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Geschrieben von: Steffen123, 06.09.2011, 14:11, Forum: Bürgerfragen, Antworten (4)

Hallo,

von meiner Freundin ist die Mutter in das Krankenhaus gekommen und konnte nicht mehr sorgen für ihre kleine Tochter. Da es keine weiteren Verwandten gibt haben wir sie, trotz Uni und Arbeitsstress zu uns genommen für drei Wochen. Da meine Freundin für wichtige Prüfungen lernen musste, habe ich mich die meiste Zeit auf die Schwester aufpassen müssen.
Gibt es für mich die Möglichkeit einer finanzielle Entschädigung?

Danke, Steffen

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Geschrieben von: Gast, 05.09.2011, 13:53, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (4)

Hallo,
Kollegen aus einer benachbarten Behörde berichteten mir kürzlich folgenden Fall:
Behörde bekommt einen neuen Amtsleiter (Jurist) und es ist zunächst durchaus verständlich, dass dieser Mann möglichst schnell seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennenlernen möchte. Die Behörde hat aber auch einige "Dauerkranke" , die Dienstunfähigkeit wurde bei einigen Koll. sogar bereits durch den Amtsarzt festgestellt. Der Behördenleiter verlangt nun auch von den erkrankten Mitarbeitern, dass diese sich einzeln bei ihm persönlich vorstellen, damit er sich ein Bild über deren Erkrankung machen, bzw. über das weitere Vorgehen entscheiden kann.
Der Behördenchef kann keine medizinische Ausbildung nachweisen, er ist, wie bereits erwähnt, "nur " Jurist.

Was kann man den betroffenen Kollegen anraten ? Sollen sie tatsächlich bei ihrem neuen Chef erscheinen (teilw. mit körperlichen Strapazen verbunden) ?
Hat jemand Vergleichbares erlebt ?

Für Antworten danke ich.

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Geschrieben von: Gast, 01.09.2011, 15:08, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Hallo,

ich hänge zurzeit in der Stufe 6 fest, da unsere Verwaltung darauf aus ist, möglichst die Gehaltsstufen niedrig zu halten.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine höhere Gruppe durch diese Weiterbildung? Verwaltungsfachangestellte dürfen ja auch nicht unter der 5 eingruppiert werden.

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Geschrieben von: Gast, 31.08.2011, 10:25, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

hat jemand Erfahrungen mit Hausmeisterpool gesammelt? Wie funktioniert das?
Danke!
Gruße

Anton

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Geschrieben von: Gast, 30.08.2011, 15:33, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (11)

guten tag,

ich möchte nach einigen jahren als erzieher und zuletzt im sicherheitsgewerbe in den bereich ordnungsamt/kommunaler ordnungsdienst.
welche ausbildungen gibt es/sind notwendig um in den bereich zu kommen?

vielen dank

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Geschrieben von: Gast, 30.08.2011, 13:13, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (32)

Hat jemand ein Paradebeispiel für den Aufstieg vom kleinen Verwaltungsfachangestellten (z.B. Eg 5) bis zu einer Entgeltgruppe im höheren Dienst (EG 15 oder 15)???

Sollte jemand so eine Laufbahn hinter sich gebracht haben hat er meinen größten Respekt.

Achtung!
Nicht gemeint sind Beamtenaufstiege!!!

Mit freundlichen Grüßen
der flinkeFinger

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Geschrieben von: Gast, 29.08.2011, 15:20, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (4)

Hallo zusammen!!

Ist es möglich vom Verwaltungsfachangestellten (mit Fachoberschulreife)
in den höheren Dienst zu kommen? Auch ohne die Beamtenlaufbahn einzuschlagen?

Wie sieht dann die Karriereleiter aus?

Mit kollegialen Grüßen

Gast

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Geschrieben von: Gast, 29.08.2011, 15:17, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Hallo Community,

ich fange nächstes Jahr den AL2 an und überlege, ob ich zusätzlich am Abendgymnasium mein Abitur nachholen soll.

Macht es überhaupt Sinn? Wird es mir für meine Karriere weiterhelfen?? Was meint Ihr`?

Gruß
Yvonne

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Geschrieben von: Gast, 29.08.2011, 11:31, Forum: Fortbildung, Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich stehe kurz davor, den al2 zu besuchen.
Allerdings möchte ich mich von der breiten Masse unserer Verwaltung absetzen und mich zusätzlich oder sogar zeitgleich weiter-/fortbilden.

Hat jemand vielleicht einen guten Vorschlag / eine Erfahrung für mich ?

MfG
Lisa

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Geschrieben von: LaraM, 29.08.2011, 10:51, Forum: Bürgerfragen, Antworten (3)

Guten Tag,
ich suche Rat. Ich bin seit ein paar Jahren dt. Staatsbürgerin und bin schon stolz, als Wahlhelferin bei den Wahlen dabei sein zu dürfen. Aber diesmal habe ich wirklich Schwierigkeiten diesen Ehrenamt bei den Kommunalwahlen in Nds. auszuführen. Ich habe einen jüngen Riesenschnauzer und bin Mitglied in einem kleinen Boxerverein. Ich habe mich noch im Mai zu einem zweitägigen Seminar mit einem sehr kompetenten Ausbilder aus NRW angemeldet. An den beiden Tagen werde ich auch noch auf dem Platz dem Verein bei Vorbereitung des Seminars und beim Aufräumen danach helfen. Daher würde ich ausnahmsweise meine Berufung ablehnen. Ich bin aber mir nicht sicher, ob das als Grund ausreicht? Es wäre sehr nett, wenn Sie mir mit ein paar Ratschlägen weiterhelfen könnten.
Freundliche Grüße
Lara

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Geschrieben von: blauurmel, 28.08.2011, 12:21, Forum: Fortbildung, Antworten (6)

Hallo, ich möchte ab Januar 2012 den Vorbereitungslehrgang der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg -Angestelltenprüfung 1- Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung in Stuttgart absolvieren. Ich selber bin bei einer Stadtverwaltung im Landkreis Ludwigsburg beschäftigt. Bin auf der Suche nach Gleichgesinnten, ebenso würde ich mich über alte Schulungsunterlagen aus den vorherigen Jahrgängen freuen. Den Lehrplan habe ich bereits erhalten. Würde jemand auch seine VSV Baden-Würtemberg verkaufen?
LG

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Geschrieben von: fronti72, 27.08.2011, 13:53, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Freundliches Hallo an Alle,

ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe.

Ich bin Mitglied eines Personalrats. Unser Vorsitzender arbeitet nur zugunsten des Chefs und andere Mitglieder haben Angst dagegen vor zu gehen, da der Vorsitzende ja gute Beziehungen zum Chef hat.
Kurzum ich kann auf keine Mehrheit hoffen und möchte nun allein was unternehmen!

Hab ihr hilfreiche Tipps?

Gruß fronti

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2011, 22:17, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin Anfang des Jahres aus einjähriger Elternzeit als Teilzeitkraft mit 20 Stunden/5 Tage wöchentlich in den Dienst zurückgekehrt. Mir wurde von meiner Personalsachbearbeiterin mitgeteilt, dass ich zusätzlich zu meinem Urlaubsanspruch von 2011 noch 7 Tage Resturlaub habe. Dies war auch jeden Monat auf den entsprechenden Zeitnachweisen vermerkt. Heute wird mir telefonisch mitgeteilt, dass das mit den 9 Tagen ein Versehen war und mir diese wieder gestrichen werden!!!! ( und das eine Woche nach meinem Jahresurlaub!) Können die mir den Urlaub wieder streichen? Ich habe den ja schon genommen bzw. verplant....Ich habe jetzt noch 8 Tage Urlaub, eigentlich für Herbstferien und Weihnachten. Wenn die mir die 7 Tage streichen bleibt natürlich nur noch ein Tag für den Rest des Jahres...
Habe alte Zeitnachweise nachgesehen und diese 7 Tage sind bereits seit Anfang 2009, bevor ich wegen dem 2.Kind in Elternzeit gegangen bin, auf den Zeitnachweisen vermerkt. Habe ich nicht ne Art Vertrauensschutz? Ohne diesen Resturlaub hätte ich jetzt in den Ferien nicht 3 Wochen auf einmal genommen...

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Geschrieben von: Gast, 25.08.2011, 19:31, Forum: Bürgerfragen, Antworten (4)

Hallo,

ich habe mehrere Fragen:

1. Kann man mit einer Gewerbeanmeldung eine gepachtete Fläche als Schrottplatz nutzen, (ohne Genehmigung und nicht in einem Gewerbegebiet) ?

2. Kann man ein Privatgrundstück in einem Wohngebiet für Autoverkäufe im gewerblichen Maßstab nutzen, hier 3-4 Autos monatlich? (Der Verkäufer ist nicht Eigentümer des Grundstückes, er ist Mieter)

3. Wenn ich eine Gewerbeanmeldung für Entrümpelungen habe, kann ich dann auch Autos verkaufen ?

Danke für ihre HilfeSmile

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Geschrieben von: Gast, 20.08.2011, 17:33, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

folgende Frage bin A5 und werde zu 99% demnächst aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand geschickt (46 Jahre)

Da ich alleine mit der Beamtenversorgung meine Rechnungen nicht bezahlen kann sollte es doch ein dazuverdienst glaube 400€ geben
Bundesland Bayern.


Danke schonmal im vorraus


Grüße

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