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  EG 9
Geschrieben von: Gast, 30.12.2016, 08:46, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo,
seit 2012 erhalte ich die EG 8, da die Stelle noch immer nicht bewertet ist. Meine Kollegin erhält für die gleiche Tätigkeit die EG 9. Diese Eingruppierung erfolgte nach einem Bewährungsaufstieg. Ab dem 01.01.2017 wird sie die EG 9 mit Endstufe 6 erhalten.
Mir hat man nun angeboten, die Stelle rückwirkend zum 01.04.2015 (das Datum erschließt sich mir nicht) nach BAT Vb Fg. 1a = EG 9 ohne Stufe 6 zu bewerten.
Ist das so akzeptabel oder kann ich auf eine Eingruppierung wie sie meine Kollegin erhält bestehen?
Herzliche Grüße
Gast

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Geschrieben von: Gast, 29.12.2016, 19:34, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

Hallo,

ich versuche gerade die Lernfelder den einzelnen Prüfungsgebieten zuzuordnen.
Mir wurde einmal gesagt, dass das Lernfeld 8 - Organisation - wichtig sei.
Ich frage mich jedoch für welches Prüfungsgebiet.

Kann mir jemand weiterhelfen?


LG

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Geschrieben von: Bushido, 29.12.2016, 17:31, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (4)

Guten Tag zusammen,


habe heute einen Brief bekommen für die Untersuchung des ärztlichen Dienstes des Amtes für Versorgung und Soziales, ist mit meiner Behörde irgendwie verknüpft.
Bin verunsichert normal sollte solch eine Prüfung der Diensttauglichkeit nur beim Gesundheitsamt festgestellt werden oder irre ich da?


Ich soll mich auch zur Verfügung stellen zur Überprüfung einer (Teil) Dienstunfähigkeit. Bei einer Teil-Dienstunfähigkeit bekommt man auch nur anteilmäßig Lohn, kann ich mir nicht erlauben, können die mich dazu zwingen? Wenn ja, was passiert wenn ich vor Dienstantritt wieder krank werde?

Wie soll eine Teil-Dienstunfähigkeit funktionieren wenn in meinem Gutachten steht dass ich bei meiner alten Dienststelle eine Anpassungsstörung habe, aber bei einer anderen Behörde als voll dienstfähig anzusehen bin, nur nicht mehr an dieser Arbeitsstelle arbeiten kann und überall in anderen Behörden als verwendbar anzusehen bin?

Ist so eine Teil-Dienstfähigkeit möglich ?

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Geschrieben von: Gast, 29.12.2016, 08:16, Forum: Fortbildung, Antworten (8)

Hallo,

gibt es eine Möglichkeit, berufsbegleitend, sich nach dem AII (oder gleichwertig) in die IT-Richtung weiterzubilden bzw. sich darauf zu spezialisieren?

Bin z. B. auf den Verwaltungsinformationswirt, der auf den AII aufsattelt und nur IT-Themen behandelt, gestoßen - den gibt's aber wohl nur in Bayern... Selbst wenn ich die Blockwochen dort absolvieren würde, bliebe ja noch die Frage der Anerkennung (in NRW).
In Essen habe ich eine - bereits laufende Ausbildungsmöglichkeit gefunden, die die IT-Spezialisierung direkt in den AII-Kurs integriert, bringt mich zum jetzigen Zeitpunkt als fertiger Verwaltungsfachwirt jedoch leider auch nicht weiter...

Eine weitere Ausbildung als Fachinformatiker Anwendungsentwicklung würde einen natürlich tierisch zurück werfen...

An ein Bachelorstudium traue ich mich noch nicht so wirklich ran.

Wie beurteilt ihr den Staatlich geprüften Betriebswirt Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik?
(Ich habe auch eine kaufm. Ausbildung, bin charakterlich aber nicht so der sich präsentierende, 'was verkaufende' BWLer...; theoretisch interessiert es mich aber, nur in die Richtung Projektleitung möchte ich danach nicht unbedingt).

Habe jetzt EG9, wenn's nicht anders machbar ist, würde ich sogar eine Rückstufung auf EG8 in Kauf nehmen. Als IT-Koordinator des Amtes habe ich bereits gearbeitet, aber halt nur zu einem Teil - und je mehr man in die IT/Orga-Richtung rutscht, desto mehr geht's in Richtung EG10/11, die ich ohne passende Ausbildung/Willen des AG ja nicht wirklich erreichen kann...

Kennt ihr irgendeine Möglichkeit der IT-Spezialisierung mit Ausnahme eines Studiums???

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Geschrieben von: Gast, 28.12.2016, 12:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Betrifft das auch die ehemaligen Arbeiter....? Ist das richtig, dass ehemalige Arbeiter keinen
Antrag stellen können....?
Geli

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Geschrieben von: Gast, 27.12.2016, 12:13, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen,

nun muss ich auch mal eine Frage stellen...

Ich befinde mich momentan in EGr. 6 und habe dieses Jahr erfolgreich meinen AL II (Verwaltungsfachwirt) absolviert. Nun ist bei uns intern eine Stelle EGr. 9b ausgeschrieben, welche ich ja grundsätzlich aufgrund des AL II machen könnte.

Nun wurde mir aber gesagt, dass nur Bewerber ab EGr. 8 mit ALII berücksichtigt werden.

Hat das irgendeine rechtliche Grundlage? Gibt da der TVöD irgendwas her?

Vielen lieben Dank vorab für eure Hilfe!!

Grüße aus Franken

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Geschrieben von: MaNie, 22.12.2016, 23:34, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Guten Abend.
Ich bin Mitarbeiter in einem kommunalen Eigenbetrieb. Aktuell besteht der Auftrag ein Bestandsgebäude, hier eine Schule, in Teilen für die Einrichtung einer Kindertagesstätte umzubauen. Der umzubauende Anteil an der Gesamtfläche macht ungefähr ein Drittel aus.
Für mich stellt sich die Frage, ob die Umbaukosten zu aktivieren sind. Also handelt es sich um eine neue Bewertungseinheit oder nicht. Als zusätzliche Informationen sollte man wissen, dass die Kosten durch den städtischen Haushalt getragen werden und dem Eigenbetrieb als Investitionszuschuss zukommen. Das Schulgebäude hat bis auf den Kindergarten, welcher übrigens nur als Übergangslösung für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren eingerichtet wird, keine weitere Nutzung. Das gesamte Gebäude ist also abgängig.

Vielleicht kann mir jemand einen nützlich Tipp geben. Ich bin derzeit der Meinung, dass es sich bei der Maßnahme nicht um eine zu aktivierende Maßnahme handelt.
Es ist aus meiner Sicht kein Erweiterungsbau.
Vorab vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 19.12.2016, 14:11, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Richtig, dass dieses Zugeschachere von Posten und Geldern zumindest ein wenig begrenzt wird:

"Ein Bürgermeister muss bei der Einstellung neuer Mitarbeiter angemessene Erfahrungsstufen nach dem TVöD zuordnen. Verstößt er gegen diese Pflicht, kann dies als Untreue strafbar sein. (BGH-Urteil)

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Geschrieben von: pumukel, 16.12.2016, 20:55, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo in die Runde,
bei uns wurde bei den letzten Wahlen ein Beamter gewählt. Er war der einzige Kandidat. Nun ist er ausgeschieden, es gibt keinen Nachrücker. Eine Neuwahl ist erforderlich. Kann man ein vereinfachtes Wahlverfahren durchführen? Die Gruppe der Beamten ist deutlich kleiner als 50 Personen.

LG Pumukel

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2016, 14:55, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallo,
hat jemand schon etwas von der Stadt Herten für den gehobenen Dienst gehört? Die wollten bis Mitte Dezember Bescheid sagen. Mein Kumpel sagte mir, dass die Städte denjenigen aber früher Bescheid sagt, die angenommen werden....
MFG

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2016, 14:15, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Beständigkeit eines Antrages auf Höhergruppierung.

Wie lang bleibt der Antrag auf Höhergruppierung bestehen, wenn keine Reaktion der Dienststelle erfolgt?

Vielen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2016, 22:49, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo,
ich bin nun schon seit 2009 Vorarbeiter in unserem Bauhof. Ich bekomme aber so wie alle anderen Mitarbeiter im Bauhof die Eingruppierung 4. Wie kann das sein? Würde es sich lohnen eine Höhergruppierung anzustreben?

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2016, 16:08, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (6)

Ich hab von der Ausbildung zum Verwaltungswirt gelesen, bei der man auch direkt in einem Beamtenverhältnis ist. Wie hoch kann ich später nach der Ausbildung eingruppiert werden ?

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Geschrieben von: Gast, 13.12.2016, 15:40, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo miteinander,
so langsam wird es Zeit, bei uns die erste Inventur nach der Eröffnungsbilanz (01.01.12) durchzuführen.
Geplant ist, schon dieses Jahr im Fachbereich Schule damit zu beginnen.
Nun habe ich hierzu ein paar Fragen:
Werden auch die Vermögensgegenstände, die dem Sammelposten zugeführt wurden überprüft? Ausgebucht werden diese ja eh nicht?!
Und wie läuft das bei euch ab? Werden zunächst das entsprechende Anlagenverzeichnis aus der EDV ausgedruckt und dann sozusagen abgehakt, oder habt ihr "Zähllisten" und gleicht diese anschließend mit der EDV ab?
Bin da noch nicht so im Bilde, wie es am Besten ist und wäre für jede Hilfe dankbar!!

Viele Grüße aus einer kleinen kleinen Gemeinde in Niedersachsen Smile

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Geschrieben von: Gast, 13.12.2016, 15:00, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo,

Ich habe überall im Internet nach Nachteilen von Kommunen gesucht und muss morgen ein Referat in der Schule über die Vorteile und Nachteile von Kommunen halten.
Haben Kommunen einfach keine Nachteile ,oder hat die einfach noch niemand im Internet erläutert? Icon_idea
Schonmal danke im Vorraus für jede Antwort

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