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Hallo ans Forum,
ich bin Bediensteter einer JVA in NRW und möchte aus gesundheitlichen Gründen in eine im Erdgeschoß gelegene freie Dienstwohnung umziehen. Vom Dienstwohnungssachbearbeiter wurde der Umzug, nach amtsärztlicher Untersuchung, auch genehmigt. Im Anschluß teilte der PR mit, dass dieser dem Umzug nicht zustimmt, da die Wohnung nicht bezugsfähig sei. Ausser einer "normalen" Renovierung hat diese Wohnung keine Mängel, die einen Einzug nicht rechtfertigen.
Ist eine Zustimmung des PR überhaupt notwendig?
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Hallo,
ich hab da mal eine Frage. Ich habe erst im Mai letzten Jahres meinen Führerschein gemacht und im Juli mein eigenes Auto bekommen. Dieses habe ich auf mich selbst zugelassen und versichert.
Irgendwie kam es bei meinem Versicherer zu einem Fehler worauf hin ich vom Straßenverkehrsamt eine förmliche Zustellung bekam das ich mein Auto sofort aus dem Betrieb nehmen muss, aufgrund eines fehlendem Versicherungsschutzes.
Meine Versicherung hatte fälschlicher Weise für mich zwei Versicherungen unter verschiedenen Nummern für das selbe Auto abgelegt. Wovon allerdings ich nur einen Vertrag unterschrieben hatte.
Der gezahlte Betrag von mir wurde auf das Konto gebucht wofür ich den Vertrag nie unterschrieben hatte. Der richtige Vertrag blieb also ohne Zahlungseingang.
Es war super stressig das alles zu klären und hat mich auch Strafe gekostet, aber okay.
Dann wollte meine Versicherung plötzlich das ich das ganze Jahr Versicherung im Vorraus zahle (dies ist als Neuling nicht gerade wenig) obwohl vorher eine andere Zahlung ausgemacht war. Jetzt streite ich seit drei Wochen mit denen über diesen Punkt und habe nn beschlossen die Versicherung zu kündigen.
Heute aber bekam ich Post: Mal wieder eine Ordnungsverfügung über fehlenden Versicherungsschutz.
Mein Vater hat gestern die EvB Nummer angefordert und wir wollten am Freitag das Auto auf ihn umschreiben und dann auch versichern, weil das halt auch viel günstiger ist.
Jetzt meine Frage...
Geht das noch? Kann ich das jetzt einfach ummelden und die neue Versicherung angeben oder muss ich jetzt erst mein Auto stilllegen?
freue mich auf Antworten
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Hallo zusammen, vielleicht jann mir jemand helfen.
Ich beziehe hartz 4 und will bald heiraten - eine Frau aus dem Ausland, die schon verheiratet war und ein Kind aus dieser Ehe hat.
De Frage ist: Kann das Kind bei der Familienzusammenführung mit nach Deutschland? Das Kind ist 5 Jahre alt. Der Vater des Kindes ist damit einverstanden.
Wir möchten natürlich aus reiner liebe heiraten.
Danke im voraus !
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Hallo an die Mitglieder des Forums,
ich habe mich heute registriert, weil ich im nächsten Jahr für den Personalratsvorsitzenden in unserem Haus kandidiere.
Ich war bisher in anderen Bereichen tätig, bin seit 2005 im Personalrat und würde gerne von Euch erfahren, ob es Möglichkeiten gibt, in relativ kurzer Zeit eine Art grobe Ausbildung für diesen Job zu erlangen.
Für Ideen und Infos wäre ich Euch sehr dankbar.
Gruß
Dietmar Jäkel
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Hallo zusammen,
ich habe nur eine kurze Frage: Wielange muss ich krank gewesen sein um Anspruch auf Wiedereingliederung zu haben ?
LG D.W.
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Hallo zusammen,
ich mache meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Kommunalverwaltung in NRW. Mir wurde gesagt, dass ich mir bei einer Verkürzung der Ausbildungszeit um sechs Monate den Stoff des letzten berufsbegleitenden Lehrgangs selbst beibringen müsste.
Hat jemand da vielleicht Erfahrungen? Ist das machbar?
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Hallo alle zusammen ![]()
habe jetzt im Mai 2012 meine Abschlussprüfung zur Verwaltungsfachangestellten in Hessen.
Wer hier noch?
Sind euch eventuelle Prüfungsthemen bekannt bzw Vorschläge oder Spekulationen?
Und hat vielleicht jemand noch Lösungen von alten Abschlussprüfungen?
Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
Liebe Grüße =)
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Hallöchen! Ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob die EG 6 TVöD für eine Neueinstellung als Personalreferentin gut ist. Kann nur Staatlich geprüften Betriebswirt nachweisen (leider kein Bachelor, aber nach dem DQR gleichwertig mit dem Bachelor auf Niveaustufe 6) und über 3 Jahre Berufserfahrung Personalwesen. Wäre eine Höhergruppierung im Laufe der Zeit grundsätzlich möglich? Vielen Dank für Eure Antworten.
LG
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Hallo KommunalForum!
Weiß jemand, seit wann die 18000 Euro* in Niedersachsen schon gelten und ob in absehbarer
Zeit eine Erhöhung der Grenze zu erwarten ist?
Herzliche Grüße
Pensionär
* die auf jedem Beihilfeantrag abgefragt werden
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Hallo in die Runde,
ich würde gerne mal Eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt hören:
Ich bin Mitglied des Dienstellenpersonalrates beim Sozial- und Jugendamt einer Stadt in Baden-Württemberg. Infolge des BAG-Urteiles zur Eingruppierung von MitarbeiterInnen im Bereich Wohngeld haben aus dem Bereich "Allgmeine Sozialhilfe/Grundsicherung nach SGB XII/Hilfe zur Pflege" insgesamt 7 KollegInnen einen Antrag nach § 37 TvÖD gestellt, da sie der Meinung sind, die Tätigkeit in der Sozialhilfesachbearbeitung weiche so erheblich von der Wohngeldsachbearbeitung ab, dass sich ein Anspruch auf Eingruppierung in der EG 9 ergäbe.
Nachdem diese Anträge zunächst negativ beschieden wurden, hatten wir (2 Mitglieder des PR, die betroffenen KollegInnen sowie ein Vertreter der Amtsleitung) heute auf Drängen des PR hin ein Gespräch beim Personal- und Organisationsamt unserer Stadt, um uns die Stellenbewertungen erklären zu lassen. Wie von uns im Vorfeld erwartet, hatte das P-Amt die Stellen geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die EG 8/A 8 zutreffend sei, sich somit auch kein Anspruch auf Vergütung nach EG9 ergäbe.
Der Amtsleiter des Pesonalamtes wurde aus dem Teilnehmerkreis heraus gebeten, den Kolleginnen/Kollegen Kopien der entsprechenden Stellenbewertungen auszuhändigen, damit - ggf. unter Einschaltung eines Anwaltes - der Sachverhalt nochmals geprüft werden kann. Diese Bitte wurde mit Hinweis, bei der heutigen Gesprächsrunde handle es sich um einen Einzelfall, der nicht bei jedem 37-er Antrag gegangen werden kann, abgelehnt. Man(n) wolle hier schließlich keinen Präzedenzfall schaffen.
Wir PR-Mitglieder hatten uns für diesen Fall im Vorfeld dahingehend vorbereitet, dass wir in unserer letzten Sitzung einen Beschluss gefasst haben, wonach wir vom Personalamt unter Hinweis auf den § 68 LPVG die Herausgabe dieser Informationen einfordern. Diesen Beschluss haben wir dann entsprechend präsentiert - der Amtsleiter des P-Amtes war nicht zum Einlenken bereit.
Was ratet Ihr zum weiteren Vorgehen? Geht es jetzt - rein formal betrachtet - direkt über die Schiene Verwaltungsgericht/Schiedsstelle oder können/sollten wir noch weitere Schritte (Beispielsweise Information des Dezernenten/Bürgermeisters) gehen?
Ich hoffe auf zahlreiche Antworten - Ihr würdet uns damit sehr unterstützen.
Bis hierhin erstmal danke fürs Mitlesen.
Gruß,
J.
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Hallo,
ich habe vor etwa einem Jahr meine Ausbildung zum Stadtsekretär beendet und bin jetzt als Beamter im mittleren Dienst bei einer Kommune in NRW.
Da ich nicht bis zum Ende der Wartezeit (Probezeit etc.) warten möchte und nicht kündigen möchte um dann eine Ausbildung für den gD anzufangen, habe ich mir überlegt den AL II nebenberuflich -aus eigener Tasche- zu machen.
Meine Frage: Lohnt es sich als Beamter den AL II zu machen oder wird das nachher nicht anerkannt und ich habe das Geld umsonst ausgegeben.
Gruß
B.E.N.
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Dass der Öffentliche Dienst in Sachen Bossing & Mobbing zu den Spitzenreitern gehört ist allgemein bekannt und in diesem Forum gibt es leider auch mehrere traurige Kommentare zu diesem Thema.
Laut Aussage von Mobbingbeauftragten u. Psychologen soll gegenwärtig in einigen Regionen folgende Masche besonders populär sein:
Vorgesetzer lässt Mitarbeiter(in) zu sich ins Büro kommen und teilt mit, dass sich Kollegen über ihn beschwert hätten. Auf Details geht der Vorgesetzte aber grundsätzlich nicht ein, auch nennt er nicht die Namen der angeblichen Beschwerdeführer (die natürlich nicht existieren !). Einige Wochen später muss Mitarbeiter erneut zum Vorgesetzten. Nun teilt man ihm mit, dass niemand mehr im Hause mit ihm zusammenarbeiten möchte.
Auch diesmal werden keinerlei Gründe oder nähere Details genannt. Dieses unmenschliche "Spiel" wiederholt sich immer wieder. Ziel ist es, den Mitarbeiter zu demotivieren, zu kränken und zu schweren Selbstzweifeln zu bringen. Das Opfer soll als "Ausgestossener" dastehen. Endziel ist die freiwillige Aufgabe des Mitarbeiters (z. Bsp. DDU, Kündigung usw.)
Sind Mobbingbeauftragter und Personalrat "schwach" hat der "Mobber" bzw. "Bosser" mit dieser Methode relativ leichtes Spiel.
Diese Masche soll angeblich aus den USA kommen und wurde von diesbezüglich geschulten Führungskräften vorwiegend in der Privatwirtschaft zwecks Personalabbau angewandt.
Betroffen sind meist ältere Arbeitnehmer(innen) denen ein guter, vertrauensvoller Kontakt zu Kolleginnen u. Kollegen besonders wichtig ist. Es sind mehr die "väterlichen" oder "mütterlichen", gutmütigen Typen, die man mit dieser Gangart psychisch besonders schwer treffen kann.
Zeigt der Betroffene jedoch zu starken Widerstand (z.Bsp. Drohung mit Anwalt) lässt man vorsichtshalber von ihm ab und überlegt sich eine andere Masche.
Hat jemand hier im Forum Erfahrungen diesbezüglich ?
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Ist es richtig, dass die Entgeltgruppe 2 ü die gleichen Stufenlaufzeiten hat wie die anderen Entgeltgruppen? Kann mir jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus
Fränklin
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Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit, den kommunalen Bilanzbuchhalter zu machen (Kosten werden komplett vom AG übernommen).
Ich habe letztes Jahr meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen und daher noch nicht den A II Lehrgang besucht. Vor meiner Ausbildung war ich auf dem Wirtschaftsgymnasium.
Nun meine Frage, wie schwer ist es, den BIBU zu machen?
Ist der A II Lehrgang dafür wichtig?
Ich muss mich leider recht kurzfristig entscheiden...
Ich wäre über eure Meinungen sehr dankbar!
Gruß
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Hallo!
Ich wollte mich mal informieren, ob es rechtens ist, dass Rettungsassistenten im Rahmen der stellenbezogenen Reinigungsaufgaben, wie z.B. Reinigung der Fahrzeughalle, der Rettungsfahrzeuge und des Arbeitsmaterials, auch Verwaltungsräume bzw. Teile der Verwaltungsräume reinigen. Im expliziten Fall geht es darum, dass die Wachleitung gedenkt, die Rettungsassistenten zum Putzen der Türblätter, Fensterbänke und anderer Flächen in den Verwaltungsräumen der Feuer- und Rettungswache zu verdonnern.
Kann mir vielleicht jemand eine stichfeste Aussage zu diesem Thema leisten? Unser derzeitiger Personalrat hat leider, sagen wir mal, nicht denn nötigen Grip, um uns da mal ein bisschen Rückendeckung zu geben. Wir fordern auch schon seit Jahren eine eindeutige Arbeitsplatzbeschreibung für uns.
Grüsse
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