12.04.2011, 15:29
Hallo liebe Forumteilnehmer,
kann mir jemand Tipps geben, wie die zugewiesenen Aufgaben nach Stellenbeschreibung aussehen müssen, um eine Stelle von EG 9 nach EG 10 höher zu bewerten.
Ich bin Vertreter des Amts- bzw. Abteilungsleister (EG 13), habe ansonsten keine Führungsverantwortung, sondern mache mehr
ausschließlich Sachbearbeitung und verfüge über die Angestelltenprüfung II.
Besteht da eine Möglichkeit? Wie müssen die Aufgaben gelagert sein, damit sie von großer bzw. besonderer Bedeutung sind?
Zählt auch die Vertretung meines Chefs dazu?
Ich freue mich auf Tipps von Bewertungsexperten!
kann mir jemand Tipps geben, wie die zugewiesenen Aufgaben nach Stellenbeschreibung aussehen müssen, um eine Stelle von EG 9 nach EG 10 höher zu bewerten.
Ich bin Vertreter des Amts- bzw. Abteilungsleister (EG 13), habe ansonsten keine Führungsverantwortung, sondern mache mehr
ausschließlich Sachbearbeitung und verfüge über die Angestelltenprüfung II.
Besteht da eine Möglichkeit? Wie müssen die Aufgaben gelagert sein, damit sie von großer bzw. besonderer Bedeutung sind?
Zählt auch die Vertretung meines Chefs dazu?
Ich freue mich auf Tipps von Bewertungsexperten!