Zusammenarbeit mit AG und Info an Belegschaft
#1

Hallo zusammen, 014

ich habe folgendes Problem:
Mittlerweile habe ich einige Dienstvereinbarungen mit meinem Dienststellenleiter (GF eines kommunalen Zweckverbandes) auf den Weg gebracht, die auch von dem Verbandsvorsteher unterschrieben wurden.
Bei einer sind wir uns noch nicht ganz einig und wollen vorher noch die Meinungen der Mitarbeiter/innen dazu hören.
(Anmerkung noch dazu: der ZV hat 13 MA, darunter 2 Beamte und ich bin somit allein als PR tätig)
Nun liegt das Problem darin, dass der Dienststellenleiter sich um die "Unterschriften" gekümmert hat, da der Verbandsvorsteher nicht den gleichen Arbeitsort hat, wie unsere Dienststelle (Entfernung ca. 150 km).
Ich möchte nun schon seit über 3 Monaten (ja, so lange ist das schon her) diese Dienstvereinbarungen der Belegschaft zugänglich machen bzw. bekanntgeben.
Der Dienststellenleiter möchte das im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Gespräch mit der Belegschaft (wegen der einen noch ausstehenden DV) mitteilen. Auf Nachfragen, wann er das dann machen will, wird dieser "Termin" immer wieder hinausgeschoben, da er so wenig Zeit hat.
Was mich dabei ärgert, ist, dass die bereits abgesegneten DV's bereits in Kraft sind und ich die MA nicht informieren kann.
Anmerkung noch: Die Zusammenarbeit mit dem Dienststellenleiter erweist sich als äußerst schwierig, da er mich wohl nicht recht für voll nimmt. Es nervt mich auch, dass ich ständig hinter ihm hersitzen muss.
Was kann ich machen, um mir endlich mal Gehör verschaffen zu können? Ich habe einmal versucht, ihn auf seine Pflichten und Einhaltung der eigentlich vereinbarten Termine schriftlich hinzuweisen. Das war ein glatter Schuss in den Ofen. Er fühlte sich da sehr auf den Schlips getreten und meinte, dass hätten wir beide doch nicht nötig. Ha, ha...
Also, liebe Mitstreiter... Könnt Ihr mir einige Vorschläge machen?
Zitieren
#2

Hallo SilkeR 014014

Du hast erst einmal die Möglichkeit bzw. die Pflicht einmal im Jahr eine Personalversammlung einzuberufen und durchzuführen. Die Teilnahme an einer PV ist Arbeitszeit und sollte auch in diese gelegt werden. Da kannst du informieren und befragen. Auch kannst du den DStLt. und den Verbandsvorsteher oder seinen Vertreter dazu einladen. Dabei sollte man auch auf das gestörte Verhältnis zwischen PR und DStLtg. aufmerksam machen. Das ist möglich, da der PR während dieser PV der Boss im Ring ist!

Ansonsten kannst du jederzeit im Rahmen deiner Tätigkeit als PR, Gespräche mit den MA führen. Bestehende DV kannst du auch in Kopieform weitergeben! Bei 13 MA sollte das kein großer Aufwand sein, da die Dst. die Kosten trägt!

Ich hoffe ich konnte ein paar Anregungen geben.

MkG StraBahner
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Informationen an Belegschaft?
- Zusammenarbeit Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
- Zusammenarbeit PR und SBV


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers