28.05.2015, 15:15
Wenn der Bürger einen Antrag stellt und man den gewährenden VA dann prüfen würde, wie würde man dann die gesetzlichen Grenzen des Ermessens prüfen, wenn der Behörde Ermessen eingeräumt ist?
Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann man ja nicht nehmen, weil die gewährte Sache ja den Einzelnen nicht belastet....???
Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann man ja nicht nehmen, weil die gewährte Sache ja den Einzelnen nicht belastet....???