22.05.2015, 12:42
Hey,
ich hätte eine Frage zur Jahressonderzahlung. § 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 TVöD sagt:
"Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate, in denen Beschäftigten nur wegen der Höhe des zustehenden Krankengelds ein Krankengeldzuschuss nicht gezahlt worden ist."
Was ist damit gemeint?
Wie wird die Jahressonderzahlung eines Beschäftigten berechnet, welcher einen längeren Zeitraum krank war? Wird die Sonderzahlung schon ab 6 Wochen (§ 22 Abs. 1 TVöD) gekürzt, oder nach dem Krankengeldzuschuss nach § 22 Abs. 3 TVöD?
ich hätte eine Frage zur Jahressonderzahlung. § 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 TVöD sagt:
"Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate, in denen Beschäftigten nur wegen der Höhe des zustehenden Krankengelds ein Krankengeldzuschuss nicht gezahlt worden ist."
Was ist damit gemeint?
Wie wird die Jahressonderzahlung eines Beschäftigten berechnet, welcher einen längeren Zeitraum krank war? Wird die Sonderzahlung schon ab 6 Wochen (§ 22 Abs. 1 TVöD) gekürzt, oder nach dem Krankengeldzuschuss nach § 22 Abs. 3 TVöD?