Gewährender VA?!
#1

Wenn der Bürger einen Antrag stellt und man den gewährenden VA dann prüfen würde, wie würde man dann die gesetzlichen Grenzen des Ermessens prüfen, wenn der Behörde Ermessen eingeräumt ist?
Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann man ja nicht nehmen, weil die gewährte Sache ja den Einzelnen nicht belastet....???
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#2

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist immer anwendbar, ob es sich nun um einen belastenden VA handelt oder nicht.
Weiterhin helfen bei Ermessensentscheidungen Verwaltungsvorschriften, Kommentare und insbesondere Durchführungsverordnungen
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