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Geschrieben von: Gast, 01.11.2015, 17:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo,

ich bin seit 1. Dezember 2014 bei einer Kommune in Bayern angestellt und habe erfahren, dass es für 2015 eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro geben soll.

Die Kommune ist Mitglied beim Verband der kommunalen Arbeitgeber und trotzdem habe ich mit dem Oktoberentgelt keine Auszahlung erhalten.

Nach telefonischer Nachfrage in der Personalabteilung wurde mir mitgeteilt, dass davon nichts bekannt sei.


Wie sollte ich nun weiter verfahren? Was mache ich wenn mir, im Fall der Fälle, der einmalige Betrag erst Ende November etc ausgezahlt wird? Kann ich so etwas wie Zinsen verlangen?


Danke
Barbara M.

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Geschrieben von: paul, 30.10.2015, 11:27, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
wir sind noch nicht lange im PR und durchschauen einiges leider noch nicht so klar.
Antworten auf unsere Fragen erhalten wir auch keine oder unbefriedigende.

Folgendes: Wir haben ein Jahresbudget im PR, deren Rechnungen stets auch vom Amtsleiter der Kämmerei/ Zentrale Dienste unterschrieben werden. Sind diese Unterschriften zulässig oder eher eine Kontrolle des Arbeitgebers?
Wenn es ein Budget gibt, muss es doch auch eine schriftliche Vereinbarung zwischen AG und PR darüber geben, was genau von dem Budget bezahlt werden muss, oder? Im groben wissen wir nur, dass Schulungen o.ä. vom AG bezahlt werden und z.B. Kosten der Personalversammlung von dem PR Budget. Auch hier will oder kann man uns keine genau Auskunft geben, außer: "Das war eben immer so."
Die hinterlassenen Unterlagen der früheren PR sind leider so unsortiert und unvollständig, dass wir dort nichts finden konnten, was uns weitergeholfen hätte.

Wir arbeiten mit dem LPVG-BW. Dort konnten wir darüber keine klare Definition finden. Kann uns jemand hier im Forum darauf antworten? Das wäre sehr nett!

Gruß, Paul

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Geschrieben von: Gast, 28.10.2015, 18:23, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,

Wir erarbeiten gerade neue Leitlinien zum Stellenbesetzungsverfahren. Meine Frage lautet:
Ist der Personalrat schon im Auswahlverfahren des Bewerbungseingangs zu beteiligen? Soll oder muss er die Unterlagen vor Einladung an den Bewerbenden sichten?
Unsere Dienststelle unterliegt dem HPVG.

Vorab schon mal eine Danke an alle, die antworten werden.
Gruß Stefanie

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Geschrieben von: Gast, 27.10.2015, 23:08, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Gemäß Paragr. 10 Abs. 1 S. 3 NLVO kann die Erprobungszeit eines Beamten zur Feststellung der Eignung für das höhere Amt im Einzelfall verlängert werden.

Stellt die Verlängerung der Erprobungszeit einen Verwaltungsakt dar, für die zuvor eine Anhörung des beteiligten Beamten gemäß Paragr. 28 VwVfG erforderlich ist?

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Geschrieben von: Gast, 26.10.2015, 13:33, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

S10347 Ich bin Quereinsteiger und in der 6/3 eingruppiert - seit 07/2012. Eigentlich hätte doch seit 07/2015 die Eingruppierung in die Stufe 4 erfolgen müssen, oder ? Wie sieht eigentlich meine Chance auf eine Höhergruppierung in die 8 aus .... gibt es da Zugangsvoraussetzungen ? Hab mal gehört, daß für die 8 unbedingt der al1 absolviert werden muß - das finde ich aber nirgends niedergeschrieben.

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Geschrieben von: nightshift112, 25.10.2015, 14:22, Forum: Fortbildung, Antworten (2)

Hallo an alle,
ich benötige Hilfe. Bin in Hessen bei einer Berufsfeuerwehr und möchte mich nun ins Rathaus bewerben. Es fehlt mir bei  jeder Ausschreibung die kommt, die Verwaltungsausbildung. Die möchte ich nun nebenberuflich bei einer Akademie absolvieren, es gibt verschiedene Angebote. Ich benötige nun Lernmaterial jeglicher Art, damit ich es einfacher habe bei der Akademie und bei meiner nächsten Bewerbung, die bald fällig ist, besser argumentieren kann, warum einer von der Feuerwehr das auch können sollte. Wäre toll wenn ich hier eine breite Unterstützung erleben könnte.
Gruß aus Hessen

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Geschrieben von: Gast, 22.10.2015, 11:56, Forum: Fortbildung, Antworten (4)

Hallo Zusammen! Ich finde es irgendwie total doof, dass man für die Teilnahme an Gewerkschaftsseminaren keine Freistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz erreichen kann. Über das Tarifrecht läuft da gar nichts. Hat man demnach keine Funktion als Personalrat o.ä., müsste man, selbst als Gewerkschaftsmitglied, Urlaub nehmen, um einer entsprechenden Fortbildungsveranstaltung beiwohnen zu können. Alles sehr sehr arbeitgeberfreundlich, findet Ihr nicht? MfG: Haegar

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Geschrieben von: jtm, 21.10.2015, 21:36, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Hallo, 

das Thema wurde ja schon ein paar mal hier angesprochen, allerdings nicht so, dass ich ne Antwort gefunden habe.

Ich habe bis letzten Dezember den AII besucht und musste wie so viele einen Qualifikationsvertrag abschließen.
In dem steht, dass ich 24 Monate an den Arbeitgeber gebunden bin und sollte ich kündigen, pro Monat vor Ablauf dieser Zeit 1/24 erstatten muss.

Dass das alles soweit richtig ist weiß ich schon. 

Jetzt ist es aber so, dass ich, wie auch bereits vor dem A II, in EG 8 verbleibe und auch keine Ausicht auf eine EG9 Stelle oder höher habe. Dies hat man mir als ich angefangen habe natürlich anders gesagt.

Auf jeden Fall wird es bei mir in den nächsten 4 Jahren keine Möglichkeit auf eine Höhergruppierung geben. Ich habe also absolut keinen Vorteil durch den AII, daher schaue ich mich jetzt um. Es sind noch 14 Monate der Frist über.

Nun die Frage, wenn ich kündigen sollte, muss ich das Darlehen anteilmäßig zurückzahlen oder nicht? Ich weiß dass die Höhergruppierung kein Vertragsbestandteil ist, habe aber schon vieles dazu gelesen, dass wenn dem Angestellten kein Vorteil durch die Weiterbildung entstanden ist, die Einschränkung der Berufsfreiheit durch einen Darlehensvertrag unzulässig ist.

Hat jemand damit Erfahrungen? Urteile?

Danke

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Geschrieben von: Crefeldino, 21.10.2015, 21:26, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Halllo,

ich hätte ein kleines Anliegen, vielleicht hat jemand die Antwort parat.

Ich arbeite seit 1998 durchgehend im öffentlichen Dienst, Bereich VKA West, also mittlerweile 17 Jahre, und werde derzeit in  Stufe 5 entlohnt. Nach dem TVöD bekommt man, wenn ich die Jahre richtig zusammenzähle, nach 15 Jahren die Entgeltstufe 6 gezahlt.

Rein gefühlsmäßig kommt mir das sehr merkwürdig vor. Ich wurde natürlich bei der Einstellung zunächst nach BAT bezahlt. Könnte hier ein falsche Stufenzuordnung bei der damaligen Einstellung der Grund sein, dass ich nach 17 Dienstjahren erst die Stufe 5 vergütet bekomme?

Vielen Dank im voraus für die Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 21.10.2015, 14:56, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
ich recherchiere schon eine ganze Weile meine Frage im Internet und habe noch keine Antwort gefunden, vielleicht ist ja jemand in diesem Forum schon mal mit dem Problem konfrontiert worden.

Ich bin Beamter der Landespolizei und A11 besoldet. Vor 3 Jahren habe ich mich auf einen A12 bewerteten Dienstposten beworben, habe den Zuschlag erhalten und übe die höherdotierte Tätigkeit seit dem aus. Vor 1,5 Jahren bin ich im Rahmen der Regelbeurtelung in der Vergleichsgruppe der A12 Dienstposteninhaber (also derjenigen, die wie ich beförderungsfähig waren) verglichen und beurteilt worden. Meine Beurteilung lag im Bereich "Gut" zwischen 11 und 12 Punkten. In der Folge ist ein Ranking erstellt worden und die Kollegen, die vor mir im Ranking waren, sind in den letzten 1,5 Jahren auch nach A12 befördert worden. Nun wurden in dieser Zeit in unserer Behörde weitere Dienstposten A12 besetzt die durch Abgänge frei geworden sind. Darauf haben sich A11 besoldete Kollegen beworben, die vorher auf einem A11 dotierten "gesessen" haben, also auch auf diesen und in dieser Vergleichsgruppe beurteilt wurden. Da diese A12 Posten sehr begehrt sind haben auch nur die Kollegen in den Auswahlverfahren eine Chance, die sehr gute Beurteilungen haben. Das hat zur Folge, dass diese mich im Ranking überholen, da vor jeder Beförderungrunde anhand der Beurteilungen eine neue Rankingliste erstellt wird. Und hier stellt sich mir konkret die Frage, ob diese Beurteilungen 1:1 vergleichbar sind, da ich ja bereits auf dem höherdotierten Posten und in einer anderen Vergleichsgruppe beurteilt wurde. Laut meiner Behörde zählt einzig der blanke Wert der Beurteilung ohne Berücksichtigung der beschriebenen Umstände. Hat jemand ein ähnliches Problem gehabt und wie ist er damit umgegangen bzw. welche Lösungen gibt es.

Ich war natürlich auch schon beim Anwalt. Das hilft erstmal auch nicht weiter, da gehts dann sofort um Klagen vor dem Verwaltungsgericht mit ungewissem Ausgang, da die allgemeine Rechtsauffassung wohl die meiner Behörde ist. Für Hinweise bzw. Anmerkungen beganke ich mich.

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Geschrieben von: Gast, 20.10.2015, 16:37, Forum: Landesbeamte, Antworten (2)

Liebe Kollegen, ich habe heute das Schreiben der Beihilfe erhalten. Bin Betriebsprüfer und habe mal an das Berufsbeamtentum und Alimentationsprinzip geglaubt. Die Brandstifter sind nicht auf der Straße, sondern sitzen in der hessischen Staatskanzlei. Familienvätern Gehaltskürzungen zuzumuten sind die einzigen Aufgaben, die diese Menschen  Icon_evil noch können. Schönen Tag Taxmen P033

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Geschrieben von: OABaBe, 14.10.2015, 10:19, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,

ich soll zur Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr eine Dienstanweisung erstellen, möchte aber das Rad nicht ganz neu erfinden. Kann mir jemand helfen? Vllt. hat die ein oder andere Feuerwehr schon so etwas?

MfG

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Geschrieben von: auge006, 13.10.2015, 13:27, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (11)

Hallo, 
bin mit meiner Stelle in E5 eingruppiert (Grundstücksaufseher) und soll ab sofort noch zusätzliche Aufgaben einer Stelle, die in E3 eingruppiert (FLL zertifizierter Baumkontrolleur ) ist, mit übernehmen. Ohne dass von der eigentlichen Tätigkeit Aufgaben wegfallen. Ohne höhergruppiert zu werden. Abgesehen davon, dass ich die Stelle Baumkontrolleur als zu gering bewertet fühle, kann das doch nicht rechtens sein, oder?
Hat vielleicht einer Ahnung von der Materie und Rat ?

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Geschrieben von: Gast, 09.10.2015, 10:50, Forum: Bundesbeamte, Antworten (2)

Hallo, ich strebe an, vom BUND zu einer Kommune zu wechseln.

Was muss ich dabei beachten? Ich arbeite seit 2003 beim Bund.

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Geschrieben von: Gast, 09.10.2015, 10:03, Forum: Fortbildung, Antworten (2)

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine (vielleicht etwas naive) Frage.
Ich bin 34 Jahre alt und habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Bürokauffrau bei einem öffentlich rechtlichen Fernsehsender gemacht. Danach habe ich dort noch für 5 Jahre gearbeitet bevor ich für längere Zeit (6 Jahre) in Elternzeit gegangen bin. Danach habe ich weiter für den Sender gearbeitet, bin nun aber seit 2 Jahren in einem Krankenhaus als Verwaltungsmitarbeiterin eingestellt (also auch öffentlicher Dienst).
Mein großer Traum ist es bei einer Stadtverwaltung zu arbeiten, aber in fast allen Stellenausschreibungen steht als Anforderung "abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten" ODER "die Laufbahnbefähigigung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst". So, ersteres habe ich ja schon mal nicht, aber könnte ich diese Laufbahnbefähigung noch erwerben? Wenn ja wie?

Würde mich über Antworten freuen!

Gruß Bianca

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