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Geschrieben von: Gast, 30.04.2013, 09:17, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Hallo,

ich werde in meiner Freizeit (mit Zustimmung vom Chef aber ohne Beteiligung) den AII in Sachsen machen.

Da dies ja eine ziemliche Stange Geld ist, wollte ich fragen, ob ihr wisst, ob es einen Zuschuss gibt? An wen muss ich mich wenden? Macht ihr auch den Lehrgang in Sachsen?

Für eure Antwort vielen DANK vorab.

LG O030

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Geschrieben von: KassenCharly, 30.04.2013, 08:57, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

aufgrund einiger GPA-Prüfbemerkungen benötige ich EURE Hilfe:

1. Formulierung in einer DA Stadtkasse für die Trennung von Anordnung und Vollzug bzw. auch Beispiele für die Durchbrechung dieses Grundsatzes

2. Regelungen zur Belegablage (wir scannen die Ausgaben ein)

3. Auflistung der zu führenden fremden Kassengeschäften (DA Zahlstellen !?!)

Danke im Voraus,

KassenCharly

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Geschrieben von: Gast, 29.04.2013, 23:00, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Ist bei euch schon etwas durchgesickert?
Es liegen nur noch 2 Wochen bis zur Prüfung am 16.5 vor uns.
Leider halten sich unsere Dozenten sehr zurück.


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Geschrieben von: Gast, 29.04.2013, 19:57, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (3)

Hey Zusammen,

hat jemand, zu Übungszwecken, die schriftl. Prüfung für den Verwaltungslehrgang 1 BW?

Liebe Grüße
ritchy1

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Geschrieben von: Bini, 29.04.2013, 10:57, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

S10347
am Donnerstag gehts ja (zumindest hier in Hessen) los mit den Abschlussprüfungen und ich hab momentan noch leichte hänger in vwbl.

Kalkulatorische Zinsen?
Wozu brauche ich die?
Wie werden die berechnet?
Inwiefern spielen sie z.B. bei einem Kostenvergleich für z.B. Fahrzeuge eine Rolle?

LG BiniIcon_mrgreen

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Geschrieben von: Gast, 29.04.2013, 10:44, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
mein Arbeitgeber hat mich dazu verdonnert mich mehrere Wochen um Azubis und Praktikanten zu kümmern und diese in meinen täglichen Arbeitsablauf zu intergrieren. Hierzu bin ich aus verschiedenen Gründen nicht bereit. Kann mich mein Arbeitgeber hierzu zwingen ?
Gründe für meine ablehnende Haltung sind die höhere Verantwortung, der zusätzliche Zeitaufwand und das Wissen, dass Kollegen hierfür einen Ausbilderschein gemacht haben und entsprechend honoriert werden.

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Geschrieben von: Gast, 26.04.2013, 15:35, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo ihr Lieben,

das mit den Nebentätigkeiten ist im Beamtenrecht ziemlich wischi-waschi! Ich habe da mal eine konkrete Frage!

Ich bin Fachlehrerin für musisch-technische Fächer. Habe also die Fachlehrerausbildung für Kunst, Hauswirtschaft und Sport gemacht, mit DLRG-Abzeichen Bronze und unterrichte seit meinem Berufseinstieg Schwimmen. Es gibt heutzutage immer mehr 3. und 4.-Klässler, die noch nicht schwimmen können. Ich habe mich deshalb gefragt, ob es möglich wäre, ein Kleingewerbe anzumelden und darüber Schwimmunterricht für "Spätschwimmer" zu erteilen.

Ist das ERLAUBT?
Wenn ja, in welchem UMFANG und was muss ich BEACHTEN, dass so etwas als Nebentätigkeit auch GENEHMIGT wird?

Ich danke euch jetzt schon für jeden Beitrag!

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Geschrieben von: Gast, 25.04.2013, 12:26, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

im Zuge einer Geschwindigkeitsmessung wurde an einen Bürger eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung zugesandt. Der Bürger beruft sich jedoch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht und möchte also weder Angaben zum Fahrzeugführer machen, noch bezahlen. Auch bei einem Ermittlungsersuchen an die entspr. Gemeinde wurde mitgeteilt, dass sich der Bürger auf sein Verweigerungsrecht beruft.
Frage: was kann der Mitarbeiter nun tun?

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Geschrieben von: Gast, 24.04.2013, 17:44, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (6)

Hallo,
ich habe heut auf einem Seminar gehört, dass Arbeiter des Bauhofes einer Stadtverwaltung Anspruch auf Erschwerniszuschläge haben. Im TVÖD finde ich aber nur allgemeines. Im BMT-O gab es einen richtigen Katalog. Hat dieser denn noch Gültigkeit? 
Freu mich auf Eure Antworten.

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Geschrieben von: JenSie, 24.04.2013, 16:18, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

sowohl innerhalb unsereres Gesamtpersonalrates (GPR) - Großstadt in Baden-Württemberg - als auch innerhalb unseres Dienststellenpersonalrates wird derzeit das Thema "Gefährdungsanalyse(n)" sehr intensiv diskutiert.

Für das weitere praktische Vorgehen wäre es für uns (Dienstellen-PR) jetzt wichtig, an Mustervordrucke von Gefährdungsbeurteilungen heranzukommen - idealerweise solche aus dem Bereich Sozial- und Jugendamt bzw. Ämter mit Publikumsverkehr. Gibt es neben dem verdi-Modul "Psy.bel" weitere Vordrucke/Muster, die sich mit der Thematik der psychischen Arbeitsbelastung befassen? Schön wäre es, wenn Ihr uns/mir diese Vordrucke per Mail übermitteln könntet. Bitte in diesem Fall eine PN an mich, ich würde dann meine Mail-Adresse mitteilen. Möchte das hier nicht algemein posten, hierfür bitte ich um Euer Verständnis.

Gibt es bereits Erfahrungswerte zum Umgang mit Gefährdungsanalysen?

Vorab sage ich schon einmal herzlich Danke für Eure Bemühungen.

Gruß,
Jens

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Geschrieben von: druff, 19.04.2013, 18:18, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (8)

Hi,

im Sommer 2014 werde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit mein Abitur erhalten, sodass ich mich nun entscheiden müsste, was ich nach der Allgemeinen Hochschulreife machen will.

Heute gab es bei einer unserer Berufsbildenden Schulen im Landkreis einen Berufsinformationsmarkt, bei dem die unterschiedlichsten Unternehmen (aber auch Behörden) vertreten waren.

Zwei Behörden gefielen mir besonders gut (da ich nach der Schule vorzüglich in den öffentlichen Dienst möchte).
Zum einen die Kreisverwaltung und zum anderen das Finanzamt.

Beim Finanzamt habe ich mich intensiv mit den Vertreten unterhalten. Des Weiteren trug ich mich auch in eine Liste ein, um in den Sommerferien einmal einen "Schnuppertag" im Finanzamt zu absolvieren.
Ich fragte die drei Personen auch, ob ich mit einem Abitur auch in den mittleren Dienst gehen kann. Daraufhin wurde mir gesagt, dass dies schon ginge, doch ich solle dann lieber in den gehobenen Dienst gehen.
Dieser Studiengang sei schon ziemlich anspruchsvoll, doch es sei machbar. Mit meinem momentanen Notendurchschnitt hätte ich auch durchaus eine Chance, zum Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.
Zudem erhielt ich viel Info-Material, Kugelschreiber, Süßigkeiten, etc.


Nebenan war der Landkreis vertreten. Dort unterhielt ich mich mit einer netten Dame, die mir sehr viele Informationen geben konnte.
Angeregt durch die gehobene Beamtenlaufbahn beim Finanzamt, wollte ich natürlich wissen, ob auch in der Kreisverwaltung solch eine Ausbildung angeboten wird. Dies verneint die nette Dame allerdings. In der Kreisverwaltung werden prinzipiell nur zwei Berufe angeboten. Einmal der Fachinformatiker und der Verwaltungsfachangestellte.
In unserem Landkreis hat man als Verwaltungsfachangestellter später die Möglichkeit, sich bspw. zum Diplom-Verwaltungsfachwirt fortbilden zu lassen.
Da wisse man, was man hat.
In anderen Stadt- oder Kreisverwaltungen sei dies anders. Dort würden direkt Ausbildungsstellen zum Diplom-Verwaltungsfachwirt angeboten.
Meine Frage, ob man mit Abitur für eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten überqualifiziert sei, verneinten beide Vertreter eidetisch.
Die nette Dame meinte weiterhin, dass ungefähr 90% aller Auszubildenden in der Kreisverwaltung Abitur hätten.
Auch sie hätte Abitur und hat sich weiterbilden lassen zur Dipl.-Verwaltungsfachwirtin (geh. Beamtenlaufbahn).

Nun stelle ich mir die Frage, welchen Weg ich einschlagen sollte.
Zu einen empfände ich eine Ausbildung zum Beamten als ziemlich gut.

Beamter:
+ sicherer Arbeitsplatz
+ Unkündbarkeit
+ Alimentationsprinzip
- private Krankenversicherung & ggf. Altervorsorge erforderlich
- 42h-Woche
- Lebenslange Bindung an denselben Arbeitgeber (Finanzamt)
- Keine Aufstiegsmöglichkeiten
- keine anerkannte Ausbild (vor allem im mittl. Dienst)



Angestellter:
+ gesetzliche Sozialversicherungspflicht
+ vielfältige Einsatzmöglichkeit innerhalb einer Kreisverwaltung
+ 39h-Woche
+ relativ gute Aufstiegsmöglichkeiten (z.B. zum Verwaltungsfachwirt oder Dipl.-Verwaltungsfachwirt)
+ Anerkannter Ausbildungsberuf -> Arbeit auch in anderen (Stadt-/Kreis-)Verwaltungen möglich
+ Selbst in der freien Wirtschaft könnte man mit diesem Beruf kaufmännische Tätigkeiten ausführen
- keine Unkündbarkeit
- geringerer Verdienst


Zudem weiß ich nicht so recht, ob ich denn für ein Studium die Motivation und das nötige Durchhaltevermögen hätte. Solch eine Ausbildung könnte ich eigentlich problemlos schaffen. Nur sind dann die Verdienstmöglichkeiten nicht so gut. Bei fängt bei ca. 1300€ (netto) an und würde bei ca. 2300€ (netto) aufhören. Besonders viel ist das nicht.
Es sei denn: Man lässt sich fortbilden.


Schreibt am besten einmal Eure Meinung zu diesem Thema Wink


Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 19.04.2013, 11:54, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Guten Tag,

ich habe mal eine Frage: Bei uns im Haus werden die ganzen Bürostühle durch neue ersetzt, da die alten abgenutzt sind.

Ich bin der Meinung das dies unter Art. 75 Abs. Nr. 8 BayPVG fällt jedoch ist unser Geschäftsstellenleiter der Meinung, da es keine besonderen Stühle sind nicht darunter fällt.

Wie seht ihr den Austausch der Stühle?



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Geschrieben von: hebbe, 18.04.2013, 08:08, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo,
da wir hier in unserer Gemeinde unterschiedliche Eingruppierungen haben hat der GR den BM beauftragt, eine Prüfung durch die GPA durchführen zu lassen.
Nachdem ich meine Stellenbeschreibung abgegeben habe, bekam ich die Mitteilung, dass diese Beschreibung noch mit dem AG durchgesprochen wird, wahrscheinlich um einige Punkte zu "verbessern", natürlich im Sinne des AG, der gegen eine Höhergruppierung meiner Stelle ist, obwohl alle anderen KV in der Umgebung besser bewertet sind.

Darf der AG verlangen, die Stellenbeschreibung zu ändern?

Wer hat hierzu Erfahrungen gemacht oder weiss Bescheid??

Danke im Voraus

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Geschrieben von: KassenCharly, 16.04.2013, 14:07, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema gemacht. Wir sind am überlegen diesen Bereich in unseren ÖPNV einzugliedern. Die Frage stellt sich, ob es sich hierbei um einen rein hoheitlichen Bereich handelt. Die Kosten werden zum Teil vom Kreis, beteiligten Kommunen und den Eltern getragen. Auch Privatpersonen können mit den Bussen fahren. Besteht überhaupt die Möglichkeit aus steuerlichen Gründen diesen Bereich dem ÖPNV zuzuordnen, und wenn ja, ist es sinnvoll?

Gruß
KassenCharly

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Geschrieben von: Gast, 15.04.2013, 14:58, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (9)

Guten Tag,

ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und vesuche gerade die Einstufung von Mitarbeitern nach TVöD zu verstehen.

Wie kann ein Mitarbeiter mit 3-jähriger it-kaufmännischer Ausbildung, mit reiner Sacharbeitertätigkeit, ohne Mitarbeiterführung und ohne spezielle Kenntnisse in die Stufe E11 eingruppiert werden, während Meister/Techniker z. T. mit Führungsaufgaben in die E08 eingestuft werden? A050

Muss man für die Stufen E9-E12 nicht einen Fachhochschulabschluss oder den ALII vorweisen?

Ich kann mir nicht erklären, wie ich anhand der Einstufungskriterien der Entgeltordnung nach BAT solch eine Stelle mit E11 vergüten kann.

Wie kann eine solche Einstufung (E11) begründet sein?



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