Jahresrechnung/Rechenschaftsberícht
#1

Es würde mich mal interessieren wie die Fachleute hier so mit der Erstellung der Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht umgehen. Nach dem Wunsch der Fachleute hat man ja einen wahnsinnigen Bericht zu schreiben, der im ersten Jahr vielleicht noch interessant zu lesen ist, aber spätestens ab dem 2 Jahr sich wohl stets wiederholt.
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#2

Was man rechtlich zu schreiben hat, steht in der jeweiligen Kommunalverfassung und in der Haushaltsverordnung. Das sind Mindestanforderungen. Die Regeln bieten i.A. sehr viel Ermessensspielraum. Der ist auszufüllen. Wie, bestimmt i.A. die Politik. Die hat den Bericht abzusegnen. Oft ist es angebracht, den Bericht aus dem Vorjahr "fortzuschreiben": Nimm einen alten Bericht und setze die aktuellen Werte ein, ergänze -aber nur wenn erforderlich - aktuelle Besonderheiten. Das kennen "die Bestimmer", das verstehen sie - im Gegensatz zur Jahresrechnung.
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