PR Schulung für ALLE Neumitglieder .. ??
#1

Hallo zusammen , S10347

ich bräuchte möglichst zeitnah eine Auskunft.

Unserem neu gewähltem PR, bestehend aus fünf Mitgliedern, davon vier Neumitglieder ohne jede Vorerfahrung und einem Mitglied, das schon 5 Jahre aktiv war und zu Beginn damals auf Schulung war, soll es nun nur ermöglicht werden, 2 Neumitglieder zur Schulung im Bay PVG zu schicken.
Von Arbeitgeberseite wird mit den hohen Kosten der Schulung, schlechten Erfahrungen und dem Argument argumentiert, dass es reicht für eine Mehrheit, wenn sich drei einig sind und Bescheid wissen .
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Gibt es eine Vorlage in der steht, dass der AG neu gewählte Mitglieder zu einer Schulung schicken "muss" ? ......und es nicht nur als Empfehlung formuliert ist ?

Bin da völlig ahnungslos, was das Bay PVG betrifft. Bin drin gelandet und kann es mir jetzt natürlich einfach machen und mich der Meinung meiner PR-Kollegen, die dann mehr wissen, anschließen. Ich überlege mir auch gerade, da mir anfänglich eine Schulung in Aussicht gestellt wurde, das Amt wieder abzugeben, da ich es allenfalls nur sehr oberflächlich erfüllen könnte.

Nach Rücksprache mit dem PR Vorsitzenden wäre eine schriftliche Vorlage, in der steht, dass alle Neumitglieder zur Schulung müssen, zwingend erforderlich um sie dem AG vorzulegen . Icon_neutral

Kann mir da jemand mehr dazu sagen oder einen Tipp geben ?

Gruss an alle die Morgen Feiertag haben ........und an die, die arbeiten müssen sowieso :-)
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#2

Hmmm

Da kenn ich einen ähnlichen Fall.
Die meisten argumentieren, dass es eine Empfehlung ist, Neumitglieder zur Schulung zu schicken.
Das Wort "müssen " ist wohl eher ein "sollen ".
Oder ?

?????????????
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#3

Hallo,

in Art. 46 Abs. 5 BayPVG steht:
"Die Mitglieder des Personalrats und das jeweilige erste Ersatzmitglied sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen."
In der Kommentierung steht auch noch, dass die Vermittlung von Grundkenntnissen über das Personalvertretungsrecht für alle Personalvertretungen erforderlich ist. Es bedarf einer Grundschulung um überhaupt seine Tätigkeit als PR sachgemäß ausüben zu können.

Ist schon klar das die Dienststelle euch nicht schulen lassen will. Je mehr ihr wisst desto mehr schwierigkeiten könnt ihr machen.
Ich verstehe aber eueren PRV nicht. Ich als PRV setze mich dafür ein dass meine neuen Kollegen geschult werden und schlage ihnen Termine und Orte vor.
Ihr müsst ja Bescheid wissen welche Rechte und Pflichten ihr habt.
Bei uns hat die Dienststelle eine Schulung der neuen PR schon genehmigt. Die wissen genau dass sie diese genehmigen müssen und nach Art. 44 BayPVG auch die Kosten tragen müssen.
Wenn ein PR von sich aus keine Schulung machen will ist das meines Erachtens seine Sache aber die Dienststelle muss eine erste Schulung genehmigen.
Also klopf mal deinem PRV auf die Finger, er soll zusehen dass ihr geschult werdet. Die Schulungen der bayerischen Verwaltungsschule sind nicht teuer und meiner Erfahrung nach sehr gut.

Viele Grüße
Roland
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#4

Hallo,

ich denke, dass die Regelungen und Kommentierungen egal ob in den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen der Länder als auch im BPersVG analog sind.

Wir hatten bei uns im Jobcenter das gleiche Problem. Alle 7 neu gewählten PR- Mitglieder hatten von Personalvertretung nicht die geringste Ahnung. Zunächst tat sich die Geschäftsführung auch etwas schwer, besonders im Hinblick auf die Kosten.
Daher haben meine stellvertretende Vorsitzende und ich mit unserer Geschäftsführung ein fünfstelliges Budget verhandelt, über das wir als PR frei verfügen können. So haben wir die Möglichkeit, über unsere Schulungen frei zu entscheiden und das förmliche Prüfrecht seitens der Geschäftsführung entfällt.

LG

PapaChalie
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