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Geschrieben von: vobi65, 16.01.2012, 16:47, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

wegen Bossing war ich 1 1/2 Jahre dienstunfähig, bevor man mich dann gegen meinen Willen für 1 Jahr und 9 Monate in den Ruhestand versetzt hat. Nun ist gerichtlich geklärt, dass der Ruhestand rechtswidrig war. Zwar war ich die ganze Zeit nicht im Dienst, hatte aber auch keine Möglichkeit den Erholungsurlaub (u. a. 5 Tage aus der Zeit vor meiner Erkrankung) zu nehmen. Steht mir der Urlaub für die Zeit zu?

Ich freue mich auf eine Antwort.

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Geschrieben von: Sweety0171, 15.01.2012, 11:04, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

ich soll das Aufgabengebiet der Statistik übernehmen. Nun habe ich einen Kollegen, der mich da etwas einarbeiten soll Er hat es vorher gemacht, allerdings ist er mittlerweile in einem anderen Amt und hat zudem nicht mehr viel Lust mir da so richtig weiterzuhelfen.
Kennt sich jemand von Euch aus? Im Moment geht es erstmal um die Schuldenstatistik. Wir arbeiten mit H&H. Sicherlich kann man auch direkt aus dem Programm heraus die Informationen ziehen. Soweit ich weiß hat mein Kollege es bisher immer von Hand zu Fuß gemacht. Muss ich im Moment wohl auch noch so machen.
Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen.

Herzlichen Dank im Voraus.

LG

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Geschrieben von: Astrada, 14.01.2012, 20:25, Forum: Bürgerfragen, Antworten (5)

Ich wende mich nun an dieses Forum, weil ich einfach nicht mehr weiter weiß. Seit ca. 1,5 Jahren muss ich von unserer Nachbarin, ihrem Mann & 2 Kindern das Geschrei, Rumgepolter ertragen.

Ich habe mehrmals mitbekommen, dass die Kinder öfter auch schreien und bin auch der Meinung, dass die Eltern komplett überfordert sind.

Schon 3 Monate nach meinem Einzug habe ich dies dem JA mitgeteilt. Allerdings hat sich hier gar nichts getan. Ich habe nun das Jugendamt persönlich kontaktiert und habe Aufnahmen aus dem Hausflur vorgespielt.

Nun versucht mich die Mutter zu verklagen, weil ich angeblich falsche Aussagen gemacht hätte.

Was kann ich vom Jugendamt erwarten ? Wie hätten Sie reagiert ?


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Geschrieben von: Talax, 13.01.2012, 18:26, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Servus!
Seit ich den Vorsitz im Gremium übernommen habe, ist es
ein harter Kampf mit der Amts- und Dienststellenleitung.
Beide ignorieren immer wieder geltendes Recht. Egal ob
HPVG oder Arbeitszeitverordnung, oder was auch immer.

Wenn ich mich mit anderen PR Kollegen unterhalte, kommt
der Eindruck auf, dass die Dienststellen merken, dass sie
keine Konsequenzen zu erwarten haben, wenn sie sich nicht
an Recht und Ordnung halten, wenn es unbequem ist. Gut
es wird mal geklagt und dann setzen se in der Regel um,
aber unterm Strich ein Gutes Geschäft...

Habt ihr auch den Eindruck, dass
die DSL sich ne ganze Menge heraus nimmt?



Grüße
Marcus


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Geschrieben von: CM89, 13.01.2012, 11:27, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Hallo!

Besteht die Möglichkeit, den Angestelltenlehrgang 2 in Vollzeit zu machen, ohne dass die Dienststelle einen anmeldet und man alle Kosten selber trägt? Und wenn ja, in welchem Bundesland?

Ich hoffe auf viele Antworten Smile

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Geschrieben von: Paperback, 12.01.2012, 13:26, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo und guten Tag,

zunächst stelle ich mich einmal kurz vor. Inzwischen bin ich 61 Jahre alt. Bis zum 1.2.2011 arbeitete ich als Lehrer. Ich war Beamter nach A12 BBO.
Von Geburt behindert (Spastiker) versah ich meinen Dienst gleichwohl und ich kann sagen, auch sehr regelmäßig. Nur 1970 und 1982 gab es zwei größe Auszeiten.
Im Jahre 2007 allerdings stürzte ich in meiner Schule und zog mir einen Oberschenkel-Halsbruch zu. Mein Dienstherr erkannte den Unfall als Dienstunfall an und übernahm auch die Kosten für Krankenhaus und Reha.
Während ich vor meinem Unfall mich ohne Gehhilfe auch auf weiten Strecken bewegen konnte, benötigte ich seit diesem Zeitpunkt eine Geh-Hilfe, selbst im haushaltnahen Bereich.
In meiner Schule bestand keine Barriere-Freiheit und auch nach meinem Unfall musste ich deshalb noch eine ganze Zeit lang von Gebäudetrakt zu Gebäudetrakt, manchmal über drei Etagen, marschieren. Das war mit erheblichen Mühen verbunden.
Es traten dann bei mir neurologische und kardiologische Probleme auf. Ich brach in der Schule zusammen, litt unter schweren Schwindelanfällen. Während eines Klinikaufenthaltes von 10 Tagen stellte sich heraus, dass meine gesundheitlichen Probleme die Spätfolgen eines in meiner Kindheit erlitten Unfalls seien. Ich war im Alter von sechs Jahren gestürzt und erlitt in Folge dessen Hirnblutungen und Hirnkrämpfe auf. Erst nach zweijähriger Pause konnte ich meinen Schulbesuch 1958 wieder aufnehmen.
Außerdem hatte ich bei meiner Einlieferung in die Klink eine extrem überhöhten Blutdruck.
Nach vierzehn Tagen kehrte ich erneut in meinen Dienst zurück, musste ihn aber nach nur wenigen Stunden wieder abbrechen.
Daraufhin beantragte ich die amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung meiner Dienstfähigkeit, was sich im Nachhinein als eine der größten Dummheiten meines Lebens herausstellte.
Die gutachtende Ärztin nämlich machte meine kardiologischen und neurologischen Probleme als Ursache für meine attestierte Dienstunfähigkeit verantwortlich.
Daraufhin wurde ich zum 1.2.2011 in den Ruhestand versetzt, mit der Folge, dass unser Dienstherr meine Ruhestandsbezüge um 10.8% reduzierte, da ich zum Eintritt in den Ruhstand das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Drei Monate fehlten mir.
Nur verbittert und mit Zynismus kann ich heute sagen, dass ich im Grunde dafür bestraft wurde, dass ich mich nach meinem Unfall 2007 überhaupt nochmal bemühte, wieder den Dienst aufzunehmen. Denn zu diesem Zeitpunkt wäre der Zusammenhang zwischen meinem Unfall und meiner Dienstunfähigkeit kaum leugbar gewesen.
Heute bin ich nicht nur körperlich, sondern auch psychisch erheblich beeinträchtigt. So verbrachte ich letzen Sommer drei Monate in einer pschiatrischen Klinik. Im Zusammenhang damit wurde mir ein gesetzlicher Betreuer beigeordnet.
Er kümmert sich sehr, stößt aber dabei auch ständig auf die Unzulänglichkeiten im Umgang beispielsweise mit dem Landesamt für Besoldung in Düsseldorf. Wie ich bereits vorher, ist es ihm bis heute nicht gelungen, meinen zuständigen Sachbearbeiter ans Telefon zu bekommen. Briefliche Eingaben werden nicht beantwortet.
Das gilt auch für Anwaltsschreiben.
Für mich bestätigt das meine Erfahrungen als Behinderter, die ich so summiere: Ich war nicht nur behindert, sondern ich wurde vor allem behindert.
Da ich geschieden bin und der Versorgungsausgleich wirksam ist, lebe ich im Moment von gerade mal 1000 €, zum Leben zu wenig, zum Sterben zuviel. Und das nach 33 Dienstjahren.
Für mich führt das zur bitteren Erkenntnis: Wer für sich selbst sorgt, ist selber Schuld. Hätte ich ein Leben in der sozialen Hängematte geführt, ginge es mir heute kaum schlechter.
Abschließend kann ich es mir nicht verkneifen auch noch ein paar Worte zu unseren sogenannten Vertretern, sprich Personalräten zu sagen. Sie sind entweder nicht zu erreichen oder gerade mal wieder unterwegs zu Sitzungen und Tagungen.
Die sorgen als erstes für sich selbst, so mein Eindruck.

Ich entschuldige mich für die Länge meines Postings und bedanke mich fürs Mitlesen.

Paperback


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Geschrieben von: Gast, 12.01.2012, 12:02, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo! 014

Mal eine Umfrage für Kommunen mit einer Größe von a) 0-5000 Einwohner und von b) 5000 - 10000: 135

1.) Wie hoch ist euer Personalbestand (lt. Stellenplan) in der Hauptverwaltung (ohne Putzfrauen, KiGa etc.)?
Schön wäre es, wenn ihr angeben könntet, wieviel Personen im jeweiligen Bereich (EMA, Tourismus, Bauamt, Kasse-Kämmerei, Steueramt etc.) arbeiten, da die Aufgaben teilweise überall unterschiedlich sind.

2.) Wie hoch ist euer Schuldenstand?

Vielen Dank bereits vorab!


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Geschrieben von: Fränklin, 11.01.2012, 12:21, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Ich wollte Eure Meinung einmal hören. Würdet Ihr eine schriftlich festgestellte Stufenzuordnung in die Teilakte Entgelt oder in die Personalgrundakte aufnehmen ?
Vielen Dank für Eure Antworten
Fränklin

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Geschrieben von: Gast, 09.01.2012, 23:04, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo,

ich habe einen Todesfall in der Familie und werde die Bestattung und Beisetzung in Auftrag geben. Es handelt sich um einen Cousin, zu dem ich zwar keine engere Beziehung hatte, der aber keine näheren Verwandten hat. Ich möchte eine anständige Urnenbestattung.

Nun hat mir mein Bestatter die Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Köln gemailt und ich falle aus allen Wolken. Auszüge:

# Urnengrabgebühr für Urnengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung: 1.521,00 €
Mit den Gebühren ... werden die Grabnutzung und Grabpflege für den Zeitraum der Ruhefrist abgegolten
# Gebühr für Urnenbestattung - Urnengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung: 326,00 €
Mit den Gebühren ... werden abgegolten: ggf. Aufbewahren der Urne bis zu einem Monat, Graböffnen, Standardgrabausschmückung, Befördern innerhalb des Friedhofes zur Grabstätte, Absenken der Urne und Grabschließen.
# Benutzen der Trauerhalle: 167,00 €

Die Kosten sind nach meiner Einschätzung viel zu hoch. Es handelt sich doch um kurze, einfache Tätigkeiten. Wie kann es zum Beispiel sein, dass allein die Urnenbestattung, also i.w. das Einsetzen der Urne, 326 € kostet ??? Wie kalkuliert die Stadt, darf sie mit den Friedhöfen Gewinne machen ?

Da mein Cousin in Köln gelebt hat, möchte ich ihn natürlich auch dort bestatten lassen und bin also gezwungen, diese überhöhten Friedhofsgebühren zu bezahlen.

Was ich mich frage: Kann man etwas gegen diese offensichtlich viel zu hohen Friedhofsgebühren unternehmen ? Zahlung unter Vorbehalt, Einspruch, Widerspruch, o.ä. ?

Danke im voraus

Christian C.


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Geschrieben von: Javie, 09.01.2012, 17:24, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo Zusammen,
ich bin Vorsitzende einer JAV über 20 Auszubildenden und Anwärtern. Wir möchten gerne eine Ausbilderbeurteilung einführen. Meine Frage ist nun: hat jemand von euch Erfahrung damit. Muss diese durch den Personalrat genehmigt werden, oder ist das eher etwas, was mit der Verwaltung besprochen werden muss? Wie sieht das ganze rechtlich aus?


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Geschrieben von: Achim65, 08.01.2012, 22:23, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,

morgen früh geht mein Flug nach Spanien und ich habe meinen Personalausweis verloren. Alles 3 mal auf den Kopf gestellt. D020

Ein vorläufiger Personalausweis muss also irgendwie her...

Gibt es beim Bezirksamt der Stadt Berlin einen Not-Service, damit ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden kann ? Oder kann vielleicht die Polizei auf dem Flughafen einen vorläufigen Personalausweis ausstellen ???

Panik ...



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Geschrieben von: Niklas, 08.01.2012, 20:30, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)


Hallo,

ich habe an der Berufsfachschule das Referatsthema "Vorteile und Nachteile des E-Governments in Kommunen" übernommen und stehe ganz am Anfang meiner Internet-Recherche.

a) Zunächst möchte ich ermitteln, was E-Government für Kommunen überhaupt bedeutet. Der E-Government Definition auf Wikipedia ist recht global (E-Government umfasst E-Administration und E-Democracy, das sich wiederum in E-Partizipation / E-Voting unterteilt....). Gibt es auch eine spezielle Definition für das kommunale E-Government ?

b) Als Vorteil des EG wird auf Wikipedia hauptsächlich der bessere Kontakt mit den Behörden genannt, als Nachteil der gefährdete Datenschutz. Bzgl. der Kosten sind die Angaben widersprüchlich - einerseits wird von Einsparungen aufgrund der günstigeren E-Kommunikation gesprochen. Andererseits von Mehrkosten aufgrund der nötigen Sicherheitsmaßnahmen; ferner müsse in Kommunen der persönliche Kontakt parallel ermöglicht werden. Auch dazu bin ich für Tipps und Ergänzungen dankbar.

Beste Grüße

Niklas


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Geschrieben von: Beamter, 07.01.2012, 14:01, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo,

ich (Beamter m.D) habe aufgrund eines verlorenen Prozesses, einer Ehescheidung und diverser anderer Pechsträhnen zur Zeit finanzielle Probleme.

Mein Dispo ist fast ausgereizt und ich will eigentlich von den hohen Zinsen runter kommen. Meine Bank will aber nicht umschulden.

Macht es aus Eurer Sicht Sinn, ein Beamtendarlehen beim Dienstherren zu beantragen ? Meines Wissens sind bei meiner Stadt bis zu 3 Gehälter als zinsloser Kredit möglich. Oder bekommt man dadurch ein negatives Image und gefährdet damit letztlich seine Karriere ? Ich will beim Personalamt auch nicht die Gründe meiner "Finanzkrise" nennen, das soll schon Privatsache bleiben.

Viele Grüße

Martin


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Geschrieben von: Gast, 06.01.2012, 16:55, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (5)

Hallo,

mal angenommen jemand würde einer Gemeinde oder einem Kreis (doppisch, hessen) einen Betrag bspw. vererben, damit dieser für einen bestimmten Zweck verwendet wird.
Nun geschieht das nicht sofort und es entstehen dadurch Zinserträge. (oder kalkulatorische Zinsen, weil´s im großen Topf kreist).
Wie auch immer ...
Fallen etwaige Zinsen dann auch unter die Zweckbindung, oder wem stehen sie sonst zu?
Welche Gesetze könnten mir Auskunft darüber geben?
HKO verweist auf HGO und in jener, sowie der Gem-HVO-D bin ich dazu noch nicht fündig geworden.
Ihr merkt - ich habe wenig Ahnung von der Materie, - muss mich aber gezwungenermaßen mit der Frage auseinandersetzen und hoffe deshalb auf verständliche Antworten.

Vielen Dank schonmal !!!
Gruß
Jan


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Geschrieben von: leonie, 06.01.2012, 12:25, Forum: Fortbildung, Antworten (7)

Hallo zusammen 014,

ich bin ganz neu, habe aber das Forum aufgesucht, da ich mich derzeit mit einer schwierigen Frage auseinander setze...

Also ich bin Abiturientin, die nach der Schule die Ausbildung im m. D. gemacht hat. Nach erfolgreicher Prüfung wurde ich in meiner Verwaltung übernommen und bin seit dem als Sachbearbeiterin tätig. Dabei konnte ich wohl - nach Rückmeldung meiner Vorgesetzen - meine Talente unter Beweis stellen, so dass man mich als zukünftige Führungskraft und Nachfolgerin eines in 3 Jahren ausscheidenen Kollegen sieht.

Hierbei stellt sich "lediglich" folgendes Problem:
1) Als Beamtin m. D. werde ich wohl nie Gruppenleiterin werden können
2) Zeit um den Aufstieg regulär zu machen habe ich nicht, da ich zudem aus meinem derzeitigen Fachamt weg müsste (im Rahmen des dann Vollzeitstudiums mit wechselnden Fachämtern) - das ist nicht gewünscht, da ich dadurch wichtige Einarbeitungen verpasse
3) Gerne würde ich über eine berufsbegleitende Maßnahme die notwendigen Voraussetzungen schaffen, finde aber hierzu keine Informationen.
Werden Studiengänge außerhalb der öff. Verwaltung für den Aufstieg in den g. D. anerkannt? Wo kann man so etwas machen?
Sind Fälle bekannt, wo der Aufstieg gemacht aber gleichzeitig das Verbleiben im Fachamt möglich war?

Fragen über Fragen.. Ich stecke wirklich in einer Zwickmühle und weiß einfach nicht wie ich mich richtig entscheide.... D020

Hat jemand Informationen oder Ideen? würde mich sehr darüber freuen!

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