06.07.2009, 17:23
Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe von einer oder einem Personaler.
Ich wurde im September 2006 stellv. Abteilungsleitung, was eine Höhergruppierung ab Januar 2007 von EG 9 in EG 10 (TVÖD-Kommune West) zur Folge hatte.
Auf mein Drängen hin wurde nun die Stelle neu bewertet, mit folgendem Ergebnis, lt. BAT Vergütungsgruppe IV mit Bewährungsaufstieg (4 Jahre) in VG III.
Die Überleitungstabelle (TVÜ) sieht in diesem Fall in EG 11 vor, oder?!
So und nun zu meiner Frage, nachdem nun die Stelle neu bewertet wurde ab wann ist denn dann auch EG 11 vom Arbeitgeber zu bezahlen?
Und wie verhält es sich denn mit dem Bewährungsaufstieg, gibt es diesen noch im TVÖD?
Wäre prima wenn sich jemand dazu melden könnte!
Viele Grüße
Kiwi
ich bräuchte mal Hilfe von einer oder einem Personaler.
Ich wurde im September 2006 stellv. Abteilungsleitung, was eine Höhergruppierung ab Januar 2007 von EG 9 in EG 10 (TVÖD-Kommune West) zur Folge hatte.
Auf mein Drängen hin wurde nun die Stelle neu bewertet, mit folgendem Ergebnis, lt. BAT Vergütungsgruppe IV mit Bewährungsaufstieg (4 Jahre) in VG III.
Die Überleitungstabelle (TVÜ) sieht in diesem Fall in EG 11 vor, oder?!
So und nun zu meiner Frage, nachdem nun die Stelle neu bewertet wurde ab wann ist denn dann auch EG 11 vom Arbeitgeber zu bezahlen?
Und wie verhält es sich denn mit dem Bewährungsaufstieg, gibt es diesen noch im TVÖD?
Wäre prima wenn sich jemand dazu melden könnte!
Viele Grüße
Kiwi