09.02.2010, 12:30
Hallo!
Ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin unbefristet im öffentlichen Dienst tätig. Nach der Schwangerschaft und der anschließenden Elternzeit würde ich gerne wieder anfangen zu arbeiten. Aufgrund der Betreuung meines Kindes möchte ich aber nur Teilzeit arbeiten. Für mich stellt sich jetzt die Frage: Ist der AG verpflichtet, wenn ich es wünsche, mir eine Teilzeitstelle zur Verfügung zu stellen? Wie sieht es dann mit Bezahlung aus? Behalte ich meine Entgeltgruppe oder kann mein AG mich auch runterstufen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich habe eine Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich bin unbefristet im öffentlichen Dienst tätig. Nach der Schwangerschaft und der anschließenden Elternzeit würde ich gerne wieder anfangen zu arbeiten. Aufgrund der Betreuung meines Kindes möchte ich aber nur Teilzeit arbeiten. Für mich stellt sich jetzt die Frage: Ist der AG verpflichtet, wenn ich es wünsche, mir eine Teilzeitstelle zur Verfügung zu stellen? Wie sieht es dann mit Bezahlung aus? Behalte ich meine Entgeltgruppe oder kann mein AG mich auch runterstufen?
Vielen Dank für eure Hilfe!