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Geschrieben von: Hypnofrog, 26.08.2010, 19:12, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,

ich arbeite jetzt zu 50% in der Patientenaufnahme und zu 50% in der EDV-Abteilung bekomme (für die Aufnahme EG 5) für die höherwertige EDV Tätigkeit würde ich EG 8 bekommen, doch mein AG begründet unter 50% , ...

ich denke §14 TVÖD fällt auch raus von wegen "vorübergehend" ist es ja nicht.

was kann ich noch tun / sind Urteile in solch einem Fall bekannt?

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Geschrieben von: Scully888, 26.08.2010, 17:01, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo,

ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann...

Eigentlich hatte ich es nicht mehr vor, mich noch einmal weiterzubilden. Bis auf soeben... Hatte gerade ein interessantes Gespräch mit meinem neuen Bürgermeister und jetzt gehen mir einige Fragen durch den Kopf...

Also, jetzt mal zu mir: Hab ne Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst bei einer Stadt, danach die Fachhochschulreife gemacht, leider war ich zu schlecht um den gehobenen Dienst zu machen, nochmals ne Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation, derzeit mache ich den Wirtschaftsfachwirt, arbeite aber mittlerweile bei einer Gemeinde als Verwaltungsangestellte. Kann mir jemand sagen, wie ich mich in dieser Richtung weiterbilden kann? ggf. Studium gehobener Dienst oder ähnliches?? Wie läuft das mittlerweile ab?? Als ich mich für den gehobenen Dienst interessiert habe, war das vor 8 Jahren. Da hat sich jetzt einiges geändert...

Hoffe auf ein paar AntwortenIcon_smile
Gruß

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Geschrieben von: Manhattan007, 25.08.2010, 21:21, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,

ich muss mich und die Situation erst mal kurz beschreiben.

Nach 12 Jahren Bund habe /musste ich eine Ausbildung zum VFA machen. Musste, weil zu der Zeit meiner mittlerweile verstorbenen Frau erkrankt ist und ich pendeln musste. Somit blieb mir die Landesfinanzschule Edenkoben "erspart".
Meine Ausbildung begann ich zum 01.09.2005. Keine Rede zur Zeit der Einstellungsgespräche, dass der BAT abgeschafft wird und ein TVÖD mit Beschäftigungsstufen kommt!!
Also nach erfolgreicher Ausbildung mal locker flockig in die E6 Stufe 1 !!!!
Hätte mir jemand vorher gesagt, dass man die Soldaten welche "Umschulen" in Übergangswerken vergessen hat, hätte die Ausbildung ohne mich stattgefunden. Da mir natürlich keine Zeiten anerkannt wurden, hatte ich aufgrund der Tarifvertrages ohne Berücksichtigung des Lebensalters geschätzte 600,00 - 800,00 Brutto weniger.

Mit Ausbildungsende habe ich dann im Sozialamt direkt die Tätigkeit eines Sachbearbeiters, besoldet mit A9 und A10 Beamte, E 9 für Angestellte,aufgenommen. Nach einem halben Jahr erfolgte dann die Höhergruppierung in die E8 Stufe 2 TVÖD.

Den Kollegen wird immer wieder mitgeteilt, dass die fachliche Voraussetzung (Angestelltenprüfung II) fehle für die Höhergruppierung. Allerdings erfolgen wegen hoher Fluktuation immer wieder Neueinstellungen ohne jegliche Verwaltungsausbildungen mit der E9!

Meine erste Frage:
Da der TVÖD ja sagt, man bekommt das, wie die Stelle bewertet ist, unabhängig von den Voraussetzungen, die die Person erfüllt, die die Tätigkeit ausübt Wo steht das genau? Den Text habe ich aus einem anderen Beitrag raus kopiert.

Kollegen, die über die Vorgesetzen mit Einklagen der E 9 gedroht haben, sind quasi mundtot gemacht worden. Denen wurde dann gesagt, dass man gerne wieder die Tätigkeit eines Mitarbeiters (Eingruppierung E8) aufnehmen könnte. Zur Beruhigung wird dann noch mitgeteilt, dass man in einem Jahr noch mal darüber sprechen könnte. Der Personalrat zuckt nur mit den Schultern.

Ich würde ja echt ungern mit Klage oder sonstigem drohen, denn dann ist man für die Zukunft sicher ziemlichen Ärger ausgesetzt und die Tätigkeit macht mir auch ziemlichen Spaß.

Dann reicht man eventuell eine Klage ein und wird dann Rückzug wieder mit den Tätigkeiten eines Mitarbeiters betraut! Ohne Ende Beschiss und das in der Verwaltung, damit die Ämter ein bisschen mit ihren Budgets jonglieren können.

Wer hat hilfreiche Verhaltenstipps für mich?

Ach ja, noch was vergessen. Voll der Hipp..... Heute kam meine Chefin zu mir und sagte, dass ich ab dem 01.10.2010 meine Stelle auf dem Papier für eine Üpl-Stelle räumen müsste. Meine "viele" Arbeit darf ich weiter machen wie bisher. Begründung: Sie braucht für unsere 30h-Kraft (Beamtin in Elternzeit) die Stelle, damit Sie die A10 bekommt! Hey hab ich sie noch alle. Ich mach die Arbeit für wenig Geld und muss die Stelle auf dem Papier räumen für unsere "Hilfskraft", damit diese die A10 bekommen kann Icon_evil

Das hört sich ja schon fast strafbar an! Muss man selbst oder der Personalrat bei solchen internen Umbesetzungen gehört werden bzw. eventuell etwas unterzeichnen?

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Geschrieben von: sTeRnLoS, 25.08.2010, 19:30, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo,

seit einigen Monaten bin ich in einem Psychiatrischen Pflegeheim.
Ich bekomme einen (SGB) Eckregelsatz von mindestens 27% - ein Taschengeld von 96,93 Euro. Das reicht aber nicht aus, meine finanziellen Bedürfnisse und Interessen zu verwirklichen.
Ich habe bereits einen Antrag beim Sozialamt gestellt, in dem ich folgendes schrieb. Meine Kosten: Internet, Fahrrad, Rassierapparat u.s.w.
Das Sozialamt teilte mir mit, den Antrag abzulehen weil ich mir die Gegenstände vom Taschengeld kaufen könne.
Wie soll ich einen Widerspruch schreiben oder sollte ich mir, um mehr Taschengeld zu bekommen oder soll ich einen Anwalt nehmen ? Falls ja: Welchen ?
Außerdem habe ich einen Schwerbehinderten Ausweis mit 100% - kann dieser hilfreich sein, um meine finanziellen Forderungen beim Sozialamt zu begründen ?

MFG
sTeRnLoS

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Geschrieben von: OnkelRick, 24.08.2010, 17:40, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Servus ,
erstmal , eine tolle Seite die Ihr hier habt . Ich bin mal froh sie gefunden zu haben .

So aber nu zu meiner Frage .
Im April diesen Jahres wurde ich in den PR unserer Stadtverwaltung gewählt .So weit , so gut . Seit dieser Zeit dränge ich auf eine Erstschulung , damit ich meine Aufgaben auch dementsprechend erledigen kann .
Ich machte den Vorschlag , da ich auch Gewerkschaftsmitglied bin , die Seminarangebote der Gewerkschaft zu nutzen . Ich wurde aber abgeblockt mit der Begründung , zu teuer !!! , wir müssen auch die Kosten im Auge behalten .Man strebte ein Inhouse-Seminar an , damit alle neuen PR-Mitglieder gleichzeitig geschult werden und so Kosten gespart werden .
Jetzt ist das aber geplatzt aus welchen Gründen auch immer und ich stehe immer noch ohne Erstschulung da .

Nun meine Frage , kann mir der PR-Vorsitzende oder überhaupt jemand vorschreiben , in welcher Art und Weise bzw in welcher Form ich meine Erstschulung absolviere ?? Weil langsam reicht mir der Spaß .

Oder kann ich einfach den Antrag auf Erstschulung mit in die Tagesordnung bringen?? Ich habe das Netz schon nach einer Rechtsprechung zu diesem Thema durchsucht und nix finden können . Jetzt hoffe ich mal auf Eure Hilfe .

Vielen Dank und bis denne

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2010, 19:29, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo an Alle!
Ich habe eine Frage und bräuchte eine schnelle Antwort.
Bin seit 1999 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
Seit 13 Monaten bin ich arbeitsunfähig. Habe zwei ärztliche Gutachten, daß ich aus gesundheitlichen Gründen auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden soll.
Nun endlich scheint eine Stelle gefunden zu sein.
Der Rentenversicherungsträger ist mit im Boot und wird die Einarbeitungszeit, bzw die Weiterbildungskurse, die nötig sind finanziell übernehmen.
Nun will mein Arbeitgeber mich eine Entgeltstufe niedriger eingruppieren.
Ist das zulässig? Immerhin übernimmt ja die Rentenversicherung schon einen ganzen Batzen an Kosten. Und ich habe es mir ja nicht ausgesucht, daß ich aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitstelle wechseln muß.
Wer kann mir weiterhelfen????
Danke im voraus.
Regine

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Geschrieben von: Berghofer, 19.08.2010, 19:18, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Liebe Lesende,

im Öffentlichen Dienst müssen neue Mitarbeiter ein Führungszeugnis vorlegen, und sich ärztlich untersuchen lassen. Ist es im Öffentlichen Dienst auch überall so, dass neue Mitarbeiter das Originalzeugnis ihres letzten Arbeitgebers vorlegen müssen ?

Gruß
Berghofer

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Geschrieben von: bauing, 19.08.2010, 18:42, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

vorab habe ich folgende Fragen:
1. Mein AG ist aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband ausgetreten. Welche rechtliche Auswirkung hat dies für mich als Angestellter?
2. Der AG verweigert die Aufstellung einer Arbeitsplatzbeschreibung. Hat der AG in diesem Fall recht? Und wenn nein, was kann ich dann unternehmen?
3. Unser Personalrat hat keine professionelle Unterstützung im Hintergrund. Höchstens eine Kollegin, Gewerkschaftsmitglied, um Fragen abzuklären. Bei Problemen mit dem AG, wo kann ich mir Unterstützung holen?

Ich bin seit 9 Jahren bei einer Stadt mit 10.000 Einwohnern beschäftigt. Bauamt - allein zuständig für Tief- und Straßenbau. Selbst Bauingenieur (FH). Stelle wurde als Bautechniker in 65 % Teilzeit ausgeschrieben. Funktionierte finanziell - um 12.30 Uhr Feierabend. 3 Jahre später wollte Vorgesetzte Vollzeit. Ich lehnte ab. Mehrere Gespräche danach - ich gab auf 85 % nach. Bei Termin mit Personalchef wird überraschend mitgeteilt, dass Verwaltung Vollzeittätigkeit erwartet. Begründung: Vorgesetzte kommt nicht mit Arbeitsvolumen klar. Anschließend bemerkte der Personalchef (präventiv), dass es mir ja unbenommen bliebe, mich anderweitig umzuschauen. Mir wurde “die Pistole auf die Brust gesetzt”.

Ab jetzt zuständig für alle Details bis zu den größten Problemen (Dammbruch). Jeder kann Arbeit oder Probleme bringen. Zuarbeit findet fast nicht statt. Zur Abgrenzung des Arbeitsbereiches habe ich nach Arbeitsplatzbeschreibung 1994 (Tipp) gefragt. Mitteilung durch Mitarbeiterin des Personalchefs, dass keine Einsicht möglich, da veraltet, überholt und eine aktuelle gäbe es nicht. Die Gründe von mir wurden nicht nachgefragt.

Seit 2008 (zusätzlich zwei Rechtsstreitigkeiten) komme ich mit der Arbeitsmenge nicht mehr klar. Da mehrere Nachfragen bei Leiterin ohne Ergebnis, jetzt schriftlich beantragt, dass zugearbeitet werden soll, Überprüfung der Eingruppierung (Tätigkeitsbeschreibung, -bewertung) und Ausstellung Zwischenzeugnis. Nach 4 Wochen per e-Mail nachgefasst, Gesprächbereitschaft signalisiert und auf mangelnde Zuarbeit als Ursache verwiesen. Zudem Aussagen meiner Vorgesetzten hinzugefügt: a) “Leider keine Unterstützung möglich, da Kolleginnen nicht qualifiziert”, b) Zu Zuständigkeit als Abteilungsleiterin für Tief- und Straßenbau hieß es “aufgrund Ihrer Ausbildung als Architektin nicht zuständig, dies sei meine Sache”. Jetzt wurde bei Termin mitgeteilt, dass zugewartet werden muss, bis neuer Bürgermeister eingearbeitet ist. Die schwerwiegenden Vorwürfe müssten geklärt werden. Prüfung ob hohe Arbeitsmenge vorübergehend, ob ich als Bautechniker qualifiziert bin oder ob ich tatsächlich Unterstützung benötige. Soll 6-Augengespräch werden. Nach Möglichkeit halten wir den Personalrat raus.

Zwischenzeugnis Gesamtnote 3,5 “stets zu unserer Zufriedenheit” gegen das letzte Zeugnis mit Note 2,5 “jederzeit voll zufrieden”. Das Zeugnis kann ich auf keinen Fall so stehen lassen!

Ich bin erschüttert wie brachial gegen mich vorgegangen wird, nur weil ich mehr Unterstützung benötige.
Wie verhalte ich mich in dieser Situation? Gibt es Stellen wo ich mich hinwenden kann, etc.?

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Geschrieben von: Gast, 14.08.2010, 19:11, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,
ich bin Angestellter bei der Stadt(Stadtbücherei).
Kann man als Angestellter der Stadt dazu gezwungen werden, bei einer Hausdurchsuchung als Zeuge zu fungieren, wenn man das nicht möchte ? Bei uns ist es wohl so, dass jeden Monat eine andere Abteilung dran ist, die Zeugen zu stellen. Die Abteilung an sich ist dazu verpflichtet, aber gilt das auch für mich ?
Ich habe per Google irgendwie nichts zu dem Thema gefunden

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Geschrieben von: Gast, 09.08.2010, 17:15, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

zum 01.04.2009 ist der Status "z.A." durch Erlass des Beamtenstatusgesetz entfallen, was jedoch keine Auswirkungen auf die Probezeit haben dürfte, hoffentlich richtig. Genau hier liegt auch meine Frage.

Ich selbst bin leider "fast Laie" in diesem Rechtsgebiet und Kommunalbeamter g.D.. Jedoch kommt meine liebe Personalabteilung nun auf die Idee, mit Erlass des Beamtenstatusgesetztes zum 01.04.2009 sei die Probezeit weggefallen (dies wurde nicht so gesagt, lässt sich jedoch nicht anders logisch erklären).

Zum 14.08.2008 wurde ich erneut verbeamtet. Davor habe ich nach Abschluss meiner Ausbildung zum Dipl. Verwaltungswirt 3 Jahre gleichwertige Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis wahrgenommen. Am 14.08.2009 wurde ich auf Lebenszeit verbeamtet. Als Mindestprobezeit wurde somit 1 Jahr berechnet, da meine Angestelltenzeiten in voller Höhe angerechnet werden mussten. Gem. § 21 Abs. 3 BLW NRW habe ich nun einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt. Da meine Zivildienstzeiten nicht berücksichtigt wurden, wären 9 Monate auf die Wartezeit nach A10 anzurechen und entsprechend zu verkürzen. Nach Verbeamtung auf Lebenszeit und Ende der Probezeit würde ich somit 1 Jahr Wartezeit auf A10 + eine interne Wartezeit auf Beförderungen abwarten müssen. Die Mindestwartezeit von einem Jahr kann laut Nachteilsausgleich verkürzt werden!

Ergebnis:
14.08.2008 Verbeamtung
14.08.2009 Beamter auf Lebenszeit (Mindesprobezeit 1 Jahr, gleichwertige Tätigkeit als Angestellter)
14.08.2010 Mindestwartezeit nach A10 erfüllt
14.02.2011 Interne Wartezeit erfüllt
14.06.2010 A10 durch Anrechnung Nachteilsausgleich in voller Länge (9 Monate)

Nun habe ich gesagt bekommen, dass ich zum 01.10.2010 befördert werden würde. (was aufgrund der haushaltsrechtl. Situation derz. nicht möglich sei, korrekt) Wenn ich jedoch zurückrechne, bedeutet dies, dass zum 01.04.2009 meine Probezeit geendet habe. 1 Jahr Mindestwartezeit auf A10: 01.04.2010, interne Wartezeit 6 Monate: 01.10.2010.

Stimmt das? Ich kann es mir in keinster Weise erklären. 2 Kolleginnen wären somit mit Verbeamtung zum 28.02.2010 zum gleichen Zeitpunkt fällig wie ich. Es ist doch lediglich das "z.A." entfallen, aber eine Probezeit kann doch niemals durch Gesetzerlass "entfallen", insbesondere: wo steht das bitte?!. Dies würde bedeuten, dass meine Kolleginnen lediglich eine Probezeit von 2 Monaten gehabt hätten.

Ist meine Berechnung korrekt? Verstehe ich etwa etwas falsch? p.s. auf meinen Antrag auf Nachteilsausgleich wird nicht eingegangen. Lediglich ein Eingangsschreiben samt Hinweis "der Haushalt lässt eine Beförderung nicht zu blabla" habe ich erhalten. Jedoch werden fällige Beförderungen auf eine Warteliste eingetragen und ich sehe es nicht ein, an Stelle 50 zu stehen, obwohl 30 richtig wäre.

Meine Kolleginnen haben nebenbei gesagt, ebenfalls den 01.10.2010 als Zeitpunkt der Beförderung genannt bekommen, mit eben der o.g. Verbeamtung zum 28.02.2009. Ohne Antrag auf einen Nachteilsausgleich oder sonstiges.

Danke im Voraus! Leider bin ich nach mehreren Rückfragen beim Personalamt immer noch nicht schlauer!

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2010, 19:10, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

hallo ich hab mal eine frage...
und zwar bin ich vor paar tagen zu hause raus geflogen und verdiene in meiner lehre nicht genug geld, um mir eine eigene wohnung zu leisten. ich bekomme zwar dann das kindergeld, aber selbst damit reicht das nicht vorne und nicht hinten. meine mutter weigert sich aber, mir geld zu geben... jetzt wollte ich mal fragen ob mir das amt geld geben muss und wieviel das ungefähr wäre... würde mich um schnelle antworten freuen...

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Geschrieben von: Gast, 03.08.2010, 15:37, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo Doppiker,

eine ganz bescheidene Doppik-Frage: Wie werden Umschuldungen bei gleichen Kreditgebern in der Finanzrechnung und in der Vermögensrechnung gebucht? Sie muss in beiden Rechnungen aufgeführt sein.

Jan

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Geschrieben von: Gast, 03.08.2010, 09:29, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

In England hatte die Regierung ein unmoderiertes Online-Forum eingerichtet, in dem die Bürger Sparvorschläge machen konnten.

Nun musste die Regierung das Forum teilweise sperren, da eine Flut rassistischer, beleidigender oder illegaler Beiträge gepostet wurde. Zum Beispiel wurde vorgeschlagen, Sozialhilfeempfänger zwangssterilisieren zu lassen.

Links:
Presseartikel "Der Westen"
Das Spar-Forum

Es zeigt sich einmal mehr, dass staatliche Diskussionsforen zwingend einer Moderation bedürfen. Ein ähnliches Fiasko hatte die Stadt Duisburg auch schon einmal erlebt, als öffentliche Bedienstete im Sozialamts-Forum vermutlich scherzhaft forderten, dass Sozialhilfeantargsteller zunächst nicht benötigte Körperorgane verkaufen müssen, bevor sie Leistungen des Staates erhalten können.

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Geschrieben von: Gast, 01.08.2010, 14:10, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Ver.di zeigt die möglichen Folgen einer Abschaffung der Gerwerbesteuer auf, wie sie die Bundesregierung plant. Betroffen sind demnach die Kommunen, aber auch die Bürger. Im einzelnen:

  • Erhöhung der Lohnsteuer
  • Erhöhung der Mehrwertsteuer
  • Schließung von kommunalen Einrichtungen wie Sportanlagen oder Bibliotheken
  • Erhöhung der Gebühren für Kitas und Krippen
Statt einer Abschaffung befürwortet Ver.di eine Ausdehnung der Gewerbesteuerpflicht auf die Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, etc.).

Das Video:
[my-youtube width=425 height=344]http://www.youtube.com/watch?v=hubuInn3pg4[/my-youtube]

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Geschrieben von: Gast, 28.07.2010, 12:53, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Ich bekomme nur eine neue Befristung aus betrieblichen Gründen, hier zeitweise Mehraufwand, wenn ich gleichzeitig unterschreibe, dass ich dagegen nicht klage.

Bekomme ich dann eine 3 monatige Sperre ALG I und ist das überhaupt rechtens?

ich habe keine großen Möglichkeiten, woanders etwas zu finden und wenn ich diese Sache nicht annehme bin ich bald ohne Job...

HELFT MIR!!!!

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