Windenergieanlagen
#1

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hab da ein kl. Problem, evtl. kann mir jemand weiterhelfen.
Und zwar:
Die Fa. x hat Anfang des Jahres 2011 einen Antrag nach dem BImSchG auf Errichtung und Betrieb 2er Windenergieanlagen gestellt.
Einige Tage später kommt die Fa. y und stellt ebenfalls einen Antrag auf Errichtung und Betrieb 2er WEA im gleichen Gebiet.
Die Anträge wurden wegen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes bzgl. Ausweisung von Vorrangflächen für WEA für ein Jahr ausgesetzt.
Trotz Aussetzung hatten wir die Vollständigkeitsprüfung durchgeführt.

Unser Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung (vorige Woche) die öff. Auslegung beschlossen. Aufgrund dessen, dass die Pläne bekannt wurden, hat die Fa. x die Standorte der beantragten WEA verändert, und die neuen Koordinaten eingereicht.
Frage ist, wie ist diese Änderung zu werten? Handelt es sich hier um einen neuen Antrag der Fa. x, so dass die Fa. y nunmehr als 1. Antragsteller zu werten ist? Die Fa. y hatte die Anlagen der Fa. x als Vorbelastung (Analge B) zu berücksichtigen. Muss jetzt die Fa. x die Anlagen der Fa. y als Vorbelastung berücksichtigen?

Hoffe mit/uns kann jemand helfen und bedanke mich schon jetzt.
Mit kollegialen Grüßen
Günter



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