26.05.2015, 09:51
Moin moin liebe PR Kollegen/-innen,
in unserer Gemeinde stehen die PR Wahlen an. Nun streitet man sich darüber wie zu wählen ist. Wir haben bei uns Kollegen/-innen die für die Gemeinde arbeiten und einen Eigenbetrieb mit verschieden Stellen (Tourismus, Bauhof,...). Laut MBG S-H § 8, Abs. 1 gilt ein Eigenbetrieb als eigene Dienststelle. Somit bekommt der Eigenbetrieb einen eigenen Personalrat.
Einige sind nun der Meinung, dass
a) durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Angestellten man einen gemeinsamen PR wählen kann
b) da der Eigenbetrieb rechtlich nicht eigenständig ist gilt dieser nicht als eigene Dienststelle und bekommt somit keinen eigenen PR
Da im Gesetz nicht steht ob ein Eigenbetrieb rechtlich und/oder wirtschaftlich selbstständig sein muss, seh ich das eigentlich klar geregelt = Eigenbetrieb vorhanden, also auch eigenen PR.
Wie seht ihr das?
VG Stephan
in unserer Gemeinde stehen die PR Wahlen an. Nun streitet man sich darüber wie zu wählen ist. Wir haben bei uns Kollegen/-innen die für die Gemeinde arbeiten und einen Eigenbetrieb mit verschieden Stellen (Tourismus, Bauhof,...). Laut MBG S-H § 8, Abs. 1 gilt ein Eigenbetrieb als eigene Dienststelle. Somit bekommt der Eigenbetrieb einen eigenen Personalrat.
Einige sind nun der Meinung, dass
a) durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Angestellten man einen gemeinsamen PR wählen kann
b) da der Eigenbetrieb rechtlich nicht eigenständig ist gilt dieser nicht als eigene Dienststelle und bekommt somit keinen eigenen PR
Da im Gesetz nicht steht ob ein Eigenbetrieb rechtlich und/oder wirtschaftlich selbstständig sein muss, seh ich das eigentlich klar geregelt = Eigenbetrieb vorhanden, also auch eigenen PR.
Wie seht ihr das?
VG Stephan