Wiedereinstieg nach Elternzeit
#1

Hallo!

Ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich bin unbefristet im öffentlichen Dienst tätig. Nach der Schwangerschaft und der anschließenden Elternzeit würde ich gerne wieder anfangen zu arbeiten. Aufgrund der Betreuung meines Kindes möchte ich aber nur Teilzeit arbeiten. Für mich stellt sich jetzt die Frage: Ist der AG verpflichtet, wenn ich es wünsche, mir eine Teilzeitstelle zur Verfügung zu stellen? Wie sieht es dann mit Bezahlung aus? Behalte ich meine Entgeltgruppe oder kann mein AG mich auch runterstufen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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#2

Ja das ist dein Arbeitgeber, er kann eine Teilzeitstelle (bis zu 30 Stunden wöchentlich) nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen § 15 Bundeselterngeld -und Zeitgesetz (Tarifbeschäftigte + Beamte). Nach 5 Jahren Teilzeitbeschäftigung (ohne erneuten Antrag) geht das Arbeitsverhältnis automatisch wieder in ein Vollzeitarbeitsverhältnis über. Bezüge werden grundsätzlich im gleichen Verhältnis zur Arbeitszeit verkürzt! § 6 Abs.1 Bundesbesoldungsgesetz (für Beamte)
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#3

Hallo zusammen,
alle Rechte der AN neben der Elternzeit stehen im Teilzeit und Befristungsgesetz. Insbesondere §8. Zusätzlich gibt es im Tarifvertrag §11 Möglichkeiten für AN. Wichtig - keine Schlechterstellung wegen Teilzeitbeschäftigung.
Gruß Pumukel
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