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Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen. Um einer Kollegin eine Chance zu bieten, plant mein Chef, mich gegen meinen Willen in ein anderes Amt im Hause umzusetzen. D.h. notfalls will er es anordnen. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Meine sozialen, persönlichen bzw. familiären Aspekte werden dabei nicht berücksichtigt. Für mich als Arbeitnehmer muss es doch irgendwelche Rechte geben, mich gegen eine solche Anordnung zu wehren, oder?
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Hallo, ich hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.
Mein Mann und ich haben in Marokko geheiratet und den Antrag für das Visum zur Familienzusammenführung (FZF) gestellt.
Danach hatten wir eine zeitgleiche Befragung, wo mir der Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde sagte, dass mein Mann kein Visum bekommen würde, da ich Hartz 4 bekomme, schon verheiratet war und 9 Jahre älter bin.
Wie sieht es mit dem neuen Zuwanderungsgesetz aus ? Deutsch kann mein Mann sehr gut. Ich bin Deutsche, und dachte, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss. Kann mir jemand Infos geben?
Zur Klarstellung: Bei uns liegt kein Betrugsfall oder so vor, sondern wir haben aus "wahrer Liebe" geheiratet !
(anonymisiert aus einer mail an Kommunalforum.de)
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Hallo,
bei uns stehen aufgrund einer Gebietsreform Versetzungen an-es wurde per Losverfahren entschieden, nachdem einige wenige Sozialkriterien angewandt wurden.Weiss Jemand,ob so ein Losverfahren rechtlich einwandfrei ist? Der Personalrat hatte das Verfahren abgesegnet
Würde mich über eine Antwort freuen,damit mal wieder Ruhe einkehren kann.
Gruss,Chris
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Ich nehme gerade meinen Resturlaub aus dem Jahr 2006, der ja bis zum 30.09. in Anspruch genommen werden muss.
Nun habe ich mir gerade jetzt eine Grippe eingefangen und bin krank. Normalerweise wird der Urlaub ja gut geschrieben, wenn man während des Urlaubes arbeitsunfähig ist. Gilt dies auch für den Resturlaub oder verfällt dieser am 30.09. des Folgejahres trotz vorgelegter AU definitiv ?
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
mir ist zugetragen worden, dass es eine Möglichkeit gäbe, Haftpflicht- sowie Kaskoversicherungen für Feuerwehrfahrzeuge kostengünstig über den Bund abzuschließen.
Hat jemand hierzu Informationen?
(aus der Mailing-List Kommunalforum / Sicherheit - Ordnung)
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Hallo,
mir wurde vom Chef mitgeteilt, dass gegen mich ein Diszi eingeleitet werden soll, da ich am Arbeitsplatz privat im Internet gesurft haben soll (Was ich nicht bestätigen kann: bei focus.de, komba.de, etc. lässt sich doch wohl ein dienstlicher Bezug erkennen.)
Der Personalrat wurde zu diesem Gespräch nicht hinzugezogen. Der PR meint auch, bei Disziplinarmaßnahmen auch keine Beteiligungsrechte zu haben. Ist dies richtig ? Hat er nicht wenigstens Beteiligungsrechte und hätte zu dem Gespräch hinzugezogen werden müssen ? Bundesland: NRW
(Anonymisierte Wiedergabe einer mail an Kommunalforum.de)
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Guten Tag,
ich habe heute den seltenen Fall einer Passentziehung nach § 8 PassG, sowie die Aufgabe den Personalausweis nach § 2 Abs. 2 PAuswG auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes zu beschränken auf meinen Schreibtisch bekommen. Meine Frage ist, ob jemand Erfahrungen mit solch einem Verfahren hat und mir sagen kann welche Zuständigkeiten und Verfahrensvorschriften wichtig sind.
Der Betroffene soll sich evtl. gerade im Ausland aufhalten, ist dann die Deutsche Botschaft vor Ort zuständig? Alleiniger Wohnsitz ist in Deutschland angemeldet (dient jedoch wohl nur als Postanschrift)
(Auszug aus der Mailing-List Kommunalforum/Einwohner- und Personenstandswesen)
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Hallo,
ich soll als Aufgabe während eines Praktikums alternativ die
Wirtschaftlichkeit der Umwandlung von Regiebetrieben (Hilfsbetrieb und kostenrechnende Einrichtung) in Eigenbetrieb/e
der Eingliederung in eine bestehende Gesellschaft (GmbH)
die Umwandlung in zu gründende Gesellschaft/en des privaten oder
öffentlichen Rechts untersuchen. Sind Mitgliedern des Forums hierzu veröffentliche Untersuchungen, Erfahrungsberichte etc. bekannt oder könnten mir diese zur Verfügung gestellt werden?
M. E. könnten einigermaßen gesicherte Aussagen nur auf der Basis
einer Probe-Eröffnungsbilanz, der die tatsächlichen Gegebenheiten zu
Grunde liegen, getroffen werden, wobei auch die haushaltsmäßigen
Auswirkungen einzubeziehen sind.
Bei abstrakten Untersuchungen könnte m. E. nicht viel mehr als die
mögliche Mehrwertsteuerbelastung; Personalkosten für die kaufmännische
Leitung; Kosten für die Bilanzprüfung sowie ggf. -erstellung angeführt werden.
Oder sehe ich das falsch? Gibt es andere Ansatzmöglichkeiten für die
Untersuchung?
(Auszug aus der Mailing-List Kommunalforum/Kommunale Unternehmen)
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Ich habe folgende Frage an das Forum: Es ist angeblich eine durch das Beamtenversorgungsgesetz legitimierte Praxis, dass das Witwengeld gemindert wird, wenn der ruhegehaltsberechtigte Ehemann vor Eintritt der Pensionsgrenze verstirbt, und dass die gemeinsame Höchstgrenze der Versorgungsbezüge auch dann an den geminderten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge des Ehemanns festgemacht werden, wenn sich die Ehefrau als Beamtin eigene Ansprüche auf ein Ruhegehalt erworben hat. Diese Praxis führt dazu, dass die Kürzung der Versorgungsbezüge umso höher wird, je früher der verbeamtete Ehemann verstirbt und je höher die erworbenen eigenen Ansprüche der Ehefrau/Witwe auf ein eigenes Ruhegehalt sind.
In Kurzform: Je mehr eigene Ansprüche sich eine Witwe als Beamtin erworben hat, desto mehr wird ihr abgezogen. Dies kommt m.E. einer mittelbaren Benachteiligung im Sinne des Antidiskrimierungsgesetzes gleich. Gibt es in diesem Bereich bereits Aktivitäten/Erfahrungen oder weitergehende
rechtliche Klarstellung? Gibt es entsprechende Fachleute?
Antwort 1:
Das geltende Recht sieht eine Kürzung des Witwengeldes beim Zusammentreffen mit einem eigenen Ruhegehalt vor (§ 54 BeamtVG). Mindestens 20% des Witwengeldes sind jedoch zu belassen. Da diese Vorschrift sowohl für Witwen als auch für Witwer gilt, ist eine Diskriminierung von Frauen wohl nicht zu erkennen. Eine noch schärfere
Regelung findet sich im Rentenrecht wieder (keine Mindestbelassung). Eine Ungerechtigkeit ergibt sich natürlich im Vergleich dazu, wenn die Witwenrentenberechtigte kein eigenes Ruhegehalt, sonder eine eigene Rente bezieht. Diese ist dann anrechnungsfrei - nicht so im Rentenrecht. (...)
Antwort 2:
Was soll das denn heißen: "Wenn die Witwenrentenberechtigte kein eigenes Ruhegehalt, sondern eine eigene Rente bezieht" ? Eigene Rente ist doch eigenes Ruhegehalt. Das gibt doch keinen Sinn...
Antwort 3:
nein, Ruhegehalt ist nach Beamtenrecht, Rente ist gesetzliche Rente nach SGB VI.
(Auszug aus einem Beitrag in der Mailing-List Kommunalforum/Öffentlicher Dienst)
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Ist es möglich, den 1. Angestelltenlehrgang im Rahmen eines Fernlehrganges / Fernstudiums durchzuführen ? Ich arbeite in einer Kommune in Niedersachsen.
(Auszug aus einer Mailanfrage an Kommunalforum.de)
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Hallo!
Ich bin jetzt schon seit Dez.2006 krank geschrieben und mich würde mal interessieren ob mir die volle Zahl an Urlaubstagen zusteht für das Jahr 2007.Vielleicht weiß ja auch noch jemand wie es mit den Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld aussieht?!
Fange nächste Woche wieder an zu arbeiten und wollte nicht gleich mit so einer frage zum Personalbüro gehen.
Bedanke mich schon mal im voraus und hoffe das Ihr mir bei meinen fragen weiterhelfen könnt.
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Darf ein Angestellter im öffentlichen Dienst (Erzieher-/in) Tätigkeiten eines Beamten (Lehrer-/in) auf Weisung ohne Rücksprache auf längere Zeit durchführen, ohne jegliche zusätzliche Vorausbildung? Wenn ja, wo muss dieses schriftlich festgelegt sein Im Arbeitsvertrag ist solche Möglichkeit nicht festgelegt.
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Da sprechen unsere Politiker immer davon, dass Familien gefördert werden sollen... Kinder seien unsere Zukunft... Bildung sei das zentrale Gut, um unser Land fit für den Wettbewerb der Globalisierung zu machen....
Auf der anderen Seite wurde in einigen Bundesländern aber die Lernmittelfreiheit abgeschafft. Eltern werden gnadenlos abkassiert.
Womit ist es zu rechtfertigen, dass lt. Bericht der Sendung Plusminus vom 28.08.07 eine Familie mit 3 Kindern z.B. im Saarland nach Abschluss der Sommerferien 650 Euro für Bücher und Lernmaterialien bezahlen muss ???
Link: Bericht zur Lernmittelfreiheit von Plusminus
Frage: Welche Bundesländer denken zukunftsweisend und garantieren weiterhin die volle Schulmittelfreiheit ? Mir ist nur Bayern bekannt !?!
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Hallo Forum,
unsere Strasse soll eine neue Fahrbahndecke erhalten, die überwiegend von den Anliegern bezahlt wird.
Jetzt hat die Stadt ein Stein-Pflaster beschlossen, was etwa 2000 EUR pro Anlieger Mehrkosten im Verhältnis zur Teerdecke bedeutet.
Darf sie das? Muss sie nicht die kostengünstigste Variante wählen? Insbesondere OHNE mehrheitliches Einverständnis der Anwohner!
Bisher gab es auch eine Teerdecke. Ein Steinpflaster war bereits unter den Anliegern in der Diskussion, ist aber bisher an der Uneinigkeit / den Kosten gescheitert.
Die Baumassnahmen laufen bereits, eine schnelle Info wäre also schön.
Gruß
Pluto
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Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Bin für 6 Wochen ins Ausland verfügt worden. Bis jetzt gab es eine Überstundenregelung - bis zu 3 Stunden täglich und das 7 Tage die Woche.
Ab sofort dürfen wir nur noch 8 Tage Überstunden im Monat einbringen. D.h., mit den 2 Tagen am Wochenende je 7:48 Std. sind die 8 Tage schon erbracht. Der Arbeitgeber schreibt vor, dass ich nur noch 7:48 täglich arbeiten darf, aber auf Ereignisse flexibel reagieren muss. Bereitschaftsdienst ist nicht angeordnet.
Fragen:
Wie sieht es mit den Pausen für Beschäftigte aus? Darf ich 3 Stunden arbeiten, dann 3 Stunden Pause machen. 1 Stunde arbeiten - 2 Stunden Pause machen. usw.? Diese Zeiten sind aber jeden Tag anders.
Kann der Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich 24 Stunden erreichbar sein muss, auch wenn ich die 7:48 schon gebracht habe?
Darf ich auch mehr arbeiten, auch wenn ich die Zeiten schon verbraucht habe, sprich, 8 Tage Überstunden im Monat zusammengebracht habe?
Wie sieht das dann Arbeitsrechtlich aus? Wenn mir dann etwas während der Arbeitszeit passiert, obwohl ich eigentlich nicht hätte arbeiten dürfen?
Wie sieht es damit aus, dass ich in meiner Freizeit das Haus nicht verlassen darf und im Haus bleiben muss? (Das ist so).
Darf eine Arbeitszeit von 7:48 Std. täglich auf den ganze Tag verstreut werden. Wir bewegen uns in einem Zeitfenster von 6:00 - 20:00 Uhr.
in der Hoffnung auf Antwort,
Heinz
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