Deckungsbeitragsrechnung in der öffentlichen Verwaltung
#1

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen...

Ich bin gerade in meinen letzten Zügen für den gehobenen Dienst und muss für die mündliche/praktische Prüfung ein Thema ausarbeiten.

Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen der Deckungsbeitragsrechnung als Form der Teilkostenrechnung in der Öffenlichen Verwaltung
Erläutern Sie bitte Inhalt und Aufbau der Deckungsbeitragsrechnung im Gegensatz zur klassischen Vollkostenrechnung anhand eines praktischen Beispiels aus der öffentlichen Verwaltung. Gehen Sie bitte auch auf Vorteile und Grenzen dieses Systems ein.

Ich kenne zwar die Unterschiede zwischen der Vollkosten- und der Teilkostenrechnung in der KLR und auch die Grenzen, aber mir fällt kein ordentliches Beispiel ein.
Vielleicht kann mir ja jemand ein anschauliches Beispiel - mit einigen Erklärungen - sagen.
Wo wird denn die Deckungsbeitragsrechnung angewandt?

Vielen lieben Dank für die Hilfe!
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#2

Hallo,

mir fallen zur Deckungsbeitragsrechnung in der öffentlichen Verwaltung am ehesten die Bereiche mit wirtschaftlichem Handeln ein, d.h. kommunale Unternehmen, insbesondere Stadtwerke: Hier ist es natürlich relevant, welche Deckungsbeiträge Kunden von Gas, Strom, Wärme, Wasser, Bauhof, o.ä. liefern.

Aber ich befürchte, dass Du diese Bereiche gar nicht wissen wolltest, sondern nur die klassische Verwaltung. Dazu fällt mir wenig ein.

Vermutlich nutzen manche Kommunen die Deckungsbeitragsrechnung für nicht kostendeckende Bereiche wie Kindergartenbeiträge, Bücherei-Gebühren, Theater-Eintritt, Freibad, ÖPNV oder Verwaltungsgebühren. Ich könnte mir vorstellen, dass durch die Politik oder verwaltungsintern die Erreichung gewisser Deckungsbeiträge zum Ziel gesetzt wird.

Grüße

Ralf
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#3

Hallo Ralf,

vielen Dank für Deine Antwort.
Wo das Beispiel herkommt, ist relativ egal, auch wenn die Deckungsbeitragsrechnung eigentlich nicht anwendbar ist. Wichtig ist, dass ich ein Beispiel finde, woran ich die Deckungsbeitragrechnung erklären kann.
Natürlich wäre es super, wenn das Beispiel auch passen würde, aber ich glaube, dass das verdammt schwer ist. Wo ja auch mein Problem liegt...

Liebe Grüße
Sandra
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#4

Hallo Sandra,

bei Deinem Thema hätte ich ehrlich gesagt Bauchschmerzen dabei, ein Beispiel aus dem Bereich der kommunalen Unternehmen zu wählen.

Ansonsten ein kleines Beipiel: Stell Dir eine Bücherei und deren Benutzungsgebühren vor. Der Rat der Stadt beschließt, dass mit den Gebühren mindestens die variablen Kosten der Bücherei zu decken sind, ganz ohne Fixkosten. In defizitären Bereichen wie hier wäre das schon ein anspruchsvolles Ziel.

Ich arbeite selbst aber nicht damit - vielleicht kann Dir ein anderer Forenbesucher noch bessere Tipps geben.

Grüße

ralf
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