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Geschrieben von: Gast, 12.02.2007, 21:34, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

§ 85 Abs. 2 GO NRW lautet:
"Die Kreditermächtigung gilt bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht wird, bis zum Erlaß dieser Haushaltssatzung."

Ich habe keinen Verweis auf diesen Paragrahen in der Eigenbetriebsordnung gefunden. Wer weiß, ob die Regelung auch für Eigenbetriebe gilt ?

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Geschrieben von: gast1, 02.02.2007, 12:51, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

sehr geehrtes team,

der arbeitgeber stoppt zahlung, wenngleich

1. mitteilung der krankenkasse beim arbeitgeber vorliegt, dass entgeldfortzahlung besteht

2. Ärztliche bescheinigung des facharztes liegt dem arbeitgeber vor.

Der arbeitgeber wartet die amtsärtzliche untersuchung ab und stoppt
ohne begründung die zahlung!

Wer kennt eine rechtliche grundlage im tvöd? Ist das stoppen von gehalt rechtlich begründbar?

Ich benötige dringenden hinweis, welcher § im tvöd greift?

Danke

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Geschrieben von: Gast, 28.01.2007, 18:18, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (6)

Hallo,

ich habe da bezüglich meiner Krankenversicherung mal eine Frage.
Mit Beginn meiner Ausbildung im gehobenen Dienst bin ich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung geblieben, weil ich chronisch krank bin und den ganzen Papierkram mit Beihilfe und so gescheut habe.
Nun ist es aber so, dass ich in dieser gesetzlichen Krankenversicherung sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zahlen muss.
Mein Dienstherr beteiligt sich an meinen Krankenkosten somit überhaupt nicht, da ich ja keine Belge bei der Beihilfe einreiche.
Gibt es irgendwo einen vergleichbaren Fall?
Es kann doch nicht richtig sein, dass ich die ganzen Kosten alleine trage, oder ?

Gruß
Nicole

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Geschrieben von: Alcotester, 16.01.2007, 09:55, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich habe vor, mich auf Stellen im Bayernländle zu bewerben.
Allerdings habe ich den Vorbereitungsdienst im mD in NRW gemacht.
Ich bin jetzt Kommunalbeamter in NRW.

Kann man sich bedenkenlos bewerben oder sträuben sich die Kommunen?
Wer hat da Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank für die Antworten....

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Geschrieben von: Gast14, 11.01.2007, 21:58, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Habe im Dezember durch interne Stellenausschreibung ordnungsgemäß in die interne Verwaltung gewechselt um mich zu verbessern und stelle nun fest, dass es wohl "ein Griff ins Klo" war, d.h. Umgangston niveaulos und Sprüche: Das wird eben schon seit 30 Jahren so gemacht.... Kurz und knapp das Klima ist nicht gut.
Wer hat Erfahrung oder Tipps, wie und ob überhaupt eine Versetzung möglich ist und hierarchiemäßig abzulaufen hat.
Bin für jede Antwort dankbar

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Geschrieben von: Thomas, 24.12.2006, 00:07, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Es wird allerhöchste Zeit, dass die Kommunen inkl. ihrer Schulen flächendeckend auf OSS umstellen. Nur so lassen sich dauerhafte Monopole noch verhindern. Aus freien Stücken werden die Kommunen dies jedoch nicht vollziehen. Es bedarf hier echter Anreize für umstellende Kommunen, z.B. durch eine Fördersysteme des Bundes oder der Länder ? Gibt es bereits Bundesländer, die solche Anreize geben ?

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Geschrieben von: Gast, 23.12.2006, 23:09, Forum: AltTZ, - Keine Antworten

Ich war 25 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich hatte Altersteilzeit vereinbart, 5 Jahre arbeiten, 5 Jahre Freistellungsphase.

Leider musste ich nach 3,5 Jahren meine Altersteilzeit abbrechen wegen einer schweren Erkrankung meines Mannes. Da ich nun ab Januar Rente beantragt habe mit 62 Jahren, habe ich Anspruch auf eine Abfindung im öffentlichen Dienst, diese wird mir auch gewährt.

Allerdings soll diese versteuert werden, was ich nicht nachvollziehen kann. Ich habe nämlich gehört, dass lt.Gesetz eine Abfindung nach 25jähriger Tätigkeit steuerfrei ist. Ist dies richtig ? Kann mir jemand das gesetz und den Paragraphen nenne ?

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Geschrieben von: Claudia, 23.12.2006, 03:08, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

In unserer Kommune und in der Umgebung gehen die Verwaltungsmitarbeiter in den Sozialämtern / Arbeitsgemeinschaften seit Jahren buchstäblich auf dem Zahnfleisch. Die Folgen reichen vom Burnout bis hin zu dauerhaften psychischen oder physischen Erkrankungen. Eines der Hauptprobleme ist m.E., dass die Mitarbeiter der Sozialämter in ihrer Ausbildung an den Verwaltungsschulen in keiner Weise auf die psychischen Belastungen vorbereitet werden. Ich würde das Thema Ausbildung der Verwaltungsmitarbeiter in den sozialen Bereichen gerne einmal näher diskutieren. Wie sehen andere das Problem ? Gibt es Reformansätze für die Ausbildung ?

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Geschrieben von: Gast, 21.12.2006, 11:16, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo an alle Mitstreiter,

ich beschäftige mich gerade mit Bewertungsvereinfachungsverfahren,
d.h. ob man für die Dienstbekleidung der freiwilligen Feuerwehr (FFW)das Festwertverfahren anwenden kann.

Dazu benötige ich auch die Nutzungsdauer von FFW-Dienstbekleidung.
Die konnte ich in keiner AFA-Tabelle finden.

Kann mir jemand helfen?!
Danke!

Elke

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Geschrieben von: Gast, 18.12.2006, 09:43, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo
ich bin seit über 20 Jahren im öffentlichen Dienst und seit 8 Jahren als Sachbearbeiterin, hatte bei der Umstellung auf TdÖV die Vb und wurde nun in die E9 eingestufft. Meine Kollegen sind in der E10. Welche Möglichkeiten der Höhergruppierung gibt es für mich?
Danke

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Geschrieben von: Emsländer, 24.11.2006, 13:27, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage bzgl. Höhergruppierung im neuen TVöD.

Gibt es im neuen Tarifvertrag für Kommunalbedienste immer noch die Möglichkeit ohne die 2. Angestelltenprüfung und über 40 Jahre mit entsprechender Arbeitsplatzbeschreibung (gehobener Dienst A10) höher als V b eingruppiert zu werden. Zur Zeit ist übergeführt worden von V b auf EG 10, Stufe 5.

Oder gilt zur Zeit noch der entsprechende Regelung im BAT?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 21.11.2006, 20:04, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo,

ich bin Anwärterin im mittleren Dienst. Ich habe vor meiner Ernennung ein Schreiben bekommen, dass mir die Anwärterbezüge unter folgender Auflage gewärt werden:

"Sie im Anschluß an den Vorbereitungsdienst rechtzeitig einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe stellen oder ein Ihnen angebotenes Amt annehmen und

....."

Ist damit ein Amt bei meiner Ausbildungsbehörde oder ein beliebiges Amt im öffentlichen Dienst (bei einem ANDEREN DIENSTHERRN) gemeint?


vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2006, 14:55, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Guten Tag,

gibt es eine einheitliche Gebührenordnung für Kommunen, Landkreise etc., die die Verwaltungsgebühr für Meldeauskünfte vorschreibt? Wenn ja, wo gibt es eine solche Verordnung?

Danke

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Geschrieben von: Gast, 15.11.2006, 02:26, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (94)

Mir ist seit langem ein Dorn im Auge, dass die Lehrer in Deutschland im Vergleich zu uns Kommunalbediensteten so hoch bezahlt werden.

Kann mir mal jemand erklären, warum z.B. ein Erdkunde/Deutsch-Lehrer am Gymnasium meines Wissens A 15 verdient, eine mit hoher Verantwortung ausgestattete Führungskraft in der Kommunalverwaltung aber nach jahrelangem Aufstieg meist mit A 11 bis A 13 (dito bei Angestellten) abgespeist wird ?

Dazu kommt noch, dass die Führungskräfte in der Kommunalverwaltung ebenso i.d.R mindestens ein Studium aufweisen, sich permanent fortbilden müssen und zahlreiche unbezahlte Überstunden nicht unüblich sind. Die kommunalen Führungskräfte stehen meist unter permanentem Druck von Bürgern, Politik und Öffentlichkeit, und und und.

Und Lehrer ? Mittags ist Schluss, dazu kommen ein paar Korrekturen zu Hause. Unendlich Urlaub, kaum Verantwortung, einmal gelernt heißt oft für das ganze Berufsleben ausgelernt ...

Wo bleibt da die Gerechtigkeit und Ausgewogenheit der Bezahlung im öffentlichen Dienst ???

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Geschrieben von: Stefan, 15.11.2006, 00:18, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich habe derzeit eine Stelle inne, die eine Besoldungsstufen über meiner tatsächlich gezahlten Besoldungsstufe liegt. Nun habe ich gehört, dass der Aufgabenzuschnitt meiner Stelle geändert werden soll. Natürlich mache ich mir Sorgen, dass meine in Aussicht stehende Beförderung durch eine nun erfolgende Tieferbewertung der Stelle hinfällig wird. Frage: Kann mir die höherbewertete Stelle einfach wieder entzogen werden oder gibt es dagegen Schutzvorschriften ???

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