Stellenneubewertung, Eingruppierung
#1

Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe von einer oder einem Personaler.D020
Ich wurde im September 2006 stellv. Abteilungsleitung, was eine Höhergruppierung ab Januar 2007 von EG 9 in EG 10 (TVÖD-Kommune West) zur Folge hatte.
Auf mein Drängen hin wurde nun die Stelle neu bewertet, mit folgendem Ergebnis, lt. BAT Vergütungsgruppe IV mit Bewährungsaufstieg (4 Jahre) in VG III.
Die Überleitungstabelle (TVÜ) sieht in diesem Fall in EG 11 vor, oder?!
So und nun zu meiner Frage, nachdem nun die Stelle neu bewertet wurde ab wann ist denn dann auch EG 11 vom Arbeitgeber zu bezahlen?
Und wie verhält es sich denn mit dem Bewährungsaufstieg, gibt es diesen noch im TVÖD?
Wäre prima wenn sich jemand dazu melden könnte!
Viele Grüße
Kiwi
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#2

Hallo Kiwi!
mit dem TVöD sind die Bewährungsaufstiege des BAT abgeschafft. Für Eingruppierungsvorfälle zwischen dem In-Kraft-Treten des TVöD 1.10.05 bis zur neuen Entgeltordnung werden Höhergruppierungen nach der Anlage 3 zum TVÜ-VKA (ich nehme mal an, Du kommst aus einer Kommune) den Entgeltgruppen zugeordnet. Wenn Du nun in die Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 1 b (was früher zu einem Bewährungsaufsteig nach VergGr III geführt hätte) per Januar 2007 eingruppiert worden bist, entspricht dies der Entgeltgruppe 11, die ab diesem Zeitpunkt dann auch zu zahlen ist. Da musst Du dann auch nicht drauf warten.
Steffi
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#3

Hallo Steffi,
vielen herzlichen Dank für Deine Hilfe! Ich denke Deine Ausführungen bringen mich in der Angelegenheit ein Stück weiter!
Gruß
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