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Geschrieben von: Gast, 06.10.2015, 16:18, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

ich habe die Möglichkeit die Behörde zu wechseln. Die "neue" Stelle ist allerdings nur für ein Jahr befristet, so dass ich eine Abordnung draus machen möchte.
Würde ich jetzt kündigen und dort neu anfangen, müsste ich auf jeden Fall zu einer Einstellungsuntersuchung.
Weiß jemand, ob das bei einer Abordnung auch der Fall ist bzw wovon das abhängt?

Bin für Hinweise dankbar.

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Geschrieben von: susu, 02.10.2015, 19:17, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo,

ich habe nächste Woche Dienstag ein Vorstellungsgespräch mit Schreibtest bei einer Gemeinde in NRW. Ich habe mich dort als Bürokauffrau in Teilzeit beworben.

Hat jemand von euch so einen Schreibtest gemacht? Und kann mir jemand schreiben, welche Fragen ungefähr gestellt werden?

LG

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Geschrieben von: Gast, 01.10.2015, 12:02, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Verwaltungsrates einer KAöR werden von der Kommune festgesetzt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind auch Mitglieder des Rates der Kommune. Dürfen sie damit über ihre eigene Aufwandsentschädigung beschließen oder sind sie als befangen von der Abstimmung auszuschließen ?

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Geschrieben von: Gast, 01.10.2015, 11:50, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Wenn die Kommune gegen eine Firma (GmbH) klagt, deren Geschäftsführer im Stadtrat sitzt, gehe ich davon aus, dass dieses Ratsmitglied in Angelegenheiten, die die Klage betreffen, befangen ist. Es bestehen jetzt Meinungsverschiedenheiten darüber, ob auch der Schwiegersohn (ebenfalls Ratsmitglied) befangen ist. Nach § 41.3 NKomVG gilt die Befangenheit auch für Verschwägerte. Mit der beklagten Firma hat der Schwiegersohn nichts zu tun. Der HVB drohte damit, die Beschlüsse von der Kommunalaufsicht für unwirksam erklären zu lassen, wenn der Rat den Schwiegersohn als befangen von der Beschlußfassung ausschließt. Jedem ist aber klar, dass alles was besprochen wird, dem Geschäftsführer zur Kenntnis gebracht wird. Stimmt ihr mit mir überein, dass bei dem Schwiegersohn Befangenheit gegeben ist ? Ein weiteres Problem sind die Protokolle. Es kann doch nicht sein, dass befangene Ratsmitglieder von der Beratung ausgeschlossen werden und hinterher bekommen sie alles, was bezüglich des Prozesses besprochen wurde, schriftlich mit dem Protokoll serviert. Die Chancen der Kommune werden doch stark beeinträchtigt, wenn die Prozesstaktik dem Gegner bekannt ist. Wie kann man verfahren, damit Teile des Protokolls einzelnen Ratsmitglieder nicht zur Kenntnis gelangen ?

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Geschrieben von: Gast, 30.09.2015, 20:19, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (11)

Hallo..

hätte eine Frage zwecks Eingruppierung Klärwärter im TVöD!! Bin gelernter Anlagenmechaniker habe dann vor 3 Jahren den Klärwärter gemacht!! Nun meine Frage zur Eingruppierung 

1.Selbstständiges führen (eigenverantwortlich) nach den Vorgaben des Betriebshandbuches von 2 Kläranlagen ca. 10000 Einwohnergleichwerte..Wartung, Reperatur, Labor, Überwachung der Reinigungsprozesse, führen und auswerten der Betriebstagebücher 

2. Reparatur, Kontrollen, Auswertungen von 15 Regenüberlaufbecken und Pumpstationen

3. Vertretungsdienste auf 2 weiteren Kläranlagen

4. Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienste für sämtliche Kläranlagen 

5. Organisation der gemeinschaftlichen Einsätze in Absprechung mit der Werkleitung..Vorarbeiter-Tätigkeiten

6. Steuerung der Kläranlagen von zuhause mittels team viewer..

Freue mich über Antworten viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 29.09.2015, 21:03, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Hallo,

ich bin ausgebildeter Verwaltungsfachangestellter und in der Kommunalverwaltung tätig.

Allerdings erfüllt mich das nicht und ich möchte unbedingt weiterkommen aber im öffentlichen Dienst, im weitesten Sinne in der Verwaltung, bleiben.

Nächstes Jahr werde ich den Angestellenlehrgang II starten. Dieser dauert bei uns in Bayern 2 Jahre bei der Bayerischen Verwaltungsschule und erfolgt neben dem Job.

Dieser berechtigt zum einen für Stellen vergleichbar mit dem gehobenen Dienst (QE 3) und verleiht einem gleichzeitig die allg. Hochschulzugangsberechtigung, also das Abi!

Nun frage ich mich, ob es sich lohnt direkt im Anschluss oder zumindest ohne große Pause ein Studium anzuhängen?

Mir schwebt hier insbesondere das Jurastudium vor. Nach Abschluss des 2. Staatsexamen könnte ich z. B. als Jurist im höheren Dienst arbeiten (Einstiegsgehalt ca. 3900,- brutto als Beamter).


Was haltet ihr davon oder gibt es andere / bessere Möglichkeiten in den höheren Dienst zu kommen, wenn möglich als Beamter?


Vielen Dank und beste Grüße

Johannes!

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Geschrieben von: Gast, 29.09.2015, 15:36, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Die Altersteilzeit für (Landes- u. Kommunal-) Beamte in NRW ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Soll die Altersteilzeit vom Gesetzgeber verlängert werden ?  Falls ja, ändern sich die Konditionen ?

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Geschrieben von: Gast, 29.09.2015, 11:44, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Hallo zusammen,

als Qualifikation verfüge ich bereits über ein abgeschlossenes Diplomstudium der Verwaltungswissenschaft (Universität).

Momentan bin ich arbeitslos und auf Stellensuche und habe gemerkt, dass mir für viele interessante Stellen im ÖD einfach einige Grundlagen fehlen.

Meine Frage ist nun: Kann ich diese Basics im Rahmen eines Angestelltenlehrgangs II als Externer nachholen?

Gibt es vielleicht ein kurzes Vollzeitprogramm?

Würde ein solcher Kurs mir überhaupt den Zugang zum gehobenen Dienst bzw. einer äquivalenten Stelle als Tarifbeschäftigter eröffnen?

Vielen herzlichen Dank im Voraus.

LG
Max

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Geschrieben von: Gast, 25.09.2015, 11:36, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (5)

Hallo,

zu meinen Aufgaben gehört es, Kostenersatz geltend zu machen. Das Gesetz und unsere Satzung stellen die Erhebung des Kostenersatzes in das Ermessen, aber interne Vorgabe ist, den Kostenersatz immer geltend zu machen: Unsere Stadt ist finanziell nicht auf Rosen gebettet und kann sich nicht erlauben, auf Forderungen zu verzichten. 

Die Bürger, Firmen, usw., bei denen ich den Kostenersatz geltend mache, berufen sich aber nicht selten auf das Ermessen. Hat jemand einen Tipp oder noch besser einen Formulierungsvorschlag für den Bescheid, was die Ausübung des Ermessens betrifft? 

Ich kann doch nicht schreiben, dass die Stadt auf das Geld angewiesen ist, oder?

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Geschrieben von: Gast, 24.09.2015, 16:55, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Hallo, weiß jemand ob in Niedersachsen etwas dagegen spricht, wenn sich zwei Familienmitglieder ersten Grades für den Gemeinderat zur Wahl stellen?

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Geschrieben von: Lanix, 24.09.2015, 13:53, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (4)

"Durchweg unqualifizierte Drückeberger"

Das ist die Meinung, die in unserer Kommune ein Großteil der Bürger hat und das ist die Ansicht, die zumindest von einigen Kommunalpolitikern öffentlich (im Rahmen unterschiedlicher Veranstaltungen) geäußert wurde.

Obwohl es hierzu natürlich eine Vorgeschichte gibt (die ich zunächst unerwähnt lasse), empfinde ich diese Pauschalverurteilung als diffamierend und beschämend und fühle mich beleidigt, obwohl ich direkt gar nicht betroffen bin. Indirekt schon, da ich als Amtsleiter täglich mit "gefrusteten" und verärgerten Kollegen und Mitarbeitern zusammenarbeiten muss. Die allgemeine negative Stimmung und ständig von allen an den Tag gelegte Verteidigungs- und Rechtfertigungsbereitschaft, verhindert produktive und effiziente Zusammenarbeit und gute Arbeitsergebnisse. 

Mich würde interessieren, ob es anderswo ähnliche Erfahrungen oder Zustände gibt und wie dort damit umgegangen wird.

Gruß
Lanix

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Geschrieben von: Gast, 24.09.2015, 10:17, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo,

ich arbeite bei einem Kommunalen Zweckverband. Als technischer Mitarbeiter muss ich abwechselnd 1 Woche Rufbereitschaft übernehmen. Bei zwei Kollegen also 2mal im Monat. Wenn ein Kollege fehlt (z.B. Urlaub oder krank) läuft die Rufbereitschaft bis zu 4 Wochen hintereinander.

Eigentlich arbeiten wir im 4 Augen-Prinzip, das wird dann aber schnell einmal außer Kraft gesetzt. Jedes zweite Wochenende und Woche stehe ich dann meinem Arbeitgeber zur Verfügung.

Ist das OK? Bei ähnlichen Verbänden arbeiten 4-5 Mann, da wird das auf mehrere Schultern verteilt, aber bei zwei Mitarbeitern...

Gruß Andi

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Geschrieben von: Gast, 21.09.2015, 15:31, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, ein OWI-Verfahren einzuleiten, wenn jemand gegen die TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrstoffe) verstößt?

Wenn ja, wo steht das?

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Geschrieben von: Gast, 20.09.2015, 19:22, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Hallo!

In nächster Zeit steht bei mir ein Eignungstest (bei der DGP) für den AL 2 an. Den schriftlichen Test habe ich bisher immer gut bestanden. Problematisch ist immer der sich anschließende mündliche Teil.
Also Gruppendiskussion, Gruppenaufgabe und letztlich das Einzelgespräch mit dem Psychologen.

Ich war bisher schon dreimal dabei. Gehakt hat es bei mir wie gesagt im mündlichen Teil:

-Im Einzelgespräch kam immer die Frage zur Motivation (warum den A II?) bzw. ein begründetes Interesse an dem Lehrgang.

-Zudem sollte man konkret darlegen welche Tätigkeit man sich nach dem A II innerhalb der Verwaltung vorstellt und warum (genauer Ablauf einer Tätigkeit als Sachbearbeiter im gehobenen Dienst). Außerdem sollte man begründen warum man sich eine Tätigkeit überhaupt nicht vorstellen kann!

Wer kann mir Tipps geben? (Vielleich auch aus eigener Erfahrung!) Wie verkauft man sich dort am besten?

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 17.09.2015, 23:13, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,

folgender fiktiver Fall!

Eine Führungsposition wird ausgeschrieben und es gibt 4 Bewerber! Nach Auswahlgesprächen wird eine Anlassbeurteilung erstellt und ein Bewerberverzeichnis mit Rangfolge nach den Punkten aus der Beurteilung erstellt.
Dieses Bewerberverzeichnis wird dem Personalrat zugeleitet mit der Bitte um Zustimmung für die Auswahl eines Bewerbers, der dann das Amt übertragen bekommen soll und somit auch befördert werden soll.
Ein Bewerber legt aber gegen seine Beurteilung Widerspruch ein und wird sie vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Er wendet sich gleichzeitig an den Personalrat und beantragt, dass der dem Besetzungsvermerk nicht zustimmt, da laut seiner Sicht seine Beurteilung nicht rechtskräftig ist und der PR dementsprechend keine Zustimmung geben kann.
Land NRW

Wie seht Ihr das?

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