Anspruch Erholungsurlaub
#1

Guten Morgen,

ich bin Stadtinspektoranwärter (Beamter auf Widerruf) in NRW, Einstellungsjahr 2012.

Meine Kollegen und ich sind uns nicht einig, wie viele Urlaubstage uns Anwärtern zustehen, ob es 27 Urlaubstage oder sogar 29 oder 30 Tage sind.

Klar ist uns: für das Jahr 2012 gab es nur anteiligen Urlaub (für 4 Monate)

Wir stellen uns die Frage, weil unser Personalamt uns unterschiedliche Resturlaubstage nennt, die mit den privat geführten Urlaubstabellen nicht übereinstimmen. Das trifft auf 8 von 11 Leuten zu.

Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen.

MfG
Hannes
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#2

27! Ich war bis vor kurzem selbst noch Anwärter Wink
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#3

§ 18 Abs. 2 Satz 2

UrlaubsVO NRW
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