausgegangen. Entsprechend meiner verschiedenen Erhöhungen der Stundenzahl bis hin zur Vollzeit erhöhte sich auch entsprechend der Familienzuschlag. G070

Über die Angabe einer entsprechenden Rechtsquelle oder eines Kommentars würde ich mich freuen Icon_razz

Vielen Dank !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Geschrieben von: Federleicht, 15.04.2011, 16:14, Forum: Jobcenter & BA, Antworten (2)

Hallo zusammen!

Ich schreibe im Mai meine Prüfungen und nun ist die Hälfte meines Kurses im Jobcenter gelandet! Wo wir wohl auch nach der Ausbildung sprich im Sommer bleiben sollen (noch nicht offiziell durch die Ausbildungsleiterin bestätigt)!
Ich hab nichts gegen das Jobcenter, zumindestens solange es die Eingangszone betrifft!

Wie findet ihr das?
Ihr macht 3 Jahre eine hochwertige Ausbildung bei der Stadt als Verwaltungsfachangestellte und landet dann im Jobcenter!

Nun beginnt am Montag mein Verfügungsabschnitt und ich wollte mir das Jobcenter anschaun, ob es dort gut geht, da ich viel lieber in ein anderes Jobcenter möchte wo ich vorher war und man mich dort auch gerne haben mochte. Das Problem ist allerdings, dass im Backoffice EG8-Stellen sind und man mich dort nicht hinsetzen wird! ;/// Muss mich wohl wegbewerben nach ner Zeit und hoffen dass ich dahin komme!! oder zurück in die Stadt finde!

Ungerechterweise hat ein Azubi das Glück auf eine A8 Stelle zu kommen nach der Ausbildung und das finde ich persönlich wirklich unfair!!!

Was würdet ihr mir raten?

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Geschrieben von: Roland, 15.04.2011, 08:17, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

wer von euch hat denn schon Erfahrungen mit Langzeitkonten nach § 10 Abs. 6 TVöD.
Unser Personalrat würde gern die Rahmenbedingungen für Langzeitkonten in Form von Wertguthaben wie es das SGB IV §7b vorsieht schaffen.
Es soll den Kollegen die Möglichkeit gegeben werden Überstunden, ein Teil des Lohnes oder auch einen Teil des Urlaubs in ein Wertguthaben zu übertragen damit sie evtl. vorzeitig in den Ruhestand gehen können oder auch einfach nur mal eine Auszeit zu nehmen.

Wäre schön wenn es hierzu schon Vereinbarungen oder Erfahrungen geben würde.

Gruß
Roland

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Geschrieben von: Gast, 14.04.2011, 18:53, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Folgender Fall:
Ein 58jähriger Beamter aus unserer Dienststelle ist aus psychischen Gründen seit knapp vier Monaten dienstunfähig und soll in den nächsten Tagen dem Amtsarzt vorgestellt werden. Die Ursachen für die Erkrankung dürften zum größten Teil im privaten Bereich liegen, allerdings war er aber auch in den vergangenen Jahren verstärkt das Mobbingopfer durch Vorgesetzte.

Wie mir der Kollege nun berichtete, erhielt er kürzlich einen Anruf unseres Personalchefs. Man erwarte von ihm, dass er eventuelle Therapieangebote des Amtsarztes entschieden ablehne. Einen Grund für diese etwas merkwürdige Bitte wurde ihm nicht genannt.
Gibt es da nicht eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn seinen Beamten gegenüber? Ich dachte immer, bei uns gilt der Grundsatz "Reha vor Rente".
Kann dies mit den anfallenden Kosten zusammenhängen ?
Was könnten da die Gründe sein? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Geschrieben von: Zwecke, 14.04.2011, 14:43, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (6)

Kann mir jemand mitteilen wie in seiner Behörde Stellen als Leistungs-Sachbearbeiter im Sozialamt bewertet sind ?

Bin Sachbearbeiter im Sozialamt, Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt, Bestattungsbeihilfe (alle Leistungen nach SGB XII), Leistungen nach dem AsylbLG, berufliche Rehabilitierung sind das Aufgabengebiet.
Alles wird von Anfang bis Ende mit allen gesetzlichen Aufgaben erledigt.
Fallzahl derzeit rund 200 Leistungsfälle.

Stelle wird hier mit einer A 7 bezahlt.

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Geschrieben von: Anwärter, 13.04.2011, 20:36, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich hätte einmal folgende Frage bzw. "Problem":

Ich bin zur Zeit Beamtenanwärter im mD. Ich habe nun vor kurzem eine Ausschreibung gesehen, in der mehrere Beamte in der Laufbahn des mittleren Dienstes gesucht werden. Die benötigten Voraussetzungen erfülle ich soweit alle - auch die Laufbahnbefähigung nach der BLV (erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter und 2 Jahre Berufserfahrung im Aufgabengebiet, die auch Beamte im mD durchführen).

Nun meine Frage: Kann ich mich bedenkenlos auf diese Stelle bewerben ohne meinen jetzigen Dienstherrn darüber zu informieren? Denn ich glaube nicht, dass es meiner Personalstelle gefällt, wenn ich mich während der Ausbildung wegbewerbe und somit die Ausbildung abrechen würde (wenn es klappen sollte). Bin da irgendwie unsicher... Sad

Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann oder Tipps parat hat Smile

Danke schon mal!

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Geschrieben von: Gast, 13.04.2011, 16:12, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (7)

Hallo!

Ich habe auch mal eine Frage bezüglich der Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte. Ich habe mich hier schon durchgelesen und schon ein paar Meinungen erhalten.

Aber nun erst einmal zu mir.

Ich habe auch, wie der Herr oder die Dame im anderen Faden Soziale Arbeit studiert. Ich kann sie sehr gut verstehen, da es mir ähnlich geht.

Ich bin seit knapp 2 Jahren mit meinem Studium fertig und habe im Moment auch eine Tätigkeit als Sozialpädagoge inne. Allerdings erfüllt mich dieser Beruf nicht. Ich finde, dass man sehr verheizt wird.

Ich verdiene auch nicht gerade viel... Es gibt zwar gute Stellen, wie der ASD im Jugendamt oder die Jugendgerichtshilfe, aber der Konkurrenzdruck ist sehr sehr hoch. Ich habe mich auch schon des öfteren beworben und bin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden, aber immer mit negativem Resultat. :-(

Es heißt immer, zu wenig Berufserfahrung, sonst aber echt sympathisch. Nun davon kann ich mir allerdings auch nichts kaufen.

Meine Freundin arbeite als Beamtin im gehobenen Dienst. Ich beneide sie so um ihre Tätigkeit. Ich bin aufgrund eines "guten" Rates auf die soziale Schiene aufmerksam geworden, hat sich ja auch alles gut angehört im Studium. Aber eben nur da, die Realität sieht anders aus. Es wird mit Ellenbogen um jede Stelle gekämpft. Das Betriebsklima ist sehr schlecht... jeder gegen jeden. Das einzig gute ist, dass ich recht frei arbeiten kann, aber sonst....

.... sitze im Moment auch mal im Büro und mache die Ablage und Verwaltungsaufgaben, da unsere Auszubildende Bürokauffrau krank ist. Ich muss sagen, dass mir das auch Spaß macht.

Nun zurück zu meiner Freundin. Durch meine Freundin habe ich den Floh ins Ohr gesetzt bekommen, eine Ausbildung bzw. ein Studium als Beamter im gehobenen Dienst anzustreben. Habe mich bei mind. 40 Städten beworben und habe zig Einstellungstest mitgemacht. Leider mit mäßigem Erfolg: Note 3,4 im Test. Wäre laut Studieninstitut zwar geeignet, aber ist klar, dass die lieber bessere und ohne Studium nehmen.

Nun hatte ich ganz viele Absagen behalten und mich aus Frust auf Ausbildungen zum Verwaltungsfachangestellten beworben. Einen Test habe ich super bestanden und direkt einen Ausbildungsvertrag erhalten.

Und nun bin ich echt am überlegen.... nach 2 bis 2 1/2 Jahren habe ich einen sicheren festen Job. Sie bilden nach Bedarf aus. Ich weiß leider noch nicht, ob ich den ALG II machen kann. Dann wäre die Ausbildung noch attraktiver. Ich habe so lange von einer Ausbildung im öffentlichen Dienst geträumt. Nun hätte ich die Chance.

Die Ausbildung würde auf Bundesebene stattfinden. Leider hätte ich eine Fahrstrecke von 40 Km (eine Richtung). Ich weiß nicht, ob sich das rechnen würde.

Allerdings würde ich bei Entgeltgruppe 5 nach einem Jahr etwas mehr verdienen als im Moment. Ich weiß nicht was ich tun soll.

Büroarbeit ist auch voll mein Ding.... manchmal habe ich nur etwas Angst, dass mir die Tätigkeit evtl. doch zu langweilig werden könnte und dass ich mich nicht mehr weiterquailifizieren kann. Ach ja ich bin 27 Jahre jung!

Wann würde ich in die Entgeltgruppe 8 kommen.... damit wäre ich echt schon zufrieden. Da meine Freundin eh gut verdient, müsste ich mir geldlich nicht so viele Sorgen machen. Ich denke Stress hat man auch in der Verwaltung, aber ich hoffe, dass die Rahmenbedingen besser sind als in der Sozialpädagogik. Mir ist es lieber gerne zur Arbeit zu gehen, mit netten Kollegen und weniger zu verdienen, als mich von meinem Vorgesetzten und Kollegen fertig machen zu lassen. Auch wenn ich etwas mehr verdienen würde. Also 40 Jahre in der Sozialen Arbeit halte ich nicht durch.... dann bin ich absolut ausgebrannt.

Ich habe auch öfter gelesen, dass die Tätigkeiten eines Verwaltungsfachangestellten langweilig sind... stimmt das? Ich möchte gerne in die Personalverwaltung, dass habe ich auch schon im Vorstellungsgespräch gesagt, da ich gefragt worden bin.

Ich danke euch für euren Rat und eure Antworten.... also die Ausbildung und der Beruf sind ja schon irgendwie attraktiv.... aber 100%ig sicher bin ich mir aber noch nicht.

Will aber auch nicht noch 10 Jahre auf eine gute Stelle als Sozialarbeiter warten....dann bekomm ich einen an den Nerven. Deshalb auch meine Frage, ist echt dringend!

Danke

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Geschrieben von: Gast, 12.04.2011, 15:29, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo liebe Forumteilnehmer,

kann mir jemand Tipps geben, wie die zugewiesenen Aufgaben nach Stellenbeschreibung aussehen müssen, um eine Stelle von EG 9 nach EG 10 höher zu bewerten.

Ich bin Vertreter des Amts- bzw. Abteilungsleister (EG 13), habe ansonsten keine Führungsverantwortung, sondern mache mehr
ausschließlich Sachbearbeitung und verfüge über die Angestelltenprüfung II.

Besteht da eine Möglichkeit? Wie müssen die Aufgaben gelagert sein, damit sie von großer bzw. besonderer Bedeutung sind?
Zählt auch die Vertretung meines Chefs dazu?

Ich freue mich auf Tipps von Bewertungsexperten!

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Geschrieben von: Balli, 11.04.2011, 18:05, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Welche Bedeutung hat der Begriff "eigenverantwortlich" in einer Stellenbeschreibung bzw. wo ist dies geregelt?
Umfasst das z. B. auch die Unterschriftsbefugnis oder reicht das selbstständige Erstellen eines Bescheides aus?

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