Stellensicherung nach Elternzeit
#1

Habe ich als Beschäftigte der Bundeswehr nach einer einjährigen Elternzeit einen Rechtsanspruch auf meinen derzeitigen Arbeitsplatz, insbesondere an meinem derzeitigen Arbeitsort oder steht mir in diesem Zusammenhang nur ein Arbeitsplatz mit gleicher Besoldung irgendwo in Deutschland zu?
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#2

Nein. Du hast nur Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz aber nicht speziell auf den, wo Du vor der Elternzeit gesessen hast.
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