Rückkehr nach der Elternzeit
#1

Hallo Smile

Meine Frage bezieht sich auf die Rückkehr nach der Elternzeit in den Job zurück. Hat man ein Recht darauf, dieselbe Position mit denselben Aufgaben wieder zu bekommen? Ich habe mal gehört, dass man bei einer Elternzeit von einem Jahr die Garantie hat, dass alles wieder so ist wie vor der Elternzeit und wenn diese aber länger als ein Jahr ist, dass man dann auf eine gleichwertige Stelle versetzt werden kann. Ist das eine korrekte Aussage?

Vielen Dank 😀
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#2

"Hat man ein Recht darauf, dieselbe Position mit denselben Aufgaben wieder zu bekommen?"
Nein. Man hat nur Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in den Grenzen des Arbeitsvertrags.
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#3

Gut, danke 😉
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