19.01.2010, 09:33
hallo,
ich bräuchte dringend mal eine auskunft zu einer eingruppierung eines klärwärter.
1. abgeschlossene berufsausbildung zum ver-und entsorger fachrichtung abwasser
2. selbstständiges führen einer kläranlage mit 8000 einwohner (laborarbeiten,wartung und maschinenreparatur,datenerfassung und auswertung)
3. komplette wartung und kontrolle des ca. 70 km langen kanalnetzes (bauabnahmen,unterhalt)
Ich bin der meinung, dass unser klärwärter in der EG 5 falsch eingruppiert ist. man muss sich auch die frage stellen, inwieweit dieser arbeitsplatz als "betriebsleiter" bewertet werden kann?
für eine antwort vielen dank,wasserwart.
ich bräuchte dringend mal eine auskunft zu einer eingruppierung eines klärwärter.
1. abgeschlossene berufsausbildung zum ver-und entsorger fachrichtung abwasser
2. selbstständiges führen einer kläranlage mit 8000 einwohner (laborarbeiten,wartung und maschinenreparatur,datenerfassung und auswertung)
3. komplette wartung und kontrolle des ca. 70 km langen kanalnetzes (bauabnahmen,unterhalt)
Ich bin der meinung, dass unser klärwärter in der EG 5 falsch eingruppiert ist. man muss sich auch die frage stellen, inwieweit dieser arbeitsplatz als "betriebsleiter" bewertet werden kann?
für eine antwort vielen dank,wasserwart.