Informationspflicht Personalrat
#1

Hallo,

ich arbeite im öffentlichen Dienst und muss auch Winterdienst machen.

Ein PR besuchte einen Vortrag über den Winterdienst (Lenkzeiten, Arbeitszeit, Ladung, Rechte und Pflichten).

Ist der PR verpflichtet, diese Infos an die Belegschaft weiterzugeben?
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#2

Interessante Frage. In den PersVG sind nur die Rechte und Pflichten zwischen Personalrat und Diensstellenleitung geregelt, nicht die Rechte und Pflichten zwischen Personalrat und Beschäftigten. Als Vertretung der Beschäftigten sollte der Personalrat diese aber informieren, wenn ein Bedarf vorhanden ist, entweder im Wege einer (Teil-)Personalversammlung oder im Einzelgespräch bei einer entsprechenden Anfrage. Wenn sich der Personalrat verweigert, bleibt nur die Möglichkeit, sich bei der nächsten Wahl anders zu entscheiden, ggf. selbst anzutreten.
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#3

Machen aber nicht alle. Letztes oder vorletztes Jahr erst selbst erlebt. Ich arbeite ja in einer Arge, wo Leute von verschiedenen Gemeinden, dem Landkreis und der BA arbeiten. Bei der letzten Tarifverhandlung kam ja raus, daß die Bewährungsaufstiege noch zu Ende geführt werden konnten, wenn die Bewährungszeit in 2009 endet und bis zu einem bestimmen Stichtag ein Antrag gestellt wurde. Mein Personalrat hat alle Beschäftigten, die davon betroffen sind, per e-mail informiert und einen Musterantrag verschickt. NUR meiner. Die von den Gemeinden haben ihre Leute nicht informiert, nicht einer. Die wußten es dann von uns. Es gibt aber sicher so einige, denen dadurch Geld durch die Lappen gegangen ist.
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