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Hallo,
ich war 15 Monate krank und habe während des Krankenstandes einen Rentenantrag gestellt, der genehmigt wurde. Da es nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente ist, habe ich bei meinem alten Arbeitgeber einen Teilzeitvertrag gemacht. Mein AG möchte jetzt die Krankengeldzuschuesse in vollem Umfang von mir zurück. Die Differenz zwischen dem Krankengeldzuschuss und der Rente, die mir fuer diesen Zeitraum überwiesen wurde, ist viel zu gross. Kann der Arbeitgeber darauf verzichten, dass ich den vollen Betrag aus eigener Tasche bezahlen muss?
Gruss
Harry
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wie sieht das aus, wenn jemand als Angestellte im Anschluss an die Elternzeit zur Kinderbetreuung beurlaubt ist? Das geht ja gemäß Paragraph 14 LGG (NRW) solange, wie ein Kind unter 18 im Haushalt lebt. Grundsätzlich muss die Verlängerung dieser Beurlaubung ja ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist gestellt werden. Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird? Hat da jemand von euch schon Erfahrungen mit gemacht?
Beste Grüße
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Hallo liebe Forenmitglieder,
durch Organisationsänderung hat der Personalrat noch ein "sogenanntes Übergangsmandat" bis zur nächsten Personalratswahl im Mai 2016.
Ich bin noch Mitglied dieses Peronalrats und möchte, dass bis Mai 2016 noch eine Personalversammlung abgehalten wird. Dieses wird von den anderen Mitglieder abgelehnt, da angeblich das Übergangsmandat nicht mehr berechtigt eine Personalversammlung abzuhalten.
Stimmt das ? Und kann mir einer erklären, was ein Übergangsmandat an Möglichkeiten überhaupt noch bietet?
Es gilt hier Bundespersonalvertretungsrecht.
Danke und ein schönes Wochenende noch.
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Hallo zusammen,
ich stehe völlige auf dem Schlauch, was meine Stufenzuordnung angeht.
Ich wurde zum 01.01.2007 nach EG 9 höhergruppiert und erhielt die Stufe 3. Nach 3 Jahren in der Stufe 3 erhielt ich automatisch Stufe 4. Somit nach 3 Jahren in dieser Entgeltgruppe.
Heute bin ich noch immer in Stufe 4. 6 Jahre lang schon. Woran liegt das? Bekomme ich die Stufe 5 erst nach 10 Jahren Zugehörigkeit in EG 9, das wäre ja dann zum 01.01.2017 oder hätte ich diese bereits mit Beginn des Jahres 2014 erhalten müssen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
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Guten Tag an alle Kolleginnen und Kollegen,
ich arbeite als Mitarbeiter auf dem Bauhof meiner Gemeinde, und bei uns gibt es keine Stellenbeschreibungen.
Die meisten Kollegen sind als `Mitarbeiter für alle anfallenden Tätigkeiten´angestellt. Jetzt gibt es bei uns häufiger Probleme bei der Abgrenzung zu den Tätigkeiten des Vorarbeiters. Wir müssen sehr selbstständig arbeiten, häufig ungelernte Helfer mitnehmen, die uns zugewiesen werden, bekommen aber nicht den Status eines Kolonnenführers.
Gibt es eine Checkliste, anhand der man verschiedene Tätigkeitsbereiche klar definieren kann, und wenn ja wo kann ich sie finden?
Hilfreich wären klare Abgrenzungen mit Begriffen wie:
Vorarbeiter, Kolonnenführer, Facharbeiter, Mitarbeiter u.ä..
Vielen Dank für die Antworten
Christian
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Guten Morgen allerseits,
die Gemeinde bietet eine Arbeitsstelle im Bereich Servicebetrieb Bauhof, die Tätigkeiten leicht durchzuführen, Bereichtschaftsdienst bei Räumen und Streuen, nichts was einen umbringen würde. Die Möglichkeit des Quereinstiegs ist gegeben, da Handwerksausbildung im technischen Bereich vorhanden.
Es wäre ein etwas ruhigerer Hafen nach einem recht bewegten Arbeitsleben mit vielen Stolpersteinen und anderen Nickeligkeiten. Stehe vor der Entscheidung für ein paar Jahre ins Ausland zu gehen (jeweils 6 Monat e mit 1-1,5 Wochen Urlaub) oder aber den ruhigen, sicheren Kommunalbetrieb zu wählen.
Lohnt sich der Umstieg, Einstieg in einen kommunalen Betrieb?
Die Bewerbung habe ich bereits zusammengestellt. Ob sie einen mit 50 Jahren auch aufnehmen würden?
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Guten Abend,
ich möchte gerne wissen, welcher Entgeltgruppe folgende Stelle entspricht:
Die Stelle ist im Stellenplan 2016 angegeben als Vc ku VIb.
Was bedeutet dieses ku und welcher Entgeltgruppe ist diese zuzuordnen?
Danke vorab!
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Hallo,
meine Freundin ist bald mit dem Studium an der FHÖV fertig, Studiengang Schwerpunkt Recht.
Da sie nicht gerade glücklich ist, überlegt sie nach dem Studium, und trotz evt. hoher Rückzahlungen, einen Masterstudiengang in Jura abzulegen.
Wir hatten uns an der Fernuni Hagen informiert, hier wurde uns gesagt, dass der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studienprogramms (mind. 180 ECTS) mit dem Titel Bachelor of Laws (L.L.B) oder mit einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes Voraussetzung ist. Der Anteil der vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalte muss mindestens 120 ECTS (entspricht ca. 100 Semesterwochenstunden) umfassen
Weiss jemand, ob der BA an der FHÖV zu einem Master in Jura befähigt?
Vielen Dank,
Dave
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Hallo,
in unserer Gemeinde möchte man die normalerweise erforderliche Mitbestimmung des Personalrates umgehen, indem einzelne Mitarbeiter gedrängt werden, spezielle Aufgaben freiwillig zu übernehmen.
Diese sind dazu offenbar auch bereit, warum auch immer. Auch der Personalrat schaut weg.
Ich finde das nicht in Ordnung, denn ich sehe darin eine Art Einfallstor für weitere Tricksereien und "freiwillige" Arbeiten.
Was haltet Ihr davon? Kennt Ihr so etwas?
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Hallo,
als Hochschulabsolventin (Abschluss Diplom Ing.) bin ich bei der Stadtverwaltung im Angestelltenverhältnis.
Besteht die Möglichkeit durch eine Weiterbildung/Fortbildung - ohne Referendariat - in das Beamtenverhältnis zu gelangen?
Herzliche Grüß
Sam
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Hallo,
ich stelle mal eine Frage in die Runde. Ist es möglich, dass man versetzt wird auf eine Stelle, die niedriger eingestuft ist als die bisherige und dadurch auch weniger Gehalt bekommt ? Obwohl man sich nichts hat zu schulden kommen lassen. Es geht mir nicht um die Versetzung, sondern eher um die Rückgruppierung.
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Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen,
es geht um folgenden Sachverhalt: Aktuell wurde festgestellt, dass ein ehemaliger Ortsbürgermeister (RLP) einen langfristigen Landpachtvertrag abgeschlossen hatte, mit dem Ziel, einem Landwirt die Nutzung von Wegeflächen zu ermöglichen. Hierzu gab es jedoch keinen Beschluss des Ortsgemeinderates. Rechte Dritter sind also entstanden, durch den rechtsgültigen Vertragsschluss. Das lässt sich zivilrechtlich nicht kippen. Allerdings, führt man ins Felde, sei der Gemeinde ein finanzieller Schaden entstanden. Man glaubt also im Innenverhältnis gegen den ehem. Ortsbürgermeister einen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können. M.E. ist dies doch nur möglich im Zuge eines Kommunalverfassungsrechtsstreits. Jetzt ergeben sich aber weitere Probleme: Der ehem. Ortsbürgermeister ist kein Organ mehr; die Sache trug sich jedoch während seiner Amtszeit zu. Bleibt es beim In-sich-Prozess? Wer trägt die Verfahrenskosten? Regelmäßig müsste die Gemeinde diese tragen; ändert sich das, wenn bei der Feststellungsklage herauskommt, dass er rechtswidrig gehandelt hat und einen solchen Vertrag gar nicht hätte unterfertigen dürfen? Wenn er letztlich noch zur Zahlung von Schadenersatz verdonnert werden würde, müsste er im Prinzip doch auch für die ganzen Verfahrenskosten aufkommen (so kennt man es im Privatrecht). Das ist eine sehr schwierige Materie. Hat jemand dazu vielleicht paar brauchbare Hinweise? Bin für alle Infos dankbar. Kollegiale Grüße: Haegar
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Hallo allerseits,
ich werde ab August in OL den AII beginnen. Ist hier zufällig noch jemand dabei aus dem Großraum Bremen? Ich frage wegen einer möglichen Fahrgemeinschaft.
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Bezüglich der Pauschalzahlung stellen sich mir zwei Fragen:
Was ist mit Saisonarbeitskräften, die bereits seit 2002 jährlich wiederkehrend beschäftigt waren, aber erst nach 31.10.2005 fest eingestellt wurden?
Was ist mit falsch eingruppierten MA? Bespiel: Ein MA beschäftigt seit 2003 wurde übergeleitet und in 2008 höhergruppiert. Die Eingruppierung ist gänzlich falsch gewesen. Er war als Sachbearbeiter in EG 2! Im Tarifvertrag steht allerdings nur, dass die Pauschalzahlung nur geltend gemacht wird, wenn aufgrund eines Tätigkeitswechsels höhergruppiert wird. Meiner Ansicht passt das nicht, da ich denke, dass diese MA benachteiligt sind.
Vielen Dank für Eure Antwort.
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Hallo,
ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch einschließlich Arbeitsprobe für eine Stelle im gehobenen Dienst der Bezirksregierung. Bin Betriebswirtin (Bachelor in Wirtschaft) und gelernte Verwaltungsfachangestellte (Al1). Wie kann so eine Arbeitsprobe aussehen? Ich bin dankbar für jeden Tipp.
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