PR Wahlen in S-H
#1

Moin moin liebe PR Kollegen/-innen,

in unserer Gemeinde stehen die PR Wahlen an. Nun streitet man sich darüber wie zu wählen ist. Wir haben bei uns Kollegen/-innen die für die Gemeinde arbeiten und einen Eigenbetrieb mit verschieden Stellen (Tourismus, Bauhof,...). Laut MBG S-H § 8, Abs. 1 gilt ein Eigenbetrieb als eigene Dienststelle. Somit bekommt der Eigenbetrieb einen eigenen Personalrat.
Einige sind nun der Meinung, dass

a) durch einfachen Mehrheitsbeschluss der Angestellten man einen gemeinsamen PR wählen kann
b) da der Eigenbetrieb rechtlich nicht eigenständig ist gilt dieser nicht als eigene Dienststelle und bekommt somit keinen eigenen PR

Da im Gesetz nicht steht ob ein Eigenbetrieb rechtlich und/oder wirtschaftlich selbstständig sein muss, seh ich das eigentlich klar geregelt = Eigenbetrieb vorhanden, also auch eigenen PR.
Wie seht ihr das?

VG Stephan
Zitieren
#2

Hallo,
ein eigenständiger Betrieb bzw. Dienststelle ist es doch nur, wenn personalrechtliche Befugnisse auch dort liegen. Falls nicht, dann ist auch kein PR für diese Dienststelle zu wählen. Falls doch, dann wird es dort einen eigenen PR geben und es sollte von drei Wählern ein Antrag gestellt werden, dass ein Gesamtpersonalrat zu wählen ist. Die Aufgaben eines Gesamtpersonalrates sind gesondert geregelt.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Darf ich mich als stellvertretender Bauhofleiter in den Personalrat wählen lassen?
- Vorgezogene P-Wahlen - Probleme
- Wahlen zur Frauenvertretung 2016

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers