Hallo zusammen,
nach reiflicher Überlegung habe ich mich entschlossen, als Personalobfrau zurückzutreten.
Kurze Hintergrundinfo hier:
Wir sind ein kommunaler Zweckverband mit 13 Beschäftigten. Seit 2008 bin ich Personalobfrau. Die "Zusammenarbeit" mit dem Dienstherrn gestaltete sich von Anfang an als sehr schwierig und mittlerweile habe ich die Nase gestrichen voll.
Jedenfalls bin ich definitiv zurückgetreten und habe auch schon für die Neuwahlen bereits einen Wahlvorstand bestellt.
Was passiert, wenn sich bei der Wahl kein Bewerber findet? Es ist absehbar, dass sich niemand bereiterklären wird, diese Funktion auszuüben. Größtenteils ist das bei unseren MA schlicht Faulheit, leider aber nicht zu ändern.
Wie läuft es dann weiter? Ich habe schon Bücher, Gesetze und Kommentierungen gewälzt, aber nichts passendes gefunden.
Kann mir hier jemand helfen?
nach reiflicher Überlegung habe ich mich entschlossen, als Personalobfrau zurückzutreten.
Kurze Hintergrundinfo hier:
Wir sind ein kommunaler Zweckverband mit 13 Beschäftigten. Seit 2008 bin ich Personalobfrau. Die "Zusammenarbeit" mit dem Dienstherrn gestaltete sich von Anfang an als sehr schwierig und mittlerweile habe ich die Nase gestrichen voll.
Jedenfalls bin ich definitiv zurückgetreten und habe auch schon für die Neuwahlen bereits einen Wahlvorstand bestellt.
Was passiert, wenn sich bei der Wahl kein Bewerber findet? Es ist absehbar, dass sich niemand bereiterklären wird, diese Funktion auszuüben. Größtenteils ist das bei unseren MA schlicht Faulheit, leider aber nicht zu ändern.
Wie läuft es dann weiter? Ich habe schon Bücher, Gesetze und Kommentierungen gewälzt, aber nichts passendes gefunden.
Kann mir hier jemand helfen?
