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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ob Ihr es glaubt oder nicht, es gibt weitere Schwierigkeiten, mit denen die sog. Tarifautomatik unterwandert wird seitens der Dienststellenleitung. Wir sind der Auffassung, dass das im Prinzip rechtswidrig ist, weil es quasi die Konsequenz "Der Angestellte ist in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale er erfüllt" komplett aushebelt. Folgende Situation, Ihr kennt sicherlich alle das Urteil, welches im Rahmen eines Musterprozesses seitens der KOMBA für einen Kollegen, welcher im kommunalen Vollzugsdienst tätig war, erstritten wurde. Ergebnis: Kolleginnen/Kollegen, die diesen Job machen, sind in die EG 8 einzugruppieren. So Leute, jetzt kommt die Krux: Es gibt irgend so einen zusätzlichen Tarifvertrag oder eine Art Vereinbarung zwischen den kommunalen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften, in welcher solch ein Käse über die "Prüfungspflicht der Verwaltungsfachangestellten" zementiert wurde. Darauf reiten sie dann letztlich rum, wenn sie eine Höhergruppierung verhindern wollen. Angenommen, die Stellenbewertung führt zu dem Ergebnis: Es muss höhergruppiert werden in die EG 8, argumentieren die: "Das geht leider in dem konkreten Fall nicht. Der Kollege ist zwar langjähriger Beschäftigter, hat aber die Angestelltenprüfung I nicht. Er muss leider in EG 5 bleiben und darf die höherwertigen Arbeiten trotzdem machen." Wie sieht Ihr das? Zieht dieses Argument? Kann doch eigentlich nicht sein, oder? Immer wieder das Gleiche: Die tariflichen Beschäftigten werden doch über den Tisch gezogen, wo es nur geht
Mit kollegialem Gruß: Haegar
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Hallo,
folgende Problematik:
Eine Kollegin hat sich ab 13.30 Uhr krank gemeldet.
Sie hat von 7.10 - 12.05.Uhr und ab 12.40 - 13.30 Uhr gearbeitet. (5:45 Std)
Es war ein Donnerstag.
Die Kernarbeitszeit ist am Donnerstag bis 17.00 !
Als tägliche Sollzeit hat sie 7:48 Std.
Unsere Dienstvereinbarung besagt in
§ 4 -Abwesenheit während der Kernarbeitszeiten:
Auf die zu leistende Arbeitszeit werden im Rahmen der tägliche Sollzeit Abwesenheitszeiten in folgenden Fällen angerechnet:
...Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung.
Welche Zeit ist nun anzurechnen?
a) Die Aufrechnung bis zur Sollarbeitszeit, d.h. + 2:03 ?
b) Die Aufrechnung bis 17.00 Uhr ;Ende der Kernarbeitszeit?
Freundliche Grüße
Iris
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Hallo,
ich habe mich für den KVD im Ruhrgebiet beworben und stecke auch noch mitten im Bewerbungsverfahren.
Gehen wir davon aus ich kriege eine Stelle und studiere dann an der FHöV (ich vermute Standort Gelsenkirchen?) ab 01.09. diesen Jahres - finden dann schon Referate o.ä. in dem Zeitraum um die 6. Studienwoche (exkl. Einführungswoche), also Mitte Oktober, statt?
Ich frage deshalb, weil ich für eine ehrenamtliche Mitarbeit in diesem Zeitraum angefragt wurde, die ich u.U. auch nicht unterbrechen könnte (um dann für z.B. ein Referat zur FH zu fahren).
Dann nicht zur FH zu gehen würde ich persönlich schon verschmerzen, allerdings wäre es natürlich super ärgerlich, wenn ich dann für ein Referat oder irgendeine andere "Prüfung" da sein müsste.
Deswegen wäre es super, wenn vielleicht bereits an der FHöV Studierende ihre Erfahrungen hier mit mir teilen würden 
Eventuell fragliche Studienmotivation etc lasst dabei ruhig außer Acht - nur weil ich hier nicht darüber schreibe, heißt das nicht, dass ich mir darüber keine Gedanken mache
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Hallo liebe Beamte, heute hat Herr Prof. Dr.Dr. Battis sein Gutachten zur Verfassungswidrigkeit des Besoldungsdiktats der hessischen Landesregierung vorgestellt. Wer noch nicht Widerspruch gegen seine zu niedrige Besoldung als hessischer Landesbeamte schriftl. niedergelegt hat, sollte dies umgehend tun. Wiedermal eine" judikative Ohrfeige" für Bouffier, Al-Wazir, Beuth und Co. Denkt dran auch wir sind Wähler. Unter der DSTG Hessen könnt Ihr ein Musterschreiben herunterladen. Tschüss ein treuer Staatsdiener
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Hallo zusammen,
hätte hier mal eine Frage. Eure Meinung bzw. Erfahrungen würden mich interessieren.
Ich (Angestellter) bin als Vorsitzender des BPR und öPR zu einer anderen Dienststelle abgeordnet. Ich weiß, dass es einen Schutz vor Abordnung und Versetzung für Mitglieder des Personalrats gibt. Aber ich habe mich freiwillig zu dieser Abordnung für 4 Monate gemeldet. Meine Aufgaben werden zurzeit durch meine Stellvertreter wahrgenommen.
Nun meine Frage:
Ruht die Mitgliedschaft im BPR bzw. öPR? Oder wie ist mein momentaner Status im Personalrat. Erloschen ist mein Mandat ja nicht. Wäre gut, wenn mir hier jemand dies Frage beantworten könnte.
Viele Grüße Manni
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Befangenheit Gemeinderat
Bebauungsplanverfahren und Verfahren zu den örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet '*****'
- Neuaufstellung - Bebauungsplanvorentwurf
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
"Neben einem Gewerbegebiet wird auch ein sonstiges Sondergebiet ausgewiesen, welches die Zweckbestimmung „Einzelhandel“ erhält." Einer der Räte hat ein Einzelhandelsgeschäft im Ort. Es ist bekannt, dass ihm dies zu klein ist und er ggf. umsiedeln möchte. Dieser Rat hat mitgestimmt. Ist das rechtens?
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Wie ist das denn mit der Amtsbezeichnung, wenn ich von einer Stadt zu einer Gemeinde wechsele? Teilt mir der neue Dienstherr nur mit, dass ich jetzte "Gemeindeamtsrätin" heiße statt "Stadtamtsrätin"? Es bleibt ja die gleiche Besoldungsgruppe. Insofern brauche ich ja keine Urkunde, oder?
Danke
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Hi,
ich habe eine 3-jährige Berufsausbildung zur Informatikkauffrau gemacht, danach bei der IHK weiter zur Personalreferentin und danach auch 8 Jahre als Personalsachbearbeiterin gearbeitet. Vor zwei Jahren habe ich von der freien Wirtschaft in den öfflichen Dienst gewechselt (bei einer Verwaltungsgemeinschaft ins Bürgeramt). Dort bin ich aktuell in EG 6 Stufe 3 eingestellt. Mein Antrag auf EG 8 wurde abgelehnt, fehlende Ausbildung/Weiterbildung zum ALI bzw. noch keine 40 Jahre alt.
Jetzt wurde eine neue Kollegin (auch im Bürgeramt) eingestellt, die auch keine Ausbildung im öffentlichen Dienst absolviert hat und keine Berufs-Vorerfahrung hat, aber mit EG 8 Stufe 3!!! Ich frage mich wie das möglich ist? Dass es stimmt ist absolut wahr, sie hat mir den Vertrag gezeigt. Ich habe gedacht mich tritt ein Pferd!
Hat der öffentliche Dienst bei der momentanen Arbeitslage und dem Fachkräftemangel doch soviel Spielraum, um solche Zugeständnisse machen zu können?
Über Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Sambatz
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Hallo, ich arbeite seit 1992 im ÖD einer großen Kreisstadt unbefristet. Im Jahr 2014 erkrankte ich und konnte meinen Urlaub aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen. Resturlaub 10 Tage. Nun bin ich wieder seit Mai 2015 nach einem Herzinfarkt und anschließender 4-fach Bypass-OP noch nicht arbeitsfähig. Meine Frage: Kann ich diese Resturlaubstage in finanzieller Hinsicht geltend machen? Eine Arbeitsaufnahme steht noch nicht in gesicherter Aussicht.
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Coaching für Verwaltungen
In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich die Arbeit in den öffentlichen Verwaltungen vollkommen verändert. Hochspezialisierte Software-Anwendungen haben Einzug gehalten und es ist jetzt schon abzusehen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Innerhalb kürzester Zeit wird es zu einer vollständigen Digitalisierung aller Daten und Akten kommen.
Die gesamte Organisation der Verwaltungen wird davon berührt. Dies erfordert von allen Beteiligten – Mitarbeitern wie Führungskräften – ein ständiges Lernen und Umdenken. Gerade dabei zeigen sich jedoch die Unterschiede zwischen den Generationen. Unterschiedliche Lernstrategien und Lerngeschwindigkeiten können innerhalb eines Teams zu Konflikten führen.
Mein Anliegen ist es, Sie als Einzelperson oder Team bei der Meisterung dieser Herausforderungen zu unterstützen und gemeinsam mit Ihnen Wege zur Lösung entstandener Konflikte zu erarbeiten.
Ich habe die Prüfung zur Heilpraktikerin (Psychotherapie) abgelegt.
www.dolores-holzer.de
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Guten Tag, ich würde mich gerne als Schulsekretärin bei einer Kommune bewerben. Was sind die wichtigsten Punkte auf die ich achten muss? Hat vielleicht jemand bereits Erfahrungen mit einer erfolgreichen Bewerbung bei einer Kommune? Gibt es einen gewissen Leitfaden?
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Hallo alle zusammen,
ich hab bald ein Vorstellungsgespräch beim Bezirksamt. Ich hab mich für eine Beamtenstelle im gehobenen Dienst, als Stadtinspektorin auf Probe beworben.
Mir wurde gesagt, ich soll meinen Lebenslauf und meine Motivation präsentieren. Vorher soll ich eine Aufgabe lösen. Die Frauenbeauftragte, ein Vertreter vom Personalrat und 2 Beschäftigte vom Bezirksamt sollen dabei sein.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was für eine Aufgabe könnte dies sein? Etwas fachbezogenes, was ich auch später während der Tätigkeit anwenden muss oder wollen sie eher meine Schlüsselqualifikationen prüfen?
Was muss ich im Motivationsteil präsentieren?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Duman
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Hallo,
mir liegt was auf dem Herzen und ich weiß nicht, welche Möglichkeiten ich habe, um zu helfen:
Einem Mitarbeiter wurde eine Stundenkürzung angedroht, ohne dass im betreffenden Bereich Tätigkeiten weggefallen sind, vielmehr soll es die Folge sein, wenn sich geweigert wird, eine neue Aufgabe (artfremd) nicht zu übernehmen. Müssen wir im PR da nicht angehört werden?
Was ist mit Umstrukturierungen im Amt - welche Mitbestimmungsrechte (-möglichkeiten) hat der PR? Wir werden stets vor vollendete Tatsachen gestellt.
Wäre nett, wenn mir jemand helfen kann, damit ich weis, wo ich ansetzen kann.
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Hallo zusammen,
habt ihr auch gestern das Interview im Ersten von Anne Will mit Merkel zur Flüchtlingspolitik verfolgt!?
Ich finde es lobenswert, dass Merkel trotz der vielen Kritik der letzten Wochen an ihrer Politik festhält und immer noch überzeugt ist die richtige Politik zu verfolgen. Ein seriöser Aufritt :-)
Auch wenn es die letzten Wochen für den Einen oder Anderen nicht so gewirkt hat, setzt sie sich meiner Meinung nach ausgezeichnet für unser Volk und die Flüchtlinge ein.
Was meint ihr?
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