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Hallo Kollegen,
ich habe folgendes Problem.....
Wir sind hier im ÖD Land Berlin! Folgendes: Auf unserer Dienststelle sind 7 Kraftfahrerstellen vom Vorstand genehmigt worden. Es standen Laut meinem PR 16 Qualifizierte Kollegen zur Verfügung. Alle 7 Stellen sind von Kollegen besetzt worden, die recht kurz im Unternehmen sind!
Nun die Frage: Zählt sowas wie Betriebszugehörigkeit was, oder gehts nur darum Geld zu Sparen indem man Kollegen, die grad mal 4 Jahre im Betrieb, sind einfach mal hochgruppiert.
Wo kann man evt den Hebel ansetzen, damit auch die länger Betriebsangehörigen zu Ihrem Recht kommen? Nach welchen Kriterien werden solche Stellen intern besetzt?!
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Hallo,
ich habe gehört, dass es eventuell eine Sonderzahlung im Juli geben soll, die alle bekommen, die nach dem Beginn des TVöD ihre Erstanstellung hatten.
Hat das schon einmal jemand gehört?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
Gruß
Schnuddelchen
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Hallo,
in unserem Unternehmen gibt es zwar ein Dienstplanprogramm, aber ich suche ein gutes und günstiges Programm um meine persönlichen Arbeitszeiten für mich zu erfassen. Kann jemand eine Lösung empfehlen?
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Hallo zusammen,
ich bin gerade durch Zufall bzw. aktuellen Anlass auf dieses Forum gestossen.
Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt bzw. kann hierzu mehr sagen.
Sachverhalt:
Die Beförderung in A12 (Endgrundgehalt) erfolgte ohne die erforderliche Wartezeit (§26 Landeslaufbahnverordnung BW). Zwischenzeitlich bin ich aber Stadtkämmerer (Stelle nach A13 bewertet), wonach eine entsprechende Wartezeit entfallen würde. Wäre die Beförderung beim alten Arbeitgeber Ende 2008 nicht ausgesprochen worden, wäre eine Beförderung nach A12 zum 01.06.2009 und anschließend nach A13 zum 01.06.2010 möglich gewesen. Derzeit liegt die Personalakte beim Landespersonalausschuss mit der Bitte um nachträgliche Genehmigung der Beförderung. Sollte dies nicht der Fall sein, würde dies bedeuten, dass ich wieder A11 werden würde, der Gemeinderat der A12 umgehend zustimmen würde - allerdings anschließend eine 1jährige Wartezeit erfolgen müsste. Dies würde einen Verzögerung von über einem Jahr bedeuten.
Eine Rückforderung der Bezüge wäre ggf. auch noch möglich.
Wie seht ihr die Sache ? Gibt es ähnliche Fälle bzw. Erfahrungen hierzu ?
Im Voraus vielen Dank,
Gruß,
Andi
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Hallo zusammen,
im Januar hat die Polizei geringe Mengen Marihuana und Amphetamine gefunden (ich war zu Fuß unterwegs und nüchtern). Habe also gegen das BTM verstoßen und kann rein theoretisch als fahrunfähig eingestuft werden, da ich im Besitz des Führerscheins bin. Nur frage ich mich inzwischen, ob es das Straßenverkehrsamt überhaupt interessiert? Ich mein das ganze liegt jetzt schon fast ein halbes Jahr zurück. Eigentlich dachte ich, dass ich zumindest zu einem Drogentest aufgefordert werde. Ist es 100% sicher, dass sich das Straßenverkehrsamt bei mir meldet? Oder kann es sein, dass da nie was vom Straßenverkehrsamt kommen wird? Ich bin 18 Jahre jung und wohne noch bei meinen Eltern. Den Brief vom Amtsgericht abfangen hab ich geschaft, aber auf ewig morgens als erster in den Briefkasten schauen möchte ich auch nicht :S
Hoffe ihr könnt mir Auskunft geben.
MfG
EDIT: Niemand da der mir auskunft geben kanns?
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Hallo,
habe mal ne Frage..., habe BWL studiert und möchte in der Öffentlichen Verwaltung arbeiten.
Mich würde interessieren, welche Chancen ich hätte, einen Job als Verwaltungsfachangestellte zu bekommen ??!
Danke!
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Hi,
ich bin mir nicht sicher ob diese Frage eher in den Bereich Baurecht fällt, aber ich fange einfach mal an. Ich arbeite im Ordnungsamt einer kleinen Gemeinde, jetzt kam vor einigen Tagen ein Frau zu einem meiner Kollegen und meinte die Baustelle ihres Nachbarn wäre eine Gefahr für spielende Kinder. Zu erwähnen ist, dass es sich um ein zu 90 % abgerissenes Haus handelt und das Grundstück bis auf eine Garageneinfahrt mit einer Treppe zum restlichen Haus eingezäunt ist. Die Dame, die vorsprach, ist nur eine Verwandte der tatsächlichen Nachbarin, eigentlich handelt es sich um einen Nachbarschaftsstreit, der nun über die Verwaltung ausgetragen werden soll. Mein Kollege lehnte ein Tätigwerden ab, er begründete es damit, dass die Gefahr nicht so hoch wäre, als dass man mit allen auf Teufel komm raus zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Mitteln dem Eigentümer einen Bauzaun aufdrücken müsste. Kinder, die auf das Grundstück wollen, würden sich von solch einem Zaun nicht abhalten lassen und außerdem hätten ja auch die Eltern eine gewisse Aufsichtspflicht. Liegt er mit dieser Annahme richtig?
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Hallo,
wir sind eine Verwaltung mit ca. 25 Beschäftigten. Die Stellen sind unserer Meinung nach total schlecht eingruppiert. Wir, der Personalrat (gibt es erst seit ca. 2 Jahren), verlangte die Stellenbewertungen und Stellenbeschreibungen für die Arbeitsplätze (Bürgerbüro= EG 3,Kasse=EG 6,Standesbeamtin=EG 6). Leider konnte uns unser Geschäftsführer keine vorlegen, da es noch nie welche gegeben hat und willkürlich eingruppiert worden ist. Unser Geschäftsführer fertigte auf unser Verlangen Stellenbeschreibungen und Bewertungen an, die total inakzeptabel sind. Wir konnten keine Einigung erzielen und sind jetzt zu dem Entschluss gekommen, die Stellen vom Kommunalen Prüfungsverband zu beschreiben und bewerten zu lassen. Hat jemand schon mal Erfahrung mit dem Prüfungsverband gemacht?
Vielen Dank für Antworten,Wasserwart.
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Hallo,
ich mache eine duales Studium BWL (FH) und Ausbildung zum Fachinformatiker.
Habe ich damit eine Chance in den Öffentlichen Dienst zu kommen bzw. auf Verbeamtung ?
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Hallihallo,
mich würde einmal interessieren, welche Möglichkeiten ich habe als Beamtin im mittleren Dienst den Aufstieg in den gehobenen Dienst zu machen? Ich weiß, dass es den Aufstiegslehrgang in meinem Bundesland gibt, mich würde aber vor allem interessieren, ob ein Aufstieg auch durch ein externes Studium möglich ist. So könnte ich mich ja beurlauben lassen und ein Studium an einer ganz normalen Hochschule machen - wobei bei verwaltungsspezifischen Studiengängen sogar meist die Laufbahnbefähigung mit drin ist, ohne dass ich Anwärter bin oder so etwas, einige Bundesländer wie Berlin haben ihre Beamtenausbildung ja mittlerweile externalisiert. Was aber ist, wenn ich ein solches Bachelorstudium im Bereich Public Management absolviere, das keine Laufbahnbefähigung enthält? Kann ich mich dann bei meinem Dienstherrn trotzdem auf Beamtenstellen im gehobenen Dienst bewerben?
Wenn nicht, wäre es ja fast cleverer, wieder Angestellte zu werden, wo ein solcher Wechsel ja kein Problem sein dürfte, seh ich das richtig?
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!
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Die Wartezeiten bis zu einer Beförderung haben in einigen Kommunen absurde Längen angenommen. Die Zeitung "Der Westen" berichtet, dass in Dorsten (NRW) ein Beamtenanwärter, der 2010 seine Ausbildung beginnt, aufgrund der Wartelisten bis zur Pensionierung keine Chance auf eine Beförderung hat.
Link: http://www.derwesten.de/staedte/dorsten/...35813.html
Wie viele andere Kommunen in NRW hat die Stadt Dorsten keinen ausgeglichenen Haushalt und befindet sich in der Haushaltssicherung.
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Hallo,
ich möchte mich bei euch informieren welche Möglichkeiten ich habe um mich im Beruf Verwaltungsfachangestellter weiterzubilden in den gehobenen Dienst.
Zu meiner Person:
Ich bin 27 Jahre alt, hab im Jahr 2000 meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich absolviert, war danach 2 Jahre in der Landesverwaltung und seit 2005 in der Kommunalverwaltung (Arbeitsplatz ist die Arge) beschäftigt.
Da ich momentan immer noch befristet angestellt bin und die Nachfrage eines Angestelltenlehrgang II extrem hoch ist, werde ich noch sehr lange nicht die Möglichkeit haben den Angestelltenlehrgang II über den Arbeitgeber zu beginnen.
Soweit ich mich jetzt im Internet informiert habe, gibt es keine andere Möglichkeit um den Angestelltenlehrgang II zu beginnen. (zumindest nicht in Bayern)
Jetzt habe ich gelesen, dass der Betriebswirt VWA bei der Kommune auch für den gehobenen Dienst angesehen wird bzw. als gute Alternative zum AL II.
Jetzt habe ich hierzu einige Fragen:
1. Ist es mir möglich mit meiner Qualifikation den Betriebswirt VWA zu beginnen?
2. Zu den Voraussetzungen steht, dass man entweder den AL II haben soll oder die Ausbildung zum VFAK; ich frage mich wieso man mit AL II den Betriebswirt VWA beginnen sollte, denn man hat doch schon die Qualifikation für den gehobenen Dienst.
3. Findet Ihr den Betriebswirt VWA in meiner Situation sinnvoll oder gibt es noch eine andere Alternative sich in dem Beruf weiterzubilden?
4. Wisst ihr wieviel Kosten ich insgesamt für den Betriebswirt VWA veranschlagen muss? (Bayern)
Vielen Dank für eure Mithilfe!
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Ich werde in Kürze innerhalb des öffentlichen Dienstes von einer Kreisverwaltung zu einer Bezirksregierung wechseln.
Mein Vertrag bei meinem jetzigen Dienstherren endet Ende Juni, soll aber verlängert werden bis Ende des Jahres. Etwas Vertragliches habe ich noch nicht bekommen.
Von der Bezirksregierung habe ich auch noch nichts Schriftliches, so dass ich bisher meinem jetzigen Dienstherren noch nicht in Kenntnis gesetzt habe, dass ich meinen Vertrag nicht verlängern werde. Dies möchte ich auch erst machen, wenn ich die Vertragssachen vom neuen Dienstherren habe, was aber nach telefonischer Aussage erst Ende Mai etwas wird.
Das heißt also, ich würde meinem jetzigen Dienstherren erst ca. Anfang Juni meine Nicht-Vertragsverlängerung mitteilen. Derzeit arbeite ich als Projektleiter in einem größeren Projekt, was ich dann noch an eine bisher noch nicht benannte Person (Problem: wer soll es machen? wird auch nicht innerhalb eines Tages geklärt sein!) übergeben müsste.
Mein Problem: Ich habe noch neun Tage Urlaub (berechnet bis Ende Juni). Da ich bis einschließlich der ersten Juniwoche keinen Urlaub nehmen kann (bedingt durch dieses Projekt) und das Projekt ja auch noch sinnig an einen Nachfolger übergeben muss, befürchte ich, dass ich meinen Urlaub nicht in gänze nehmen kann vor dem Stellenwechsel.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Ist es im öffentlichen Dienst möglich, sozusagen Restansprüche auf Urlaub in das neue Dienstverhältnis mitzunehmen oder muss ich mir den Urlaub auszahlen lassen?
Vielen Dank für die Antworten!
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Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen oder Kenntnisse bezüglich verminderte Dienstfähigkeit?
Wo kann ich etwas in Erfahrung bringen?
Wer legt diese Verminderung fest? Hausarzt mit Amtsarzt oder nur Amtsarzt mit Berichten vom Arzt?
Ist diese daraus folgende Teilbeschäftigung gleichzusetzen mit der "normalen" Teilbeschäftigung, oder bekommt man bei verminderter Dienstfähigkeit einen finanziellen Zuschuß ?
Vielen Dank für Eure Ratschläge.
Gruß, Patrick
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Hallo zusammen,
für eine - hoffentliche erfolgreiche - Bewerbung für eine Stelle in einem Jugendamt benötige ich dringend Hilfe. Bislang habe ich nie in diesem Bereich gearbeitet und wollte fragen, ob mir jemand fachliche Info´s zu wirtschaftlichen Jugendhilfen bzw. Beistandschaften / Vormundschaft geben kann. Sehr gerne nehme ich natürlich auch vorhandenes Schulungsmaterial.
Wer mir weiterhelfen kann, meldet sich bitte am besten per Nachricht an mich.
Vielen lieben Dank schon mal.
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