20.11.2009, 12:17


Ich hätte da eine Frage:
Wenn ich z. B. in der Entgeltgruppe 8 Stufe 2 bin und aufgrund der Geburt eines Kindes danach zwei Jahre in Elternzeit gehe und danach halbtags wieder anfangen würde, wie wirkt sich dies auf meine Einstufung aus ?
Würde ich in der gleichen Entgeltgruppe bleiben, auch wenn ich ggf. nur Aufgaben nach der Entgeltgruppe 6 ausführen würde ? Habe ich Anspruch auf meine Eingruppierung ?
Wie berechnet sich dann die Stufe ? Wahrscheinlich werden nur die Zeiten angerechnet, die ich auch tatsächlich arbeite ?!
Ist der AG verpflichtet, mich auf Wunsch halbtags zu beschäftigen oder ist dies abhängig von freien Stellen?
Viele Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen ?
