Bildungsurlaub für Teilnehmer des Ev. Kirchentages
#1

Wichtige Info an alle: Ihr habt einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn Ihr zum Kirchentag nach Dresden fahrt. Die Veranstaltung ist anerkannt!!! Das für die Beantragung erforderliche Schreiben findet Ihr auf der Homepage des Kirchentages (www.kirchentag.de). Oft wird versucht, den Leuten weiß zu machen, sie hätten keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach Tarifrecht hierfür; eben typische Falschspielerei, denn über diese Möglichkeit wird man nicht unterrichtet. Deshalb liebe Kolleginnen und Kollegen, was einem der Gesetzgeber (Bundesrecht) zugesteht, kann einem keine DS verwehren! Glück auf:-) Haegar
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#2

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein weiterer Hinweis, der aber leider nur für Beamte etwas bringt: In vielen Urlaubsverordnungen ist explizit geregelt, dass der Dienstherr mittelbaren und unmittelbaren Landesbeamten die Freistellung zur Teilnahme an derartigen kirchlichen Veranstaltungen gewähren muß. Diese sind dann besser beraten, die Freistellung auf der Basis dieses Anspruches zu beantragen. Dadurch kann man die Tage, die bei Berufsbildungsgeschichten ja bekanntlich begrenzt sind, einsparen und anderweitig verwenden. Nur mal nebenbei bemerkt, auch wieder eine Ungerechtbehandlung von tariflich Beschäftigten und Beamten. Aber, wir sind wenigstens fair und geben auch mal solche Ratschläge weiter;-) Haegar
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