Leistungszulage Beamte
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Hallo,

unsere Gemeinde in NRW zahlt bisher keine Leistungszulagen oder Leistungsprämien für Beamte.

Von einem Beamten aus einer Nachbarstadt habe ich gehört, dass die Leistungszulagen dort zusätzlich zur regulären Besoldung gezahlt wird, sofern die Beurteilung es her gibt, es aber in keinem Fall zu Abzüge kommt.

Ist dies in NRW einheitlich, dass die Zulagen für Beamte immer zusätzlich zur Grundbesoldung gezahlt werden ? Oder ist es auch zulässig, dass Kommunen die LOB so regeln, dass bei schlechteren Leistungen Abzüge von der Besoldung gemacht werden ?

Ich stelle die Frage, weil ich mich eventuell an unseren Personalrat wenden möchte, mit der Anregung, die LOB für Beamte auch einzuführen.

Grüße
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