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Hallo zusammen!
Meine Kollegen und ich haben uns die Frage gestellt, ob man als Verwaltungsfachangestellter (Lehrgang 1) den offiziellen "Aufstieg" in den gehobenen Dienst machen kann....also nicht als neue Ausbildung, sondern den Aufstieg, in dem man weiterhin seine normalen Bezüge bekommt und nicht kündigen muss....
Hoffe ihr wisst was ich meine
Wäre für Antworten dankbar!
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Hallo,
ich muß jetzt mal mein Herz ausschütten.
Ich habe bei einer großen Stadtverwaltung eine kaufmännische Ausbildung gemacht. Ich wurde übernommen und habe einige Jahre auf einem Amt gearbeitet. Damals war ich jung und absolut unterfordert und litt unter Mobbing, sodass ich mich dazu entschloss in die freie Wirtschaft zu gehen.
Ich war einige Jahre sehr erfolgreich, bis mich ein Schicksalsschlag getroffen hat, was zur Arbeitslosigkeit führte.
Nun wünsche ich mir nichts sehnlicher, als wieder in einer Verwaltung zu arbeiten.
Mir ist die Sicherheit sehr wichtig, da ich mitlerweile auch ein Kind habe, dem ich was bieten möchte und alleinerziehend bin. Ich weiß, das mit der Sicherheit ist auch nicht mehr das, was es mal war, aber trotzdem ist eine unbefristete Stelle im ÖD sicherer als in der freien Wirtschaft.
Die Stellenausschreibungen sind leider sehr begrenzt (was meine Qualifikation betrifft) oder befristet. Leider hatte ich bisher kein Glück mit meinen Bewerbungen. Ich habe viele Kontakte zu Mitarbeitern im ÖD (ehemalige Lehrgangs- und Arbeitskollegen), die über meine Suche Bescheid wissen und mir helfen wollen. Leider haben die aber, was Personaleinstellungen betrifft, nicht viel zu sagen, bzw. keinen Einfluß. Initiativbewerbungen habe ich auch schon versucht, aber da sind die Chancen gleich Null.
Nun überlege ich, ob ich nicht einfach von vorne anfange, das heißt eine neue Ausbildung, als Verwaltungsfachangestellte oder Inspektoranwärterin. Nur würde das 3 Jahre Leben in Armut bedeuten, es sei denn ich jobbe nebenbei und die Übernahme nach der Ausbildung ist ja dann auch noch offen. Aber ich wäre erstmal drin und könnte denen beweisen, dass ich was drauf habe.
Nun wollte ich mal hier im Forum fragen, ob jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht hat oder ob jemand Tips hat, welche Wege es gibt, wieder in den ÖD einzusteigen.
Zeitarbeit vielleicht? Wenn ja, welche?
Helfen einem bestimmte Kontakte? Ehemalige Vorgesetzte? Wie würde ich dabei vorgehen?
Kennt jemand Stellenbörsen im Internet, speziell für Stellen im ÖD? (z.B. kenne ich diese Forumseite: Stellenangebote Öffentlicher Dienst)
Ach....so viele Fragen....Ich würde mich über regen Gedankenaustausch freuen ;-))
Viele liebe Grüße
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Hallo zusammen,
im Rahmen der Anpassungen des Beginns der Pension würde mich interessieren, ob es hier im Forum konkrete Angaben zu den anrechenbaren Dienstjahren gibt.
Mein aktueller Wissensstand lt. unserem Personalmanagement ist der, dass man nach 45 Dienstjahren im Alter von 65 ohne Abschläge in Pension gehen kann. Ich bin 1957 geboren, mit 18 in die Bundeswehr eingetreten und nach 12 Jahren BW in den Kommunaldienst gewechselt.
Nach der Anpassung müsste ich bis zum 65 LJ und weiteren 11 Monaten arbeiten.
Kann mir jemand eine verbindliche Auskunft erteilen ?
Gruß und Danke für die Mühe.
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Guten Tag,
ich bin Studentin und verfasse momentan eine Projektarbeit mit dem Thema Performanceprobleme von Unternehmsanwendungen. Dafür habe ich eine kleine Umfrage erstellt.
http://www.umfrageonline.com/live.php?code=96fb4a0
Die Umfrage beinhaltet lediglich 9 Fragen, größtenteils Multiple Choice.
Über Ihre Unterstützung und Teilnahme würde ich mich sehr freuen!
Viele Grüße und vielen Dank!
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ich bin kontrolleur für 43 spielplätze, 150 ruhebänke, 20 bushaltestellen, 8 kindergärten und 4 schulen.
wie kommt an an software, wo die sichtprüfung und mehr per laptop zu erfassen ist ?
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Hallo,
Hat jemand vielleicht noch ausformulierte Gutachten zu den §§48,49 VwVfG oder zum Rücktritt / Nacherfüllung aus dem BGB ? Falls ja, wäre es sehr nett wenn er / sie mir schicken könnte 
Ich hab leider nur die Schemata mit + und - ... :/
danke
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Hi Leute,
hoffe ihr könnt mir helfen und seit aus Sachsen-Anhalt.
Habe keine Ahnung welche Themen in der Prüfung dran kommen sollen...
ihr vielleicht...?
Wäre euch echt dankbar um einige Infos
LG
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Hallo,
ich habe keine Personalratserfahrung und möchte mich trotzdem zum Vorsitzenden wählen lassen - ist das ratsam ?????
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Bin im September 2011 fertig mit der Ausbildung im mittleren Dienst, und würde danach gerne weiter machen, denn im mittleren Dienst möchte ich nicht bleiben.
Ich habe den Realschulabschluss.
Doch was habe ich für Möglichkeiten?
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Hallöchen,
komme aus dem Land Sachsen-Anhalt. Die Abschlussprüfung steht kurz bevor. Habe keine Ahnung was geprüft wird...
Vielleicht habt ihr eine Vermutung ?
LG
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Für mich stellt sich gerade folgende Frage:
Ich wurde zum AL II, der in Kürze beginnt, zugelassen. Da die Ausbildung nicht an meinem Dienstort, sondern 55km von meinem Wohnort entfernt stattfindet, wurde mir für den Zeitraum des Lehrgangs unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung zugesagt allerdings mit dem Zusatz, sollte ich diese nicht in Anspruch nehmen, so hätte ich trotzdem keinen Anspruch auf Reisekosten bzw. Trennungsgeld.
Grundsätzlich hätte ich nichts dagegen am Lehrgangsort unter der Woche zu wohnen, wenn da nicht meine Kinder (8 und 15) wären. Hinzu kommt noch, dass ich alleinerziehend bin.
War schon mal jemand in dieser Situation und kann mir ein paar Tips geben, ob es vielleicht doch noch eine Möglichkeit gibt, dass ich bei meinen Fahrtkosten ein wenig entlastet werde?
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Wichtige Info an alle: Ihr habt einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn Ihr zum Kirchentag nach Dresden fahrt. Die Veranstaltung ist anerkannt!!! Das für die Beantragung erforderliche Schreiben findet Ihr auf der Homepage des Kirchentages (www.kirchentag.de). Oft wird versucht, den Leuten weiß zu machen, sie hätten keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach Tarifrecht hierfür; eben typische Falschspielerei, denn über diese Möglichkeit wird man nicht unterrichtet. Deshalb liebe Kolleginnen und Kollegen, was einem der Gesetzgeber (Bundesrecht) zugesteht, kann einem keine DS verwehren! Glück auf:-) Haegar
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Hallo,
ich bin Beamtin A7, allerdings muß ich zur Arbeitsstelle weit pendeln, ich habe außerdem 3 Kinder, die mit mir über die Beihilfe krankenversichert sind. Ich bin 40 Jahre alt.
Nun hat mir die Stadt eine Stelle im Sozialamt angeboten - E6 - verlockend ist, dass der Arbeitsplatz mit dem Fahrrad erreichbar wäre.
Netto bleibt nicht viel übrig mit Steuerklasse 5 und 3 Kinder die nun volle Versicherungsbeiträge benötigen.
Was würdet Ihr mir raten ? Bringt die VBL-Rente was? - Wieviel? Ich würde nachversichert werden für die 10 Jahre, die ich vor der Kindererziehungszeit voll gearbeitet habe.
Seid Ihr zufrieden mit Euren Arbeitgebern ?
Danke.
Gruß
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Darf eine Gleichstellungsbeauftragte sich auch für Männer einsetzen ? Die Bezeichnung spricht eigentlich dafür, die Praxis in den Kommunen aber klar dagegen, wie tausende bei Stellenbesetzungen oder Beförderungen benachteiligte angestellte oder verbeamtete Männer bestätigen können. Nun soll in Goslar sogar eine Gleichstellungsbeauftragte abgewählt werden, da sie sich auch für Männer eingesetzt hat ... Guckst Du hier:
www.welt.de/politik/deutschland/article13377605/Frauenbeauftragte-angeblich-zu-maennerfreundlich.html
Armes Deutschland.
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Hey Leute,
wollte mal so hören, was ihr so zur diesjährigen Abschlussprüfung zu sagen habt???!!!
Wirtschaft und Sozialkunde hat mir glaub ich echt das Genick gebrochen, sonst fand ich alles so gut. Hab mich nicht drauf vorbeitet das BIP errechnen zu können und da ich die Aufgabe nicht hatte, wurde ich so nervös, dass ich am Ende BGB auch noch verdreht hab... :-( Teilpunkte kann man nur hoffen.
Grüße Jenny
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