Das geht über den Angestelltenlehrgang II, damit kann man auch als Angestellter in den geh.D. (EG9-EG12).
Wenn man über 40 Jahre alt ist und Berufserfahrung hat, geht es auch ohne AII.
Ergänzend dazu:
Es gibt diesen Lehrgang nebenberuflich oder in Vollzeit. Wenn Dein Arbeitgeber Bedarf hat, wird er ihn auch bezahlen und auch Dein Gehalt weiter. Mein AG schickt z.B. dieses Jahr wieder Leute zum Lehrgang. Sprich mit Deinem Personalamt.
Hallo zusammen! Hi Katharina:-)
Also, ja, theoretisch ist es so, dass man sagt, tariflich Beschäftigte mit A-II-Prüfung seien Beamten mit Laufbahnprüfung im geh. Dienst gleichgestellt. Dem ist aber in der Praxis nicht so und vor allem kriegen die Tarifler im Verhältnis auch weniger Kohle, wenn sie in eine Führungsposition kommen sollten. Der Vergleich mit den EG-Gruppen zu den Besoldungsgruppen hinkt gewaltig. Ach so und nochwas, bei uns ist es so, dass für jemand mit A-I-Prüfung oder sogar Laufbahnprüfung m.D., als Verwaltungsfachangestelle/r bei EG 9 (ehem. BAT Vb) absolut Ende der Fahnenstange ist. Habe da schon einiges erlebt. Total frustrierend war, dass für manche Kolleginnen und Kollegen, die alles gaben und nebenher ackerten wie blöd, um die A-II-Prüfung zu machen. Als sie sie dann endlich hatten, änderte sich für sie die Situation trotzdem nicht. Sie blieben auf den alten Stellen sitzen. Glaub mir, Katharina, es wird immer so bleiben, dass die Beamten sich selber die guten Stellen zuschachern. Als tariflich Beschäftigte/r hat man da eben nur eine theoretische Chance, nicht aber in der Realität. Die A-II-Ausbildung ist nebenher möglich. Wenn man dafür zugelassen wird, stellen die einen für die Zeit, in der man das Kommunale Studieninstitut besuchen muß, frei. Meistens braten sie einem aber noch nen Vertrag über. Mußt Dich dann verpflichteten ein paar Jahre bei der DS zu bleiben. Andernfalls darfst Du die Ausbildungskosten zurück bezahlen. Meine Erfahrung ist die, dass heutzutage die "linientreue Beamtenschaft" wieder extremst hofiert wird. Die verbeamteten Kollegen mit eigener Meinung haben es dagegen auch sehr schwer. Ein paar wenige davon gibt es wirklich noch. Viel Glück! Hoffe, die DS genehmigt die Teilnahme an dem A-II- Lehrgang. Glück auf:-) Haegar
Ist vielleicht bei Euch so. Bei uns nicht. Ich mußte gar nichts unterschreiben und mich schon gar nicht zu irgendwas verpflichten, was das Bleiben angeht.
Bei uns gibt es auch nicht mehr so viele Beamte. Und ich arbeite in einer Behörde mit 800 Leuten.
Daß Du nach dem Lehrgang keinen Anspruch auf eine höherbewertete Stelle hast, dürfte wohl jedem klar sein.
Nun gut, weshalb aber macht man sowas, wenn nicht zu dem Zwecke, eine realistische Chance auf mehr Kohle zu haben??? Sei es drum. In größeren Behörden sieht die Welt sicher auch anders aus, als in kleineren Kommunalverwaltungen. Das will ich durchaus glauben. Aber ich habe hier kein Blech geschrieben. Ohne solche Verträge schicken die niemand mehr auf Fortbildung. Kann man getrost vergessen. Es ist eh müssig, denn bringen tut's einem ja gar nichts, außer nem etwas schöner klingenden Berufstitel. Dafür aber kann man sich nichts kaufen. Glück auf:-) Haegar
Danke für die kurzfristige Antwort. Habe § 6 bereits nachgelesen. Kannst du mir noch einen Tip geben, wie ich mich auf die Anlage 6 zum BAT am geschicktesten berufe?
Nee, leider nicht. Bei mir ist der AG selbst drauf gekommen, das anzuwenden. Beim mittleren Dienst macht er das schon länger und seit ein paar Jahren auch, wenn es um den geh. Dienst geht. Die Stellen werden entsprechend ausgeschrieben.
Hallo. Es ist im TVöD so geregelt, dass jetzt 20 Jahre im öffentlichen Dienst absolviert sein müssen. Das 40. Lebensjahr wurde wegen altersdiskriminierendem Inhalts gestrichen.
Warum diese vielen Fragezeichen? Das wirkt auf viele ungeduldig und nicht gerade höflich. Genauso, wie ausschließliches Schreiben in Großbuchstaben als Anschreien empfunden wird, wirken diese vielen Fragezeichen etwas unhöflich.
Bei uns hat man keine Chance ohne AII den Aufstieg große E9 und höher zu bekommen. Die Stellen sind sowieso für g.D oder AII ausgeschrieben so dass man mit nur Lebensalter keine Möglichkeit hat.