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Hallo,
in meiner nds. Kleinstadt mit doppischem Haushalt ist eine Abwasser - Gebührenüberdeckung zu buchen. Gem. Nds. Kontenrahmen haben wir folgende Buchung vorgenommen:
(S) Kto. 461100 (Abführung Gebührenüberschuss an Sonderposten)
an (H) Kto. 213000 (Sonderposten Gebührenausgleich).
Da dieses Konto relativ neu ist, und es sich zudem nur um eine Empfehlung zur weiteren Unterteilung handelt, haben wir dies auch im Gesamtplan neu einfügen müssen (ErgP-Zeile 17 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen).
Meine Frage: Handelt es sich bei diesem Kto. -ähnlich wie beim Kto. 4711 / Abschreibungen- um ein Konto, dass keiner Deckung bedarf? Oder muss eine Sollübertrag der entsprechenden Mehrerträge aus "Abwassergebühren" erfolgen ?
Bei uns (KIS) handelt es sich programmtechnisch um eine ILV (Interne Leistungverrechnung), da kein Finanzkonto angesprochen wird. Dadurch hat das Programm auch nicht bemängelt, dass keine Deckung (bzw. kein Ansatz) vorhanden gewesen ist.
Gruß aus der Lüneburger Heide
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an euch Forenmitglieder .
Da ich demnächst von der freien Wirtschaft in den ÖD wechseln und Bauhofleiter werde, suche ich Einstiegshilfen, Fort - und Weiterbildungsmöglichkeiten. Das Arbeitsleben besteht ja aus Lesen und Lernen. Ich möchte gern von euch erfahren, welche Fachbücher und Zeitschriften ihr empfehlen könnt. Bisher habe ich nur das Buch: „Das 1x1 des Bauhofs“ und die Zeitschrift „Der Bauhofleiter“ gefunden. Könnt ihr die empfehlen oder habt ihr noch andere Ideen ? Über ein paar Anregungen würde ich mich freuen.
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Hallo,
ich bin erst seit einem halben Jahr im Personalrat und fühle mich deshalb noch als "Newbie".
Wir sind insgesamt zu fünft, und der Personalratsvorsitzende ist gleichzeitig
Abteilungsleiter. Er setzt sich meines Erachtens gut und korrekt für die Belange
der Beschäftigten ein und arbeitet gleichzeitig eng mit unserer Amtsleiterin
zusammen.
In unseren Sitzungen führt sich unser Personalratsvorsitzender allerdings selbst
wie ein Chef auf, das heißt, er hat die anderen Personalrätinnen und Personalräte
fest in seiner Hand.
Ich war bisher überwiegend in einer zuhörenden Position und fühle mich
in der Runde zunehmend unwohl, weil ich immer mehr den Eindruck habe,
dass eigentlich nur der Vorsitzende alle Entscheidungen trifft oder Meinungen
bildet. Dabei denke ich, dass dies nicht irgendwie "böse" von ihm gemeint
ist, sondern eher etwas mit einer Übertragung seiner Führungsposition
aus dem "normalen" Job auf den Personalrat zu tun hat.
Man muss vielleicht noch dazu sagen, dass der Personalrat in den letzten
Jahren häufig seine Mitglieder gewechselt hat, der Personalratsvorsitzende
jedoch immer derselbe geblieben ist. Das einzige, was ich herausfinden konnte,
warum es so häufigen Wechsel gab, war immer wieder nur, dass die
Leute nicht mehr gewählt werden wollten, oder von sich aus
zurückgetreten sind. Die Gründe sind mir unbekannt, weil das "vor meiner Zeit"
war.
Meine Frage ist nun, ob sich das überhaupt verträgt: Gleichzeitig Personalrat und
Chef einer Abteilung, und ob es da auch rechtliche Regelungen zu gibt?
Pünktchen
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Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Bin seit längerer Zeit arbeitsunfähig geschrieben. Nun werd ich fristlos kündigen, da es einfach nicht mehr geht.
Weiß jemand wie es mit dem Jahresurlaub aussieht?
Gruß iggelpitz
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Ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.
Folgender Sachverhalt hat sich ergeben:
Ein Arbeitnehmer wurde nach Abschluss seiner Ausbildung auf eine Stelle gesetzt, die seinerzeit mit der EG 6 bewertet wurde. Zunächst erhielt er für ein Jahr zur Einarbeitung die EG 5, danach erhielt er eine Zulage gemäß § 14 TVÖD auf die EG 6, mit der Begründung, dass es Arbeitnehmer gibt, die in Erziehungsurlaub sind und eventuell auf diese Stelle gesetzt werden könnten, wenn der Erziehungsurlaub endet. Dazu ist zu sagen, dass diese Arbeitnehmer nie auf dieser Stelle oder einer anderen Stelle in dieser Abteilung gesessen haben.
Ein Jahr später wurde der Arbeitnehmer in die EG 6 eingruppiert, womit dann meines Erachtens die vorrübergehende Übertragung wegfällt.??? Ist das so richtig?
Noch ein Jahr weiter wurde von diesem Arbeitnehmer ein Höhergruppierungsantrag auf die EG 8 gestellt. Die Stellenbewertung hat ergeben, dass es tatsächlich eine Stelle der EG 8 ist. Nun soll der Arbeitnehmer jedoch nicht eingruppiert werden, sondern es soll Ihm eine Zulage nach § 14 TvöD gewährt werden mit der gleichen Begründung wie damal bei der Zulage zur EG 6.
Nun stellt sich die Frage ob das so zulässig ist.
Vielen Dank im voraus.
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Hallo Kollegen,
ich benötige für eine Stellenbewertung als Kassenleiter etwas Hilfe.
Bin bis jetzt in EG 8 eingruppiert und gelte als 1-Mann-Kasse. Mein Höhergruppierungsantrag auf EG 9 wurde deswegen abgelehnt, auch der Zusatz als Leiter der Vollstreckungsstelle half nicht weiter. Jetzt wurde angeboten, die Stelle neu bewerten zu lassen. Wie kann ich da vor gehen, welche Tätigkeiten in welchem Zeitraum müssen erfaßt werden, um vielleicht doch noch in die EG 9 zu kommen ? Hat vielleicht jemand ein Muster ? Herzlichen Dank.
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Hallo Zusammen,
gibts irgendwo ne Übersicht über die Gehälter der Kommunalbeamten bei den Stadt-/Landkreisen in BW ?
Gibts da Unterschiede zwischen z.B.
A10 bei einem Stadtkreis u. einem Landkreis / Landratsamt ?
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Hallo,
da es hier so sehr ruhig geworden ist, stelle ich mal ´ne dumme Frage: Wo steht, dass ich bei Vernichtung von abgelaufenen Personalausweisen die ausstellende Behörde informieren muss?
Einige Behörden machen das, einige nicht.
Die es machen, nutzen teilweise XMeld (was ja eigentlich nur für´s Meldewesen zulässig ist, nicht für´s Ausweiswesen), einige schicken einen Brief per Post. Die muss ja auch leben ![]()
Bin mal gespannt, ob wer antwortet.
Beste Grüße
Sven
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Hallo zusammen,
ich hoffe auf Euren Rat! =)
Sachverhalt:
Ich arbeite als Inspektor auf Probe bei einer Deutschen Rentenversicherung. Da ich erst später zu dem Laden gekommen bin, bin ich bereits 28 Jahre. Aus persönlichen Gründen habe ich vor, dass Bundesland zu wechseln. Entweder nach Baden-Württemberg, oder nach Rheinland-Pfalz.
Nun ist ein Wechsel von einer Rentenversicherung zur anderen Rentenversicherung "grundsätzlich" kein Problem.
Da ich aber durch die "Blumen" gesagt bekommen habe, das die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt bin ich mir unschlüssig, ob ich es wagen soll, eine Bewerbung an die beiden Träger zu schicken. ( Die Träger der Rentenversicherung, zumindest im Süden, suchen z.Zt. fast alle händeringend nach Beamten im gehobenen Dienst mit Schwerpunkt: Rentenversicherungsrecht )
Nun meine Fragen:
1.) In meinem jetzigen Bundesland gibt es eine Verbeamtung auf Lebzeit, erst nach drei Jahren Probezeit, unabhängig von der Altersgrenze. ( In manchen Bundesländern gibt es ja die magische Grenze von 27 Jahren ).
In Baden-Württemberg gibt es ja diese Begrenzung auf das 27 Lebensjahre.
Würde ich dann, falls eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt, dann direkt auf Lebzeit verbeamtet, oder kann ich meine bereits abgeleistete Probezeit "übernehmen" und dann beim anderen Rentenversicherungsträger anrechnen lassen?
2.) Was haltet Ihr aus "taktischen" Gründen davon, sich bereits in der Probezeit zu bewerben? Lieber in den sauren Apfel beissen und warten bis man auf Lebzeit ist?
Hintergrund: Wir ( meine Frau und ich ) haben in BaWü ein Haus geerbt. Eine Instandsetzung dort wäre lukrativer, als ein Neubau hier. Nun steht aber die weite Entfernung von meinem jetzigen Dienstherr bis zu dem Haus einem Einzug entgegen.
3.) Hat jemand von Euch Erfahrungen ob man realistische Chancen hat von einem Rentenversicherungsträger des Bundeslandes X in eine Kommunalverwaltung ( z.B. in eine Beratungsstelle für Sozialversicherungsangelegenheiten ) des Bundeslandes Y zu wechseln. Oder sind da eher die Unterschiede im Studium zu groß? ( Unterschiedliches Landesrecht, Dienstrecht, etc.? )
Viele Grüße und Danke für Eure Antworten!!!
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Habe den Personarat bei der Maßnahme Versetzung in den Ruhestand beteiligt. Es geht um die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfall. Beim Erlass zur Versetzung in den Ruhestand, wird darin mitgeteilt, dass der PR umfassend und rechtzeitig über die Maßnahme informeirt wurde. Der Personalrat hat sich jedoch nicht geäußert. Ich habe ihn aber ausdrücklich beteiligt. Liegt hier ein fehlerhaftes Handeln gegenüber dem Bediensteten vor? Was kann man tun?
Zwecks Klärung dieser Sache, habe ich versucht den Vorsitzenden zu sprechen. Meldet sich nicht, obwohl mehrfach auf den AB aufgesprochen, schlechtes Gewissen?
Welche Möglichkeiten habe ich nun ggf. gegenüber dem PR. In 5 Tagen wird der Erlass rechtskräftig.
dienstunfall
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Guten Tag,
ich hoffe ich bin richtig hier ![]()
Also ich bin gegen ein Boardstein gefahren. Der Bordstein ist heile aber die Alufelge nicht mehr.
Ich hatte Felgen von Borbet drauf und muss jetzt eine nachkaufen. Allerdings gibt es laut Hersteller weder im Handel noch bei Großhändlern im Lager dieses Modell von Alufelgen vom selben Hersteller.
Ich bin in einem KFZ Privat Forum angemeldet, in dem es hieß, dass ich das selbe Modell in der selben Größe von einer - anderen - Marke montieren darf. Das heißt ich hätte 3 von Borbet und 1 von 'Titan'.
Jetzt ist die Frage, darf ich die vierte Felge von einer anderen Marke verwenden?
Denn der Verkäufer von ATU hat mir versichert dass man das - nicht - darf.
Hat der das gesagt weil er mehr Felgen verkaufen wollte oder ist das richtig?
Kurz: Darf man Alufelgen von verschiedenen Herstellern aber in selben Größen und Maßen kombiniert benutzen und fahren?
Wenn ja muss ich es eintragen lassen? Die Borbet Felgen wurden bereits eingetragen.
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Hallo,
ich bin seit 28 Jahren im öD beim Staat beschäftigt. Seit eingetragener Schwerbehinderung (2004) von 50 % geht es beruflich immer mehr bergab. Da es sich um eine psychische Behinderung handelt (u.a. Angststörungen), die ich stets erklären muss, weil man mir sie nicht ansieht, wird diese von missgünstigen Kollegen dafür benutzt, um mich langsam, aber sicher wegzurationalisieren. Viele Arbeitsschritte kann ich aufgrund meiner Behinderung nicht ausführen, da sie mich überfordern. Das erzeugt Neid. In den letzten Jahren musste ich dennoch "mit Gewalt" alle Arbeitsschritte unter meiner Vorgesetzten erledigen, die letztendlich zur Krankmeldung und Rehabilitationsmaßnahme führten.
Da sich nach der Rehabilitationsmaßnahme wieder langsam das Bild "des Deppen" einschlich, ist man nun soweit, dass ich nach 28 Jahren aus dem Schreibdienst entfernt werden soll und mir die Arbeit der Cafeteriabetreuung, Spülmaschinenbetreuung, alte Akten im Keller entleeren, Pfortendienst in Urlaubsvertretung angeboten wurde. Sollte ich dieses Angebot des Arbeitsplatzes nicht annehmen, drohe mir Frühverrentung, so wurde mir gesagt.
Ich fühle mich entwürdigt und degradiert. Meine Ärzte sprechen von Mobbing. Mein Arbeitgeber meinte, dass die Ärzte keine Einsicht in die wirkliche Sachlage hätten. Man wollte mir nur helfen, wurde mir seitens meines Arbeitgebers gesagt.
Weil das Vertrauensverhältnis zu meinem Arbeitgeber ziemlich zerrüttet ist, denke ich an einen Aufhebungsvertrag. Ich möchte jedoch eine Abfindung herauswirken.
Meine Frage: Gibt es eine solche bei Staatsbediensteten(-Angestellten)?
Danke für die Antworten!
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Hallo,
unser PR wird ab 2012 nicht mehr die nötige Mitgliederzahl aufweisen.
Bei einem Mitglied endet das Arbeitsverhältnis und ein anderes Mitglied hat sein Mandat niedergelegt. Somit sinkt die Mitgliederzahl um mehr als 1/4. Wer hat Erfahrung mit einer Neuwahl? Muss der alte PR die Dienststelle über das Absinken der Mitgliederzahl informieren?
Liebe Grüße
Gabi
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Hallo!
Kann mir jemand von euch sagen, worin die Vor- und natürlich auch die Nachteile liegen, wenn man z. B. den Bauhof als Eigenbetrieb führen möchte?
Was muss man bei der Einrichtung des Betriebes bedenken?
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Ich bin Beamter in der Endstufe des gD in M-V und habe beantragt, den Eintritt in den Ruhestand um 1 Jahr zu verlängern. weil ich noch verschiedene Vorhaben zum Abschluß bringen möchte.
Hat jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht Tips, wie man vorgehen sollte ?
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