27.09.2010, 09:40
Bei uns wurde im Juli eine Leitungsstelle für eine/n Beamtin/Beamten im gehobenen Dienst ausgeschrieben. Nach den Vorstellungsgesprächen hat sich der Hauptausschuss für eine Bewerberin entschieden. Diese soll Ende Oktober ihren Dienst aufnehmen. Das Versetzungsverfahren ist abgeschlossen. Nun möchte die Bewerberin doch lieber bei ihrer bisherigen Dienststelle bleiben.
Unser Chef hat nun einen Beamten für die Stelle vorgesehen, der sich im vorhergehenden Ausschreibungsverfahren nicht einmal beworben hat. Er meint, das vorhergehende Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, daher müsse er nicht neu öffentlich ausschreiben.
Das sehe ich nicht so. Wer hat recht? Und ist das Zücken einer "Blindbewerbung" nicht auch Kungelei? Wie können sich vorher abgelehnte Bewerber zur Wehr setzen?
Bedanke mich für Ihre/Eure Antworten.
Mahjong
Unser Chef hat nun einen Beamten für die Stelle vorgesehen, der sich im vorhergehenden Ausschreibungsverfahren nicht einmal beworben hat. Er meint, das vorhergehende Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, daher müsse er nicht neu öffentlich ausschreiben.
Das sehe ich nicht so. Wer hat recht? Und ist das Zücken einer "Blindbewerbung" nicht auch Kungelei? Wie können sich vorher abgelehnte Bewerber zur Wehr setzen?
Bedanke mich für Ihre/Eure Antworten.
Mahjong