Anspruch Erholungsurlaub
#1

Guten Morgen,

ich bin Stadtinspektoranwärter (Beamter auf Widerruf) in NRW, Einstellungsjahr 2012.

Meine Kollegen und ich sind uns nicht einig, wie viele Urlaubstage uns Anwärtern zustehen, ob es 27 Urlaubstage oder sogar 29 oder 30 Tage sind.

Klar ist uns: für das Jahr 2012 gab es nur anteiligen Urlaub (für 4 Monate)

Wir stellen uns die Frage, weil unser Personalamt uns unterschiedliche Resturlaubstage nennt, die mit den privat geführten Urlaubstabellen nicht übereinstimmen. Das trifft auf 8 von 11 Leuten zu.

Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen.

MfG
Hannes
Zitieren
#2

27! Ich war bis vor kurzem selbst noch Anwärter Wink
Zitieren
#3

§ 18 Abs. 2 Satz 2

UrlaubsVO NRW
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Anspruch auf Nachzahlung kinderbezogener Anteil im Familienzuschlag
- Stellenplan - Anspruch auf Beförderung
- Sonderurlaub und Erholungsurlaub


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers