Im Jahr 1996 habe ich meine Ausbildung zur Beamtin im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst erfolgreich beendet. Da ich in der Ausbildungsbehörde wegen Mangel an Stellen nicht übernommen wurde und auch sonst keine passende Teilzeitstelle als Beamtin gefunden hatte, arbeitete ich vorerst als Teilzeitangestellt im öffentlichen Dienst. Ich schaute mich währenddessen nach Beamtenstellen um, wurde dann aber schwanger und bekam ein Kind, das Jahr darauf kam unser zweites Kind zur Welt, was zur Folge hatte, dass ich mich bis 2009 meiner Familie und der Kindererziehung midmete. Seit 2009 bin ich wieder im öffentlichen Dienst (Landratsamt) beschäftigt und zwar als Angestellt mit einer unbefristeten Halbtagsstelle. Meine Frage wäre, ob ich einen Anspruch auf eine Beamtenstelle bzw. Verbeamtung habe oder ob dies nun zu spät ist. Im Sommer diesen Jahres werde ich 40 Jahre alt. Über Infos würde ich mich freuen.
Anspruch auf Beamtenstelle nach Kinderzeit?
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