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Hallo,
vielleicht kann mir ja hier einer helfen.
Folgender Fall.
Ich möchte gerne einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Im Stellenplan ist eine A9 stelle frei.
Ich bin 31 Jahre alt und werde zurzeit als Angestellter nach TVÖD E 8 Stufe 3 bezahlt.
Ich habe den Angestelltenlehrgang 2 im Jahr 2006 mit "befriedigend" abgeschlossen.
Weiter habe ich den Bilanzbuchhalter "Neues Kommunales Rechnungswesen" erfolgreich mit der Note gut abgeschlossen.
Ist es möglich und unter welchen Voraussetzungen verbeamtet zu werden?
Gibt es eine Probezeit? Muss ich eventuell noch eine Fremdausbildung machen?
Wäre schön, wenn mir hier jemand etwas helfen könnte.
Vielen Dank schon mal
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Ich bin 60 Jahre alt und seit August in Altersteilzeit. Da ich nun weniger verdiene, mache ich mir Sorgen wegen der Bezahlbarkeit meiner Krankenversicherung. Nun hat meine Krankenkasse zum ersten Mal den Standarttarif als Angebot unterbreitet. Ich möchte gern wechseln und suche Menschen, die mir über ihre Erfahrungen berichten können. Wie kommen die Ärzte damit klar, wenn man nicht mehr Privatpatient ist ?Entsprechen die Leistungen den Leistungen der gesetzlichen Kassen?Seit einiger Zeit bin ich wohl ein Risikopatient (Herzprobleme). Kann das beim Wechsel Schwierigkeiten geben ? Wer kann mir helfen? Fara
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Hallo zusammen!
Ich, Beamtin mittlerer Dienst, angestellt bei der Regierung von Oberbayern, bin seit Oktober 2002 auf meiner jetztigen Stelle in einem Landratsamt, Wegfall z.A. war im Dezember 2004, seither Besoldung nach A6, mittlerweile Stufe 3.
In meinem Sachgebiet wird zum Jahreswechsel eine Stelle in leitender Funktion nach Entgeltgruppe 8 bzw. A8 frei, die wir sachgebietsintern nachbesetzen sollen. Mein Vorgesetzter hat bereits eine gleichaltrige Kollegin und mich auf diese Stelle angesprochen.
Meine Frage wäre nun:
Meine Kollegin - E 6 - KEIN Abschluss zur Verwaltungsfachangestellten - würde diese Stelle ebenso gerne haben wie ich. Sie würde direkt nach E 8 eingegliedert werden und ohne Wartezeit die höhere Bezahlung erhalten,
ich (sämtliche Abschlüsse und Ernennungen) jedoch würde EVENTUELL wenn die Wartezeiten erfüllt wären nach A7 gruppiert und würde DANN nach angemessener Wartezeit nach A8 höhergruppiert.
Habe ich das richtig verstanden?! Der Beschäftigte bekommt für mehr Leistung sofort eine um 2 (!!) Entgeltgruppen bessere Bezahlung, der Beamte vielleicht eine und die auch nur wenn er schon lange genug gewartet hat?
Ist es dann überhaupt sinnvoll, sich um eine höher eingestufte Stelle zu bewerben wenn es nur wesentlich mehr Verantwortung und keinerlei Vorteile mit sich bringt??
Meine letzte Beurteilung hatte ich im Winter 2006, seither nichts mehr gehört ausser kommt schon noch, geht doch bei ihnen eh alles automatisch. Der Personalchef ebenso wie der Personalrat sind untätig, da die Regierung ja für mich zuständig ist.
Unser Sachgebietsleiter hat bereits geäussert dass er meine Kollegin bevorzugen würde, da diese bereits seit 2000 im Sachgebiet ist und daher mehr Erfahrung hat (obwohl diese bereits geäussert hat dass mit einer Schwangerschaft zu rechnen ist). Wenn diese dann in Mutterschutz gehen würde, würde automatisch ich dann nachrücken... auch wenn das dann bereits in 3 Monaten der Fall sein könnte...
Etwas frustriert hoffe ich auf Rat...
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Frage, ich wechsel zum 01.02.10 von einer Kommunalbehörde zu einer Hochschule um Land NRW!
Wie sind beim Land die Beförderungs / bzw. Aufstiegsmöglichkeiten?
Wahrscheinlich besser als bei einer sich im Nothaushalt befindenen Kommunalbehörde oder?
Thx
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Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob ich mich über meine Frau mit bei der Beihilfe versichern kann. Ich bin angestellter Lehrer , meine Frau ist Beamtin. Ich bin zur Zeit 100% privat versichert, meine Frau hat 50 % Versicherung, 50% Beihilfe.
Danke!
Christoph
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Moin Moin,
unser PR versucht gerade ein Notebook in den Haushalt für 2010 zu bekommen.
Grund: unsere Daten sind von den Sykos und aufgrund von einigen notwendigen EDV-Brücken derzeit über Umwege auch von weiteren Kollegen einsehbar. Das Wissen darüber habe ich, da ich selbst in der IT-Abteilung arbeite. Weiterhin ist geplant einen Contentfilter für Internet und Mail einzurichten und ein Dokumentenmanagementsystem einzuführen, welches alle E-Mails automatisch in einem Archiv speichert. Von der nicht vorhanden Beteiligung spreche ich diesbezügl. gar nicht erst.
Kann ich aus dem MBG für Schleswig-Holstein bzw. durch evt. Urteile einen Anspruch des PR´s auf Beschaffung eines eigenen Notebooks ableiten ? Wir wollen verhinden, dass unsere Daten in die "falschen" Hände geraten. Es stehtin den Protokollen ja doch der eine oder andere Vermerk, den nicht jeder lesen sollte und schon gar nicht die Dienststelle.
Wenn es eine Möglichkeit gibt für den PR diesbezügl. HH-Mittel zu bekommen, gibt es dann eine bestimmte Höhe ?
Vielen Dank für eure Infos
PS. super Forum!
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Hallo,
ich bin Justizbeamtin in Baden-Württemberg und arbeite derzeit Teilzeit (50%), also 20,5 Std./Woche verteilt auf 4 Arbeitstage. Mein derzeitiger Urlaubsanspruch wurde so berechnet: 6 Wochen Urlaub pro Jahr verteilt auf 4 Arbeitstage = 24 Tage pro Jahr
Ich habe derzeit noch 23 Tage Resturlaub als Teilzeitkraft für dieses Jahr, wären also 5 Wochen Urlaub + 3 Tage.
Nun ist es so, dass ich im Januar 2010 die Behörde wechsle und dann auf 90 % aufstocke, also dann ca. 37 Std./Woche an 5 Arbeitstagen.
Nun hat mir die zuständige Beamtin mitgeteilt, dass mein derzeitiger Jahres-Resturlaub umgerechnet werden müsste und ich somit nur 12 Resturlaubstage (23:2= 11,5 Tage - aufgerundet 12) an die neue Behörde übertragen könne.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Umrechnung so stimmt.
Vielmehr müsste es doch so sein, dass die etwas über 5 Wochen Urlaub auf die 5 Arbeitstage/Woche umgerechnet werden müssten - also
5 Wochen x 5 Arbeitstage = 25 Tage + (Umrechnung der anderen 3 Tage)
Ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank schon mal
Mit freundlichen Grüßen
Sonja
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Liebes Forum,
habe eine Frage und hoffe auf Rat. Sitution: Ich arbeite in einer ARGE als Vermittler und habe mich zurück auf eine Stelle bei der Stadt, dessen Angestellter ich bin, beworben. Ich habe alle Voraussetzungen der Stelle nach Ausschreibung erfüllt (u.a. unbefristere Vertrag bei der Stadt). Jetzt habe ich eine Absage erhalten ohne, dass es vorab zu einem Auswahlgespräch gekommen ist. Nicht, dass ich keine Absage verkraften kann, aber die Umgehensweise finde ich . . . . Vor Jahren sind bei uns Bewertungssysteme und Standards für interne Stellenausschreibungen verändert worden, mit der Aussage, eine Stellenvergabe nach "Nasenfaktor" zu vermeiden. Hätte also ein Gespräch stattfinden müssen ? Hat jemand Erfahrungen ? Wäre es ratsam auf ein Gespräch zu bestehen ?
Danke im Vorraus
Jeffrey
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Habe ich als Beschäftigte der Bundeswehr nach einer einjährigen Elternzeit einen Rechtsanspruch auf meinen derzeitigen Arbeitsplatz, insbesondere an meinem derzeitigen Arbeitsort oder steht mir in diesem Zusammenhang nur ein Arbeitsplatz mit gleicher Besoldung irgendwo in Deutschland zu?
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Hallo alle miteinander,
ich bin Sachbearbeiterin für Kindertagesstätten und wollte eigentlich nur mal fragen, ob mir jemand einen Kommentar für das Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt empfehlen kann.
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
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Hallo liebes Forum,
wir sind Studentinnen im zweiten Semester der RFH Köln und unternehmen im Studiengang Wirtschaftspsychologie eine empirische Projektarbeit.
Es geht um die Arbeitszufriedenheit der deutschen Bevölkerung, die wir anhand eines Fragebogens näher untersuchen möchten.
Dafür brauchen wir dringend eure Hilfe! Wir brauchen Menschen die derzeit im Arbeitsverhältnis stehen und sich bereit erklären einen Onlinefragebogen, der völlig anonym ist, auszufüllen. Für den Fragebogen benötigt man zwischen 10- 20 Minuten.
Damit wir ein repräsentatives Ergebnis erzielen können, benötigen wir so viele ausgefüllte Fragebögen wie möglich.
Für eure Hilfe möchten wir uns ganz herzlich bedanken!
Unter diesem Link findet ihr unsere Umfrage:
http://wipsy84.piranho.de/
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Hallo!
Ich hätte da eine Frage:
Wenn ich z. B. in der Entgeltgruppe 8 Stufe 2 bin und aufgrund der Geburt eines Kindes danach zwei Jahre in Elternzeit gehe und danach halbtags wieder anfangen würde, wie wirkt sich dies auf meine Einstufung aus ?
Würde ich in der gleichen Entgeltgruppe bleiben, auch wenn ich ggf. nur Aufgaben nach der Entgeltgruppe 6 ausführen würde ? Habe ich Anspruch auf meine Eingruppierung ?
Wie berechnet sich dann die Stufe ? Wahrscheinlich werden nur die Zeiten angerechnet, die ich auch tatsächlich arbeite ?!
Ist der AG verpflichtet, mich auf Wunsch halbtags zu beschäftigen oder ist dies abhängig von freien Stellen?
Viele Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen ?
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Hallo liebe Forengemeinde,
Ich bin neu gewähltes PR-Mitglied seit 2009 in einer kleinen Amtsverwaltung in M-V. In unserer kurzen Amtszeit bis jetzt haben wir mitbekommen, dass der PR in sehr vielen Dingen nicht beteiligt wird.
Meine Frage zielt nun auf die Bildung einer Einigungsstelle ab. Wie verhält es sich in einer Amtsverwaltung, in der der Amtsausschuss oberstes Beschlussgremium in Sachen Personalangelegenheiten usw. ist, wer bildet die Einigungsstelle und wie setzt sich diese zusammen. Mir ist das aus dem PersVG M-V nicht ganz klar geworden.
Vielen Dank für euere Hilfe schon im vorab.
Viele Grüße aus MV
Helli
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Hallo an alle Forenmitglieder,
momentan befinde ich mich in einer nicht allzu angenehmen Lage. Seit ca. 5 Monaten befinde ich mich in Ausbildung als Landesbeamter auf Widerruf (gehobener Dienst). Im Laufe dieser Zeit ist mir klar geworden, dass dieser Ausbildungsweg nicht unbedingt zu mir passt. Aus diesem Grund habe ich vor zu kündigen, bevor zu viel Zeit verstreicht. Ich habe mich in letzter Zeit mit dem Landesbeamtengesetz auseinandergesetzt, bin aber bezüglich der Kündigung nicht in allen Punkten schlau geworden. Meine Fragen beziehen sich auf die §§ 42, 44, 46 und 47 LBG siehe unten.
Meine Fragen:
Gelten die in § 46 genannten Fristen nur für die Beamten, die von dem Dienstherren entlassen werden (also ohne Antrag siehe § 41) oder gelten sie ebenfalls für den Beamten auf Widerruf der die Entlassung auf Antrag (§ 42) stellt?
Sollten die Fristen auch für den Beamten auf Widerruf gelten, der eigenständig einen Antrag auf Entlassung stellt: gibt es ggf. die Möglichkeit frühzeitig freigestellt zu werden, oder muss man den Unterricht weiterhin (bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses) besuchen?
Wie lange dauert es in der Regel (nach Antrag auf Entlassung), bis ich die Entlassungsverfügung in den Händen halte? Und was passiert wenn ich den Antrag auf Entlassung zum Monatsende stelle, die Entlassungsverfügung aber erst zu Beginn des Folgemonats bekomme (siehe §47 Abs. 1)?
Habe ich die Möglichkeit im selben Bundesland eine andere Beamtenkarriere einzuschlagen nachdem ich beim Dienstherren gekündigt habe? Bzw. gilt es besondere Fristen einzuhalten, bis ich eine andere Beamtenlaufbahn einschlagen kann?
Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
Vielen Dank für die Hilfe
Die Paragraphen
§ 42
Entlassung auf Antrag
(1) Der Beamte kann jederzeit seine Entlassung verlangen. Das Verlangen muß dem Dienstvorgesetzten schriftlich erklärt werden; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung dem Beamten noch nicht zugegangen ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei dem Dienstvorgesetzten, mit Zustimmung der Entlassungsbehörde auch nach Ablauf dieser Frist, zurückgenommen werden.
(2) Die Entlassung ist nach Möglichkeit auf den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Muß sie hinausgeschoben werden, so darf eine Frist von drei Monaten nicht überschritten werden.
§ 44
Entlassung des Beamten auf Widerruf
Der Beamte auf Widerruf kann jederzeit durch Widerruf entlassen werden. Für die Entlassung wegen eines Dienstvergehens gilt § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 entsprechend. Dem Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, den Vorbereitungsdienst abzuleisten und die Prüfung abzulegen.
§ 46
Fristen
(1) Bei der Entlassung nach § 41 Abs. 1 Nr. 2 sowie bei der Entlassung des Beamten auf Probe (§ 43) und des Beamten auf Widerruf (§ 44) sind folgende Fristen einzuhalten:
bei einer Beschäftigungszeit
1. bis zu drei Monaten zwei Wochen zum Monatsschluß,
2. von mehr als drei Monaten ein Monat zum Monatsschluß,
3. von mindestens einem Jahr sechs Wochen zum Schluß des Kalendervierteljahres.
(2) Als Beschäftigungszeit gilt die Zeit ununterbrochener entgeltlicher Tätigkeit im Dienst desselben Dienstherrn oder der Verwaltung, deren Aufgaben der Dienstherr übernommen hat.
(3) Im Falle des § 43 Abs. 1 Nr. 1 können der Beamte auf Probe und der Beamte auf Widerruf ohne Einhaltung einer Frist entlassen werden.
§ 47
Eintritt und Form der Entlassung
(1) Soweit gesetzlich oder in der Entlassungsverfügung nichts anderes bestimmt ist, tritt die Entlassung mit dem Ende des Monats ein, der auf den Monat folgt, in dem die Entlassungsverfügung dem Beamten zugestellt wird.
(2) Im Falle des § 41 Abs. 1 Nr. 1 tritt die Entlassung mit der Zustellung der Entlassungsverfügung ein.
(3) Die Entlassung ist schriftlich zu verfügen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
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Guten Tag...
ich arbeite in einem Bauhof einer größeren Gemeinde in Bayern, gleichzeitig führe ich auch das Amt des Personalratsvorsitzenden aus... Wir haben einen Mitarbeiter im Bauhof (früher Bademeister, da Bad geschlossen wurde seit 4 Jahren im Bauhof tätig) der sich ständig gegen div. Arbeiten streubt. Der Arbeiter ist schwerbeschädigt und will unserer Meinung nach dieses schamlos ausnützen. Der Höhepunkt war im letzten Winterdienst. Freitag mittag ist um 12.15 Uhr Arbeitsende und es fing gegen 11 Uhr heftig an zu schneien. Der gesamte Bauhof (5 Mann) rückte aus um für die Sicherheit auf den Straßen und Gehwegen zu sorgen. Der besagte Mitarbeiter arbeitete bis zum offiziellen Arbeitsende um 12.15 Uhr und ging dann einfach heim (besser gesagt hat er eine Nebentätigkeit und gibt Schwimmkurse, die meistens Freitag und Samstag stattfinden). Sein Argument war: Er sei Schwerbeschädigt und dürfe keine Überstunden machen... Es ist natürlich nicht der einzige Vorfall im Winterdienst gewesen, er kommt nur zu seinen Arbeitszeiten an den Wochentagen, Wochenende kommt er überhaupt nicht. Jetzt die Frage: Dürfen Schwerbeschädigte arbeitsrechtlich im Winterdienst Überstunden machen und auch zu Bereitschaftsdiensten bei entsprechender Vergütung herangezogen werden?
Anmerkung: Es gibt wegen diesem Verhalten immer wieder Konflikte innerhalb des Bauhofes (die einen müssen und einer angeblich nicht). Auch zu der Behinderung des Mitarbeiters möchte ich sagen, dass es sich um ein Augenlicht handelt, da er da seit Geburt nur 5% sieht. Ansonsten ist er körperlich topfit und läuft Halbmarathons...
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