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Hallo,
ich bräuchte mal ein paar Infos wie die Möglichkeiten sind wenn man in ein anderes Bundesland wechseln möchte bez. Bewerbung auf eine Stelle, Stellentausch u.ä.
Vielleicht hat jemand diese Erfahrungen schon gemacht und kann mir weiterhelfen.
Danke
Auerk
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Hallo liebe Kollegen,
ich bin seit Mai diesen Jahres stellvertretende Vorsitzende. Bei uns läuft einiges schief. Der DSL passt der neue PR nicht. Wir waren bei vers. Vorstellungsgesprächen zu einer Ausschreibung nicht eingeladen. Wir haben uns bei der Verdi erkundigt und die hat uns eine Mangelanzeige vorgeschlagen. Wir haben eine Mangelanzeige verfasst und der DSL übergeben. Die DSL ist jedoch nicht großartig darauf eingegangen. Sie ist der Auffassung, dass der PR nicht dabei sein muss. Stimmt das? Es steht nirgendwo so richtig drin, dass der PR dabei sein muss. Bei uns sind 2 Mitarbeiter ausgefallen aufgrund langfristiger Erkrankung. 2 neue Mitarbeiter sind eingestellt worden. Wir wissen jedoch nicht, zu welchen Bedingungen. Die DSL ist der Meinung, dass der PR nicht beteiligt werden muss, weil es vorrübergehend ist. Jedoch sind die Beschäftigungen der 2 Mitarbeiter länger als 2 Monate im Jahr. Die DSL begründet, dass auch alles mit dem Direktionsrecht. Habt Ihr eine Idee wie man weiter verfahren könnte?
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Hi Kollegen,
ich arbeite in einer Stadtverwaltung in Bayern mit ca. 450 Beamten und Beschäftigen (Stadt 51.000 Einw.).
Ich werde nächstes Jahr 30 und habe 2008 meine Ausbildung (Umschulung) zum VFA-K erfolgreich beendet (Notenschnitt 2,0) und bin seitdem im Bürgerbüro/Zulassungsstelle beschäftigt (EG8 Stufe3).
Ich möchte unbedingt (seit Ende der Ausbildung) den ALII absolvieren, weil ich finde, je länger man wartet umso schwerer wird das Ganze (Alter, Familie, Eigenheim...usw.).
Frage schon jetzt immer halbjährlich im Personalamt an, aber es ist immer wieder so, dass gesagt wird die finanzielle Lage, sowie die Aussicht, dass kein Bedarf da ist (viele Beamte im gehobenen Dienst), sind negativ ausschlaggebend. 
Habe schon mit den Gedanken gespielt mir den AL2 selbst zu finanzieren und werde es dem Personalamt auch im Dezember (nächster Versuch) mal vorschlagen.
Mit dem MeisterBaföG kommt man dann so auf ca. 7-6000€ Eigenleistung.
Hat Irgendwer vielleicht noch ein paar nützliche Tipps wie man zugelassen werden könnte?
Ich weiß, dass es immer blöd ist, wenn der AG keinen Bedarf sieht, aber ich möchte den AL2 halt trotzdem gerne machen, bevor ich zu alt werde oder Familienplanungen anstehen. Auch wenn ich auf eine AL2 Stelle erst in 5 Jahren komme. Hauptsache man hat die Qualifikation schonmal...
LG
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Guten Morgen, liebe Doppiker.
Unsere Kommune stellt zum 01.01.2012 auf die Doppik um.
Problem: Wir haben noch keine Eröffnungsbilanz....
da wir noch nicht mit der Vermögenserfassung und -bewertung fertig sind.
Tja, wie läuft das dann nun im nächsten Jahr???
Man fängt an doppisch zu buchen, aber man hat keine Anfangswerte...
Dürfen diese Werte dann nachgetragen werden?
Und wie sieht es mit der Haushaltsplanung für Abschreibungen aus?
Fragen über Fragen... Wer kann helfen?
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Ist es möglich, nach Beginn der Regelaltersrente einige Monate weiter zu arbeiten?
Welche Schritte wären dann erforderlich, bzw. bedingt der Beginn der Regelaltersrente die Aufhebung des Arbeitsvertrages?
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Schönen Guten Tag,
demnächst steht für den Angestelltenlehrgang II zur Verwaltungsfachwirt/in ein Eignungstest an. Dieser wird von der DGP durchgeführt! Er soll ca. 4 Stunden dauern
Ich weiß, dass u.a Logisches Denken, Merkfähigket, Rechtschreibung, Rechnen und Konzentratinsfähigkeit dran kommen werden. Ich setze mich gerade selber unter Druck, da dies meine einzige Chance ist, den AL II zu machen!
Nun hätte ich ein paar Fragen dazu:
1. Welche Aufgaben kommen ungefähr dran?
2. Wie ist die Prüfungssituation?
3. Wie schwierig sind die Aufgaben?
4. Kommen evtl noch spezifische Fragen zum Beruf oder zum politischen Allgemeinwissen dran?
4. Folgt immer ein mündlicher Teil nach ein paar Wochen und wie sehen die Gruppenaufgaben aus?
Vlt. findet sich ja jemand, der solch einen Test in den letzten Jahren gemacht hat und gerne seine Erfahrungen teilen möchte ![]()
Falls es hilft, ich komme aus dem Raum Baden-Württemberg.
Grüße
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Ich habe Versicherungskauffrau mit Zusatzqualifikation Fachassistentin gelernt. Seit 2 Jahren arbeite ich nun im Jobcenter in Baden-Württemberg und bin jetzt im 3 Jahr.
Weiß jmd., ob diese Voraussetzungen ausreichen, um die Angestelltenprüfung II zu absolvieren?
Und weiß jmd., ob ich mich beim Dienstherrn bewerben muss, oder ob ich mich direkt in KA oder Stgt. bewerben muss und dann beim Arbeitgeber nachfragen sollte ?
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Hallo,
wer kann helfen?
Bei uns gibt es Probleme bei den Beteiligungs-und Mitbestimmungsrechten. Diese weisen in ihrer Ausführung erhebliche Rechtsmängel auf. Wir sind jetzt in der Situation, dass wir rechtlichen Beistand bräuchten.
Wer hat Erfahrung mit der Inanspruchnahme von einem Anwalt?
Welche wichtigen Dinge sind zu beachten?
Wo können wir Beschlussvorlagen finden oder downloaden?
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hab da ein kl. Problem, evtl. kann mir jemand weiterhelfen.
Und zwar:
Die Fa. x hat Anfang des Jahres 2011 einen Antrag nach dem BImSchG auf Errichtung und Betrieb 2er Windenergieanlagen gestellt.
Einige Tage später kommt die Fa. y und stellt ebenfalls einen Antrag auf Errichtung und Betrieb 2er WEA im gleichen Gebiet.
Die Anträge wurden wegen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bzgl. Ausweisung von Vorrangflächen für WEA für ein Jahr ausgesetzt.
Trotz Aussetzung hatten wir die Vollständigkeitsprüfung durchgeführt.
Unser Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung (vorige Woche) die öff. Auslegung beschlossen. Aufgrund dessen, dass die Pläne bekannt wurden, hat die Fa. x die Standorte der beantragten WEA verändert, und die neuen Koordinaten eingereicht.
Frage ist, wie ist diese Änderung zu werten? Handelt es sich hier um einen neuen Antrag der Fa. x, so dass die Fa. y nunmehr als 1. Antragsteller zu werten ist? Die Fa. y hatte die Anlagen der Fa. x als Vorbelastung (Analge B) zu berücksichtigen. Muss jetzt die Fa. x die Anlagen der Fa. y als Vorbelastung berücksichtigen?
Hoffe mit/uns kann jemand helfen und bedanke mich schon jetzt.
Mit kollegialen Grüßen
Günter
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Ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung. Nach meiner kfm. Ausbildung bei einer Bundesoberbehörde, stagniere ich auf einer E5-Stelle. Ich überlege, ob ich noch mit 26 eine Ausbildung zum Beamten im mittleren dienst machen soll, oder doch lieber den AL II.
Bei beiden E9/Stufe 4, oder A6/Stufe 3 würde ich anschließend ca. 1.800 € netto verdienen. Für die Beamtenausbildung spricht die kürzere Dauer und die anschließenden Privilegien. Für die AL II-Weiterbildung spricht, die volle Vergütung während der Ausbildung. Dafür ist aber der Stoff deutlich intensiver...
Wie würdet Ihr euch entscheiden?
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Hallo,
ein seit 5 Jahren vollständig vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied (Beamter) bewirbt sich auf eine Stelle mit
höherem Endgrundgehalt.
Er möchte seine Freistellung weiterhin fortführen.
Die letzte Regelbeurteilung erfolgte vor 5 Jahren.
Aufgrund der Freistellung erfolgte danach keine mehr.
Hinzu kommt, dass der betreffende Beamte schwerbehindert ist.
Der Beamte hatte in seiner letzten Regelbeurteilung (vor 5 Jahren)
9 Punkte; ein jetziger Mitbewerber aktuell 11 Punkte.
Wie kann man dem schwerbehinderten Beamten im Hinblick darauf
gerecht werden, dass er nur die 5 Jahre zurückliegende Beurteilung mit 9 Punkten aufweisen kann ?
Vielen Dank im voraus für die hoffentlich erfolgenden Antworten.
Gruß
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habe eben dieses Forum hier gefunden, was ich auch sogleich testen möchte. ![]()
Da auf meiner derzeitigen Stelle (mittl. Dienst) eventuell eine Verbeamtung möglich wäre, ich aber eventuell auch ein Studium beginnen möchte, überlege ich seit langer Zeit was nun die beste Vorgehensweise ist. Leider bin ich diesbezüglich noch immer zu keinem Ergebnis gekommen
. Einerseits gibt es immer weniger Beamtenstellen und es ist vll. eine einmalige Gelegenheit, anderseits wäre ich mit einem Studium (hoffentlich) in ca. 3 Jahren fertig. Die Zukunftsaussichten allgemein (arm/reich etc.) sind auch nicht wirklich rosig... Da es hier sicherlich viele Leute mit viel Lebenserfahrung gibt, wäre ich für hilfreiche Antworten sehr dankbar. Danke vorab.
Viele Grüße
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Servus!
Zur Erklärung welche Info ich suche:
Vor einigen Jahren wurde durch die EU bzw. den EuGH entschieden,
dass EU Bürger nur noch max. 48 Std. arbeiten sollen und nur mit
Opt Out, in Ausnahmefällen bis zu 65 Std. arbeiten dürfen. Viele
Dienstherren haben erst 2007 oder noch später umgesetzt.
Nun gibt es seit September 2011 ein EuGH Urteil, welches ein
Anrecht der Beschäftigten auf Überstundenausgleich durch Freizeit,
für den Zeitraum zwischen der Gültigkeit der 48 Std. Woche und der
tatsächlichen Umsetzung auf die 48 Std. Woche bekräftigt.
Meine Fragen:
Kann mir jemand sagen, zu welchem (möglichst exaktem) Zeitpunkt
die maximale Arbeitszeit von 48 Std. geltendes Recht wurde?
Fällt euch dazu das passende Urteil oder so was ein?
Grüße
Marcus
Hier ein Artikel der Verdi News 14/2011:
Zitat:Unterstützung durch ver.di Rechtsschutz brachte vollen Erfolg
(pm/bs) Beamte der Berufsfeuerwehr, die bis zum Jahre 2006
durchschnittlich 54 Stunden wöchentlich gearbeitet haben,
dürfen nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
in Leipzig für die über 48 Wochenstunden hinausgehende
Arbeitszeit den vollen Freizeitausgleich beanspruchen.
„Bereitschaftsdienst ist wie normaler Dienst zu bewerten“,
betonten die Richter.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft bewertet die
Entscheidung als „Durchbruch der Vernunft“. „Damit
herrscht jetzt Rechtssicherheit. Den erheblichen Belastungen
der Berufsfeuerwehr wird bei der Arbeitszeit endlich Rechnung
getragen“, freute sich ver.di Bundesvorstandsmitglied Achim
Meerkamp.
Das Gericht hatte Ende September entschieden,dass der
Freizeitausgleich im vollen Umfang der zu viel geleisteten
Arbeitsstunden gewährt werden muss und sich dabei auf
europaweite Regelungen bezogen. Davon abweichende Urteile
der Vorinstanzen zulasten der Feuerwehrleute hoben die
Leipziger Richter auf. Das Verfahren vor dem
Bundesverwaltungsgericht geht zurück auf einen Antrag von
Bielefelder Feuerwehrleuten, die im Jahre 2001 gegen die
Praxis der Anrechnung von Bereitschaftszeiten und von
abgeleisteten Überstunden im Einsatzdienst vorgegangen
waren und dabei vom ver.di Rechtsschutz unterstützt wurden.
„Damit haben die von uns geführten Gerichtsverfahren den
größtmöglichen Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen
erzielt“, betonte Meerkamp.
AZ: BVerwG 2 C 32.10 – 37.10)
Grüße
Marcus
Mir ist ein Fehler unterlaufen: Das aktuelle Urteil ist nicht vom EuGH sondern vom BVerwG.
Sorry
Ich bin Lebenszeitbeamter und möchte den Dienstherren wechseln. Der potentielle neue Dienstherr hat mich nun zur amtsärztlichen Untersuchung eingeladen. Mein BMI ist schlecht. Kann der Dienstherrenwechsel jetzt noch scheitern?
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Mahlzeit Kollegen ![]()
Ich bin seit ca. 10 Jahren bei der Straßenreinigung beschäftigt.
Nach und nach wurden uns hier sämtliche Zuschläge gestrichen oder gekürzt. Ist das rechtlich zulässig, dürfen die von der Personalabteilung das einfach so machen?
Welche Zuschläge kann ich denn bei der Straßenreinigung schreiben?
Hat jemand eine genaue Ahnung?
mfg.
Highwayalex
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