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Geschrieben von: Gast, 24.05.2019, 08:33, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen,

hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit derartigen Klagen gemacht? Es wird ja fast überall das Szenario verbreitet, dass man als Tarifler/in im Grunde genommen schon von vorn herein da absolut chancenlos ist. Damit verliert das Instrument doch seinen Reiz. Die Gewerkschaften stecken bei dem Thema zumeist auch gleich den Kopf in den Sand. Gibt es hierzu vielleicht aktuelle Urteile bundesweit? Kurze Info wäre nett. Meister Yoda

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Geschrieben von: Gast, 23.05.2019, 20:59, Forum: TV-L, Antworten (4)

Hallo,

ich stoße immer wieder auf Stellenangebote mit "E 9 TV-L".

Problem: In der Entgelttabelle gibt es eine E 9a und eine E 9b ...

Kann man irgendwie erkennen, ob das Stellenangebot die E9a oder die 9b meint???

Gruß P.

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Geschrieben von: Gast, 23.05.2019, 14:45, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo, es geht um den Krankengeldzuschuss nach § 22 Abs. 2 und 3 TVöD. In Abs. 3 S. 2 steht, dass maßgebend für die Fristenberechnung die Beschäftigungszeit ist, die im Laufe der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vollendet wird.
Und das verstehe ich nicht genau.
Als Beispiel: Jemand wird zum 01.01.19 eingestellt und wird am 20.11.19 arbeitsunfähig bis 30.02.20. Dann hat man ja während der Arbeitsunfähigkeit die Beschäftigungszeit von einem Jahr vollendet. Ab wann bekommt derjenige nun Krankengeldzuschuss?
Danke schon mal für die Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 23.05.2019, 11:02, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo an alle,
bei uns in der Dienststelle wurde eine neue Stelle geschaffen. Diese Stelle soll nun mit einem Beamten besetzt werden. Allerdings weigert sich unser Dienstherr uns Informationen zur Stelle zu geben. Es liegt aufgrund einer Neuschaffung der Stelle keine Stellenbewertung vor.

Kann der Dienstherr dem Personalrat dies verweigern? Ohne die Stellenbewertung/Stellenbeschreibung können wir nicht nachvollziehen welche Besoldung die Richtige ist.

Was passiert wenn wir ablehnen? Einigungsstelle? Dienstherr übergibt trotzdem die Urkunde!

Gruß
Gast

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Geschrieben von: Gast, 22.05.2019, 09:52, Forum: TVöD, Antworten (3)

Guten Morgen !
Mich würde interessieren, wie Sachgebietsleiter in kleineren Kommunen (10.000 Einwohner) üblicherweise eingruppiert sind. Die Stelle besteht zu ca. 50 % aus Controlling-Tätigkeiten für eigene Kitas, 4 Schulen und die Kitas in freier Trägerschaft (Fördermittel, Betriebskosten, Gebührenkalkulation) und zu 50 % aus Sachgebietsleitertätigkeiten; zwei Kita-Leiterinnen und 4 Schulsekretärinnen (Teilzeitkräfte) sowie einer Verwaltungskraft im Amt (Teilzeit). Sachgebietsleitertätigkeiten sind u.a. LOB-Gespräche, Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnisse für Aufträge und Rechnungen, Zeitnachweise und Urlaubsgenehmigungen der Mitarbeiter. Sachgebietsleiter sind einem Amtsleiter unterstellt. Danke schonmal fürs Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 21.05.2019, 21:08, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (3)

Hi,

ich schreibe zwar erst nächstes Jahr meine Prüfung aber wollte schon mal fragen, ob es empfehlenswerte Bücher gibt?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 21.05.2019, 10:50, Forum: TVöD, Antworten (2)

Informationen zur Situation.

Azubi A hat im September 2018 seine Ausbildung fertig gebracht. Sitzt im Ordnungsamt auf einer EG8 Stelle.
Macht seit einem halben Jahr alle Aufgaben voll umfänglich.
Bekommt aber durch ein erlassenes Aufstiegskonzept vom BM und Personalservice nur EG5 Stufe 1. Nach einem weiteren Jahr EG6, usw.. Sodass er erst nach 4 Jahren die Bezahlung nach EG8 bekommt.

Ist das tarifrechtlich vertretbar?
Absolute Ausbeutung aus meiner Sicht. Icon_exclaim P033

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Geschrieben von: Gast, 21.05.2019, 07:30, Forum: TVöD, Antworten (3)

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine kurze Frage zum Überstundenzuschlag außerhalb der Rahmenarbeitszeit.

Unser Rahmenarbeitszeit sind von Mo. - Do. 7.00 Uhr - 18.30 Uhr u. Fr. von 7.00 - 14.00 Uhr bei einer 39 Stunden Woche/ Tvöd Kommune. (Mo- Do. 8,5 Std. u. Fr. 5 Std.)

Leider kommt es häufiger dazu, dass wir Freitag Nachmittag und Samstag arbeiten. Natürlich erhalten wir die zusätzlichen Stunden auf unsere Gleitzeitkonto und können die bei Gelegenheit abbummeln. Das ist auch alles ok.

Nun zur Frage:

Bekommt man IMMER der Überstundenzuschlag, wenn man außerhalb der regulären Rahmenarbeitszeit arbeitet? Auch wenn man in der drauf folgenden Woche mal eher nach hause geht oder sich einen Tag frei nimmt.

Falls noch mehr Details benötigt werden, dann bitte ich um eine kurze Rückmeldung.

Ich freue mich über eine Antwort.

Vielen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 18.05.2019, 13:13, Forum: TVöD, Antworten (4)

Ich gehe am 30. November 2020 mit 65 Jahren in Rente.Steht mir anteilmäßig eine Einmalzahlung zu ?

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Geschrieben von: Gast, 17.05.2019, 11:13, Forum: Beamte, Antworten (1)

Unfassbar, wie mit uns Beamten in diesem Land umgegangen wird.

Wertschätzung sieht anders aus.

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Geschrieben von: Gast, 17.05.2019, 09:35, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (4)

Guten Tag,

ich trete bald eine neue Stelle an und wurde gebeten, auch mal zu schauen, wo man mich als Diplom-Pädagogin eingruppiert. Ich habe Erziehungswissenschaften an der Uni studiert und der Abschluss ist Diplom- Pädagoge. Oft wird das gleichgesetzt mit einem Abschluss der FH (Sozialpädagoge), was aber eben ein Unterschied ist. Ich arbeite im klinischen Bereich und mache im Endeffekt die gleiche Beratung wie unsere Psychologen und biete Gruppentherapien an. Auf der Arbeit zuvor wurde ich in die S12 eingruppiert, habe aber genau die gleiche Arbeit gemacht wie unsere Psychologen (Diagnostik, Beratung, Gutachenten, Therapie etc...). Da war ich meiner Meinung nach falsch eingruppiert. Habt ihr Erfahrungen oder Tipps? Lieben Dank und viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 15.05.2019, 14:58, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Ich bin als VFA unbefristet in EG 9a eingestuft. Aufgrund von Gesetzesänderungen zum 01.01.2018 hat sich meine Stelle wesentlich verändert, sodass nun eine neue Stellenbewertung erfolgt. Möglicherweise ist die Stelle 9b (Kollegen, die die Aufgaben ausüben, nur für einen anderen Personenkreis bekommen auch 9b). Also kann es schon sehr wahrscheinlich sein, dass auch meine Stelle 9b wird.

Jetzt meine Fragen:
- sollte die Stelle tatsächlich 9b werden, was passiert da mit mir?
- greift hier dann die Tarifautomatik, wenn die feststellen, dass die Tätigkeit bereits seit dem 01.01.2018 höherwertig ist und ich die Arbeit bereits 17 Monate ausübe?

Finde irgendwie keine Antworten auf meine Fragen ??‍♀️?
Vielen Dank schon mal ?

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Geschrieben von: Gast, 14.05.2019, 18:12, Forum: Landesbeamte, Antworten (2)

014 ,

ich möchte gern eine Versetzung beantragen, weiß aber nicht, wie man das konkret formulieren muss. 
Kann mir da jemand weiterhelfen? Gibt es da vielleicht ein Formular?

Ich arbeite z.Z. für die Justiz NRW (GeStA) und würde gern in die ordentliche Gerichtsbarkeit oder auch in die außerordentliche Gerichtsbarkeit wechseln. [Bild: e0355.gif]  

Vielen Dank.

Lieben Gruß

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Geschrieben von: Gast, 12.05.2019, 12:09, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (3)

Hallo falls jemand Fragen oder Anregungen zur Prüfung hat oder Näheres weiß kann man sich ja mal austauschen Smile

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Geschrieben von: Gast, 11.05.2019, 13:16, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (5)

Moin.

Die Teilhabe an Sitzungen der Vertretung in meiner heimatlichen Kommune ist an manchen Sitzungstagen nur beschränkt möglich. Dies deshalb, weil es im Sitzungsraum nur an die 40 Sitzplätze, dazu noch einmal die gleiche Anzahl an Stehplätzen gibt. Es gibt Sitzungen, wo diese Kapazität mehr als ausgeschöpft wird. Der eine oder andere Zuschauer dann darauf verzichtet, der Sitzung beizuwohnen.

Die eingeschränkte Größe des Sitzungsraumes ist auch für die Angehörigen der Vertretung nachteilig. Die Platzanordnung erfolgt in U-Form. Am kurzen Schenkel des Us sitzen die Mitarbeiter der Verwaltung und der Hauptverwaltungsbeamte. An den beiden langen Schenkeln die Angehörigen der Vertretung. Diese sitzen mit 16 Personen Rücken an Rücken zueinander.

Für den Hauptverwaltungsbeamten und die Mitarbeiter der Verwaltung ist der derzeitige Sitzungsraum praktisch, weil er sich im Verwaltungsgebäude befindet. Vorhandene größere Sitzungsräume würden für die Verwaltung also einen höheren Wege- und damit Zeitaufwand bedeuten.

Formell ist eine Sitzungsöffentlichkeit also gegeben. De fakto ist sie aber durch die beschriebenen Limitierungen mehr oder weniger erheblich beschnitten.

Meine Frage: steht es trotz der beschriebenen Situation im Belieben des Hauptverwaltungsbeamten, Sitzungen nach wie vor in dieser räumlich eingeschränkten Örtlichkeit stattfinden zu lassen, oder gibt es einen - wo auch immer beschriebenen - Anspruch, einen größeren Sitzungsraum auszuwählen?

Gruß an alle Interessierten.
Noch mehr Grüße an alle, die mir sachkundige Antworten geben können.

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