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Hallo,
ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch einschließlich Arbeitsprobe für eine Stelle im gehobenen Dienst der Bezirksregierung. Bin Betriebswirtin (Bachelor in Wirtschaft) und gelernte Verwaltungsfachangestellte (Al1). Wie kann so eine Arbeitsprobe aussehen? Ich bin dankbar für jeden Tipp.
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Hallo,
ich habe eine Frage: Im Herbst findet ein Treffen mit Personalratsmitgliedern statt. Es ist eine große wichtige Runde.
Hierfür hätten wir gerne eine "Bürokraft", die das Protokoll verfasst.
Weiß jemand wie ich zu dieser Person komme, ohne rechtliche Regeln zu verstoßen (LPVG BW) und wie diese Person bezahlt wird?
Unser Protokollführer steht nicht mehr zur Verfügung.
Danke im Voraus
Meister
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Hallo Leute,
kann hier jemand sagen, wer genau verantwortlich ist bei Baustellenabsicherungen im öffentlichen Raum beim Bauhof?
Der Mitarbeiter, der Leiter oder der Bürgermeister?
Danke
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Hallo,
wie ist der Mitarbeiter einer Verwaltung oder eines Bauhofes einzugruppieren, der mehr als 50% seiner Arbeitszeit mit der Kontrolle der städtischen Bäume verbringt? Gibt es die Möglichkeit Zulagen oder Zuschläge zu erhalten?
Vielen Dank für Antworten.
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Hallo euch allen!
Ich bräuchte mal euren Rat.
Ich habe im Sommer 2015 das Abitur mit einem Schnitt von 2,8 beendet und mache zurzeit erstmal ein FSJ, weil ich zunächst mich zwischen einem Studium und einer Ausbildung nicht entscheiden konnte. Aufgrund des Stresses den ich besonders im Abschluss des Abiturs hatte, habe ich mich gegen ein Studium entschieden, weil ich mir nie wieder so einen Stress machen wollte(und im Studium hat man ja weitaus mehr Stress was das Lernen angeht).
Ich habe mich dann als Beamte im mittleren Dienst in NRW einmal als Verwaltungswirt(2 Jahre Ausb. Dauer) und einmal als Finanzwirt (2 Jahre Ausb. Dauer) beworben. Zusätzlich dann noch als Verwaltungsfachangestellte im Angestellten Verhältnis (3 Jahre Ausb. Dauer) beworben.
Als Beamte im gehobenen Dienst habe ich mich deshalb nicht beworben, weil ich Angst habe, ich könnte es abbrechen, da ich nicht mehr so den sehr großen Ehrgeiz dafür habe.
Ich finde das Gehalt im mittleren Dienst ehrlich gesagt auch nicht so schlecht, weil man mit 2100(Brutto) anfängt und weil die Beamten weniger Steuern zahlen (Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an) bleibt am Ende des Monats ca. 1800 Netto und davon muss man dann aus eigener Tasche noch die Private Krankenversicherung zahlen und man hat immer noch so ca. etwas über 1600 Netto übrig.
Die meisten meiner Freunde haben nach dem Abi auch eine Ausbildung angefangen: Die eine hatte ihr Abi 2012 schon gemacht und eine Ausbildung als Industriekauffrau in einem Mittelständigen Unternehmen angefangen und sie verdient jetzt nach der Ausbildung etwas mehr als 2000 Brutto macht ca. 1400 Netto. Bei meinen anderen Freunden mit Abi oder Fach Abi sieht es ähnlich aus…nur eine, die in der Bank macht, wird mit 2400 Brutto also 1600 Netto anfangen.
Ich habe jedoch bedenken, ob die Ausbildung als Beamte im mittleren Dienst wirklich besser ist als eine Ausbildung in der freien Wirtschaft?
Außerdem frage ich mich, ob ich mit Abitur angenommen werde, weil auf der Website empfohlen wurde, sich als Abiturient im gehobenen Dienst zu bewerben(aber ich möchte ja nicht ein duales Studium machen).
Sollte ich genommen werden, wüsste ich nicht, welche Ausbildung von den dreien besser ist?
Welche Ausbildung würdet ihr eher anfangen? Habt ihr eigene Erfahrungen gemacht?
Es würde mich sehr freuen, wenn ihr mir ein paar Ratschläge geben könntet.
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Hallo zusammen
ich habe eine Frage an euch: Im nächsten Jahr schließe ich den A1 in NRW ab. Kann ich mich mit diesem Abschluss dann theoretisch in jedem Bundesland bewerben oder gibt es da Einschränkungen?
Liebe Grüße
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Grüß Gott,
ich bin Angestellter in einer kleinen bayerischen Kommune und habe den Angestelltenlehrgang II (AL II) erfolgreich abgeschlossen. Dieser berechtigt/befähigt zum Warnehmen von Aufgaben vergleichbar mit dem gehobenen Dienst, also QE 2.
Nun gibt es in Bayern zumindest in der Theorie die Möglichkeit, Beamter zu werden, ohne den Vorbereitungsdienst zu durchlaufen, so genannte andere Bewerber.
Art. 4 Abs. 2 LlbG
In das Beamtenverhältnis kann auch berufen werden, wer die erforderliche Qualifikation durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat (andere Bewerber und Bewerberinnen). Dies gilt nicht für die Wahrnehmung solcher Aufgaben, für die eine bestimmte Vorbildung oder Ausbildung durch besondere Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist oder die ihrer Eigenart nach eine besondere Vorbildung und Ausbildung zwingend erfordern. Die Berufung anderer Bewerber und Bewerberinnen bedarf der Zustimmung des Landespersonalausschusses.
Wäre es grundsätzlich möglich durch diesen Artikel bei der Gemeinde zu bleiben und dort mehr oder weniger "nahtlos" in das Beamtenverhältnis (gehobener Dienst) zu wechseln?
Ich stelle mir das folgendermaßen vor:
- Zustimmung 1. Bürgermeister (Gemeinderat müsste bei Beamten entfallen?)
- Planstelle im Stellenplan schaffen
- Zustimmung Landespersonalausschuss
- Feststellung der Dachlawinen, Schwerpunkt sowie Qualifikationsebene (Art. 52 Abs. 2 LlbG)
Stimmt dies so oder wie würde es Eurer Meinung nach ablaufen können?
Vielen Dank und viele Grüße
Johannes
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Hallo, bei uns soll jetzt der Urlaub nach Tvöd in einem Kalenderjahr genommen werden um keine Rückstellungen bilden zu müssen. Wie ist es bei euch? Danke
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage im Zusammenhang mit Drohverlustrückstellungen:
Auf der gesetzlichen Grundlage des § 36 Abs. 5 GemHVO NRW müssen Rückstellungen angesetzt werden, wenn aus schwebenden Geschäften bzw. aus laufenden Verfahren Verluste drohen, deren voraussichtlicher Verlust nicht geringfügig (bei uns > 10.000 €) ist.
Die Rückstellungen für Drohverluste aus Rechtsstreitigkeiten beinhalten dabei den jeweiligen Streitwert zzgl. Prozesskosten.
Die Zuführung zu diesen Rückstellungen ist Aufwand in der Ergebnisrechnung.
Die Inanspruchnahme in einem späteren Jahr ist ergebnisneutral, da die Erträge aus der Auflösung den Aufwand im Folgejahr decken.
Nun stellt sich für uns das Problem, dass in einem großen Tiefbauprojekt ebenfalls Gerichtsverfahren anhängig sind, für die nach oben beschriebenem Verfahren eigentlich eine Rückstellung in Frage kommt, die sowohl den Streitwert als auch die Prozesskosten beinhaltet.
Jedoch werden sämtliche Mittel für das Projekt (Investition) investiv gebucht und spielen sich somit lediglich in der Finanzrechnung ab. Darf in einem solchen Fall überhaupt eine Drohverlustrückstellung eingebucht werden? Die Zuführung ist Aufwand obwohl der Streitwert niemals Aufwand darstellen wird. Dahingegen sind die Prozesskosten immer Aufwand. Dürften also nur Rückstellungen in Höhe der Prozesskosten angesetzt werden?
Wir sind für jede Anregung oder Idee dankbar.
Viele Grüße
Bettina K.
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aufgrund der Ergebnisse einer Betriebsprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung durch Finanzamt und Rentenversicherung müssen wir zukünftig für rund 40 Kräfte im Jahr Minijobs anmelden.
Kann jemand grob einschätzen, wie viel Zeit und Stellenanteile dies in Anspruch nimmt, wenn man so etwas von Null aufbauen muss?
Ich sehe bei uns weder fachlich noch zeitlich jemanden, der diese Aufgabe noch nebenher schultern kann; denn wir sind eine Nebenstelle und nehmen sonst keinerlei Aufgaben einer Personalverwaltung wahr.
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Guten Morgen,
kann mir jemand behilflich sein und mir sagen, wie man i. d. R. eingruppiert ist, wenn man u. a. das Gefahrenhundegesetz GefHuG und Sondernutzungen bearbeitet (Bescheiderstellung, Erlaubnis, Versagung, Anordnung Wesenstest etc.)?
Danke!
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Hallo! Wir nutzen für ca. 1000 MA seit 2009 das BEM und sind auf der Suche nach einer hierfür geeigneten Software (Datenbank+Dokumentenverwaltung, möglichst ein Tool) um die Datenflut besser beherrschen zu können. Gibt es hier Erfahrungen?
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Hallo,
ich habe 2 Fragen zum neuen Ausbildungsberuf “Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement“:
1.) Wer weiß, wie die neuen Kaufleute für Büromanagement nach der Ausbildung üblicherweise eingestuft werden? Je nach Stelle in Entgeltgruppe 5 bis 8 TVöD wie Verwaltungsfachangestellte? Oder erfolgt dies noch unter der EG 5?
2) Brauchen Kaufleute für Büromanagement eigentlich auch noch den Angestelltenlehrgang 1 und 2, wenn sie in gehobene Stellen oberhalb der EG 8 gelangen wollen, oder gelten hier andere Regeln als für die früheren Bürokauffrauen / Bürokaufmänner?
LG
Pia
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Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich bin seit 2001 auf einem Mischarbeitsplatz (E8). Dieser beinhaltet zur Hälfte Schreibtätigkeit, zur Hälfte Sachbearbeitung mit hälftiger (25%) Vorzimmervertretung. Das funktioniert in den letzten 2 Jahren nicht mehr so wirklich, da sich die Vorzimmervertretung durch Krankheit (fast) verdoppelt hat. Meine Frage wäre nun, welche Möglichkeit es gibt, eine Zulage oder einen Ausgleich zu bekommen. Das Vorzimmer ist ebenfalls mit E8 bezahlt; von daher gibt es hier keine Differenz zu meiner Vergütungsgruppe. Hätte ich E6, würde ich den Ausgleich zu E8 bekommen; so aber nicht, da ich eine gleichwertige Stelle habe. Zum einen ist diese Vertretung sehr stressig und anstrengend - mit Überstunden natürlich - und ich komme halt auch ins Schleudern, da ich meinen eigenen Arbeitsplatz nicht mehr richtig geregelt bekomme, weil ich ständig Vorzimmervertretung machen muss. Eine Vertretung für meinen Arbeitsplatz ist schwierig; daher frage ich auch explizit nach einer Möglichkeit, diese "Mehrarbeit" irgendwie vergütet zu bekommen.
Vielen Dank !
Havi
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Gibt es eine Stellenbeschreibung für Bauzeichner im öffentlichen Dienst?
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