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Hallo,
unsere Kommune besitzt ein Freibad mit zwei Fachkräften - auf 1 1/2 Stellen.
In der Woche Fallen insgesamt ca. 100Std. Arbeitszeit an, die Überstunden werden im Winter abgefeiert.
Ein offizieller Dienstplan existiert nicht, das machen die Fachkräfte unter sich aus.
Nun meine Frage:
Werden die Überstundenzuschläge der Monate Juli, August und September zur Berechnung der Jahressonderzahlung mit eingerechnet oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Stephan
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Hallo !!
Kann mir mal bitte jemand helfen wie ich am besten eine gute Kündigung schreiben könnte. Leider weiß ich die Kündigungsfrist nicht genau und will aber auch vorher nicht nachfragen....
hab mir gedacht dass ich evtl. so schreiben könnte:
.....kündige ich das mit dem.......bestehende Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Da ich bei meinem neuen Arbeitgeber bereits zum ........ in ein Angestelltenverhältnis gehen könnte, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn wir das bestehende Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einvernehmen vor Ablauf der tariflichen Kündigungsfrist auflösen könnten.
Was meint ihr ??
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In Kürze wird die Stelle des Personalamtsleiters ausgeschrieben und der PR-Vorsitzende hat uns informiert, dass er sich darauf bewerben wird.
Klar ist, dass er während des gesamten Mitbestimmungsverfahrens befangen ist. Das wird ja aber nur bei Papier + Dateien durchführbar sein; im Gespräch mit den entsprechenden Menschen an den Schalthebeln ist er ja aber qua Amt sozusagen permanent ...
Und: der jetzige Vorsitzende hatte vor seiner Wahl (auf Nachfrage) erklärt, er werde sich nicht auf diese Position bewerben, wenn er Vorsitzender wird!
Es stand auch noch ein anderer in den Startlöchern, um Vorsitzender zu werden. Der wirkt natürlich mit - kann der objektiv sein?
Mir ist echt nicht wohl bei der ganzen Sache + ich habe einen ganz blöden Geschmack im Mund...
Muss das Gremium etwas unternehmen? Kann es das überhaupt? Was meint ihr?
lg, carla
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Hallo,
ich habe letzte Woche vom Personalamt eine Einladung zum Gespräch gehabt, um meine gesundheitliche Situation zu "klären".
Ich, Beamtin auf Lebenszeit (seit ca. 20), bin seit März 2011 krank geschrieben. Erst auf Erschöpfungszustand und "Rücken" (Bandscheibenvorfall bereits vor Jahren festgestellt), ab April 2011 auf Depression.
Da im Moment keine Arbeitsaufnahme möglich ist, werde ich von meinem Therapeuten immer wieder für 10-14 Tage krank geschrieben.
Jetzt ist bei dem o.g. Termin eine "Vorladung" beim Amtsarzt "verabredet worden". Ich fühlte mich unter Druck gesetzt und habe erstmal zugestimmt. Jetzt soll ich mich auch noch melden, ob ich gleichzeitig einen Stellenwechsel beabsichtige. Das kann ich aber im Moment garnicht entscheiden. ![]()
Was ich jetzt wissen möchte:
Ist die Vorsprache beim Amtsarzt schon nötig?
Was kann mir passieren?
Wie lange kann ich diese Untersuchung hinaus schieben?
Sollte ich auf Wiedereingliederung eingehen und testen, ob und wielange ich arbeiten kann, um guten Willen zu zeigen?
Ich will ja wieder arbeiten. Fühl mich aber zur Zeit nicht in der Lage auf meiner jetzigen Stelle wieder 100% meinen Dienst zu tun.
Ich möchte dem Mitarbeiter vom Personalamt keine weiten Infos aus meinem gesundheitlichen Leben geben. Ich bin dazu, glaube ich, auch nicht verpflichtet.
Wie seht ihr das?
Gruss,
Steffi
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Guten Morgen liebe Gemeinde!
Ich bin Angestellter System- und Netzwerkadministrator bei einer eher kleinen Kommune (rd 13.000 Einwohner).
Unsere Kommune soll umgegliedert/umstrukturiert werden und in diesem Zusammenhang hat jeder MA einen Zettel mit "Tätigkeitsfeldern lt. Organisations- und Geschäftsverteilungsplan" bekommen.
In meinem Falle steht da nur drauf:
[...]
Tätigkeit:
- Betrieb, Unterhaltung und Entwicklung des zentralen Netzwerkes und der Telekommunikationsanlagen.
- Installation und Betreuung von Hard- und Software
- Unterstützung der Fachbereiche in der Anwendung und Handhabung EDV-technischer Anwendungen.
Dazu kommen noch Spalten mit
"Zeit in %"
und
"erforderliches Fachwissen" (von 1 - gering bis 4- umfassend).
[...]
Diese Beschreibung ist so allgemein gehalten, dass sie eigentlich alles umfasst, aber tatsächlich nichts aussagt.
Für meine Stelle gibt es -auch nach zehn Jahren- keine Stellenbeschreibung.
Kann es mir passieren, dass die Verwaltungsspitze/das Personalamt diesen Zettel dann abschreibt und sagt: "das ist Deine Stellenbeschreibung!"?
Nach diesem Schrieb kann ich (nach meine Meinung) sowohl in der EG5 (ich hab die 9), als auch in der EG12 eingruppiert werden.
Sollte ich das -so wie es ist- ausgefüllt zurückgeben, oder soll ich es ergänzen und präzisieren (was einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten würde)?
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Hallo......
Weiß jemand welche Nachteile es hat wenn man in der Zeit als Anwärter (Werksdienst) im ersten Jahr ernsthaft evtl.mit Folgeschäden (Herzinfarkt) krank wird??
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Hallo!
In bin derzeit Angestellter im gehobenen Dienst der EG 9 Stufe 5 mit Zulage für zwei Kinder nach dem alten BAT.
Nun habe ich evtl. die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis zu wechseln. Die ausgeschriebene Stelle wird nach EG 10 bzw. bei Beamten nach A11 vergütet.
Ein Wechsel in die EG 10 ist für mich finanziell nicht lohnenswert, da die neue Tätigkeit wesentlich höherwertiger ist.
Ein Wechsel in das Beamtenverhältnis wäre grundsätzlich möglich.
Kann ich als Angestellter der EG 9 Stufe 5 überhaupt direkt Beamter nach A11 werden?
Danke für die Hilfe
Grüße
Thomas
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Hallo!
Als Neuling ein "Hallo" an die Nutzer dieses Forums.
Ich bin seit 1993 bei einer Behörde als Angestellter beschäftigt. Nunmehr habe ich die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis bei einer anderen Landesbehörde zu wechseln.
Als Angestellter dürften die Kündigungsfristen nach § 34 TVÖD geregelt sein. Die Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber würde im Oktober/November 2011 erfolgen. Ein Wechsel im Sinne des § 34 TVÖD wäre somit zum 01.07.2012 möglich.
Ich habe aber gelesen, dass im Falle einer Ernennung in das Beamtenverhältnis das Angestelltenverhältnis automatisch beendet wird. Wenn mich der neue Arbeitgeber beispielsweise zum 01.01.2012 verbeamten möchte, wird dann das Angestelltenverhältnis zum 31.12.2011 trotz bestehender Kündigungsfrist beendet?
Hinweis: Ein Auflösungsvertrag mit dem alten Arbeitgeber wird nicht möglich sein.
Danke für die Antworten!!
Grüße
Thomas
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Hallo,
habe den 2. Angestelltenlehrgang erfolgreich bestanden und möchte jetzt gerne fortbilden, um mich beruflich noch weiter zu entwickeln.
Kennt jemand nen guten Studiengang (am liebsten Public Management / Public Administration), den man berufsbegleitend besuchen kann??
Ich arbeite in einer kleinen Kommune in NRW. Das Studium sollte also möglichst auch in NRW stattfinden.
Danke im Voraus.
Euere Julia
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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht könnt Ihr uns ein wenig helfen. Uns plagt seit längerem eine große Problematik in Bezug auf eine, seitens der Dienststellenleitung geplante Umorganisation. Das Schlagwort "Gemeinde 21" hat sich zum Liebling der Großkopferten gemausert. Wir im PR sind nicht amused darüber, denn diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf unser Personal. Grundsätzlich liegt die Organisationshoheit beim Dienststellenleiter, aber kann er da schalten und walten wie er will, wenn gravierende Folgen für die Mitarbeiter/innen zu befürchten sind? In dem Falle müßte doch eine Beteiligung erfolgen, d. h. der PR müßte ein Mitbestimmungsrecht haben und entsprechend Druck machen können. Wie seht Ihr das? Es kann nicht sein, dass Kolleginnen und Kollegen verbunden damit, irgendwelche Nachteile in Kauf zu nehmen haben, oder? Glück auf: Haegar
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Ich bin seit diesem Jahr PR-Vorsitzende. Vorher war ich auch schon im PR und hatte mich entschlossen mich als Vorsitzende zur Verfügung zu stellen um etwas zu bewegen. Die Personalratsarbeit war in der Vergangenheit leider nicht die die es hätte sein sollen. Es wurde alles nur "Durchgewunken".
Jetzt bin ich dran und fordere unsere Rechte als PR nach und nach ein.
Unser PR arbeitet mit alten Ausgaben (2003) des SächsPersVG. Ich hatte jetzt für alle Mitglieder (7) die Bereitstellung der Neuauflage vom November 2010 zum SächsPersVG über den AG beantragt.
Der AG hat mir geantwortet, dass er nur 3 Exemplare beschaffen wird. Die Exemplare sollen dann an den Standorten der PR-Mitglieder (je 1 Rathaus, Aussenstelle und Eigenbetrieb) zur Verfügung stehen, damit mehrere Mitglieder zu je einem Exemplar zugang haben.
Das ist für mich nicht zufriedenstellend. Der § 45 Abs. 2 SächsPersVG sagt zwar, dass Geschäftsbedarf in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen ist, aber was heisst "erforderlicher Umfang"?
Wie kann ich meinem AG begreiflich machen, dass ich für jedes Mitglied ein Exemplar haben will und auch brauche?
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Hallo und guten Tag,
man nehme folgenden fiktiven Fall an:
Im Rahmen der Dichtheitsprüfung von Kanal-Hausanschlussleitungen schreibt eine Gemeinde in NRW die Anwohner an und bietet die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung des Hauskanals an. Die Gemeinde würde ein Unternehmen (namentlich benannt) beauftragen und dessen Rechnung nach Prüfung an den Bürger weiterleiten. Begründet wird dieses Dienstleistungsangebot der Gemeinde damit, dass besagtes Unternehmen ohnehin das Kanalnetz der Gemeinde im betroffenen Bereich untersuchen würde und da möchte man den Büger, bzw. dessen Hausanschlüsse, doch gleich mit einbeziehen. Die weitere Abwicklung der Untersuchung erfolgt aber ausschließlich zwischen dem Bürger und dem Privatunternehmen.
Klartext: Man gewinnt den Eindruck, dass dem Kanal-Untersuchungs-Unternehmen hier ganz einfach weitere, private Aufträge zugeschustert worden sind. Ist das zulässig ?
Weitere Frage: Den Aufwendungen für die Akquisition durch die Gemeinde dürfte eine vereinbarte Provision oder ähnliches gegenüberstehen. Kann ich als Bürger darüber eine Auskunft verlangen, oder jemanden beauftragen, dies zu überprüfen?
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Hallo an Alle !!
Ich hoffe ich finde hier jemanden der mir weiterhelfen kann. Ich hab mich die letzten Tage selber auch schon öfters mit dem TVÖD auseinander gesetzt und versucht die richtige Antwort zu finden, aber irgendwie funktioniert es glaub nicht.
Sachverhalt:
Ich beabsichtige evtl. in naher (wenn möglich sehr naher) Zukunft den Arbeitgeber zu wechseln. Von LRA A nach LRA B. Wobei LRA A in Baden-Württemberg ist und LRA B in Bayern.
Beschäftigungszeiten beim LRA A sind folgende:
15.08.91 - 05.07.94 Ausbildung
06.07.94 - 05.01.96 Zeitvertrag
ab 06.01.96 festes Arbeitsverhältnis
Erziehungsurlaub:
25.08.99 - 30.06.2001
28.02.2004 -01.01.07
Sonderurlaub
02.01.07 - 31.12.08
Seit 01.01.09 wieder in Teilzeit beschäftigt.
Kann mir jetzt jemand sagen wie lange meine Kündigungsfrist beim LRA A ist. Wenn ich z.B. im September noch kündige, wann kann ich dann beim neuen LRA anfangen ?? Sind die Kündigunsfristen bindend wenn man innerhalb des öffentlichen Dienstes den Arbeitgeber wechselt ?
Bin über jede hilfreiche Antwort dankbar ![]()
Gruß
S.
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Hallo,
ich mache eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei einer größeren Stadt in NRW. Mein Ausbildungsleiter bat mich nun ihm mitzuteilen, in welchem Amt ich nach der Ausbildung gerne arbeiten möchte und in welchen Ämtern eher nicht. Er sagte zwar, dass es keine Garantie gebe, dass meine Wünsche berücksichtigt werden, man wolle dies aber versuchen. Die Frage bereitet mir Kopfzerbrechen. Ich habe in der Ausbildung natürlich einige Ämter kennen gelernt, aber ich glaube nicht, dass meine Eindrücke mit der späteren Praxis viel gemeinsam haben. Was würdet Ihr sagen, was sind die besten und was sind die schlechtesten Stellen bzw. Ämter in der Stadtverwaltung ? Klar hat hier jeder andere Vorstellungen, aber mir würden ein paar Tipps und Hinweise von Praktikern bestimmt helfen.
Viele Grüße
Nils
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Hallo,
ich bin langjähriges Personalratsmitglied in einer NRW-Landesbehörde und möchte mich heute mit einer Frage an euch wenden, die sich für uns das erste Mal stellt:
Unsere Leitung ist dabei, die Dienststelle immer weiter personell auszubauen. Allerdings fehlt der entsprechende Platz, ein Neubauvorhaben ist zurückgestellt, inzwischen herrscht räumliche Enge. Die Devise der Leitung ist „Wir müssen halt alle enger zusammenrücken“. Inzwischen ist es so, dass keine freien Raumkapazitäten mehr vorhanden sind, die Planung sieht aber die Einstellung weiterer fester und befristeter Mitarbeiter vor.
Wir (Personalrat) haben nun vor, uns die konkrete aktuelle Raumbelegung vorlegen zu lassen und bei Ausschreibungen Auskunft darüber zu verlangen, wo der neue Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz haben soll.
Grundsätzlich haben wir in NRW als PR ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze – nicht erst im akuten Fall, sondern grundsätzlich und im Hinblick auf alle arbeitssicherheits- und arbeitsschutzrelevanten Sachverhalte wie auch Raumgröße etc. Wir haben also grundsätzlich die Möglichkeit, die Überbelegung von Räumen zu verhindern.
Wir möchten das allerdings nicht erst tun, wenn „das Kind in den Brunnen gefallen ist“ – sprich, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wurde und nun quasi auf dem Schoß eines anderen Mitarbeiters Platz nehmen soll
.
Wir haben auch seit Einführung des neuen LPVG wieder die Möglichkeit, die Zustimmung zur Einstellung aus jedem sachlichen Grund verweigern zu können – es gibt keinen Katalog eingeschränkter Begründungen mehr. Uns geht es aber darum, schon vorher anzusetzen: Kann man überhaupt eine Stelle ausschreiben, wenn man keine zumutbare Unterbringungsmöglichkeit für den neuen Mitarbeiter hat?
Ich habe im internet nichts darüber gefunden, ob und wie man Mitarbeiter einstellen kann, ohne überhaupt einen geeigneten Arbeitsplatz für sie vorweisen zu können. Habt ihr da Erfahrungen und Kenntnisse? Oder Ideen?
Danke für eure Hilfe!
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