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Hallo!
Im nächsten Jahr steht bei mir wahrscheinlich ein Umzug in ein anderes Bundesland an, ich arbeite derzeit in NRW und werde wohl nach Bayern "auswandern".
Was muss ich dabei beachten? Kann so ein Dienstherrenwechsel negative Auswirkungen auf die Pensionsansprüche haben?
Liebe sonnige Grüße!
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Hallo liebe Kollegen,
hat ihr euch schon mit der Problematik "Umsatzsteuerpflicht für interkommunale Zusammenarbeit u. Beistandsleistungen" befasst. Laut Info des DStGB soll am 11.04.2013 eine Entscheidung über die Veröffentlichung des Urteils gefällt werden. Wie sieht es mit einer Übergangsfrist aus, nach der man nocht nach alten Recht verfahren kann. Hier schwirren mir zwei Jahreszahlen 2017/2018 durch den Kopf. Hat jemand ein ähnliches Problem mit der Vermietung einer Sporthalle; vorwiegend dem Gebäudeanteil. Wie würden gerne die Option der Besteuerbarkeit der Sporthalle ziehen, da wir im investiven Bereich / Sanierung in den Vorsteuergenuss kommen möchten.
Habt ihr Erfahrungen bzw. neue Erkenntnisse.
Gruß
KassenCharly
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Hallo zusammen,
ich bin seit nem Monat auf ner Suche nach jemandem, den ich 2012 kennenlernte ... hatten Email-Adressen getauscht. Dann bin ich umgezogen und habe denjenigen völlig aus den Augen verloren. Vor kurzem habe ich dann mal in meinem alten Postfach geschaut und habe dort seine Emails gefunden.
Jetzt suche ich verzweifelt nach diesem Mann.
Ich kann ihn nicht finden. Er nutzt die Email-Adresse scheinbar nicht mehr. Denn er meinte damals schon es wäre ne alte adresse und er müsse sich mal ne neue machen.
Ich habe jede community abgeklappert im Netz. Nix zu finden. Habe über ne Woche oder länger bis Nachts gegoogelt. Nix zu finden ....
Dann isr mir die Idee gekommen, die Adresse über nen Einwohnermeldeamt rauszukriegen ... das soll zwar nur paar Euros kosten .... aber egal .... is es mir wert.
Nur wie mache ich das? Und wo kann ich mich da genau informieren?
Ich kann doch nicht einfach dahin gehen und sagen: ich suche ne Adresse von jmd.
Wie mach ich das? Ohne das ich dämlich angeguckt werde.
Ich weiss den Vor- und Nachnamen .... ich weiß, dass er 1969 geboren ist. Ich weiß, in welcher Stadt er wohnt, welches Sternzeichen er ist und was er beruflich macht. Mehr weiß ich leider nicht.
Habt ihr da ne Idee oder nen Tipp für mich??
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ein kleine (vermutlich etwas billige) Anfrage von mir, vielleicht aber auch für andere Anfänger in diesem Geschäft eine ganz sinnvolle Sache:
Ich suche nach Vorlagen für einen ordentlichen Tätigkeitsbericht, den ich auf der PV vortragen kann. Denn wenn ich mir unsere bisherigen Tätigkeiten so anschaue, waren das vor allem ein paar Vorstellungsgespräche und die beiden zweifelhaften Stufenlaufzeitverkürzungen und die Sache mit dem Azubi. Insofern ohnehin nicht sonderlich rühmlich, das alles. Aber auf die konkreten Einzelfälle kann, darf und will ich ja ohnehin nicht zu sprechen kommen. Deswegen meine Frage:
Was zum Teufel kann ich in so einen Tätigkeitsbericht überhaupt reinschreiben, ohne entweder meine Schweigepflicht zu verletzen oder alternativ nach zwei Minuten gesammelter belangloser Andeutungen zum Ende zu kommen?
Was tragt Ihr bei diesen Gelegenheiten vor - wenn Ihr doch eigentlich garnichts vortragen könnt? Habt Ihr vielleicht ein paar Beispiele für mich?
Habt auf jeden Fall vielen Dank!
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Guten Tag zusammen,
ich hoffe hier vielleicht Hilfe zu bekommen.
Ich habe starke Probleme mit meinen Vorgesetzten (Abteilungsleitung sowie Fachbereichsleitung). Es ist schon so weit, dass ich mir überlege, mich länger als nötig krankschreiben zu lassen.
Zudem ist meine Stelle mehr als unbefriedigend. Mein Alltag ist von Langeweile gespickt. Meine Vorgesetzten haben ein Problem mit mir, da ich nicht ihren Vorstellungen entspreche. Zum Beispiel sind sie der Meinung, ich hätte für meinen Job umziehen müssen, egal was mit der Familie ist. Außerdem habe ich noch keinen Führerschein, schließlich müsste ich den haben, geh ja arbeiten. (Das Leben ist ja sonst gratis oder wie ?)
Mittlerweile lassen meine Vorgesetzen auch Sprüche bei Kollegen ab, um mich schlecht zu machen. Sie sagen zum einen nur einen Teil, der dann negativ verstanden wird. Wenn ich dann aus Urlaub oder vob einem Arztbesuch zurück kam, wurde ich dann oft schon angesprochen. In Kollegengesprächen wurde dann auch schon festgestellt, dass mir oft Falsches gesagt wurde, wodurch die Kollegen als die Kritisierenden dargestellt wurden.
Ich bin noch zur Probe und mein Vorgesetzter hat zu mir schon gesagt, er würde sich weigern, eine halbwegs ordentliche Bewertung zu schreiben. Es gäbe an mir ja nichts Gutes.
Ein Stellenwechsel ist nicht möglich, da mein Vorgesetzter die Interessenten immer anruft und was erzählt. Was weiss ich natürlich nicht. Nur nach sehr gut laufenden Vorstellungsgesprächen und Telefonaten kommt dann immer aus heiterem Himmel, dass es leider doch nicht geht. Und das nun schon 5 Mal.
Ich habe schon mal mit einem Psychologen gesprochen. Der meinte nur kann man nix machen. Ich sollte mir was suchen um die Zeit sinnvoll zu nutzen, z. B. ein Fernstudium. Vom GPR kommt auch keine Hilfe. Dort heisst es, die könnten nichts machen. Ich müsste einfach abwarten und am besten nichts sagen. Laut der Gewerkschaft könnten dieser erst helfen, wenn es etwas rechtlich haltbares gibt, z. B. die Verweigerung der Lebenszeitverbeamtung.
Ich kann aber nicht mehr lange, auch wenn es mein Traumjob ist. Nur was soll ich tun? Alle anderen Kommunen in der Nähe haben keine Stellen frei. Bei telefonischer Nachfrage erfuhr ich, dass ich mich zwar initiativ bewerben könnte, aber ob das was bringt, konnte mir keiner sagen.
Ich denke als m. D. werde ich wohl kaum einen Job in der freien Wirtschaft finden. Daher dacht ich als letze Lösung - kündigen (quasi) und Vollzeitstudium.
Kann mir hier jemand sagen, ob das der beste Weg ist? Oder weiss jemand was ich stattdessen tun könnte?
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Guten Tag,
unser Geschäftsstellenleiter wurde von unserem Gemeinschaftsvorsitzenden vom Verwaltungsamtsrat zum Verwaltungsrat.
Meiner Meinung nach muss nach Art. 75 Abs2 BayPVG der Personalrat beteiligt werden oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe
Johannes
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Ich bin zur Zeit in die Entgeltgruppe 9 Stufe 4 eingruppiert. Mit Einführung des TVÖD wurde ich von der Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 1b in die E8 und anschließend in die kleine E9 übergeleitet. Hier habe ich schon mal eine verlängerte Stufenlaufzeit, so dass ich erst nach 9 Jahren (das ist bei mir dann zum 01.11.2014 erfüllt) in die Stufe 5 komme und da ist dann auch Schluss für mich. In die Stufe 6 komme ich nicht mehr.
Nun würde ich von Euch Profis gerne wissen, ob sich für mich eine Höhergruppierung (aufgrund der Zuweisung entsprechend höherwertiger Tätigkeiten, die ich als unstrittig unterstelle) überhaupt lohnen würde. In welche Entwicklungsstufe der Entgeltgruppe 9 würde man mich dann wie lange eingruppieren ?
Vielen Dank schon mal im voraus!
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Kann ich als Kommunalbeamter die Bewertung meiner Stelle als unmittelbares Recht des § 18 BBesG einfordern ?
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Hallo, gibt es eine Eingruppierungempfehlung für Sachbearbeiter, welche mit der Vergabe und Abrechnung von Fördermitteln (Bundes- und Landesmitteln) betraut sind?
Ist eine Eingruppierung nach E9 korrekt?
Wer kann hier weiter helfen?
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Hallo zusammen,
ich habe mich bei einem anderen Dienstherren auf eine Stelle beworben.
Ich würde gerne wissen, ob der "neue" Dienstherr bei meinem "alten" Dienstherren Einsicht in meine Personalakte nehmen kann, ohne dass ich das mitbekomme bzw. gefragt werde.
mfg
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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich in seinem Schreiben vom 14.3.2011 (Az.: IV D 2 – S 7124/07/10002) mit der umsatzsteuerlichen Behandlung der Blockheizkraftwerke (BHKW) befasst. Zugleich gibt das BMF mit diesem Schreiben die entsprechenden Änderungen der Abschnitte 1.7, 2.5 und 10.7 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bekannt.
Ein BHKW ist eine Form der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) dient der Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie (Strom und Wärme) in einem Block. Bei einem BHKW wird mit einem Motor zunächst mechanische Energie erzeugt und diese dann durch einen Generator in Strom umgewandelt. Dabei wird die beim Betrieb von Motor und Generator anfallende (Ab-)Wärme zumeist am Standort der Anlage oder in deren nächster Umgebung für Zwecke der Heizungs- und Brauchwassererwärmung, aber auch zu Kühlungszwecken verwendet.
Die Netzbetreiber sind nach den gesetzlichen Vorgaben zur Abnahme und Vergütung von Strom aus KWK-Anlagen verpflichtet. Die diesbezügliche Vergütung ist geringer als der übliche Bezugspreis für Strom. Zumeist wird der selbst erzeugte Strom auch (nur) für eigene Zwecke genutzt; eine Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgt demnach nur bei Überschüssen.
Umsatzsteuerrechtlich ist beim dezentralen Verbrauch (Direktverbrauch) von elektrischer Energie seit dem 1.1.2009 das Folgende zu beachten: Ebenso wie bei den Fotovoltaik-Anlagen mit Direktverbrauch wird fingiert, dass der gesamte selbst erzeugte und dezentral verbrauchte Strom an den Netzbetreiber geliefert wird und vom Netzbetreiber wieder an den Anlagenbetreiber zurückgeliefert wird. Von einer solchen Hin- und Rücklieferung beim dezentralen Verbrauch von Strom ist jedoch nur auszugehen, wenn der Anlagenbetreiber für diesen Strom eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder einen Zuschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) erhalten hat.
Wenn der dezentral verbrauchte Strom nach dem KWKG vergütet wird, ist als Bemessungsgrundlage für die Lieferung der übliche Preis zuzüglich der nach dem KWKG vom Netzbetreiber zu zahlenden Zuschläge und ggf. der so genannten vermiedenen Netznutzungsentgelte (siehe § 4 Abs. 3 Satz 2 KWKG), abzüglich einer eventuell enthaltenen Umsatzsteuer zu nehmen. Hinsichtlich der Rücklieferung des Netzbetreibers ist die Bemessungsgrundlage die gleiche wie bei der Hinlieferung – ohne Berücksichtigung der zu zahlenden Zuschläge nach dem KWKG.
Beim Vorsteuerabzug gelten die allgemeinen Grundsätze. Der Unternehmer kann bei der Herstellung oder Anschaffung einer KWK-Anlage diese insgesamt seinem Unternehmen zuordnen, was zu einem vollen Vorsteuerabzug führt. Er kann die Herstellungs- oder Anschaffungskosten aber auch im Umfang der unternehmerischen Nutzung seinem Unternehmen zuordnen, was einen anteiligen Vorsteuerabzug zur Folge hat.
Möglich ist auch eine Zuordnung zum nicht-unternehmerischen Bereich; ein Vorsteuerabzug ist dann nicht möglich. => § 19 UStG (17.500 € / 50.000 €) sinnvolle Option?
Mit anderen Worten: Jeder Anlagenbetreiber, der eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder einen Zuschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) erhält, ist – ob er will oder nicht – durch diese Fiktion Unternehmer im Sinne des UStG. Wobei es ihm natürlich unbelassen bleibt, zur Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zu optieren, somit auf den Vorsteuerabzug zu verzichten und der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen zu entgehen.
Für die Zukunft stellt sich nun die Frage, ob für die BHKW´s je ein einzelner BgA / oder ein gemeinsamer BgA eingerichtet werden sollte/müsste, um zum einen die unternehmerische Tätigkeit umsatzsteuerrechtlich abzubilden und zum anderen bei Investitionen vom Vorsteuerabzug zu profitieren. Option § 19 UStG?
Hier ist zunächst fraglich, ob die Tatbestände nach § 4 KStG vorliegen:
Einrichtung (organisatorische Selbständigkeit),
Es muss sich nicht um eine verselbständigte Abteilung handeln. Die Tätigkeit kann auch innerhalb des allgemeinen Betriebs miterledigt werden. Es handelt sich um einen rechtlich unselbständigen Teil der juristischen Person öffentlichen Rechts,
nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit. Umsatz größer als 30.678 € p.a.,
kein Hoheitsbetrieb, keine Vermögensverwaltung u. kein Land- u. Forstbetrieb,
Einnahmenerzielungsabsicht (Gewinnerzielung nicht erforderlich),
wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit,
wenn keine selbständige Einrichtung, dann Jahresumsatz größer 130.000 €.
Wie seht ihr diesen Sachverhalt?
Habt ihr Erfahrungen mit BHKW´s?
Gruß
KassenCharly
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Hallo zusammen,
wir wollen demnächst eine "Barkasse" als Zahlstelle einrichten. Dort können dann Ein- und Ausgaben bar getätigt werden, wobei eine Verrechnung von diesen Einzahlungen u. Auszahlungen stattfindet, um das ständige Auffüllen bzw. Einzahlen bei den Kreditinstituten zu minimieren. Hat jemand von Ihnen/Euch Erfahrungen mit Barkassen? Habt ihr eventuell Barkassenbeschreibungen bzw. Dienstanweisungen von Barkassen?
Für schnelle Unterstützung bin ich sehr dankbar.
Gruß
H.B.
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Hallo,
ich bin Stellvertreter im Personalrat, mein Chef möchte, dass die Pausenzeiten auf dem Bauhof genau eingehalten werden.
Das "Problem": Er will mich mit in die Kontrolle mit einbinden! Kann/ darf er das??
Dazu ist zu sagen, dass die Kollegen gerne mal die Zeiten ausdehnen und der Chef dies kaum überwachen kann.
Im voraus Danke.
Jörg M.
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Ich arbeite bei einem öffentlichen Müllentsorger, der als Eigenbetrieb der Stadt geführt wird.
Dieser soll nun in nächster Zeit (1-2 Jahre) zu einer AÖR umgewandelt werden.
Ich trete nächsten Monat zur Wahl als Personalrat an.
Jetzt frage ich mich wenn es klappt und wir gewählt werden (wir sind mehrere der Müllabfuhr auf der Liste), wurden wir ja von allen Referaten der Stadt gewählt.
Wenn die Müllabfuhr dann aber ausgegliedert wird und wir dann einen eigenen Personalrat wählen müssen: Haben wir, die im Gesamt-Personalrat sind, sowas wie „Bestandsschutz“?
Können wir dann unsere Arbeit die kompletten 4 Jahre tätigen oder fallen unsere Listenplätze weg und wir können/ müssen uns auf einer neuen Liste bei der Müllabfuhr einbringen?
Wer kann mir diese Frage beantworten?
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Hallo,
an einem Amt gibt es zwei Fachbereiche.
Ein Fachbereich wird nun in den anderen eingegliedert. Jetzt stellt sich die Frage welcher der beiden Fachbereichsleiter bekommt die eine freie Stelle?
Vielen Dank für die Antworten.
Hugo
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