Ich weiß jetzt nicht, was ein Personalreferent ist, aber meine Personalsachbearbeiterin wird EG 8 bezahlt. Wenn Deine Stelle aber nur EG 6 bewertet ist, bleibt es so lange dabei, bis die Stelle neu und anders bewertet wird. Es geht nicht nach Deiner Ausbildung sondern der Bewertung der Stelle.
Meistens geht Höhergruppierung nur über einen Stellenwechsel.
Aber es geht auch nach der Qualifikation
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Was steht denn in der Stellenbeschreibung?????????
Und was steht in der Stellenbewertung?
Vorschlag zur Güte: Wenn da noch nichts ist, dann erst mal die Probezeit abwarten...
Danach dann die oben genannten Punkte besorgen.
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(23.04.2012, 22:37)Katharina schrieb: (19.04.2012, 22:11)Fränklin schrieb: Aber es geht auch nach der Qualifikation
Nein. Um die geht es nur, wenn es darum geht, die Stelle überhaupt zu kriegen.
Moin,
das ist falsch. Es gibt keine neue Entgeltordnung für den Bereich KAV, damit gelten nach wie vor die Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen 4 der Anlage 1a zum BAT und auch die Anlage 3 zum BAT - beide sehen Regelungen zur Eingruppierung nach Maßgabe der persönlichen Voraussetzungen vor.
Grüße
1887
Guten Tag,
EG 6 ist entschieden zu gering für eine Tätigkeit als Personalreferent. Die "Sachbearbeitung" Personal beinhaltet bereits Tätigkeiten und Fachkenntnisse, die eine Eingruppierung in EG 9 rechtfertigen. Entscheidend ist die auszuübende Tätigkeit, nicht maßgeblich die Qualifikation. Mein Vorschlag: Stellenplatzbeschreibung anfertigen und die Stelle neu bewerten lassen, ggfs. externe Bewertung vornehmen lassen.
Beste Grüße.