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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben wieder einmal eine harte Nuß zu knacken. Also, kurz zum Sachverhalt: Die Dienststellenleitung hatte im Mai dieses Jahres eine interne Ausschreibung herausgegeben. Dabei gab man expressis verbis an, dass die Stelle lt. Stellenplan ausgewiesen ist nach A 11 BBesG bzw. Entgeltgruppe 9 TVöD. Deshalb bewarb sich u. a. auch eine verbeamtete Kollegin, welche derzeit schon nach A 11 BBesG besoldet wird, auf diese Stelle. Sie ist zweifelsfrei die best qualifizierteste Bewerberin. Des weiteren bleibt noch festzuhalten, dass die Dienstellenleitung vorliegend die Fürsorgepflicht außer Acht gelassen hat. Eben diese Bewerberin erkrankte auf ihrer derzeitigen Stelle und fiel über 1 Jahr aus. Schon mehrfach bemühte sie sich, um eine entsprechende Umorientierung. Die Dienstellenleitung argumentiert jetzt, man könne diese Bewerberin nicht berücksichtigen, da sie überqualifiziert sei. Und auch will man nichts mehr davon wissen, dass in der Ausschreibung die A 11 drin gestanden hat. Man müsse das ohnehin ändern, heißt es urplötzlich jetzt. Wir konnten als PR im diesem Falle den angedachten Umsetzungsplänen nicht zustimmen. Seitens der Dienststellenleitung wird nun versucht, die Sache wieder so hinzustellen, als sei der PR sowieso ohne Rechte. Ohne ein Wort bzgl. Einigungsstelle zu verlieren, heißt es urplötzlich, die Verweigerung der Zustimmung wird zurückgewiesen. Die Personalvertretung wirke nicht an der Bestenauslese mit usw. Unsere Begründung sei unzulässig. Wir haben lediglich festgestellt, dass eben diese Bewerberin von ihrer Qualifikation her die best geeignetste ist. Beachtet dies die Dienststellenleitung nicht, gibt es langfristig keine Chance der Umorientierung für diese Kollegin. Wir sind einhellig der Meinung, dass die Dienststellenleitung vorliegend bewußt gegen die Fürsorgepflicht verstößt. Hätte sie in der Ausschreibung eine andere Besoldungs- oder Vergütungsgruppe angegeben, hätte sich die Kollegin wohl erst gar nicht auf die Stelle beworben. Was würdet Ihr in einem solchen Fall machen? Alles, was wir an sachlichen Argumenten vorbringen, wird einfach ignoriert. Die Dienststellenleitung setzt sich über alles hinweg. Das kann so nicht sein. Die PR-Arbeit verkommt langsam echt zu einer Farce. Wir freuen uns über jeglichen Hinweis, Leute.
Glück auf:-) Hägar
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In unserem örtlichen Personalrat bin ich eines von drei Mitgliedern.
Nachdem ich in der letzten Zeit immer mal wieder feststellen mußte, dass ich nicht immer ausreichend von den Beiden anderen informiert werde, gibt es jetzt Vorfälle,die mich nach reiflicher Überlegung dazu bewegen das Amt niederzulegen, da ich nicht mehr gewillt bin, dieses Fehlverhalten mitzutragen und auch so meine Pflicht,die Angestellten nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten.
Folgende Vorfälle traten auf:
Die Beiden haben einen Entsendungsbeschluss eine Fortbildung in Höhe von 1000 Euro (zu bezahlen aus dem jährlichem Fortbildungstopf der Angestellten)bei der Dienststellenleitung eingereicht.
Nur durch Zufall erfuhr ich davon, denn die Dienststellenleitung erhob Einspruch.
Die Vorsitzende schickt mir letzte Woche eine Mail über den öffentlichen Outlook mit persönlichen Belangen eines Mitarbeiters (es geht um eine Probezeitkündigung). Dieser Outlook wird von sechs Nichtmitgliedern genutzt! Wir haben aber natürlich einen eigenen Personalratszugang im PC.
Zu einem wichtigen Treffen mit der Dienststellenleitung werde ich so verzögert informiert, dass ich nicht teilnehmen kann.Hinterher wird es als versehentliche Panne dargestellt und es wird sich locker entschuldigt.
Nun meine Frage:
Ich möchte die Gründe meines Rücktrittes gern über einen öffentlichen Aushang in der Einrichtung bekanntgeben und begründen.
Was muss ich dabei beachten?
Wem lege ich die schriftliche Rücktrittserklärung vor? Auch dem Hauptpersonalrat? Auch der Dienststellenleitung?
Gilt der Rücktritt mit sofortiger Wirkung?
Soweit ich weiß, besteht der Restpersonalrat bis zu den Neuwahlen. Wann werden diese spätestens anberaumt?
Muss ich sonst noch etwas beachten?
Ich möchte mich nicht rächen, sondern aufdecken, denn diese Leute möchten sich ja vielleicht wieder aufstellen lassen.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar und freue mich auf jede Meinung hierzu.
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Am Donnerstag bekomme ich endlich meinen Vertrag bzw. soll in die Personalabteilung kommen um ihn dort zu unterschreiben.
Gibt es bestimmte Punkte auf die ich achten soll? (außer Gehalt, Urlaubstage)
Habe zuvor nicht im öffentlichen Dienst gearbeitet. Wie hoch mein Gehalt sein wird, wurde mir schon mitgeteilt u. wieviel Urlaub mir zusteht, darüber habe ich mich schon informiert. (29 Arbeitstage bei 5 Tage Woche).
Welche Punkte sind noch wichtig, die auf jeden Fall drin stehen sollten?
Lg iggelpitz
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Hallo, mein Schwager ist leider gestorben (43 Jahre). Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub? LG
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Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Ich möchte gerne eine Weiterbildung anfangen und nun stellt sich die Frage wie man diese finanzieren kann!? Was gibt es für Möglichkeiten?
MFG
michmass
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Hallo an Alle,
in meiner Diensstelle sollen dienstliche Beurteilungen nach dem AV BVVD erstellt werden. Wir sind alle Angestellte. Allerdings hat unsere Leitung nicht vorher mit dem PR, FV oder VdS gesprochen. Es wurde einfach veranlasst und dem PR zur Kenntnis vorgelegt. Leider konnte mir bisher noch keiner beantworten, ob nicht vorher eine DV vereinbart werden müsste, da zwar einige Teile analog anzuwenden sind, aber diese auf recht wackeligen rechtlichen Beinen steht.
Ich hoffe es kann mir jemand eine konkrete Antwort geben.
Danke
Mumie
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Hallo!
Ich bitte um Erfahrungsaustausch was die Eingruppierung in der Immobilienverwaltung angeht.
Zu mir, ich bin bei einer Stadtverwaltung mit 25.000 Einwohnern für die Verwaltung von ca. 400 Erbbaurechten zuständig, ausserdem für Vermietung und Verpachtung.
Dieses Sachgebiet manage ich nach Umorganisation voll verantwortlich ganz alleine. Auch sämtliche Tätigkeiten, die vorher im gehobenen Dienst angesiedelt waren, wurden nach Renteneintritt der SB mir übertragen. D. h. dazu gehört auch Vertragsausarbeitung sowie auch der An- und Verkauf von Grundstücken und der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (ich unterschreibe die Verträge vor dem Notar für die Stadt).
Ich möchte nun endlich einen Höhergruppierungsantrag stellen. Z. Zt. werde ich nach EG 6 vergütet. Die Stelle selbst hat noch keine Bewertung, wegen der Umorganisation.
Ich wüsste gerne, wie Ihr so mit vergleichbaren Tätigkeiten eingruppiert seid. Also ich meine, insbesondere die Vertragsgestaltung und der Abschluss der Verträge müsste doch eine höhere EG als 6 rechtfertigen oder? Vor der Umorganisation hatte die Kollegin mit diesen Tätigkeiten A 10!
Ich weiß das geht alles nach Zeitanteilen, von daher wüsste ich auch gerne, wie viele Verträge ihr so abschließt. Das wird ja sicher nicht jeden Tag vorkommen
Ich hoffe auf ganz viele Antworten. Danke im Voraus!
Liebe Grüße Eni
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Hallo,
ein Mitarbeiter in einem öffentlichen Betrieb erscheint nicht zu seinem Wochenenddienst. Er hätte den Dienst mit 3 weiteren Kollegen gehabt, diese haben sein Fehlen aber nicht gemeldet.
Der Mitarbeiter erhielt nun ein Kündigung wegen Arbeitzeitbetrug ! Mit welchen Konsequenzen müssen die anderen 3 Mitarbeiter rechnen, da sie das Fehlen durch Schweigen gedeckt haben ?!
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Guten Morgen!
Ich bin 32 Jahre und fange nächsten Monat als Angestellte im öffentlichen Dienst an.
Wollte mich aber bevor ich den Vertrag unterschreibe mal über verschiedene Sachen informieren. Vielleicht könnt ihr mit weiterhelfen u. Antworten geben bzw sagen wo ich was finde.
Es geht einmal darum wieviel Urlaub mir überhaupt zu steht. Gehaltsmäßig weiß ich schon Bescheid; ich werden wie folgt eingestuft:
Entgeltgruppe E 5, Stufe 4 im Bereich Länder, Tarifgebiet West.
Auf was sollte ich noch achten im Vertrag.
Wäre toll wenn ich viele brauchbare Infos bekommen.
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Hallo liebe Forum-Gemeinde!
ich bin Personalratsvorsitzende ein 5-köpfigen Gremium und schon/erst 2 Jahre im Amt. Dennoch stoße ich oft an meine Grenzen. Ich habe 2 akute Fragen, die bei uns im Haus (eine Selbstverwaltung) hochkochen.
Zum eine Thema Leiharbeiter:
ich weiß, dass deren Einstellung zustimmungspflichtig ist, das sie grundsätzlich in den Betriebsablauf eingebunden sind.
Was ist aber mit Leiharbeitern, die nur für eine Woche oder einen Monat oder gar nur stundenweiße aufgenommen werden? Diese Arbeiter sind nicht wirklich ins Betriebsgeschehen aufgenommen, sondern verrichten - ich nenn es mal - Renovierungsarbeiten. Greift auch hier das Mitbestimmungsrecht? Grundsätzlich kann ich den Sinn dahinter verstehen, aber ich möchte mich nicht auf rechtlich dünnes Glatteis bewegen. Ginge dafür eine Zustimmung auf "Vorrat"?
Ein anderes Thema: TVL
Grundschulungen haben wir fast alle absolviert. Nur ich habe ein insges. 4 tägige TV-L-Schulung erhalten. Ich selber arbeite nicht in der Personalabteilung, d. h. bei diversen Sachverhalten muss ich mich auch immer wieder reinlesen, wenn detailiert wird. Die anderen Gremiumsmitglieder haben auch andere Arbeitsbereiche!
Nun hat der AG uns im s.g. Quartalsgespräch mitgeteilt, dass er für die Publizierung von Rechten aus dem TV-L nicht zuständig sei, sondern wir als PR. Darauf hin haben wir uns um eine inhouse-Schulung für das komplette Gremium bemüht. Das lehnt jetzt der AG ab, mit der Begründung: der TV-L sei transparent, wir seien langjährige Mitarbeiter und hätte alle die Grundschulungen zum NPersVG und ARbeitsrecht erhalten, das reiche alles locker um auch die Rechte aus dem TV-L zu überwachen.
Meine Frage: gibt es Urteile oder Interpretationen in denen eine TV-L Schulung als Grundschulung akzeptiert wird? Oder ist es sinnvoll nur 2 Leute aus dem Gremium beschulen zu lassen?
Danke für Eure Hilfe
C.
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Hallo liebe Forengemeinde,
bin relativ neu in der kommunalen Verwaltung und soll u.U. auch die Feuerbeschau machen.
Dass dieses Thema sehr heikel sein kann habe ich mittlerweile schon bemerkt.
Mich würde es interessieren wie die Feuerbeschau in den Kommunen so gehandhabt wird?
Nach der Verordnung über die Feuerbeschau und einem Schreiben des BMI vom 14.05.2007 müssen Sonderbauten wie Kindergärten, Schulen mind. einmal jährlich "feuerbeschaut" werden. --> Das Ganze ist aber sehr sehr schwammig formuliert und der "schwarze Peter" wurde deutlich in Richtung Kommunen verschoben.
Wie wird das bei Hotels, Gaststätten, Restaurants, Eisdielen,...etc. gesehen?
Wie handhabt ihr das?
Ich glaube dass hier ein Erfahrungsaustausch sehr von Nutzen wäre.
Sollte bzgl Feuerbeschau eine Trennung her von bauaufsichtlichen Vorschriften zu verhaltensbezogenem Brandschutz. Oder sollen beide Bereiche aus einer Hand gemacht werden?
Gruß an alle Leidensgenossen
Therme
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Hallo an alle
Ich bin neu hier und hab gleich eine Frage, die mir superwichtig ist und hoffe, eine Antwort zu finden.
Es geht darum, dass ich mit meiner Freundin ausziehen möchte. Sie ist aber ein Pflegekind. Meine Mutter meinte, ihr steht eine sogenannte "Trägerwohnung" zu, meine Freundin aber meinte, ihr stehe diese nicht mehr zu.
Sie ist 18 Jahre alt und in einer Ausbildung, in der sie die Probezeit bestanden hat, hat also ein regelmäßiges Einkommen.
Kann sie trotzdem eine Wohnung beantragen, die ihr der Staat finanziert, wenn sie es zu Hause absolut nicht mehr aushält?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen, Savodka89
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Hallo
Ich bin 19 (noch Schüler) und wohne in einer recht kaputten Familie. Der Mann meiner Mutter weigert sich immer mehr, für uns - meine Mutter, mich und meinen 12jährigen Bruder - zu sorgen. Wir müssen mehr und mehr auf unser einziges "Einkommen" zurückgreifen: 328€ (oder so) Kindergeld und max. paar hundert Euro, die meine Mutter als Aushilfe im Gasthaus bekommt. Früher haben wir (genauer gesagt er) nur ca. 250€ den Monat für Lebensmittel/Kleidung/Haushaltsbedarf ausgegeben - für 4 Personen wohlgemerkt. Aber auch die werden jetzt "storniert". Zudem wollte er die Zahnarztrechnungen nicht bezahlen, sodass wir mit dessen Anwälten einen Deal aushandeln müssen, wie wir mit unseren bescheidenen Mitteln die bereits auf 1000€ angestiegenen Schulden abbezahlen können. Alles, was ich beim Ferienjob bekommen hab, wird dafür draufgehen müssen. Sogar noch mehr. Auch will er niemanden von uns mehr mit seinem Auto fahren, wenn einer mal einen Termin hat u.Ä.
Wir mussten schon früher weit unter dem Durchschnitt leben, weil er ein geiziger und zugleich kaufsüchtiger Mensch ist, der sich nie wäscht und dieselbe Kleidung trägt bis sie absolut abgenutzt und hoffnungslos zerrissen ist und dasselbe wohl auch von uns erwartet. Nun müssen wir zudritt in den letzten paar Monaten in Panik hier und da Löcher stopfen und jedes Mal wirds schlimmer. An wen kann man sich da wenden, wenn der Familienvater seine Frau und ihre beiden Sprösslinge (für die sie das alleinige Sorgerecht hat... wobei wohl nur mein Bruder betroffen ist, weil ich ja volljährig bin) finanziell dermaßen im Stich lässt?
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Hallo an alle!
In 2 Wochen nehm ich an den Einstellungstests für Inspektoranwärter (Staatl. Schulämter Hessen) teil.
Hat jemand Erfahrung, wie sowas abläuft, auf welche Themen man sich vorbereiten sollte und wo man Informationen dazu findet? (z.B. zum Schulsystem in Hessen - bin leider erst paar Jahre in Hessen und nicht hier zur Schule gegangen :-) )
Besten Dank!!!
M.
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sagt die 50-Prozent-Regel
mindestens 50 % also >=50 %
oder
größer 50% also > 50% aus?
finde die Textstelle nicht im TvöD / BAT oder passt da §22BAT
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