Eingruppierung nach Elternzeit
#1

E0355K050Hallo!

Ich hätte da eine Frage:

Wenn ich z. B. in der Entgeltgruppe 8 Stufe 2 bin und aufgrund der Geburt eines Kindes danach zwei Jahre in Elternzeit gehe und danach halbtags wieder anfangen würde, wie wirkt sich dies auf meine Einstufung aus ?
Würde ich in der gleichen Entgeltgruppe bleiben, auch wenn ich ggf. nur Aufgaben nach der Entgeltgruppe 6 ausführen würde ? Habe ich Anspruch auf meine Eingruppierung ?
Wie berechnet sich dann die Stufe ? Wahrscheinlich werden nur die Zeiten angerechnet, die ich auch tatsächlich arbeite ?!
Ist der AG verpflichtet, mich auf Wunsch halbtags zu beschäftigen oder ist dies abhängig von freien Stellen?

Viele Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen ?Icon_cheesygrin
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#2

Du hast Anspruch auf eine gleichwertige Stelle, also Gruppe 8.

Man bekommt immer das, wie die Stelle bewertet ist. Es hängt also an der STelle, nicht an der Person, die da drauf sitzt.

Steht in Deinem Arbeitsvertrag Deine Eingruppierung drin? Wenn ja, kann man Dich nicht so einfach runterstufen, wenn Du auf einer 6er-Stelle sitzt. Das ginge dann nur mit Änderungskündigung.
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