Neue Themen

Bitte helfen Sie mit, die noch offenen Themen zu beantworten.

Geschrieben von: dani65, 29.01.2011, 18:23, Forum: TVöD, Antworten (8)

Hallo,
ich bin in einer Mittagsbetreuung (Teilzeit) beschäftigt, die von der Gemeinde geführt wird. Nun traten aufgrund von Streichungen bezüglich unserer Überstunden Probleme auf und wir haben unseren Vorgesetzten um ein Gespräch gebeten. Dies wurde abgelehnt. Eine Kollegin bekam das Gespräch, allerdings mit dem Hinweis, dass dies nicht als Arbeitszeit angerechnet wird. Ist dies rechtens?

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 28.01.2011, 22:52, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Guten Tag,
als Mutter von drei Kindern nehme ich meine Verantwortung sehr ernst. Nun ist es jedoch so, dass ich aus verschiedenen Gründe bei unserem jüngsten Sohn im letzten Jahr eine Vorsorgeuntersuchung (U7a) versäumt habe und jetzt vom Jugendamt angeschrieben wurde. Man wolle die Gründe erfahren, eine Mitarbeiterin des Jugendamtes will uns sogar zu Hause besuchen.
Ist das zulässig ? Kann ich den Hausbesuch ablehnen ? Und darf der Kinderarzt den versäumten Termin ohne Rücksprache mit mir einfach ans Jugendamt weitergeben ?

Elly

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 28.01.2011, 22:41, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo!

Nach der Elternzeit bin ich mit 15 Wochenstunden an meinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Nun möchte ich jedoch gerne wieder Vollzeit arbeiten. Habe ich gesetzlich einen Anspruch auf eine derartige Stelle oder könnten nun Probleme entstehen?

Gruß
Maren

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Anne2, 28.01.2011, 00:14, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,
unser Landkreis sucht Zähler für die Volkszählung (Zensus). Ich möchte mich eventuell bewerben. Mein Problem könnte aber mein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis sein ... Weiß jemand, ob man das vorlegen muss ?
Ferner möchte ich wissen, ob man die Aufwandsentschädigung versteuern muss. Wenn ich auf die 7,50 EUR noch Steuern zahlen muss, lohnt sich das für mich nicht.
Gruß
Anne

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: woelkchen123, 26.01.2011, 12:06, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Im Jahr 1996 habe ich meine Ausbildung zur Beamtin im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst erfolgreich beendet. Da ich in der Ausbildungsbehörde wegen Mangel an Stellen nicht übernommen wurde und auch sonst keine passende Teilzeitstelle als Beamtin gefunden hatte, arbeitete ich vorerst als Teilzeitangestellt im öffentlichen Dienst. Ich schaute mich währenddessen nach Beamtenstellen um, wurde dann aber schwanger und bekam ein Kind, das Jahr darauf kam unser zweites Kind zur Welt, was zur Folge hatte, dass ich mich bis 2009 meiner Familie und der Kindererziehung midmete. Seit 2009 bin ich wieder im öffentlichen Dienst (Landratsamt) beschäftigt und zwar als Angestellt mit einer unbefristeten Halbtagsstelle. Meine Frage wäre, ob ich einen Anspruch auf eine Beamtenstelle bzw. Verbeamtung habe oder ob dies nun zu spät ist. Im Sommer diesen Jahres werde ich 40 Jahre alt. Über Infos würde ich mich freuen.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Romarinho, 26.01.2011, 09:13, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (6)

Einen wunderschönen Gute Morgen wünsche ich.

ich bin inzwischen seitdem 01.09.2010 Azubi bei einer Stadtverwaltung und erlerne dort den Beruf des Verwaltungsfachangestellten.

Ich war inzwischen schon 4 Wochen in der Berufsschule, etwa 1 1/2 Monate in der Allgemeinen Verwaltung, 1 1/2 Monate im Personalamt, 2 Wochen bei der Poststelle und derzeit 1 Monat im Sekratariat.

Nun stehe ich vor dem Problem, dass es kaum etwas zu tun gibt.
ich langweile mich ziemlich oft, es gibt hier überhaupt keinen stress oder sonst was.

deswegen habe ich das Problem, dass ich nun nicht weiß, was ich in mein Berichtsheft schreiben soll!

meine Frage an euch wäre also, was denn normalerweise typische Tätigkeiten und Aufgaben eines AZUBIS in folgenden Bereichen der Kommune sind:

ALLGEMEINE VERWALTUNG
PERSONALAMT
SEKRATARIAT

Würde mich über Antworten freuen. ich meine, mit dem was ich 'gearbeitet' hab, komm ich pro Bereich maximal 2 Wochen hin, so viel war das nicht. ich frage dauernd nach irgendwas, aber meine Kollegen lassen mich dann einfach mit sätzen wie "Warten sie einen Moment, ich mach nur mal schnell meins fertig" stehen, und geben mir später trotzdem nichts oder sie geben mir eine Aufgabe die 5min dauert und sagen aller paar Sekunden "lassen sie sich zeit! alles in ruhe machen..". aber bei dem tempo was die vorgeben penn ich ein -_-

ich würde mich riesig freuen über antworten !

wie gesagt, so etwa 5 Tätigkeiten pro Bereich würden mich schon weiterbringen, natürlich je mehr, desto besser! kann ja nicht die letzten 2wochen in mein berichtsheft "kollegen nach arbeit gefragt, keiner hat etwas" schreiben -_-

also bitte helft mir, muss das Berichtsheft bald vorlegen und weiß einfach nicht was ich da reinschreiben soll Sad

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: humpen, 26.01.2011, 08:34, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Hallo Forumer,

bin im IT-Bereich tätig und demnächst mit Rufbereitschaft konfrontiert! Da diese Zeit als Ruhezeit gilt, dürfte der ganze Monat damit abgedeckt werden?? Gibt es da irgendwo eine feste Regelung? Icon_wink

Gruß von der Ostsee!
vom humpen

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Talax, 25.01.2011, 21:17, Forum: Personalrat / Betriebsrat, - Keine Antworten

Hier ein neues Urteil. Zitat NDR:

Zitat:Teures Urteil: Polizist gewinnt Musterklage

"Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat ein Urteil gefällt, das das Land Niedersachsen teuer zu stehen kommen kann: Im Prozess um Einsatzzeiten während des Castor-Transports 2005 gab das OVG Lüneburg einem klagenden Polizisten Recht, der vollen Freizeitausgleich gefordert hatte. Bereitschaftszeiten während des Einsatzes waren ihm nur zu 25 Prozent als Arbeitszeit angerechnet worden. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht die Klage des Polizisten abgewiesen, eine Berufung aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.
Das OVG ist der Auffassung, dass die Beamten während eines geschlossenen Einsatzes besonderen Bedingungen ausgesetzt sind. Auch in den Ruhezeiten, die die Polizisten während des Castor-Einsatzes haben, müssen sie permanent verfügbar sein, stellte das Gericht fest.
Der klagende Polizist hatte unter anderem mit geltendem europäischen Recht argumentiert. Demnach, so meinte er, werde kein Unterschied zwischen Bereitschaftsdienst und normaler Arbeitszeit gemacht. In der Castor-Bereitschaft hätte er also Mehrarbeit geleistet, für die ihm ein entsprechender Freizeitausgleich zustünde. Der 5. Senat des OVG Lüneburg ließ Revision zu. (...)

Quelle: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/heide/castor443.html

Es wird interessant, dies zu beobachten und mit in den PR --> Dienststellen Ring zu nehmen!

Grüße
Marcus

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 24.01.2011, 14:02, Forum: TVöD, Antworten (9)

Hallo,
ich würde gerne wissen, welches Gehalt ich brutto beziehe, wenn ich als Angestellter im Öffentlichen Dienst arbeite. In der Stellenausschreibung steht Bezahlung nach dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Entgeltgruppe E5. Es handelt sich um eine Stelle als Systemtechniker bei einer Stadtverwaltung in NRW. Ich habe zwar Tariftabellen gefunden, dort steht etwas von rund. 1.900 EUR brutto, dann verbliebe ja nur eine Netto-Gehalt von vielleicht 1.500 EUR. Das erscheint mir unpausibel wenig, oder ? Ein Bekannter sprach davon, dass man im Öffentlichen Dienst noch diverse Zulagen dazu rechnen müsse... Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Gruß
Niklasr

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 21.01.2011, 21:34, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo,

gibt es eine Statistik oder ähnliches, wie Kassenverwalter (1-Mann-Kasse) in Gemeinden bis 10.000 Einwohner eingruppiert sind?


Danke für Antworten!

Gruß

Michael

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: maika191, 21.01.2011, 15:46, Forum: Bürgerfragen, Antworten (6)

Guten tag

ich mach es kurz und knapp.
Die Mutter meines Sohnes (3) hat sich von mir getrennt.
Wir sind aber soweit übereingekommen das wir es so machen das der kleine 2 Wochen im Monat bei ihr ist und 2 Wochen bei mir. Wenn wir merken sollten, dass er damit nicht klarkommt, finden wir schon ne andere Lösung. Kindergarten, etc. geht er logischerweise weiterhin.

Bin ich jetzt unterhaltsverpflichtet? Ein Bekannter meinte nein, da ich meinen Kleinen für die Hälfte des Monats ja mietfreies wohnen, essen und trinken, na halt eben alles was dazu gehört zur Verfügung stelle. Wir teilen uns dann ja praktisch die Ausgaben für ihn im Monat.

Wollte mal fragen, ob das so stimmt.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Vinicia, 21.01.2011, 13:28, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Hey,

gibt es für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Zuschüsse zu Kosten von Weiterbildungen, die der Arbeitgeber nicht übernimmt?

Gruß
Vinicia

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 19.01.2011, 14:40, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Liebe Kollegen,
seit einigen Monaten erscheint meine Kollegin im Bürgeramt alkoholisiert zum Dienst. Ich vermute, dass sie auch während des Dienstes heimlich auf der Toilette weiteren Alkohol trinkt. Unser Chef hat davon wohl noch nichts mitbekommen, einige Bürger aber schon. Ich habe die Kollegin darauf angesprochen, aber sie streitet das ab und wurde richtig böse. Sie fährt übrigens mit dem Auto zur Arbeit. Was kann / sollte man jetzt tun ? Den Personalrat informieren ? Ich habe Sorge, dass ich dann als Nestbeschmutzerin verurteilt werde, zumal ich den Alkohol im Dienst ja nicht beweisen kann.

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: Gast, 19.01.2011, 14:05, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Hallo,
ich mache gerade meinen Bachelor Of Laws als Beamter im gehobenen Dienst bei einer größeren Stadtverwaltung in NRW. Nach Abschluss des Studiums würde ich gerne berufsbegleitend eine Weiterbildung machen. Als Fernziel habe ich mir für meine Karriere die A13 gesetzt. Ohne ein Zweitstudium dürften meine Chancen wohl gering sein.
Das Angebot an Studiengängen scheint aber recht unübersichtlich. Jura als Fernstudium habe ich nicht gefunden. BWL gibt es u.a. an der Fernuni Hagen, ich weiß aber nicht, ob der Studiengang im Öffentlichen Dienst entsprechend anerkannt wird. Speziell für Beamte habe ich nur den Master of Business Administration (MBA) an der Fachhochschule Dortmund und den Master of Public Administration (MPA) an der Uni Kassel entdeckt. Uni hört sich besser als FH an, daher tendiere ich zum MPA. Was meint Ihr ?
Grüße Nils

 Jetzt beantworten / kommentieren!


Geschrieben von: HakunaMatata, 19.01.2011, 12:15, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:

Im Mai stehen bei uns PR-Wahlen an.
Nun hat eine Kollegin Interesse bekundet sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Sie ist jedoch zur Zeit befristet eingestellt bis Ende des Jahres. Ob die Befristung verlängert wird, bzw. in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird, ist im Moment schwer abzusehen, wäre spekulativ.

Nun meine Frage: Darf sich die Kollegin trotz befristetem Arbeitsverhältnis zur Wahl aufstellen lassen? Muss neu gewählt werden, wenn sie Ende des Jahres wegfällt? Oder bleibt der Platz dann leer?

Ich habe bereits das Bayer. PVG gewälzt, komme aber nicht wirklich weiter. Wer kann helfen?

 Jetzt beantworten / kommentieren!






Zu den Foren Öffentlicher Dienst ...


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst