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Geschrieben von: Fritz Lakritz, 07.01.2011, 12:41, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Kolleginnen und Kollegen,

im Dezember 2010 fanden Sondierungsgespräche zwischen den Arbeitgebern und den betroffenen Gewerkschaften (ver.di, GEW, Tarifunion) statt.
Es geht um Ungerechtigkeiten bei der "Startgutschrift", zu der über 3000 Versicherte bei der VBL den Klageweg beschritten hatten. Die höchsten deutschen Gerichte haben die Startgutschriften als "unverbindlich" erklärt, d.h. Gewerkschaften und Arbeitgeber müssen diesen Punkt nach verhandeln. Die Tarifverhandlungen sollen im April 2011 aufgenommen werden.

Hintergrund und Vorausschau:

1. Mit der Tarifeinigung von 2001, die als Satzung für die VBL übernommen wurde, wurde die Abschaffung der Gesamtversorgung zu Gunsten eines Punktemodells vereinbart.

2. Diejenigen Arbeitnehmer, die am 31.12.01 55 Jahre alt waren, behielten den Besitzstand. Bei allen anderen wurde die Anwartschaft auf Betriebsrente in Punkte nach dem neuen System umgerechnet.

3. Es stellte sich schnell heraus, dass es bei der Umrechnung Gewinner und Verlierer gab: Wer 2001 durchschnittlich etwas über 5274 €/Monat verdiente und am 1.1.2002 verheiratet war, gewann dazu. Verlierer wurden fast alle anderen Gruppen, vor allem die der Alleinstehenden der Jahrgänge 47 bis 56 mit mittlerem und höherem Verdienst. Die Verluste belaufen sich gegenüber dem alten Versorgungsrecht auf 20 bis 50 %, in Einzelfällen höher (Quelle: Rentenkürzungen bei älteren, allein stehenden Rentenfernen (März 2009) auf http://www.startgutschriften-arge.de/6/i...tml?x=3855).

4. Die Start"gut"schriften wurden entgegen dem Versprechen der VBL nicht angemessen dynamisiert (lediglich "Gutschriften" von 3x 0,25 Bonus-Punkten, was bei Normalverdienern etwa 3 x 40 Cent ausmacht, wurden in den Jahren seit 2002 gewährt). Gerecht wäre die Umstellung aus das neue System gewesen, wenn die Startgutschrift bei Renteneintritt berechnet werden würde, dann würden Lohnerhöhungen und Inflation in die Berechnung einfließen. So aber bezahlen die unter 3. genannten Jahrgänge allein die Sanierung der VBL.

5. Allen, die jetzt in Rente gehen, ist unbedingt anzuraten, mit Hinweis auf anstehende Tarifverhandlungen gegen den Betriebsrenten-Bescheid der VBL Widerspruch, bzw. Klage einzulegen.

6. ver.di spielte zu den Tarifverhandlungen 2001 alles andere als eine rühmliche Rolle. Zwar ist die VBL-Satzung erheblich verbessert worden, aber die Panne bei den Startgutschriften zeigt, dass ver.di nicht bis in die Tiefen der Berechnungen vorgedrungen ist. verdi wurde - meiner Meinung nach - von den Arbeitgebern, welche von der VBL beraten wurden, "über den Tisch gezogen".

7. Auch jetzt halte ich ver.di diesbezüglich für einen Schnarchnasenverein (will ich auf Anfrage gerne begründen). Aus den Sondierungsgesprächen im Dezember 2010 ist bereits bekannt geworden, dass die Verhandlungen mit Wahrscheinlichkeit darauf hinauslaufen werden, dass lediglich die Ausbildungszeiten in die Berechnungen einbezogen werden, was ausschließlich nur den Besserverdienenden (mit Studium) entgegen kommt. Zu den Tarifverhandlungen im April sollte ver.di wachgerüttelt sein!

Ich bitte um Vorschläge, wie dies elegant und wirksam hinzukriegen ist.

In diesem Sinn:
Fritz Lakritz

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Geschrieben von: Gast, 05.01.2011, 00:36, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (1)

Ich frage mich was meine Frau für eine Bezeichnung des Gehaltes hat.
TVÖD BT-K gibt es nicht, oder?

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Geschrieben von: Gast, 04.01.2011, 17:42, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo liebe Kollegen und Kollegen,

kann mir jemand eine Definition geben zu "eingebrachten Grundstücken"???

Bzw. Kann mir jemand erklären was damit gemeint ist? Bin gerade dabei mich in die Materie "Städtebauliches Sondervermögen" einzuarbeiten... aber es scheitert an einigen Fachbegriffen .

Liebe Grüße
Mitarbeiter Stadtverwaltung

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Geschrieben von: Gast, 29.12.2010, 18:44, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (7)

Hallo

ich bin Verwaltungsfachangestellte in Bayern. Kann ich auch verbeamtet werden oder muss ich die gesamte Beamtenlaufbahn neu mitmachen, obwohl ich bereits meine Ausbildung absolviert habe?

LG

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Geschrieben von: GastJ, 29.12.2010, 16:01, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,
kann mir jemand sagen, wo ich nachsehen muss, ob und was das Land Niedersachsen zur Gründung einer privaten Schule dazugibt? Gibt es für solche Gründer noch andere öffentliche Stellen, die das finanziell unterstützen müssen (Bund, Landkreis, Kommune)?

Danke

GastJ

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Geschrieben von: Gast, 28.12.2010, 16:06, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo an Alle,

ich bin Beamtin in Landesdiensten und habe wegen der Übernahme einer neuen Aufgabe mehrere Fortbildungen absolvieren müssen.

Darunter waren zwei Wochen Abordnung zur Hospitation im Ministerium. Aufgrund der Entfernung war eine tägliche Heimfahrt nicht möglich, so daß mir zwei mal von Sonntags bis Freitags durch unser Ausbildungsreferat ein Zimmer vor Ort gebucht worden war. Für das dazwischenliegende Wochenende bin ich dementsprechend nach Hause gefahren.

Nun weigert sich unser Landesbesoldungsamt, mir die Fahrtkosten für diese Zwischenheimfahrt zu erstatten, weil es sich um eine einheitliche Ausbildungsmaßnahme gehandelt habe und es bei zwei Wochen keinen Anspruch auf eine Heimfahrt gäbe.

Erfolglos habe ich in meinem Widerspruch darauf hingewiesen, daß es sich um eine rein dienstliche Maßnahme gehandelt hat. Wenn mir denn für das zwischen den beiden Wochen liegende Wochenende keine Unterkunft gewährt wird, habe ich doch nur die Wahl, nach Hause zu fahren.

Tja, nun überlege ich, ob ich klage.

Hat jemand schon mal etwas ähnliches gehabt???

Bin für jede Hilfe dankbar.


Gruß

Die Fragende

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Geschrieben von: Gast, 28.12.2010, 11:14, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Infolge eines schweren Unfalls ist mein Kollege (er ist ein älterer Beamter u. mein Vertreter) seit 5 Monaten krankgeschrieben u. wurde auf Betreiben unserer Dienststelle vor wenigen Tagen zum Amtsarzt vorgeladen. Nach einer kurzen Untersuchungen meinte der Mediziner, dass sich der Beamte von seinem behandelnden Facharzt mindestens nochmals 4 Monate (keinen Tag weniger !) krankschreiben lassen solle. Diese "vier Monate" betonte der Arzt dabei in auffallender Weise immer wieder, von einer Frühpensionierung war aber keine Rede.
Nun kann ja meines Wissens der Dienstherr Beamte in den vorzeitigen Ruhestand schicken, wenn diese mind. 3 Monate erkrankt sind und keine Heilungschancen innerhalb der nächsten 6 Monate bestehen. Die gleiche Konstellation hätten wir dann aber auch bei der bereits erwähnten 5-monatigen Erkrankung + weitere 4 Monate Krankschreibung.
Kann es sein, dass hier Dienstherr / Amtsarzt irgendwas im Schilde führen?

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Geschrieben von: Gast, 27.12.2010, 23:46, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Die große Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt bringt ab dem 01.01.11 eine neue "Großstadt" hervor. Die Stadt Gardelegen misst nach der Eingemeindung von 18 Kommunen flächenmäßig 632 Quadratkilometern und wird zur drittgrößten Stadt Deutschlands. Damit ist Gardelegen doppelt so groß wie München. Dies bei allerdings nur 24.300 Einwohnern.
Die teilweise freiwillige, teilweise erzwungene Eingemeindung führt zu vielen Konflikten. Orte verlieren ihre Selbständigkeit und wollen klagen, das "alte" Gardelegen muss die Schulden der anderen übernehmen, kommunale Bedienstete müssen ihre Stellen wechseln, Bürger können sich mit dem neuen Ort nicht identifizieren, man befürchtet Demokratieabbau.

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Geschrieben von: Gast-3, 27.12.2010, 13:12, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

S10347

Welche Erfahrungen habt Ihr in den Kommunen mit dem TVÖD ?

Welche Aufgaben in den Kommunen, kommen für die Entlohnung nach EG 9 TVÖD, in Betracht?

Bitte nennt mir konkrete Aufgabenbereiche, auch von Tochtergesellschaften, Berufsausbildung und Studium vorhanden.

Vielen Dank.

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast-3, 27.12.2010, 13:00, Forum: TVöD, Antworten (2)

S10347

Welche Erfahrungen liegen Euch vor, hinsichtlich der Eingruppierung eines Schuldner- und Insolvenzberaters in einer Kommune (Großstadt)?

Vielen Dank für Eure fundierten Nachrichten.

Grüße

Gast

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Geschrieben von: Gast, 21.12.2010, 09:25, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Guten Morgen,

ich interessiere mich für die Teilnahme am prüfungsgebundenen Aufstiegslehrgang für Beamte von der Laufbahngruppe 1 in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 innerhalb der Fachrichtung Allgemeine Dienste.

Kann mir jemand sagen ob diese jährlich/ zweijährlich/ ... stattfinden und wie gut die Beurteilung sein muss um Chancen auf eine Teilnahme zu haben?

Danke und Gruß

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Geschrieben von: AWenning, 18.12.2010, 03:15, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Kann ALG II und Hilfe für junge Volljährige gleichzeitig bezogen werden? Ich betreue in unserer stationären Jugendhilfeeinrichtung einen 18 jährigen Jungen Mann, der ab 1.1.11 ALG II bewilligt bekommen hat. Er hat ebenfalls besondere Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung bewilligt bekommen. "Zahlung im Januar 2011", so stand es im Bewilligungsschreiben. Der Mietvertrag für die Wohnung beginnt ebenfalls am 1.1.11 . Muss der Junge Mann nun am 1.1.11 in eine leere Wohnung ohne Hausrat ziehen? Oder dürfen sich die beiden Hilfen (ALG II und Hilfe für junge Volljährige) um eine angemessene Zeit überschneiden, damit ein vernünftiger Umzug über umgesetzt werden kann? Für eine Rasche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß A.

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2010, 13:31, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Hallo,

der Fall eines befreundeten Kollegen hat mir sehr zu denken gegeben:

Der Beamte (Mitte 50, mittlerer Dienst) kommt aus dem Sommerurlaub zurück und erfährt so nebenbei, dass er nun ab sofort, nach fast 30 Jahren, kein Abteilungsleiter mehr in seiner Behörde sei. Man habe während seiner Abwesenheit den Geschäftsverteilungsplan verändert und man erwartet, dass er seinen Nachfolger, einen neu eingestellten älteren Angestellten, ordentlich anlerne. Der Beamte dürfe aber stellvertr. Abteilungsleiter bleiben. Weisungsgemäß lernt der enttäuschte Beamte seinen Nachfolger, der aus einem völlig artfremden Beruf kommt, eine erheblich geringere Qualifikation besitzt und von öffentlicher Verwaltung kaum was weiß, an.

Ein Jahr später:
Der Beamte kommt wieder aus dem Urlaub zurück u. erfährt von Kollegen, dass während seiner Abwesenheit der Geschäftsverteilungsplan erneut verändert worden ist: Der Beamte ist nun auch nicht mehr stellvertr. Abteilungsleiter und soll künftig nur noch einfachere Arbeiten erledigen.

Wieder ein Jahr später:
Der zwischenzeitig psychisch geknickte Kollege kommt erneut aus dem Sommerurlaub zurück und erfährt, dass während seiner Abwesenheit der Geschäftsverteilungsplan wieder geändert worden ist. Der Beamte erledigt nun nur noch Arbeiten einfachster Art, sein Internetanschluss wurde von der Behördenleitung gesperrt, da er das Internet für derart einfache Tätigkeiten nicht mehr benötige. Auch andere PC-Programme wurden während seines Urlaubs gekappt oder eingeschränkt. Der einstige Abteilungsleiter erledigt nun Aufgaben, die ein 10jähriger Hauptschüler ebenfalls bedenkenlos erledigen könnte. Nach ca. 2 - 3 Stunden ist der Mann mit seiner Arbeit fertig und sitzt ca. 5 Stunden sinnlos herum, der Beamte wird zur "Lachnummer" seiner Behörde. Laut Auskunft des Personalrats wäre das Vorgehen der Behördenleitung rechtlich ok. Man müsse bei Personalveränderungen nicht unbedingt mit den betroffenen Bediensteten vorher sprechen.
In meinen Augen handelt es sich hierbei um die "soziale Hinrichtung" eines erfahrenen, angesehenen Beamten, der offenbar nicht mehr so recht in das Konzept einer asozialen Behördenleitung passt. Von der angeblichen "Fürsorgepflicht" des Staates gegenüber seinem Personal kann ich hier nichts sehen.

Frage: Hat jemand im Forum Vergleichbares erlebt und was kann man dem Kollegen anraten?

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Geschrieben von: Gast, 15.12.2010, 00:01, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

darf ich als personalratsvorsitzender von dienstag bis samstag arbeiten ?

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Geschrieben von: Patricia, 14.12.2010, 11:38, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Hallo,

in unserer Gemeinde werden auf absehbare Zeit keine Angestellten zum Angestelltenlehrgang II geschickt. Man scheut wohl die Kosten und die Abwesenheitszeiten und will eh höherwertige Stellen abbbauen. Icon_frown
Ich möchte den AL II aber gerne noch abschließen, bevor ich mich (hoffentlich) für einige Jahre in Elternzeit verabschiede.
Gibt es einen Fernlehrgang / Fernstudium für den Angestelltenlehrgang II, der / das in NRW und Niedersachsen anerkannt wird (ich wohne im Grenzgebiet) ?

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