18.01.2011, 22:20

Hallo alle zusammen.... heute hab ich mal nen Diskussionsbedarf, der mit Sicherheit in den einzelnen Dienststellen für Aufsehen sorgen wird. Die Frage wie geht man mit dem aktuellen Urteil des LAG Düsseldorf um. Das hat nämlich entschieden, dass Urlaubsansprüche nach Lebensalter zu staffeln, rechtswidrig ist. Aber das ist mal auch in unseren TV der Fall.
Jetzt könnte man zum Personalchef gehen und sagen: hey, alle unter 40 haben jetzt auch 30 Tage Urlaub.... schau auf das Urteil... kann man auch auf unseren Tarifvertrag anwenden.
Was sagt der Personalchef: richtig, kann man... deshalb haben alle (auch die älteren) nur 26 Tage Urlaub.
Was nun? Gleiches Recht für alle, egal wies ausgeht? Auf die Gnade eines Chefs hoffen? *grins* - sehr unwahrscheinlich.
Oder MUSS die Dienststelle allen 30 Tage geben? Gilt das auch schon für letztes Jahr?
Ausschlussfrist wäre ja noch nicht gegeben.
hier nochmal die entsprechnende Textstelle aus unserem TV
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21). Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr
bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und
nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.
Danke für Eure regen Antworten und Beteiligungen!
Gruß
Auenlandbewohnerin