Mitglieder der Wahlvorstände sind verpflichtet, ihr Amt unparteilich wahrzunehmen. Das heißt aber nicht, dass sie nicht einer politischen Gruppierung angehören bzw. eine Kandidatur mit ihrer Unterschrift unterstützen dürfen. Für die Dauer ihrer Tätigkeit im Wahlvorstand sind sie allerdings zur strikten Neutralität verpflichtet.