Zustimmung des PR zur Dienstwohnung?
#1

Hallo ans Forum,
ich bin Bediensteter einer JVA in NRW und möchte aus gesundheitlichen Gründen in eine im Erdgeschoß gelegene freie Dienstwohnung umziehen. Vom Dienstwohnungssachbearbeiter wurde der Umzug, nach amtsärztlicher Untersuchung, auch genehmigt. Im Anschluß teilte der PR mit, dass dieser dem Umzug nicht zustimmt, da die Wohnung nicht bezugsfähig sei. Ausser einer "normalen" Renovierung hat diese Wohnung keine Mängel, die einen Einzug nicht rechtfertigen.
Ist eine Zustimmung des PR überhaupt notwendig?
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.




Möglicherweise verwandte Themen…
- Zustimmung Höhergruppierung nur in einzelnen Punkten
- Einstellung eines Arbeitnehmers ohne Zustimmung Personalrat
- Zustimmung des Personalrats bei Einstellung


NEUES Thema schreiben


 Frage stellen
Anzeige
Flowers